Verkauf eines Android Mini-PCs - Markenrechtsverletzung

    • Verkauf eines Android Mini-PCs - Markenrechtsverletzung

      Hallo,


      ich hoffe ich bin nicht im falschen bereich. Brauche mal einen Rat. Ich wollte als Privatverkäufer einen Android Mini PC verkaufen.

      Das Teil
      lag nach einem kurzen Test bei mir seit fast 2 Monaten nur rum und
      wurde nicht benutzt, deshalb wollte ich es bei ebay verkaufen.

      Heute wurde meine Auktion werden Markenrechtsverletzungen gelöscht. Folgende Antwort vom deutschen Vertreiber bzw. ebay:
      (den Teil von ebay hab ich hier rausgelassen)

      [font='&quot']wir vertreiben bekanntlich als deutscher Distributor den Android mini PC unter der Bezeichnung *****.


      Zudem sind wir Inhaber der deutschen Marken *** und ***. Durch Ihre Angebote auf eBay.de verletzten Sie unsere Markenrechte.


      Das von Ihnen angebotene Produkt ist nicht durch uns für den
      europäischen Markt registriert und lizensiert. Sie haben es ohne unsere
      Zustimmung nach Deutschland eingeführt.


      Wir fordern Sie auf, dies sofort zu unterlassen.


      Mit freundlichen Grüßen


      Das Teil wird in China von einer chinesichen Firma
      hergestellt. Der Händler bei dem ich es aus China imporitiert/gekauft habe, hatte auch
      ein Zertifikat, als offiz. Händler von ****. Auch musste ich dafür eine Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. War aber auch unter 20€, also nicht sehr hoch.

      Folgende Email habe ich dann an Ebay und dem deutschen Händler gesendet:

      [/font]
      [font='&quot'][/font]Sehr geehrte Damen und Herren,





      ich habe heute diese Email von ebay erhalten. Ich verkaufe hier
      als Privatperson einen gebrauchten Mini PC und verstehe irgendwie nicht wo ich
      welche Markenrechte verletzt haben soll. In England werden die Teile auch vertrieben
      und der Verkäufer dort gibt sich als offizieller Distributor aus. In den USA
      genauso. Und natürlich aus China wo es auch einige offizielle Distributoren
      gibt. Ist es verboten Waren, die während einem Urlaub gekauft werden weiter zu
      verkaufen? Es handelt sich um Originalware, keine Fälschung!





      Den einzigen Fehler, den ich in meiner Anzeige sehe, ist der
      Verweis auf das deutsche Forum, der ja bekanntlich von **** betrieben
      wird. Nur hier habe ich mir einen "Vorteil" geschaffen. Den Verweis hätte ich
      rausgenommen.





      Ich darf doch in Deutschland auch zum Beispiel ein
      Re-Importiertes Auto weiter verkaufen, da beschwert sich ja auch kein
      Autohändler, dass ich den Wagen nicht bei ihm gekauft habe.





      Der Hersteller ist aus Shenzen in China und von dort aus werden
      diese Mini PC`s Weltweit über Händler weiterverkauft.





      Shenzhen ***** Tech Corp., Ltd.





      Kann man den Markennamen einer Chinesischen Firma einfach für
      Europa kaufen? Zum Beispiel Lenovo, einer der größten Unternehmen Chinas? Die
      Verkaufen ihre Waren über Händler auch Weltweit. Nach Ihrem Einwand würde das
      bedeuten, daß ich ein im USA Urlaub gekauftes Lenovo Handy (Wert 149€) in
      Deutschland nicht mehr weiter verkaufen darf?


