Rotzoll - dem Bieter in die Falle getappt

    • ob der Käufer sich mit 259 Vk darauf einigt, den Deal nicht durchzuziehen, ist ein anders Thema

      In den Anfangszeiten von ebax war weder die platte Form gierig, noch die schnäppchengeilen Abzocker in der Überzahl.

      Fakt ist jedenfalls, dass der der sich mit ebax gut auskennt, mit dem Abzocken von unerfahrenen VK sich eine goldene Nase verdienen kann
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fun(k)Taksi ()

    • iiiihhBääähh schrieb:

      Richtig lesen! Ich schrieb Auktion. Eine Auktion ist kein Angebot mit einem vorher definierten Kaufpreis.
      richtig. Und welches Interesse verfolgt der VK, wenn er einen Artikel mit Startpreis von einem € einstellt, wenn sich beim Kampf im Blödmarkt um den Artikel, sich die Rentnergang gegenseitig die Gehhilfen auf der hohlen Rübe zertrümmern ?
      Wenn man die alte Unnerbüchse von Oma Erna oder den alten Hausstand als Auktion einstellt, dann ist einem der Höchstpreis schnuppe, weil man den faulen Arsch zum Entsorgen von dem Schrott nicht von der Couch heben muss :D

      iiiihhBääähh schrieb:

      Ich bin sicher das Du nicht nur klug zitieren kannst dass es sowas wie Sittenwidrigkeit bei Verträgen gibt, sondern auch erklären kannst was das mit dem vorzeitigen Abbruch einer ebay Auktion durch den Anbieter zu tun haben soll .... :rolleyes:

      mit vorzeitigem Abbruch hat das gar nix zu tun und mit der platten Form auch nicht. Sittenwidrigkeit ist eine Ermessensache und wird dementsprechend unterschiedlich definiert.

      ich weiss nicht, was du an 50:50 Chance nicht kapierst ?(
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-

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    • Fun(k)Taksi schrieb:

      Für dich ist ein Startpreis für einen € gleichzeitig eine so definierte Willenserklärung. Und du machst auch keinen Unterschied zwischen SK und Auktion. Fast hätte ich gedacht, dass du als Power-Preller chinesischen Plastikschrott in Form von Mobilfunk vertickerst. Aber du hast keinen Plan von nix :D

      Fun(k)Taksi schrieb:

      richtig. Und welches Interesse verfolgt der VK, wenn er einen Artikel mit Startpreis von einem € einstellt, wenn sich beim kampf im blödmarkt um den Artikel, sich die Rentnergang gegenseitig die Gehhilfen auf der hohlen Rübe zertrümmern.
      Wenn man die alte Unnerbüchse von Oma Erna oder den alten Hausstand als Auktion einstellt, dann ist einem der Höchstpreis schnuppe, weil man den faulen Arsch zum entsorgen von dem Schrott nicht von der Couch heben muss :D

      Fun(k)Taksi schrieb:

      mit vorzeitigem Abbruch hat das gar nix zu tun und mit der platten Form auch nicht. Sittenwidrigkeit ist eine Ermessensache und wird dementsprechend unterschiedlich definiert.

      ich weiss nicht, was du an 50:50 Chance nicht kapierst
      Ob das was mit dem Thema zu tun hat oder nich, Hauptsache irgendwas rumgeschwallt um dabei den Oberlarry raushängen lassen, gell. :sleeping:
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • belanglose Offtopic-Diskussionen und Rechthaberei auf Kosten der Fragesteller gibt es bei der ebax-eigenen Community. Auf das Verlinken von Urteilen, bei denen ebax-Schnäppchenjäger leer ausgingen, verzichte ich an dieser Stelle.

      Falls es dich nicht stört und von dir nicht noch etwas substanzielles zum Thema kommt, brauchst du von mir an dieser Stelle keine Antwort mehr erwarten 8)
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-
    • ich erinnere mich an ein Urteil, bei dem es um den Vk für 1€ eines Sportwagens ging, wo der K in der Röhre geguckt hat.

      der BGH vertritt eine andere Ansicht:

      Offensichtlich
      hatte die Vorinstanz angenommen, dass es sich um ein "sogenanntes
      wucherähnliches Rechtsgeschäft" handele, das gemäß § 138 Abs. 1 BGB
      nichtig sei. Den "Wucher" hatte die Vorinstanz daraus hergeleitet, dass
      ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
      bestehe, da ein Handy im Wert von 24.000,00 Euro für ein Bruchteil des
      Preises verkauft wurde.




