PayPal will 650 € von mir !

    • Vanilla schrieb:

      Müsste Paypal nicht eigentlich das Geld vom Käufer zurückfordern? Denn dieser hat ja wahrscheinlich die Lastschrift zurückgezogen. Da hat der Verkäufer ja eigentlich nichts mit zu tun, das ist ja eigentlich eine Sache zwischen Käufer und Paypal.

      Am besten du sendest Paypal auch mal den Versandbeleg, sofern du diesen noch hast, nicht das der Käufer behauptet, er habe den Kaffeevollautomaten nie erhalten, und deshalb zurückgezogen.

      Alles gemacht mit abliefernachweiß !!!
    • Aus dem Telefonat würde ich auch nix schließen: Nur weil die Familie mit Ihrem z.b. Sohn kein Wort mehr redet, muss das ja nicht heisen, dass dieser ein Betrüber oder sonstirgendwie krumer Vogel ist.
      Beispiel: Ein Bekannter von mir ist in seiner Familie auch untendurch, weil er nicht die Firma des Vaters übernehmen wollte und lieber seinen Wunschberuf erlernt hat. Die reden mit ihm kein einziges Wort.

      Ich will damit nur verdeutlichen, dass man in solche Telefonate nicht zuviel interpretieren sollte.
    • PP agiert da ganz nach Gutsherrenmanier.
      Genau das ist ein Grund, warum viele, die das begriffen haben, ein Vertragsverhältnis mit denen strikt verweigern.

      Es kommt auch vor, dass unter Vorgabe der Vermutung der Geldwäsche die Knete auf unbestimmte Zeit eingefroren wird.


      Du muss jetzt aufpassen, dass bei dir niemand mehr per PP zahlt. Sobald du da einen Zahlungseingang hast, ist das Geld auch (zumindest erst mal) weg.



      Es ist vielleicht untergegangen. Die Polizei ist nicht dafür zuständig, dass du Geld oder Ware wieder siehst. Die sind nur für den strafrechtlichen Teil zuständig.
      Ein Mahnverfahren hat getrennt stattzufinden.
    • Sternchen schrieb:

      Aktuell hast du ja (noch) keinen Schaden da du das Geld ja auf der Seite hast, aber es kann sein das sich bald die KSP bei dir melden um den offenen Betrag einzufordern, ob du dich dann auf einen Rechtsstreit einlassen willst musst du selber wissen.


      KSP hat zwar eine große klappe und einen ruppigen ton am leib, aber sie lassen es bisher nicht soweit kommen, daß ihre forderungen vor gericht verhandelt werden.
      die meisten zahlen, weil sie eingeschüchtert sind und der eher kleine rest, der dem mahnbescheid kaltlächelnd widerspricht, der ist eben "schwund"...

      was schreibt paypal denn zu der sache?
      die müssen doch wissen, ob der käufer das zurückgeholt hat oder nicht.

      erscheint mir zumindest möglich, daß der käufer die lastschrift zurückgeholt hat, woraufhin paypal sofort den account ins minus wuppte. wenn dem so war, scheint er sich für einen gaaanz schlauen zu halten... eigentlich müsste man den dann wegen betrug anzeigen können oder reicht das zurückholen nicht als vorsatz?
      könnte sich die lastschrift mit einer einzahlung überschnitten haben oder bucht paypal das erst beim empfänger im account, wenn sie das geld schon haben?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • *alte_eule* schrieb:

      Das ist bei Banklastschriften doch auch keine Frage der "gegnerischen" Bank sondern eine des Geldempfängers, dem das Konto belastet wird.
      Yup, Eule. Genau das ist der Trugschluss, dem viele unterliegen und im Moment auch Du. Denn welches Konto war denn der Empfänger der Lastschrift? Stimmt auffallend: das Paypal-Konto des Käufers. Von dort aus wurde die Zahlung dann aber ordnungsgemäß authorisiert und demnach ist es das Problem vom Käufer und Paypal, das eigentlich die beiden miteinander auszukaspern haben. Zwingt Paypal ja keiner, da Lastschrift zu akzeptieren.

