Rotzoll - dem Bieter in die Falle getappt

    • Rotzoll - dem Bieter in die Falle getappt

      Leider bin ich auch einem Bieter in die Falle getappt, der nur drauf Spekuliert das jemand die Auktion abbricht.

      Aber von Anfang an.....

      Ich habe am Donnerstag ein iPhone mit einer Laufzeit von 7 Tagen eingestellt bei Ebay. Am Freitag Mittag habe ich leider
      gemerkt, das mich mit der Endzeit vertan habe. Da man aber die Endzeit nicht ändern kann habe ich die Auktion mit Angabe des
      Grundes "Fehler im Auktionstext" beendet, die Endzeit korrigiert und neu Eingestellt. Zu diesen Zeitpunkt waren 3 Gebote auf meiner
      Auktion. Diese lief noch 6 Tage !
      Keine 30 Minuten später bekam ich von dem höchstbieter eine Nachricht, was mit dem iPhone wäre und ob ich es anderweitig verkauft habe.
      Er spekulierte wohl schon auf diesen Grund und ich sagte, das ich das iPhone weil ich mich in der Endzeit vertan habe neu Eingestellt habe.
      Es könnte ja nicht sein und das würde ja nicht gehen usw. Ich war vielleicht was forsch und sagte dem Bieter direkt, das ich es auch nicht
      ausserhalb von Ebay verkaufen werde. Er meinte dann nur, das er ja eh der Höchstbietende war und er hätte sich schon Rat (innerhalb 1 Std) bei
      seinem Anwalt geholt und ich sollte doch die 2. Auktion beenden.
      Weiteres habe ich bis jetzt nicht gehört. Ich habe ihm dann geschrieben, nachdem ich mich im Internet ein wenig schlau gemacht habe, das ich den
      Kaufvertrag nach §119 BGB anfechte und das ich gesehen habe das er wohl öfters diese Masche fährt.

      Bis jetzt habe ich auch noch keine Forderung von Ihm wegen dem iPhone bekommen.

      Hab dann ein bissl gegoogelt und mich in den Ebay Foren umgesehen.

      Das hier ist das Bietverhalten von dem Käufer "Rotzoll":

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…k&clk_rvr_id=449117657836

      Also über 250 Gebote auf verschiedene iPhones innerhalb von 9 Tagen.
      Hab auch noch 4 andere Geschädigte gefunden und auch noch andere Auktionen bei dem er Höchstbietender war und der Bieter abgebrochen hatte.

      Hab heute erstmal eine Rechtsberatung in Anspruch genommen. Der RA prüft die Sachlage und wird sich dann bei mir melden.

      Das der Bieter die Sache durchzieht, sieht man hier:

      2shared.com/photo/JAnwJTty/001__Mittel_.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Riplex76 ()

    • Du hast offensichtlich unverzüglich gemäß § 119 den Vertrag rechtsgültig angefochten?

      Vielleicht wäre es auch gut, wenn die Admins dein und mein Posting in einen neuen thread schieben würden, da dieser hier recht unsachlich (nicht deine Schuld) geworden ist.
    • Ja, aber nicht so "Ich fechte den Vertrag an nach §119 BGB" an.
      Sondern ich hab ich nur geschrieben, das ich mich beim Endzeitpunkt der Auktion vertan habe.
      Ist doch eigentlich dasselbe, oder ?

      Richtig zum Ausdruck gebracht habe ich das heute in einer gesonderten Mail.
      Allerdings hat er bis jetzt auch nicht gesagt: Ey, gibt das iPhone rüber ! ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Riplex76 ()

    • @ Kaiolito

      Nee, der Fragesteller hat gar nicht widerrufen und Irrtum hat er auch nicht erklärt. Er hat einfach-unbegründet und ohne Erklärung ggü. dem Höchstbieter-die Auktion beendet. Der von dir zitierte §119 sagt auch nicht von wegen das "unverzüglich" irgendwas zu tun wäre. Bei unverzüglich handelt es sich ja auch um einen zeitlich schwer festzulegenden, nicht juristisch 100% einordenbaren Begriff.
      Statt dann aber nach Abbruch, irgendwann, irgendwas, zu machen, tat der Fragesteller-nix