      Dem hat der BGH zutreffend eine Absage erteilt. In der Pressemitteilung heißt es:



      "Von
      einem solchen Beweisanzeichen kann bei einer Online-Auktion jedoch
      nicht ohne Weiteres ausgegangen werden. Denn die Situation einer
      Internetversteigerung unterscheidet sich grundlegend von den bisher
      entschiedenen Fällen, in denen sich in den Vertragsverhandlungen jeweils
      nur die Vertragsparteien gegenüberstanden."




      Der Schnäppchen-Charakter von eBay ist den BGH-Richtern somit durchaus bekannt.
      Quelle:
      internetrecht-rostock.de/ebay-…tz-trotz-schnaeppchen.htm

      Kaum anzunehmen, dass eine Vorinstanz da anders entscheiden wird oder das der BGH seine Rechtsauffassung ändert. ?(
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
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      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-
    • Es ist offensichtlich zu einem Sport geworden,abgebrochene Auktionen ausfindig zu machen und sich damit bequem die Taschen zu füllen.
      Wie ein mehr oder weniger gut gelaunter Richter in diesem Fall entscheidet? Es kommt darauf an.

      Grundsätzlich : Bei Fehlern im Angebot nicht gleich hektisch und damit dumm reagieren,sondern
      1.Entweder den Höchstbieter,vorsichtshalber alle anderen darüber informieren,dass das Angebot so nicht korrekt ist.Den Kringel 119 erwähnen.
      Man kann,wenn man nett ist,die Bieter mit dem geänderten Angebot belästigen.
      2.Will man sich den ganzen Stretch ersparen,bittet man den Mann,Frau,Oma,Opa,Freund/in mal zu bieten.Kann auch wer sein,der schon bei dir gekauft hat und ihr euch vertraut.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Riplex76 schrieb:

      Würde der Bieter den wirklich soweit gehen, das es vor Gericht landet ?

      Oder spekuliert er und sein Anwalt nur darauf, das die meisten aus Angst direkt bezahlen ?


      weiß man nicht.
      manche lassen es drauf ankommen, andere zahlen und hoffen, es ist dann vorbei.
      ob der typ damit aber durchkäme, wenn das vor gericht landet, wird sich wohl von fall zu fall entscheiden...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Naja, man wirds sehen. Von mir bekommt der aufjedenfall kein iPhone und keinen Schadensersatz.
      Wenn er nun ein normaler Käufer wäre dann würde ich das ja verstehen, aber er legt es ja quasi drauf an.
      Und bei den BGH Urteilen waren es wohl auch normale Käufer. Ich denke kaum das der Käufer dort auf 250 Digicams geboten hatte.

      Mal schauen was die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke dazu sagt. Die wollen mich noch zurückrufen.
    • Diebstahl wäre dann einer der wenigen Gründe, die einen Auktionsabbruch stichhaltig begründet und eine etwaige Schadenersatzzahlung verhindert.
      Wobei dann zu Glaubhaftmachung des Diebstahls eine enstprechende Anzeige bei der Polizei vorgelegt werden müsste ?(

      In allen anderen denkbaren Fällen(Haustier hatte hunger), dürfte die Unwissenheit des BGH bzgl. der Manipulationsmöglichkeiten auf der platten Form der Betrüger dazu führen, dass von Richtern in niedrigeren Instanzen wiedergekäut wird, dass es sich bei ebax-Geboten und letzendlich erlösten Höchstgeboten immer um unmanipulierte "Preise" handelt, die "rein zufällig" zustande kommen.
      Weswegen auch jeder Betrüger, der auf der Masche reitet, auch nur "rein zufälig" ein registrierter, professioneller Vk der Ware ist, die er unbedarften Neulingen aus den Rippen leiert um damit seinen eigenen Warenbestand aufzufüllen.
      Warum sollten sich Richter denn auch mit Begriffen wie "pushen" oder "gebotsabschirmung" befassen, oder es sich von professionellen ebax-k/vk erklären lassen, wenn diese Marionetten, nicht einmal davor zurückschrecken, die BGB-widrigen(!) ebax-AGB heranzuziehen und dabei völig ignorieren, dass KVe nach den Regeln des BGB abzuschliessen sind. :wallbash
      Mich würde zB interessieren, ob man auch gezwungen ist, Hehlerware an den gierigen ebax-Geier auszuliefern, wenn man erst nach Auktionsende auf dem Umstand hingwiesen wird.
      Rechtlich gesehen, kann man an gestohler Ware keine Eigentumsrechte erwerben. Ist dann der angeschmierte VK dann doppelt der blöde, weil er einerseits die Ware beschlagnahmt wird und er andererseits dem gierigen ebax-Geier ggü. auch noch Schadensersatz leisten muß ?

