Rotzoll - dem Bieter in die Falle getappt

    • Riplex76 schrieb:

      Er bietet aber nicht auf Schnäppchen. Er hat Geboten, da hatte das iPhone schon ein Gebot von über 200 €. Sein Gebot war 401,33 €.
      Und wenn ich als "Privater" Käufer auf über 250 Auktionen biete und zwar gleichzeitig, könnt ihr mir nicht erzählen das
      das in Ordnung ist. Wenn er pech hat, gewinnt er alle 250 Auktionen und müsste dann, wenn die iPhone im Durchschnitt bei 250-300 € beim
      Abbruch lagen knappe 75000 € berappen. Wenn er die iPhones denn wirklich auch haben will. Ich geh mal davon aus, das er es nur auf
      den Schadensersatz abgesehen hat.



      Ich gebe auch oft Gebote ab auf Sachen die ich akuell eigendlich nicht brauche, aus diesem Grund dann weit unter Wert, zu 99% werde ich überboten, aber ab und an mache ich einen Superschnapper dadurch

      Will mir da jemand auch einen fehlenden Rechtsbindungswillen aufzwingen?
    • Was ist bei dir oft ? Bietest auch 260 mal auf 260 verschieden Auktionen innerhalb von 9 Tagen ?

      Wenn du ausserdem Gebote auf Artikel abgibst, die du garnicht benötigst und somit eigentlich keine Kaufabsicht hast, ist das auch nicht in Ordnung.
      Schonmal was von Spassbieten gehört ?

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    • @Riplex

      Du musst verstehen, dass hier jeder aber auch wirklich jeder deinen Ärger versteht!
      Nur müssen/wollen/sollten wir unsere Ratschläge/Infos so emotionsfrei und nach geltender Rechtssprechung abgeben. Nicht jede Antwort wird dir gefallen, aber das ist auch nicht unser Interesse, denn Schönreden und danach von dir die Info zu erhalten, dass du vor Gericht auf die Schnauze gefallen bist, hilft dir sicher nicht weiter.

      Natürlich ist es wichtig, dass du Infos sammelst und es kann auch sein, dass sich ein Richter davon beeindrucken lässt, dass rund 260 Gebote für I-Phones abgegeben wurden.
      Ob der Bieter diese tatsächlich bezahlen könnte, interessiert den Richter NULL. Das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
      In dem Verfahren geht es lediglich darum, ob eine rechtgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.... Schluss/Punkt/aus.
    • Achso, wir reden hier übrigens nur die Tage 1.2.2013-9.2.2013.
      Wer weiss wie oft der letzten Monat auf iPhones geboten hat.

      Ich glaub schon das es einen Richter interessiert ob der Bieter überhaupt Zahlungswillig gewesen ist.

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    • Riplex76 schrieb:

      Was ist bei dir oft ? Bietest auch 260 mal auf 260 verschieden Auktionen innerhalb von 9 Tagen ?

      Wenn du ausserdem Gebote auf Artikel abgibst, die du garnicht benötigst und somit eigentlich keine Kaufabsicht hast, ist das auch nicht in Ordnung.
      Schonmal was von Spassbieten gehört ?



      Es können mal 50 am Tag sein, mal eine Weile nix, mal 200 am Wochenende, je nachdem was angeboten wird und was ich an Spielgeld übrig habe

      Nur wie kommst du da drauf mich als Spassbieter zu betiteln blos weil ich eine besondere Strategie habe um Schnapper zu machen, weil brauchen tu ich dir irgendwann doch, kann Jahre später sein und dann hat es sich gelohnt
    • Riplex76 schrieb:

      @Sternchen:

      So zu handeln wie du, verbietet mir mein Anstand und meine Menschlichkeit. Wenn ich so drauf wäre, würde ich wohl Nachts nicht mehr ruhig schlafen können.



      Es wird immer besser mit dir, du unterstellt mir erst ich wäre Spassbieter, und dann als nächstes das ich keinen Anstand oder Menschlichkeit besitzen würde????

      Was nimmst du dir hier raus?

      Ich benutze das "System Ebay" ganz legal, ohne jemanden zu schädigen, und das was ich kaufe das nehme ich auch ab

      Leider habe ich dabei immer wieder Leute die meinen mein Schnäppchen nicht abgeben zu müssen, verloren, kaputt......versucht gerade wieder erst einer, seine Art unbebotene Artikel kurz vor Ende raus zu nehmen, meinen hat er vergessen --> Er hat Pech gehabt, 50 Euro Artikel für 1 Euro --> mauert, wird frech so das ich mal gegraben habe, jetzt bekommt er eine berechtigte Betrugsanzeige und wenn er nicht liefern Klage auf Herausgabe oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung

      In der Regel klappt aber alles und unterm Strich ist alles lohnenswert für mich
    • Und du würdest wegen 50 € sogar vor Gericht ziehen, was ?