      Nun ja ich hoffe ich habe in meiner Verärgerung nicht allzuviel Unsinn in die Mail reingepackt. Aber kann man den einfach so etwas anmahnen bzw. die Auktion löschen?
      ?(



      Letztens wollte ich ein Xbox FSK18 Spiel verkaufen, da wurde mir der Artikel auch gelöscht weil ich kein Händler bin. (Jugendgefährdende Inhalte) Das kann ich ja noch irgendwo verstehen, wobei 18+ ist 18+ (war ein Ballerspiel) ob Händler oder Privatverkäufer.
      ?(



      [font='&quot'][/font]
    • kann man den einfach so etwas anmahnen bzw. die Auktion löschen?


      kann man.
      das gerät ist offenbar ein sogenannter grauimport, d.h. du kaufst im ausland ware, die gar nicht für den europäischen markt gedacht ist.
      china ist nicht EU, daher ist das völlig egal, was für ein zertifikat dieser händler da hat.
      zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-…palte_faq1.html?nn=100190

      wenn du die dann hier weiterverkaufen willst, hast du ein problem, weil das gegen das markengesetz verstösst, d.h. es liegt keine erschöpfung vor:
      gesetze-im-internet.de/markeng/__24.html.
      der verkauf von so einem gerät ist nur dann möglich, wenn der markeninhaber damit einverstanden ist, daß dieses produkt seiner marke hier in der EU verkauft wird.
      der hier ist damit offenbar nicht einverstanden - d.h. verkaufen ist nicht bzw. nur an einen bekannten oder so, wovon der hersteller nix mitbekommt.

      diese markenrechtsverletzung kann abgemahnt werden - kommt es soweit, wird das teuer.
      du kannst im grunde schon froh sein, daß der zoll das teil nicht eingesackt hat, denn auch eine grenzbeschlagnahme durch den zoll ist bei solchen artikeln möglich. da kriegst du dann dein gerät nicht, sondern der zoll kassiert das ein und leitet das an den markeninhaber weiter.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      das gerät ist offenbar ein sogenannter grauimport, d.h. du kaufst im ausland ware, die gar nicht für den europäischen markt gedacht ist.
      china ist nicht EU, daher ist das völlig egal, was für ein zertifikat dieser händler da hat.
      zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote….html?nn=100190
      Die Verpackung wurde vom Zoll geöffnet und überprüft. Ich musste ja auch ne Einfuhrumsatzsteuer oder wie man das auch nennt bezahlen. Die Ware, die der deutsche Händler Verkauft ist auch von dem selben chin. Hersteller wie meins. Ich kann zwar verstehen, daß dieser Händler diese Ware hier in der EU allein vertreiben will, aber ich habe kein Verständnis dafür, dass ich als Privatverkäufer eins dieser Teile verkaufen will, und der mich als Konkurent sieht?

      riverside schrieb:

      httpwenn du die dann hier weiterverkaufen willst, hast du ein problem, weil
      das gegen das markengesetz verstösst, d.h. es liegt keine erschöpfung
      vor:://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__24.html.
      der verkauf von so einem gerät ist nur dann möglich, wenn der markeninhaber damit einverstanden ist, daß dieses produkt seiner marke hier in der EU verkauft wird.
      der hier ist damit offenbar nicht einverstanden - d.h. verkaufen ist nicht bzw. nur an einen bekannten oder so, wovon der hersteller nix mitbekommt.
      Ich bin der Meinung, dass der EU Markeninhaber der Verbreitung seiner Ware auf diese Weise sich selbst im Weg steht.

      riverside schrieb:

      diese markenrechtsverletzung kann abgemahnt werden - kommt es soweit, wird das teuer.
      du kannst im grunde schon froh sein, daß der zoll das teil nicht eingesackt hat, denn auch eine grenzbeschlagnahme durch den zoll ist bei solchen artikeln möglich. da kriegst du dann dein gerät nicht, sondern der zoll kassiert das ein und leitet das an den markeninhaber weiter.
      Wie gesagt der Zoll hat die Ware überprüft usw.
    • Der Zoll wällst nicht direkt bei jedem Artikel sämtliche Vorschriften. Bei dir hat der Zoll da eben geschlafen und dir das Teil ausgehändigt. Hätten sie nicht machen müssen, passiert aber täglich dutzende male.

      Nimm z.B. mal die gefälschten Viagras aus Asien. Jeder weiß, dass die mehr als bedenklich sind, da keiner sagen kann, was da wirklich alles drin ist. Auch deswegen ist die Einfuhr strengstens verboten. Und trotzdem kommen immer wieder mal welche durch den Zoll.