      Ich bin aber überzeugt, dass der BGH in seiner Einfältigkeit es auch noch fertigbringt aus Hehlerware, Nicht-Hehlerware zu machen, nur um zu verhindern, dass das ebax-Geschäftsmodell in Frage gestellt werden müsste :wallbash

      Bei einer öffenltichen Versteigerung, mit was ebax ja hirnverbrannterweise, immer und immer wieder verglichen wird, funktioniert "pushen" genauso wenig wie "gebotsabschirmung". Als Bieter dort kaufe ich nach "treu und glauben" und erwerbe ich den Artikel, auch wenn er Hehlerware sein sollte. Wenn sich dann der ware Besitzer meldet, bekommt er sein Eigentum nicht mehr zurück, weil ich es ja rechtmäßig erworben habe nach "treu und glauben"

      Wer auf der platten Form noch handelt, muss Masochist sein :whistling:
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
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    • Kann man den Bieter den so entgegnen das er es nur drauf abgesehen hat das ein Verkäufer die Auktion abbricht ?
      Beweis genug ist doch, das er immer nur soviel bietet auf einen Artikel mit dem er ja eh nie die Auktion gewonnen hätte.

      Ich bin ja nicht der einzige Fall, bei dem er nun es nun versucht bzw. wohl noch versucht. Bis jetzt hab ich ja nur leere Drohungen erhalten
      und noch nichtmals eine Mail wo auf Herausgabe des iPhones gepocht wird.
    • sorry @Riplex :O

      das ist nur eine fiktive Annahme, aber die Fortführung der Konsequenz aus den bisher ergangenen Urteilen.Während Du jetzt einmal der Geleimte bist, wärst Du in meinem-fiktiven-Beispiel, doppelt geleimt.

      aber so wie @Sternchen ausgeführt hat, offensichtlich "juristisch sauber" ?(
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-

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    • Aber in den Urteilen haben die Verkäufer doch den Artikel anderweitig verkauft, oder ?
      Ich habe dem Bieter ja erneut die Chance gegeben, auf den Artikel zu bieten.

      Und wie gesagt, der Käufer hat es doch darauf abgesehen das man die Auktion abbricht und er dann aktiv werden kann.

      Ich glaube sogar, das hätte ganz anders ablaufen sollen. Ich wurde öfters gefragt, ob ich das Handy nicht ausserhalb von Ebay verkaufen
      möchte.
      Ich habe immer verneint. So wie ich in anderen Fällen gelesen habe, haben manche sich doch darauf eingelassen und dann
      sind ist der Bieter, der derzeit der höchstbietende war, aktiv geworden.
      Vielleicht sogar mit Absprache mit dem der das Angebot zum Verkauf ausserhalb von Ebay geschrieben hat ?
    • Kann man den Bieter den so entgegnen das er es nur drauf abgesehen hat das ein Verkäufer die Auktion abbricht ?

      Anbieter und Bieter sind beide geschäftsfähige Mitglieder bei Ebay. Beide haben bei der Anmeldung den AGB zugestimmt, wonach es auf zwei Methoden zum Vertragsschluss kommen soll:

      "(1) Bei Ablauf der Auktion oder (2) bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen."

      Ein Anbieter stellt einen Artikel zum Schnäppchenpreis ein. Wo liegt denn nun das Problem wenn ein Bieter ein Gebot abgibt und in Kenntnis der Regen auf ein Schnäppchen nach Variante (2) hofft?
      wenn diese Marionetten, nicht einmal davor zurückschrecken, die BGB-widrigen(!) ebax-AGB heranzuziehen und dabei völig ignorieren, dass KVe nach den Regeln des BGB abzuschliessen sind. :wallbash

      Mag sein dass die Firma ebax rechtswidrige AGB verwendet. Hier geht es aber um Ebay. Da steht in den AGB:
      "...es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen."

      Was soll denn daran rechtswidrig sein, wenn der Vertragsschluss wortwörtlich unter die gesetzlichen Regelungen gestellt wird?
    • Er bietet aber nicht auf Schnäppchen. Er hat Geboten, da hatte das iPhone schon ein Gebot von über 200 €. Sein Gebot war 401,33 €.
      Und wenn ich als "Privater" Käufer auf über 250 Auktionen biete und zwar gleichzeitig, könnt ihr mir nicht erzählen das
      das in Ordnung ist. Wenn er pech hat, gewinnt er alle 250 Auktionen und müsste dann, wenn die iPhone im Durchschnitt bei 250-300 € beim
      Abbruch lagen knappe 75000 € berappen. Wenn er die iPhones denn wirklich auch haben will. Ich geh mal davon aus, das er es nur auf
      den Schadensersatz abgesehen hat.