      Erst nachdem er vom Höchstbieter angemailt wurde, hat er die Erklärung "nachgeschoben". Desweiteren hat der dann ungerührt den, dem vorigen Höchstbieter mglw. zustehenden Artikel, fröhlich das zweite mal eingestellt und verkauft. Mal ab von ebax, kann man nicht jemandem eine Uhr für 20€ verkaufen und wenn der nächste Interessent 50€ bietet, die Uhr dem Käufer wieder abnehmen........
      Bei dem Wert des Phone klafft aber eine Riesenlücke zum Preis, den der Höchstbieter bislang geboten hatte und zu dem er das Phone jetzt haben will. Wenn der Vk die Auktion abbricht, kann wohl auch der windigste Winkeladvokat nicht argumentieren, dass der VK eine Willenserklärung abgegeben haben soll, dass Phone zum damaligen Höchstgebot zu veräussern.
      Das dann tatsächlich von dem windigen Rechtsverdreher, dann auch noch die BGB-widrigen(!) ebay-AGB als Argument für die Rechtmäßigkeit der angemeldeten Ansprüche herangezogen werden und das es sogar Richter(!) gibt, die die BGB-widrigen(!) ebay-AGB voll und ganz bestätigen, lässt mich am Verstand der Mitglieder des Volljuristenstandes zweifeln.

      Jedenfalls ist zwischen Abweisung der Klage des Käufers und volle Entschädigung des Käufers bei einem Rechtsstreit alles möglich. Zusätzlich der Kosten der (vollen!)Juristen 8|

      Rechtlich unanfechttbar wäre es wohl gewesen, wenn man den Höchstbieter vor Abbruch informiert hätte. Wobei dabei aber der Nachweis hätte geführt werden müssen.
      Unverzüglicher als vor der Beendigung und Neueinstellung geht ja wohl nicht ?(
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Fun(k)Taksi ()

    • Wenn ich jetzt sage, das ich mittlerweile fast 10 andere Auktionen gefunden habe wo der Bieter aufgrund
      des Abbruchs Höchstbietender war, kommt bestimmt: Ja das darf er doch....

      Und ich habe ja noch nichtmals böswillig die Auktion beendet. Sie lief ja noch 6 Tage.
      Ich gehe jede Wette ein, wenn ich Post vom Anwalt bekommen sollte, das er dann nur noch
      Schadensersatz haben möchte. Er hat ja bis jetzt noch nichtmals die Rausgabe des iPhones gefordert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Riplex76 ()

    • Wer war denn der Höchstbieter ? Den Namen darfst du gerne per PN schicken, wenn du ihn hier nicht offen schreiben willst
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • "Rotzoll" heisst der Bieter. Ich hab nun noch mehr Auktionen gefunden wo er Höchstbietender war nach Auktionsabbruch.
      Wenn alle einen Brief vom Anwalt bekommen und nur 50 % bezahlen, hat er einen schönen Nebenverdienst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Riplex76 ()

    • Ich meinte seinen Klarnamen und seine Anschrift. Vielleicht kennen wir diesen Herren oder Dame hier schon.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • @ manni

      sicherlich ein Power-Preller, der auf eigene Faust bei den privat-gewerblichen aufräumt ;)

      und mit den 100% abmahnsicheren Impressi, steht es auch schlecht.
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-
    • Wenn er sich nun nicht mehr meldet, wie lange muss ich eigentlich warten bis er keine Forderung mehr stellen kann ?
      Normal sagt man doch, das eine Kaufabwicklung innerhalb von 2 Wochen erfolgen muss.