      Wenn man sonst nichts zu tun hat.....

      Meine Auktion lief übrigens noch 6 Tage, nur mal so am rande. Ich weiss macht keinen Unterschied.
      Auch nicht das ich die Auktion nur mit veränderter Endzeit wieder eingestellt habe ein paar Minuten später.

      Allerdings wird es bei mir so aussehen das mir der Bieter 400 € für mein Handy bezahlen muss, auch
      wenn das letzte Gebot nur 223 € war. Hab da ein älteres Urteil gefunden von 2011, wo das selbe mit einem Auto passiert
      ist.

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    • Ich lasse das einen Anwalt machen, warum soll ich mich von Verkäufern betrügen lassen, die Art und Weise macht es aus und wer es drauf anlegt hat Pech gehabt

      Ich habe damit nicht viel zu tun, den Mahnbescheid ausstellen kostet 1/4 Stunde Zeit, gibt es einen Widerspruch dann geht es sofort zum Anwalt für den gerichtlichen Teil

      Der Verkäufer hat mir einen Schaden zugefügt, wenn ich den Artikel mal brauche dann muss ich 50 Euro bezahlen und noch warten bis der kommt, so habe ich den mit Versand für 5 Euro und der liegt jederzeit griffbereit im Keller

      Der Verkäufer kann ja immer noch liefern, und ich nutze in dem Fall keinen Auktionsabbruch aus sondern die Auktion läuft normal aus mit meinem Gebot und damit ist auf jeden Fall ein Kaufvertrag zustande gekommen, was ist daran verwerflich?

      Ebay ist kein Spielplatz, das merken die Eierfone Verkäufer eben jetzt
    • Riplex76 schrieb:

      Er hat Geboten, da hatte das iPhone schon ein Gebot von über 200 €. Sein Gebot war 401,33 €.
      Und wenn ich als "Privater" Käufer auf über 250 Auktionen biete und zwar gleichzeitig, könnt ihr mir nicht erzählen das das in Ordnung ist.

      Warum ist das nicht in Ordnung? Nehmen wir mal an, ich würde eines von diesen völlig überteuerten Eiern haben wollen. Ich weiß jetzt nicht, für welchen Wert die Dinger genau bei ebay weggehen, aber ist nehme jetzt mal für die Ware einen Marktwert von 500-600€ an. Da ich nie im Leben bereit bin, so viel Geld dafür auszugeben, suche ich alle laufenden Eier-Auktionen heraus und biete 400€. Dann besteht zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass ich mal eine Auktion deutlich unter Marktwert, also bis 400€ gewinne. Sollte ich gar das Glück haben, drei dieser Dinger auf diese Weise zu kaufen, dann hebe ich eines als Geburtstagsgeschenk für meine Frau auf und das andere verkaufe ich wieder.

      Wenn ich Ware unter Marktwert ergattern möchte, dann würde ich es genau so tun. Und wenn ein VK dann die Vertragsabwicklung verweigert, dann können wir das gerne auch juristisch ausfechten. Dass heißt nicht, dass ich mir auch die Auktionsabbrecher vorknöpfen würde, die in der überwiegenden Anzahl der Fälle ebenfalls einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit mir haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Riplex76 schrieb:

      Ich sags nochmal, ich gehe nicht davon aus er Interesse am iPhone überhaupt hatte sondern nur am Schadensersatz.

      Annehmen kann man viel, du wirst es aber bei einer juristischen Auseinandersetzung nachweisen müssen. Es wird höchstwahrscheinlich das einzige sein, was dich vor einer Zahlung oder Vertragserfüllung bewahren kann.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das sagt mir Ebay, wenn ich ein Angebot beenden will:


      Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht.

      Versuchen
      Sie, das Angebot zu ändern oder die Beschreibung des Artikels zu
      ergänzen, statt das Angebot zu beenden.

      Mehr zu den Voraussetzungen und
      Schritten zum Ändern eines Angebots.

      Wenn dies nicht möglich ist, versuchen Sie, das Angebot zu beenden.