      Ich würde Paypal nun einen freundlichen (was bei mir eben freundlich heisst) Brief zukommen lassen, das sie bis heute+7 Tage Zeit haben, die widerrechtliche Rückbuchung einer ordnungsgemäß authorisierten Zahlung im Rahmen ihres Zahlungssystems aufzuheben und mir des weiteren rechtliche Schritte, insbesondere den Mahnbescheid bei fruchtlosem Fristablauf vorbehalten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Oberlix schrieb:

      @riverside: Paypal zeigt dir in deinem Konto direkt an, dass du Betrag X von xy erhalten hast. Entweder kann Paypal das vom Guthaben des Käufers abbuchen oder die haben ne Lastschrift beim Käufer.

      das weiß ich ;) aber das war ja nicht meine frage.
      da ich paypal als verkäufer nicht anbiete (eher friert die hölle zu), habe ich keine erfahrungen damit, was der verkäufer wann sieht.
      ich frage mich:
      wann sieht der verkäufer den betrag in seinem account und kann darüber verfügen?
      a) wenn paypal das geld real vom bankkonto eingezogen hat oder
      b) im anschluss an die paypalzahlung, weil die lastschrift als "beschlossene sache" angesehen wird?

      zu paypal und den kleinanzeigen:
      bei den kleinanzeigen etc. (überall da, wo eine zahlung nicht einwandfrei zugeordnet werden kann), ist der antrag auf käuferschutz nicht möglich. steht auch in den paypal AGB. daher halte ich das gar nicht mal für abwegig, das der käufer sich das geld so zurückholen wollte und dachte, er hätte die idee des jahrhunderts gehabt.

      wär zumindest eine (mögliche) erklärung, warum der auf kontaktversuche nicht reagiert und seine familie nicht vor freude austickt, wenn einer nach dem fragt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • So,

      nachdem ich mich noch mal eine Mail an Pay Pal gesendet habe habe ich erneute eine Absage zum Verkäuferschutz erhalten.

      Hie mal die Antwort:

      Guten Tag, XXXXXX!


      Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal. Wir
      entschuldigen uns für die verzögerte Antwort.

      Wir haben diesen Antrag auf Käuferschutz leider
      zu Gunsten des Käufers entscheiden müssen. Meine Kollegen hatten Sie bereits wie
      folgt informiert:

      "...Für diese Transaktionen können Sie keinen
      Verkäuferschutz in Anspruch nehmen, da Sie die Transaktion akzeptiert haben als:
      Persönliche Zahlung beziehungsweise für Diensleistungen. Hierzu ein Ausschnitt
      aus unseren AGBs:

      ...Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht
      abgedeckt:

      -Immaterielle Güter, Dienstleistungen,
      Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht
      physische Güter
      -Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder,
      Boote und Flugzeuge
      -Artikel, die nicht versendet werden können
      -Artikel
      bei Selbstabholung durch den Käufer..."

      Wenn Sie glauben, dass hier ein Missverständnis
      vorliegt, dann können Sie innerhalb der ersten 10 Tage nach Schließung des
      Antrags bei uns Widerspruch einlegen.

      Bitte loggen Sie sich dafür in Ihr PayPal-Konto ein
      und klicken unter "Konfliktlösungen" in dem entsprechenden Fall auf
      "Widerspruch". Wenn Ihnen diese Schaltfläche nicht zur Verfügung steht, schicken
      Sie uns einfach eine E-Mail über "Kontakt". Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail den
      Grund und gegebenenfalls auch Beweise für Ihren Widerspruch an.

      Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen
      jederzeit gerne weiter.


      Viele Grüße,

      Ilka Klein

      PayPal-Kundenservice


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      vorbehalten.

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      Royal,

      5ème étage, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B
      118 349
    • *alte_eule* schrieb:

      Das widerspricht deiner Aussage, dass es keinen eröffneten Fall gegeben hat sondern aus blauem Himmel heraus abgebucht wurde.

      Es wurde kein Fall eröffnet 100 %

      Hier mal die Mail die ich am Samstag bekommen habe da war schon alles für Pay Pal gelaufen :cursing:

      Guten Tag XXXXXX !

      Wir haben Grund zur Annahme, dass Sie eine vom
      Absender nicht autorisierte
      Zahlung erhalten haben.

      Aus
      Sicherheitsgründen haben wir diese Transaktion
      storniert.

      -----------------------------------
      Transaktionsdetails
      -----------------------------------


      Name
      des Käufers:S V.....
      E-Mail des Käufers: Gambrinustools@yahoo.de
      Transaktionscode
      des Käufers: 0FV68332J2093770E

      Transaktionsdatum: 8. Jan
      2013
      Transaktionsbetrag:650,00 EUR
      Ihr Transaktionscode:
      6LP713145V272881E
      Bearbeitungsnummer: PP-002-198-155-403



      Name von der Redaktion unkenntlich gemacht.
    • Und das war die Antwort von heute

      kokelpit schrieb:

      Wir haben diesen Antrag auf Käuferschutz leider
      zu Gunsten des Käufers entscheiden müssen. Meine Kollegen hatten Sie bereits wie
      folgt informiert:


      Da scheint die rechte Hand nicht zu wissen, was die linke tut. Da scheint auch keiner richtig lesen zu können.

      In dem Fall empfehle ich dir jetzt mal, mit diesem Mitglied hier direkt Kontakt aufzunehmen:
      auktionshilfe.info/index.php?user/6339-paypal-webhilfe

      Es handelt sich dabei um einen Mitarbeiter von PP.
      Bitte ihn doch, sich das hier mal durchzulesen.