      Er hätte mir ja trotz meines Einwands einfach seine Adresse schicken können.
      Er wollte auch nicht meine Kontonr. haben.
    • Riplex76 schrieb:

      Normal sagt man doch, das eine Kaufabwicklung innerhalb von 2 Wochen erfolgen muss.
      nach den ebax-AGB vielleicht :D

      das BGB sagt was ganz anderes und das zählt

      Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
      Quelle:
      dejure.org/gesetze/BGB/195.html

      Aufgelöst kann der KV nur dann werden, wenn eine Frist(10-14 Tage)gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist. Den Nachweis muss man auch führen können.
      Die windige Plattform und ihre (Nicht)Funktionen, dürften wohl nicht ausreichend sein, zumindest nicht zu 100% ?(
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fun(k)Taksi ()

    • Fun(k)Taksi schrieb:

      Bei dem Wert des Phone klafft aber eine Riesenlücke zum Preis, den der Höchstbieter bislang geboten hatte und zu dem er das Phone jetzt haben
      will. Wenn der Vk die Auktion abbricht, kann wohl auch der windigste Winkeladvokat nicht argumentieren, dass der VK eine Willenserklärung abgegeben haben soll, dass Phone zum damaligen Höchstgebot zu veräussern.
      Moment mal, eine Willenserklärung den Artikel zu verkaufen hat der VK bereits in dem Moment abgegeben in dem er die Auktion eingestellt hat.
      Wenn der Artikel für 1€ eingestellt wurde dann gilt diese Willenserklärung grundsätzlich erstmal auch dann wenn der Artikel nicht mehr als diesen 1€ erzielen sollte.
      Ob da und was da am Ende, ob regulär zu Ende gelaufen oder vorzeitig herbeigeführt durch einen Abbruch, für eine "Lücke" klafft zwischen "Wert" des Artikels und Höchstgebot ist irrelevant.
      Was bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch zählt ist einzig und allein die Frage ob der Abbruch aus berechtigten Gründen erfolgte.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Moment mal, eine Willenserklärung den Artikel zu verkaufen hat der VK bereits in dem Moment abgegeben in dem er die Auktion eingestellt hat.
      Wenn der Artikel für 1€ eingestellt wurde dann gilt diese Willenserklärung grundsätzlich erstmal auch dann wenn der Artikel nicht mehr als diesen 1€ erzielen sollte.
      Für dich ist ein Startpreis für einen € gleichzeitig eine so definierte Willenserklärung. Und du machst auch keinen Unterschied zwischen SK und Auktion. Fast hätte ich gedacht, dass du als Power-Preller chinesischen Plastikschrott in Form von Mobilfunk vertickerst. Aber du hast keinen Plan von nix :D

      Ob da und was da am Ende, ob regulär zu Ende gelaufen oder vorzeitig
      herbeigeführt durch einen Abbruch, für eine "Lücke" klafft zwischen
      "Wert" des Artikels und Höchstgebot ist irrelevant.


      Ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig, so gilt es als von Anfang an nichtig § 138 Abs. 1 BGB. Hierdurch werden die Vertragsfreiheit (sog. Privatautonomie, Art. 2 Abs. 1 GG) und auch die Rechtssicherheit eingeschränkt, da die gerichtliche Prüfung von Rechtsgeschäften
      immer nur im Nachhinein erfolgt. Andererseits werden aber auch
      regelmäßig die Interessen schwächerer Vertragspartner, insbesondere
      rechtlich unerfahrener Einzelpersonen
      (beispielsweise Mieter, Kreditnehmer, Bürgen) und die Interessen am Vertrag Unbeteiligter, etwa der Allgemeinheit, besonders gewürdigt.