      ---------------------------------------------

      Da ich beim Einstellen der Auktion dem Irrtum unterlag und es erst später merkte (1Tag), versuchte ich natürlich erst die
      laufende Auktion zu ändern. Da das ändern der Endzeit aber nicht möglich ist (warum eigentlich nicht ?) bei einer laufenden Auktion,
      musste ich wie von Ebay empfohlen das Angebot beenden. Dann änderte ich die Auktion und stellte diese sofort wieder ein !
      Ja ich weiss, im BGB steht was anderes. Aber welches Recht gilt überhaupt bei Ebay ? Es ist eine Firma in Luxembourg, oder ?
      Hier wird einem was von 2 Seiten erzählt !
    • biguhu schrieb:

      Riplex76 schrieb:

      Ich sags nochmal, ich gehe nicht davon aus er Interesse am iPhone überhaupt hatte sondern nur am Schadensersatz.

      Annehmen kann man viel, du wirst es aber bei einer juristischen Auseinandersetzung nachweisen müssen. Es wird höchstwahrscheinlich das einzige sein, was dich vor einer Zahlung oder Vertragserfüllung bewahren kann.

      Er wird sich vielleicht nächste Woche melden und die rausgabe des Artikel verlangen. Wenn ich dann nicht reagiere,
      wird erst 3 Monate später sich ein Anwalt melden. Gerade dann natürlich, wenn die Auktion von Ebay gelöscht worden ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Riplex76 ()

    • Kann ich den Spiess eigentlich nicht umdrehen ?

      Der Bieter hatte ja 401,33 € als Maximal Gebot geboten. Das nächst niedrigere Gebot lag bei 223 €.
      Bei einem anderen Fall hier im Forum hat die Richterin wohl entschieden, das der Bieter das maximal Gebot zahlen muss,
      das die Auktion unter normalen umständen wohl höher beendet worden wäre.

      Und legt das jedes Gericht anders aus ?

      Hab jetzt mittlerweile Kontakt zu 4 Verkäufern bei denen dasselbe wiederfahren ist mit "Rotzoll" und
      es gibt bestimmt noch mehr.
    • Riplex76 schrieb:

      Da ich beim Einstellen der Auktion dem Irrtum unterlag und es erst später merkte (1Tag), versuchte ich natürlich erst die
      laufende Auktion zu ändern. Da das ändern der Endzeit aber nicht möglich ist (warum eigentlich nicht ?) bei einer laufenden Auktion,
      musste ich wie von Ebay empfohlen das Angebot beenden. Dann änderte ich die Auktion und stellte diese sofort wieder ein !
      Ja ich weiss, im BGB steht was anderes. Aber welches Recht gilt überhaupt bei Ebay ? Es ist eine Firma in Luxembourg, oder ?
      Hier wird einem was von 2 Seiten erzählt !


      1. wieso merkst du das erst 1tag später und wieso hast du das dann nicht einfach laufen lassen?
      ich guck immer nach dem reinstellen bei "aktive angebote", ob alle auktionen online sind (schon passiert, das die eine oder andere schaltfläche nicht gleich auf den mausklick reagierte und ich das beim tab-wechseln nicht mitbekam) und ob die laufzeit korrekt ist.
      2. früher konnte man die laufzeit die ganze zeit über ändern bis 12h vor ende.
      da manche aber den artikel erst für 3tage reinstellten und dann auf 5, auf 7 und dann auf 10 tage verlängerten und ihre sachen so mehrfach künstlich in der artikelsuche hochpushten (---> "neu eingestellte artikel"), gibt es das nicht mehr. außerdem ist das für interessenten sehr ärgerlich, wenn die laufzeit ständig verlängert wird und man erst wenige momente vor ende bieten will.
      daher kann man nur noch bis 2h nach auktionsstart die endzeit ändern.
      3. ebay.de = deutsches recht = BGB usw.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Riplex76 schrieb:

      Aber er wird den Spiess wohl umdrehen und dem Herrn Rotzoll einen Dämpfer verpassen. Mehr wird nicht verraten ;)

      Och.. aber wenn der Spiess fertig umgedreht ist bist Du doch bestimmt so nett und lässt uns das auch mitlesen? :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Riplex76 schrieb:

      Sorry, mein Anwalt hat gesagt das ich erstmal nichts mehr im Internet sagen soll zu dem Thema.

      Aber er wird den Spiess wohl umdrehen und dem Herrn Rotzoll einen Dämpfer verpassen. Mehr wird nicht verraten ;)


      Hoffentlich "taugt" Dein Anwalt was und ist wirklich fit in Sachen Internet-Handel.

      Anderenfalls kann diese Aufforderung auch so verstanden werden, dass er lieber nicht "von außen" hören will, was er falsch macht.

      Und wenn er nicht wirklich fit ist, ist es ihm auch egal. wie und wohin der Spieß gedreht wird. Die Kosten trägt ja nicht er ...
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

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