      Du kannst froh sein, das der Rechteinhaber dich noch so "freundlich" darauf hingewiesen hat. Google mal nach EdHardy und Abmahnung. Da sind die privaten Verkäufer, die nur ein T-Shirt verkaufen wollten, nicht so glimpflich davon gekommen.

      Dein Rechteinhaber hat sich nicht umsonst die Rechte sichern lassen. Und nun hat er das Recht und du bist im Unrecht. So einfach ist das.
    • der Herr Anis Ferechi gehört auch zu denen, die seinen "Fans" erst den überteuerten Schrott andrehen und dann bem Wiedervk die Anwaltskettenhunde von der Leine lässt.

      Wobei geflissentlich verschwiegen wird, dass eine Abmahnung bei Verkauf von gebrauchter Ware ein Rohrkrepierer ist. Ob das bei den Androids so anders ist ?(
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-
    • Powerseller wirst du, wenn Du jegliche Konkurrenz gnadenlos vernichtest und dem kriminellen Gebahren des Betreibers der platten Form mit Bakshisch lang genug unterstützt.
      -> Bettgenosse/genossin mit Anwaltszulassung macht das Abmahnen zum billigen Vergnügen<-

      wie bei der Cosa Nostra eben :D
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Fun(k)Taksi ()


    • Das bezog sich auf das

      Fun(k)Taksi schrieb:

      der Herr Anis Ferechi gehört auch zu denen


      simo schrieb:

      Kann denn eigentlich jeder Anwalt jeden einfach so abmahnen, sobald er irgendwo etwas auffäliges findet?

      Nein, der Anwalt alleine nicht, es sei denn, dass er einen Kollegen (Mitbewerber) abmahnen will. Wenn, dann braucht der schon einen Mandanten, dessen Rechte er vertreten kann.
    • Können, kann es jeder mandatierte Ra - machen tun es nur die armen Ra'e, die es wirklich nötig haben

      und eine Abmahung zu schreiben, heißt noch lange nicht vor Gericht auch Recht zu bekommen. Wenn Dir kein gewerbliches Handeln nachzuweisen ist, dann scheitert die Klage.
      Das hat zB der Herr Ferechi(=Bushido) schon ein paar Mal vor Gericht einsehen müssen. :D
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fun(k)Taksi ()

    • ich glaube, dass es das

      Wehren sollte man sich gegen eine derartige Abmahnung durchaus, denn in den meisten Fällen müssten die Abmahnungen wohl unberechtigt erfolgt
      sein, weil beispielsweise eine Erschöpfung der Rechte oder zumindest ein Privatgeschäft vorliegen, durch welches z.B. gar keine Markenverletzung
      begangen werden kann. Auf keinen Fall sollte die Abmahnung ignoriert werden, da man sonst den Erlass einer einstweiligen Verfügung riskiert –
      ein teures Unterfangen.
      gut erklärt :thumbup:

      Quelle:
      it-recht-kanzlei.de/edhardy-abmahnung.html
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fun(k)Taksi ()

    • simo schrieb:

      riverside schrieb:

      wenn du die dann hier weiterverkaufen willst, hast du ein problem, weil
      das gegen das markengesetz verstösst, d.h. es liegt keine erschöpfung
      vor: gesetze-im-internet.de/markeng/__24.html.
      der verkauf von so einem gerät ist nur dann möglich, wenn der markeninhaber damit einverstanden ist, daß dieses produkt seiner marke hier in der EU verkauft wird.
      der hier ist damit offenbar nicht einverstanden - d.h. verkaufen ist nicht bzw. nur an einen bekannten oder so, wovon der hersteller nix mitbekommt.
      Ich bin der Meinung, dass der EU Markeninhaber der Verbreitung seiner Ware auf diese Weise sich selbst im Weg steht.

      der will nicht, daß du die ware importierst und daran verdienst, sondern das - wenn überhaupt - er selbst das hier anbietet und daran verdient.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.