Rotzoll - dem Bieter in die Falle getappt

    • Sag mal, du Insektentöter, ich bin keine Fliege. Willst du uns hier vera...?

      Ich weiß auch, der Thread ist in der Zwischenzeit ziemlich lang geworden, aber lies ihn nochmal durch, und setz die verschiedenen Postings in den Kontext.


      @ riplex

      Immer wohl kaum. Löschbert hat sich zum Rechtsbindungswillen ja ausgelassen.
    • Riplex76 schrieb:

      Ein Richter/in der/die sich mit der Materie befasst hat, wird dann wohl immer für den Verkäufer entscheiden.

      Wie kommst du denn auf diesen Trichter? In der Regel spricht die Sachlage bei einer abgebrochene Auktion ohne rechtskonforme Anfechtung des Vertrages gegen den Verkäufer. Entsprechend werden viele Urteile gegen die Verkäufer ergehen. Eine Reihe davon hatten wir bei Auktionshilfe besprochen und veröffentlicht. Nur unter ganz bestimmten Umständen, die einen Rechtsmissbrauch des Käufers nachweisen lassen, ist ein Urteil für den Käufer denkbar. Das erfordert aber eine gute Beweiskette.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das scheint in der Vergangenheit nicht so gewesen zu sein. Ich denke, so ein paar Ausdrucke pflückt dir jeder clevere Gegenanwalt auseinander. Was steht denn wirklich da drin? Davon abgesehen ist es meines Erachtens ja noch nicht einmal verboten, sagen wir mal 1000 Gebote abzugeben. Wenn der sagt er bietet auf alles mögliche, hast du meines Erachtens sowieso schon schlechte Karten. Also dieses Bietverhalten nachzuweisen wird ohne ebay nicht funktionieren.
    • Wenn der Vorgang immer der gleiche war, denke ich das man Rechtmittelmissbrauch und fehlenden Rechtsbindungswillen nachweisen kann.
      Und was ich noch meine, das ich es immer drauf ankommt warum man die Akution beendet. Bei Ebay steht es Schwarz auf Weiss,
      das man eine Auktion die noch länger als 12 Std. läuft ohne "Einschränkungen" beenden kann und alle Gebote gestrichen werden.
      Mann kann ja sogar auswählen "Gebote streichen", oder an "Höchstbieter verkaufen". Das ist total irreführend.
      Falls ich doch die Klage verlieren sollte, werde ich Ebay auf Schadensersatz verklagen und mir das Geld eben von denen wiederholen.


      Ich hatte gerade eine Digicam für 385 € bei Ebay verkauft und nach 1 Woche meldet sich der Bieter das er nicht zahlen könne,
      weil sein 12 Jähriger Sohn ohne Einverständniss die Cam ersteigert hat.
      So kein Thema, Transaktion abgebrochen und fertig. Einige Assgeier, hätten den Mann wahrscheinlich direkt verklagt.

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    • Ok. Wenn ein 12 jähriger ohne Wissen seines Erziehungsberechtigten steigert, hast du meines Erachtens die Möglichkeit einer gesetzeskonformen Anfechtung. Das wäre ein klassischer Grund. Wenn ich deinen Argumenten folge, glaube ich, du wirfst nur noch Geld hinterher, welches dann auch weg ist.
    • Weisst du nicht was ich dir damit sagen will ? Menschlichkeit ist oberstes Gebot und keine Gesetze.
      Ich würde echt vollstes Verständiss haben wenn z.B. jemand eine Auktion abbricht, die noch weniger als 12 Std.
      läuft. Da wäre ich auch angepisst. Aber wenn jemand die Auktion nach 14 Std. neu einstellt mit korrigierter Endzeit
      soll man als Bieter mal fünfe gerade sein lassen.
      Und Leute die genau das aussnutzen soll der Blitz beim Scheissen treffen ! Vielleicht treffen die damit Leute die es
      eh schon schwer haben im Leben und schon verschuldet sind. Da kommt so ein Gerichtsurteil natürlich super....
    • Menschlichkeit

      Verstehe, was du mit Menschlichkeit sagen willst.
      Ich glaube, so schwer es dir fällt aber man muss vielleicht immer alles von zwei Seiten sehen. Der macht anscheinend sein ihm zustehendes Recht geltend. Warum hast du nicht versucht einen Vergleich zu finden?
    • @riplex,

      reg dich nicht auf.

      vermute mal, dass dertyp selber nicht ganz sauber ist und hier eine rechtfertigung für sein tun abgebern will.

      Wenn ich die von dir eingestellten aukgtionen richtig lese, steht oben immer unter dem bieter der angebotsgegenstand. un die zahl der vom bieter auf diesen abgegebene gebote. hier also 196.

      in den urteilen, die bei superocean eingfestellt wurden nehmen die gerichte a. bezug auf die menge der gebote, auf die wirtschaftlicje glaubwürdigkeit des bieters und auf den rechjtsbindungswillen.

      es kann mitr kein !"PRIVATBIETER" weissmachen, dass er 196 mal 300 € auf eifons bieten kann das wären ja rd. 60.000,--€, dies bewertet auch ein gericht, wenn es nachgewiesen wird. Denn der bieter muss immer damit rechnen, dass er wirklich alle eiföns wirklich bekommt und bezahlen muss.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Meinst du mit dem Typen mich? Ich verkaufe weder auf ebay noch kaufe ich dort.
      Ich bin durch einen bekannten mit der Materie vertraut.
      Wenn du hier solche hanebüchenen Ratschläge gibst, dann bist du wahrscheinlich nicht ganz sauber. Wenn schon, dann solltest du hier nicht deine Wunschvorstellungen sondern die entsprechen Fakten reinstellen. Riplex hier in ein verfahren zu treiben ist von dir unverantwortlich.
    • *alte_eule* schrieb:

      Riplex

      wolltest du dich speziell zu deinem Fall nicht hier nicht mehr äußern und ggf. aus der Reserve locken lassen? ;)

      Im Detail werde ich auch darauf nicht mehr eingehen, da wohl sicher ist das "Rotzoll" hier wohl mitliest.

      Vielleicht sollte ich mich bei Ebay mit einem 2. Account anmelden um es Rotzoll gleich zu tun. Nur damit das Gericht sieht,
      wie einfach man Rechtsmittel missbrauchen kann.

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