      Wegen des im deutschen Zivilrecht geltenden Abstraktionsprinzips
      ist nur der Vertrag nichtig, in dem selbst der die Sittenwidrigkeit
      begründende Umstand liegt. Regelmäßig werden aber mehrere Verträge
      geschlossen, etwa indem eine Sache gekauft wird und der Verkäufer dann
      in einem gesonderten Vertrag das Eigentum an der Sache auf den Käufer
      überträgt (der in einem dritten Vertrag den Kaufpreis auf den Verkäufer
      überträgt). Unabhängig von dem sittenwidrigen Vertrag bleiben die
      anderen Verträge wirksam. Daher verliert der Kreditnehmer eines
      sittenwidrigen Kreditvertrages nicht plötzlich das Eigentum an der
      ausgezahlten Kreditsumme. Mit der Nichtigkeit des Kreditvertrages
      besteht allerdings kein Rechtsgrund für die Auszahlung der Kreditsumme,
      so dass diese nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung
      zurückzuerstatten ist. Nur in Ausnahmefällen schlägt die
      Sittenwidrigkeit eines Vertrages auch auf die anderen Verträge durch. So
      z. B. bei der Übersicherung (Zivilrecht) mittels Globalzession. Hier begründet gerade die weitere Abtretung die Übersicherung und Sittenwidrigkeit.
      Quelle:
      de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit

      Wenn sich also herausstellen sollte, dass der VK in Wirklichkeit ein ebax-Powerpreller ist, könnte man so argumentieren, Es gab auch schon Urteile gg, abzockende Schnäppchengeier mit Power-Preller Lizenz.
      Genauso gab es gnadenlose Richter(mit ebax-account)die der Auffassung waren, dass Schadenersatz zu leisten sei. 50:50 und wie immer gilt
      bei Gericht und auf hoher See.........
      :rolleyes:
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Fun(k)Taksi ()

    • @Riplex

      Ich gehe mal davon aus, dass dein Problem so rein gar nichts mit den Personen zu tun hat, in dem du dein Thema eingestellt hast. Weil dass die dortige Diskussion auf eine völlig falsche Bahn gebracht hat, habe ich mal ausgeschnitten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Besteht den wirklich rechtlich keinen Unterschied das ich die Auktion direkt neu gestartet habe ?

      Hab meine Rechtschutzpolice bereits rausgesucht und bereits eine Rechtsberatungs Anfrage an wbs-law.de gestartet.
      Der passende Fachanwalt will mich zurückrufen....

      Und kann man dem Käufer vielleicht keine Kaufabsicht unterstellen ? Er bietet ja auf über 260 iPhones die er doch nie und
      nimmer hätte bezahlen können.

      Dann noch was. Der Bieter hatte über 400 € als Maxinmal Gebot abgegeben. Er war also bereit maximal 400 € zu zahlen.
      Welchen Differenzbetrag müsste ich nun bezahlen ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Riplex76 ()

    • Riplex76 schrieb:

      Und kann man dem Käufer vielleicht keine Kaufabsicht unterstellen ? Er bietet ja auf über 260 iPhones die er doch nie und
      nimmer hätte bezahlen können.
      Mal ganz abgesehen davon das es in der Natur der Sache liegt das man immer nur einen Bruchteil der Artikel am Ende tatsächlich ersteigert auf die man geboten hat, woher willst Du das denn wissen ob der Bieter die 260 iPhones bezahlen kann oder nicht?
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Wenn er das Geld hätte, müsste er dann wirklich das unwissenen anderer Verkäufer ausnutzen.

      Ich habe auch schon viel und oft bei Ebay ersteigert und mir wurden auch schon vor der Nase Auktionen gestrichen, die kurz vor
      der 12 Std. Grenze lagen. Und ? Es ist ärgerlich, aber ich würde doch nie deswegen einen solchen Aufstand machen.
    • Fun(k)Taksi schrieb:

      Und du machst auch keinen Unterschied zwischen SK und Auktion.
      Richtig lesen! Ich schrieb Auktion. Eine Auktion ist kein Angebot mit einem vorher definierten Kaufpreis.

      Fun(k)Taksi schrieb:

      Ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig,..........
      Ich bin sicher das Du nicht nur klug zitieren kannst dass es sowas wie Sittenwidrigkeit bei Verträgen gibt, sondern auch erklären kannst was das mit dem vorzeitigen Abbruch einer ebay Auktion durch den Anbieter zu tun haben soll .... :rolleyes:
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