Ich bin Opfer von cattolica-tourist - vorzeitiger Auktionsabbruch - bonni-0

    • Natürlich ist der Fragesteller im "Volksmund" selbst schuld, wenn er sein Handy verliert.
      Es hätte wohl eher von Fahrlässigkeit welche aber wohl gar nicht vorliegt, gesprochen werden sollen:

      de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit

      Zivilrecht

      Das deutsche Zivilrecht verwendet den Begriff der Fahrlässigkeit hinsichtlich des Verschuldens bzw. Vertretenmüssens. Es geht dort um den Haftungsmaßstab für das Einstehenmüssen für eigenes oder fremdes Verhalten. Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen „der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Die Fahrlässigkeit grenzt sich vom Vorsatz
      dadurch ab, dass die Folge der Handlung nicht willensmäßig
      herbeigeführt worden ist. Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann,
      bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts-
      beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der sich daraus ergebenden
      Folge. Darüber hinaus muss ein alternatives Verhalten in der jeweiligen
      Situation zumutbar sein. Der Fahrlässigkeitsmaßstab ist die objektive
      erforderliche Sorgfalt, nicht die übliche Sorgfalt. Wer am Rechtsverkehr
      teilnimmt, muss sich darauf verlassen können, dass der andere
      Teilnehmer mit der für seine Tätigkeit erforderlichen Sorgfalt agiert.
      Kann der andere Rechtsverkehrsteilnehmer dies aus Alters-, Krankheits-
      oder Wissensdefizitgründen etc. nicht, verletzt er die erforderliche
      Sorgfalt. Jeder muss sich beispielsweise darauf verlassen können, dass
      ein Berufsfahrer sein Fahrzeug sicher beherrschen kann. Hat der Fahrer
      aber ein Reaktionsdefizit,
      so kann er nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag legen. In Bezug
      auf das Verschulden aber kann ihm diese persönliche Erschwernis nicht
      haftungsmildernd zugutegehalten werden. Der Berufsfahrer muss, sofern er
      seine Tätigkeit ausübt, sich gewahr sein, dass er die erforderliche
      Sorgfalt auch tatsächlich und jederzeit an den Tag legen kann.
    • Klage wegen Auktionsabbruch von bonni...

      Hallo, wie viele andere, werde auch ich von bonni-0 verklagt. Hat jemand von euch
      schon brauchbare Urteile, welche er meinem Rechtsanwalt zur Verfügung
      stellen würde? Oder gibt es eine Liste mit Namen der Beklagten?

      Freundliche Grüße

      Redaktion: Post hierher verschoben.
    • Hallo Bengel75, leider wurde ich erst heute auf deinen Beitrag aufmersam durch meine Tochter. Mir ist das gleiche pasiert wie dir! Ich war mit der Dame "bonni-0" letztes Jahr vor Gericht. Ich hatte mein iphone 5s eingestellt. Original verpackt, bis mich mein Sohn darauf aufmerksam machte das mein Handy nicht simlokfrei ist! Ich hab es dann nach drei Tagen wegen Falschangaben rausgenommen. Prompt meldet sich die bonni-0 drei Wochen später mitten in der Nacht das sie meine Konodaten bräuchte weil sie möchte jetzt "ihr" gekauftes Handy bezahlen. Naja, den Rest kennst du sicherlich..... Das Ganze hat sich dann über Anwälte, meinen und der von bonni-0, Kanzlei Römmelt, wie hier im Forum schon benannt, über ein Jahr hingezogen. Bis dann letztes Jahr das Ganze vor Gericht ging und ich VERLOREN habe!!!! Mein Anwalt war fassungslos. Es kommt noch dazu, das diese Kanzlei mit genau diesem Beispiel auf ihrer Web Seite Werbung machte....
      Das Ganze hat mich dann ca. 2000 ,-- gekostet!
      Wie ist es denn bei Dir weiter gegangen?? Ich werde nun das Ganzen hier mal zu meinemAnwalt senden und mal schauen was man noch tun kann...
      Das ist auf jeden Fall eine hochgratige Betrugsnummer!
      Würde mich freuen wenn ich von Euch noch was höre. Vielleicht können wir der Dame zusammen das Handwerk legen!

      LG diamant368
    • Es ist traurig, dass es mittlerweile so ist, aber man muss aufpassen.

      In den Anfängen war bei Ebay mal alles locker.
      Früher hätte der Bieter sich gemeldet und gefragt "Hey, was war los? Stellst du´s nochmal ein.
      Waren die Fotos noch nicht gut genug? Oder hast du dich vertan? Prima, ich freu mich!"

      Dann wurde das da immer ungemütlicher und eine unbeschwerte Zeit war vorbei.
      Das haben viele nicht mehr länger angetan und sind einfach verschwunden.

      Heute darf man keine Fehler machen und nicht mehr der Annahme sein, daß Ebay ein Spielplatz und Flohmarkt ist.
      Da wird nichts mehr verziehen, da sind viele auf der Suche nach Leuten, die "im rechtlichen Sinne" einfach nicht aufpassen.

      Goldene Regel:
      Bedenke alles - aber auch wirklich alles -, bevor du einstellst.
      Danach ist es zu spät, wenn der falsche bietet.

      Urteile gibt´s dazu mehrere, wenn denn mal geklagt wurde. Kommt immer die Haftung des Verkäufers zum Tragen.
      Da wird es stets schwer sein, Gründe für einen berechtigten Abbruch zu finden, die ein Gericht akzeptiert.
      Wie ein Anwalt da fassungslos sein kann, verstehe ich nicht. Schauspieler, der sich nach Hollywood aufmachen sollte!
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Nein ich habe das handy nicht mehr eingestellt weil es ja nicht simlokfrei war. Habe dann bonni-0 es trotzdem mit simlok angeboten weil die ja darauf erpicht war. Natürlich wollte die es nur simlok frei. Zur Gerichtsverhandlung (13 Monate später) habe ich es mitgebracht zum Beweis das ich es nicht anderweitig verkauft habe. Das hat dem Richter nicht interessiert..... .
      Das Urteil der Redaktion zukommenlassen. ist kein Problem. Was machen die dann?