      Erfahrungsgemäß wird er dich hier im Thread bitten, ihm noch einige Informationen per PN zukommen zu lassen.
    • kokelpit schrieb:

      Wir haben Grund zur Annahme, dass Sie eine vom Absender nicht autorisierte Zahlung erhalten haben.
      Das klingt nach Identitätsdiebstahl. Der K hat sich eines fremden Paypalkontos bedient und der Inhaber hat die Transaktion moniert. Schlecht, daß die Kaffeemaschine schon verschickt war. Du mußt jetzt deinen Artiekl zurückverlangen oder die Zahlung, aber eben nicht via Paypal. Das stand hier aber weiter oben schon.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Kann mir einer von euch bitte mal erklären, wo man das anklicken kann/soll??

      Für diese Transaktionen können Sie keinen Verkäuferschutz in Anspruch nehmen, da Sie die Transaktion akzeptiert haben als:
      Persönliche Zahlung beziehungsweise für Diensleistungen.

      Habe das noch nie gesehen......

      Danke!
    • Es steht zumindest schon mal fest, dass diese (Nicht-) Zahlung nicht mit einer Artikelnummer bei eBay in Verbindung steht.
      Entsprechend halte ich es für durchaus möglich, dass PP in so einem Fall Rückfragen zum Grund der Zahlung stellt.


      Hier scheint allerdings jemand einen Textgenerator gewürfelt zu haben. Beide Antworten stehen in keinerlei Zusammenhang.
    • Kaiolito schrieb:

      Für diese Transaktionen können Sie keinen Verkäuferschutz in Anspruch nehmen, da Sie die Transaktion akzeptiert haben als:
      Persönliche Zahlung beziehungsweise für Diensleistungen.

      Habe das noch nie gesehen......


      Wenn Du OHNE Ebay-Bezug eine Zahlung an jemanden tätigst,ist das für PP eine "Dienstleistung",die NICHT unter (Ver)käuferschutz fällt.

      Beim Zahlungsvorgang mußt Du unter "Betreff" eben denjenigen auswählen,der den Ebay-Bezug herstellt.Wenn nicht,bekommst Du eine Antwort wie die genannte dh.PP ist fein raus.....

      petergabriel
    • *alte_eule* schrieb:

      Und das stimmt eben nicht.

      Es gab auch in diesem Forum Fälle, wo der Käufer seine Erstattung bekam, obwohl außerhalb von eBay gehandelt wurde.

      Außerdem müsste dazu zunächst einmal ein Fall eröffnet worden sein. Das scheint aber niemals stattgefunden zu haben.

      und das genau ist mein Problen :S Das konnte mir bei PP auch niemand so richtig erklären. Beim ersten Tel. war die Mittarbeiterin auch völlig überrascht wie soetwas geht.
      Bei 2 Anruf war mein Fall schon bekannt und jeder wußte wohl beischeid !! Zitat der Mittabeiterin der Fall ist hier schon eskaliert !!!
      Ich werde jetzt mal den User hier im Forum anschreiben :]
    • petergabriel schrieb:


      Wenn Du OHNE Ebay-Bezug eine Zahlung an jemanden tätigst,ist das für PP eine "Dienstleistung",die NICHT unter (Ver)käuferschutz fällt.


      ohne ebaybezug geht auch. paypal sagt in seinen AGB:
      3.4 Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat

      über die Funktion „Jetzt zahlen“ auf der eBay-Website oder
      über die Funktion „Geld senden“ und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto oder
      bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs.

      Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt.


      würde man also zb bei amazon über paypal zahlen, sollte man den KS kriegen, aber würde man in irgendeinem forum eine kaffeekanne kaufen, mit paypal zahlen und die kanne nicht kriegen, wär die kohle weg, weil man geld gesendet hat ohne das sich einwandfrei zuordnen lässt, zu welchem artikel das gehört UND weils in foren normalerweise keine "kaufen"-schaltfläche gibt.

      Außerdem müsste dazu zunächst einmal ein Fall eröffnet worden sein. Das scheint aber niemals stattgefunden zu haben.


      nein, denn paypal schreibt:

      Wir haben Grund zur Annahme, dass Sie eine vom Absender nicht autorisierte Zahlung erhalten haben.
      Aus Sicherheitsgründen haben wir diese Transaktion storniert.


      d.h. paypal selbst hat die rückbuchung veranlasst, weil vermutlich der käufer nicht der inhaber des paypalkontos ist...
      in dem fall sollte aber nicht der verkäufer der dumme sein sondern paypal, außer der accountinhaber ging fahrlässig mit seinen paypaldaten um und jeder konnte mit dessen account was einkaufen.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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