...seit dem PayPal zu eBay gehört, werden die Entscheidungen von eBay aus durchgeführt.
Vor der Übernahme durch eBay gabs solche Vorgehensweisen nicht.
NUR EBAY allein ist daran schuld, dass es jetzt so dumm und durcheinander läuft.
Das Personal wurde zusammengestrichen und alles läuft über eBay, auch wenn das keiner
sonst weis. Ich erhalte immer Insiderinfos von einer eBaystelle die ganz oben fungiert.
Der Laden ist soetwas von sch... da kann man brüllen.
Und es gibt nur dich und dein Handelspartner, und sonst niemand, der sich rein rechtlich
in euren Kaufvertrag einmischen darf. EBay und PP machen das aus sich heraus, aber jegliche
Einmischung oder Entscheidung, ist kaufvertragsrechtlich NICHTIG! Die haben nichts zu
sagen, nicht einmal eine Erbse!
Also, Paket nicht annhemen, damit trägt auch der Käufer die Rücksendekosten wieder,
und ihr müsst das dann via Anwalt regeln. Meine Erfahrung lehrte mich, Zeugen und
Videoclips von allem und zwar durchgängig am Tag der Auslieferung an zufertigen,
um im Grenzfalle sofort alles beweisbar zu haben. Sind Sachmängel allerdings nachweisbar,
so muss auch jeder Verkäufer egal ob privat oder gewerblich, alles immer zurücknehmen.
Es sei denn man hat wie gesagt, vorgesorgt.
Die Gewährleistungsausschlusssätze greifen nur solange es keinen Sachmangel gibt,
ansonsten hat der VK oder K keine Chance und muss alles wieder zurücknehmen.
Viele glauben, das gilt auch dann, wenn Sachmängel vorliegen und oder Angaben vom
Artikel zur Auktionsbeschreibung grass abweichen und nachweisbar sind.
Gruß
Vor der Übernahme durch eBay gabs solche Vorgehensweisen nicht.
NUR EBAY allein ist daran schuld, dass es jetzt so dumm und durcheinander läuft.
Das Personal wurde zusammengestrichen und alles läuft über eBay, auch wenn das keiner
sonst weis. Ich erhalte immer Insiderinfos von einer eBaystelle die ganz oben fungiert.
Der Laden ist soetwas von sch... da kann man brüllen.
Und es gibt nur dich und dein Handelspartner, und sonst niemand, der sich rein rechtlich
in euren Kaufvertrag einmischen darf. EBay und PP machen das aus sich heraus, aber jegliche
Einmischung oder Entscheidung, ist kaufvertragsrechtlich NICHTIG! Die haben nichts zu
sagen, nicht einmal eine Erbse!
Also, Paket nicht annhemen, damit trägt auch der Käufer die Rücksendekosten wieder,
und ihr müsst das dann via Anwalt regeln. Meine Erfahrung lehrte mich, Zeugen und
Videoclips von allem und zwar durchgängig am Tag der Auslieferung an zufertigen,
um im Grenzfalle sofort alles beweisbar zu haben. Sind Sachmängel allerdings nachweisbar,
so muss auch jeder Verkäufer egal ob privat oder gewerblich, alles immer zurücknehmen.
Es sei denn man hat wie gesagt, vorgesorgt.
Die Gewährleistungsausschlusssätze greifen nur solange es keinen Sachmangel gibt,
ansonsten hat der VK oder K keine Chance und muss alles wieder zurücknehmen.
Viele glauben, das gilt auch dann, wenn Sachmängel vorliegen und oder Angaben vom
Artikel zur Auktionsbeschreibung grass abweichen und nachweisbar sind.
Gruß