Rotzoll - dem Bieter in die Falle getappt

    • Nein, er hast gesagt das er nicht möchte das der "Feind" mitliest.
      Wenn das Urteil feststeht, darf ich das natürlich im Internet verbreiten....

      Ausserdem ist er ein Fachanwalt für Internetrecht.

      Wir warten nur noch auf das Schreiben von Rotzolls Anwalt. Bis jetzt hat sich Rotzoll übrigens erstaunlich ruhig gehalten.
      Keine Drohungen und keine "Rück das iPhone raus sonsts Klage" Nachrichten ;)

      Hab übringens fast 100 Seiten aus Ebay ausgedruckt, als Beweissicherung. Alle Auktionen an denen Rotzoll beteiligt war.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Riplex76 ()

    • Na, dann bin auch ich mal gespannt wie das ausgehen wird. Bin übrigens auch so ein "unanständiger" Bieter wie @Sternchen. :whistling:
      Ich biete bei bestimmten Artikeln auf alle, die als Auktion angeboten werden und zwar ca. 30% unter dem Preis zu dem sie üblicherweise über den Tisch gehen.
      Und das mit vollem Rechtsbindungswillen :tongue:
      Dauert zwar meist bis ich ein Schnäppchen mache aber es klappt irgendwann.

      Wenn Du und dein RA meinen, dem K aus dem Bietverhalten einen Strick drehen zu können, dann wünsche ich viel Erfolg!
      Das entscheidet von uns letztlich niemand, sondern evt. ein Richter.
      Btw. darauf, daß dein K sein Maximalgebot zahlen muß, würde ich mich nicht verlassen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @Riplex

      Du würfelst hier zwei Dinge durcheinander:

      Leute, die einfach nur ein Schnäppchen machen wollen (und die es nicht darauf anlegen, dass der Anbieter die Auktion abbricht)

      und

      Leute, zu denen Du offenbar diesen Rotzoll zählst (also Leute, die es genau darauf anlegen, jemanden wie Dich zu finden, der sich auf ebay nicht sonderlich gut auskennt, um solche Leute dann abzuziehen).

      Sternchen und GIU zählen zu den ersteren....
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • bin selbst geschädigter... will nicht weiter drauf eingehen er kommt mir sehr arm und verbittert vor :D Das Handwerk sollte man ihm trotzdem legen!



      Achja habe ihn in Google gefunden... ist n Fettsack mit Babyface... Muss dazu sagen: GENAU SO HABE ICH IHN MIR VORGESTELLT! fehlt nur noch die World Of Warcraft Fan limited Edition und ne Diät Cola in der Hand! :thumbup:
    • Verständnisfrage

      In dem eingangskommentar ist ein Link eingestellt, der auf das bietverhalten abzielt.
      In den letzten 30 Tagen 192 Gebote.
      Wenn ich nun die darunter stehenden Einzelgebote addiere sind es etwa 30.
      Was ist jetzt mit dem Nachweis der anderen 160? Wird da jetzt unterstellt das hier auch auf iphones geboten wird?
      Können das nicht auch mickymaus Hefte gewesen sein?
    • Was für einen Screen genau?
      Wenn ich das richtig verstehe ändert sich die Gesamtanzahl pro Zeitraum sagen wir mal auf 1000- aber als Einzelausweis bleiben doch immer um die 30- was ist denn dann mit den fehlenden 970- welches Bietverhalten ergibt sich da?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von paral605 ()

    • Hab ich alles ausgedruckt. Knapp 15 Auktionen wo Rotzoll geboten hat und ca. 10 wo er nach
      Abbruch dieser höchstbietender war. Und dann hab ich noch 5 Auktionen, wo er auch die rausgabe
      des iPhones gefordert hat. Stehe mit allen Verkäufern in Kontakt.
      Ich glaub auch, das ein Gericht sich viel mehr Details einen Verkäufers zukommen lassen kann,
      wenn der Verdacht einer Straftat besteht.
    • Verstehe, was zu beweisen wäre.
      Wobei Steuerhinterziehung geht ja nur, wenn er auch Phons bekommen hat. Hat er Geld bekommen, ist die Tür ja zu. Auch wenn er Phons weiterverkauft muss du ja erstmal den Account wissen, wen er das denn direkt über ebay macht.
      Aber ich fand es mal i teressant zu wissen, wie man konkret von den Geboten der letzten 30 Tage auf das Bietverhalten schließen kann,wenn da nur circa 30 Einzelgebote stehen. Scheint irgendwie nicht zu gehen, entnehme ich deiner Antwort.
    • Mehr als die 30 gebote gehen nicht auf eine seite. ibäh zält aber in einem "zählwerk" alle gebote des eingestellten zeitraumes, also 30 Tage.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @ paral

      Im Prinzip hast du Recht. Da könnte vorher auf Comics geboten worden sein. So gesehen ist das beim ersten Nachsehen eine Vermutung.

      Und jetzt kommt das dicke ABER. Die Erfahrung sagt was anderes. Die sagt nämlich, dass so ein Profil kontinuierlich so geführt wird. Die sagt dann auch, dass es nicht anders aussieht, siehst du dir das in 14 Tagen oder einem Monat nochmal an.
      Und jetzt wirf einen Blick auf das EP und den heutigen Stand. Abgesehen von der Tatsache, dass neue Gebote im selben Bereich die alten verdrängt haben, hat sich nichts geändert. Der Bereich, in dem geboten wurde, ist identisch geblieben.
    • @paral

      Dir ist doch hier schon alles korrekt beantwortet worden. Du musst regelmäßige Screenshots machen. Dabei wäre aber noch zu fragen, ob die angezeigten 30 Gebote überhaupt die letzten Gebote sind und chronologisch sortiert sind oder nicht doch vielleicht zufällige. Darüber lässt sich ebay nämlich nicht aus.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.