Bekomme massive Drohungen einer Käuferin

    • riverside schrieb:

      mimi77 schrieb:

      also sie hätte mich doch vorher anfragen müssen,ob das ok ist,oder?
      Sie kann doch nicht einfach bestimmen wann sie zahlt....und mehr als 2 Wochen später finde ich nicht akzeptabel.
      Habe lediglich in dem Angebot stehen,Privatverkauf...ausschluss jeglicher Garantie...
      Sie wollte sie persönlich abholen...aber erst nach ihrem Urlaub...da sie aber ja noch zwei Wochen im Urlaub ist,habe ich den Kauf über ebay
      abgebrochen...warum habe ich denn dann ein Problem?
      Sie war nicht in der Lage die Bedingungen zu erfüllen.


      stehen deine bedingungen im angebot? offenbar nicht. wenn du keine frist im angebot stehen hast, dann kann die käuferin auch nach 30tagen zahlen. kaufverträge sind 3jahre bis jahresende (dieser hier bis 01.01.2017, 0:00h) gültig und können eingeklagt werden.
      ein abbruch über ebay hat keine juristische bedeutung, damit holt man sich nur die provision wieder!

      einen kaufvertrag kann man nicht einfach so auflösen, sondern erst dann, wenn man dem käufer eine angemessene frist setzt (10-14tage) und dabei explizit darauf hinweist, daß man beim fruchtlosen verstreichen der frist (also ohne geldeingang) vom kaufvertrag zurücktritt. zahlt der käufer, hast du zu liefern und zahlt der käufer nicht, ist der vertrag aufgehoben. dabei sind die banklaufzeiten zu berücksichtigen, denn wenn der erst am letzten tag der frist den betrag überweist und die bank sich zeit lässt, dann trifft die gutschrift erst nach fristablauf ein. das darf dem käufer aber nicht negativ angerechnet werden, denn für die banklaufzeiten kann er nichts.
      das hast du offenbar nicht gemacht, sondern die tasche einfach weitervertickt. da der 1. vertrag offenbar nicht aufgelöst wurde und du nicht liefern kannst, kann die käuferin nun vom vertrag zurücktreten und gleichzeitig schadensersatz geltend machen: d.h., wenn sie sich so eine tasche im vergleichbaren zustand nun woanders kauft und dafür mehr zahlt, kann sie sich die differenz von dir wiederholen.

      davon abgesehen:
      Privatverkauf...ausschluss jeglicher Garantie

      was soll das mit der garantie?
      du handelst nicht gewerblich und die garantie ist eine freiwillige sache, die gewerbliche händler anbieten können. du hättest die gewährleistung (was komplett anderes) ausschliessen müssen.

      kann man sich nun die auktion ansehen?


      PS:
      wenn du soviele LV zuhause hast, wieso hast du dann nicht eine andere vertickt um die kosten fürs auto zu zahlen?

      habe ich ja ....dieses Modell will aber keiner....da kann ich ja auch nichts zu...und soviele habe ich nicht.
    • mimi77 schrieb:

      ich soll ihr Geld zahlen????



      Genau, um ihren eigenen Schaden zu minimieren


      mimi77 schrieb:

      mimi77 schrieb:

      ich soll ihr Geld zahlen????

      Sternchen schrieb:

      Die TE kommt mir vor wie ein bockiges Kind!

      Sie hat als einzige Fehler gemacht und sucht aber den Schuldigen anderweitig

      ich würde der Käuferin freiwillg einen Schadenersatz anbieten um die Kuh vom Eis zu bekommen, geht es vor Gericht dann wird es richtig teuer

      bockig bin ich nicht...bei mir hört es aber auf,wenn man mich bedroht...


      Nochmal die Frage: Was für Bedrohungen, bitte den Wortlaut
    • Fairhandel schrieb:

      mimi77 schrieb:

      schon an ebay weiter geleitet.

      also wenn's auf Klopapier gedruckt wäre, dann ...

      Schließe mich den anderen Forenhelfern an. Du hast etwas zu übereilt und fehlerhaft reagiert. So einfach geht es nicht.
      Du hättest ihr zumindest nach Auktionsende eine Zahlfrist setzen müssen.*
      Die Käuferin hat Deinen Vertragsrücktritt über eine ebay-Funktion (wenn das überhaupt rechtlich einer war) nicht akzeptiert und besteht weiterin auf Vertragserfüllung.
      Du wirst es schwer haben, Deinen Willen ihr gegenüber durchzusetzen.
      Sie ist auf einer rechtlich sicheren Seite als Du!

      * Edit: besser eine Zahlfrist, die nochmal auf die gesetzliche 30 Tage-Frist hinweist. Solange hättest Du ihr zumindest eingestehen sollen. Zumal sie eine Zahlung zugesagt hatte.

      danke,dann muss ich wohl abwarten....verkaufe auch nicht oft,hätte ich das alles eher gewußt hätte ich nicht über ebay verkauft.Das wird wohl dann kein gutes Ende geben für mich...
    • ich soll ihr Geld zahlen????


      Öhm ja wenn du dich mit ihr einigen kannst, dürfte das für dich günstiger werden, als wenn deine K dich vor Gericht bringt und da ihr Recht durchsetzt.

      Was für Bedrohungen?
      Etwa weil sie schrieb, das sie bei dir vor der Tür steht um die Tasche abzuholen?
      Wenn ich richtig verstanden habe, war Abholung von dir aktzeptiert?
      Ich sehe da nur, dass deine K ihren Vertragsteil erfüllen möchte.(Dir die Kohle bringen und im gegenzug die Tasche mitnehmen.)
    • mimi77 schrieb:

      danke,dann muss ich wohl abwarten....verkaufe auch nicht oft,hätte ich das alles eher gewußt hätte ich nicht über ebay verkauft.Das wird wohl dann kein gutes Ende geben für mich...



      Das BGB gilt schon seit Jahrzehnten, und dort steht klar drin das Verträge einzuhalten sind, und das Ebay kein Kinderspielplatz ist hat der BGH schon vor vielen Jahren klargestellt
    • Hmmmmmm @ Mimi:

      Du schreibst in der Überschrift:

      Bekomme massive Drohungen einer Käuferin

      Bis jetzt hast Du uns noch nicht gesagt, was für Drohungen.

      Also los, hop hop .... - raus damit! :D
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Die Käuferin wollte sie doch anzeigen bei der Polizei. Das ist natürlich eine massive Drohung.

      Aber mal im Ernst. Strafrechtlich kann dir deine Käuferin nichts. Zivilrechtlich kann sie richtig teuer werden. Da fehlen dir nicht nur die Reparaturkosten für das Auto. In dem Fall verkaufst du das Auto, um den Part zu bezahlen, den Mehrkosten für die Tasche woanders, Mahngebühren und Gerichtskosten ausmachen.
      Kann auch sein, das Auto reicht nicht zur Kostendeckung - uns sie pfänden dir den Hausstand.

      Ist dir JETZT deutlich geworden, in welche Situation du dich durch deine Ungeduld gebracht hast?
    • ja ,aber habe von ebay Nachricht bekommen,die Käuferin muss schon öfters gemeldet worden sein...
      Ebay prüft jetzt ihr Mitgliedskonto und ergreift dann wohl Maßnahmen.
      Und nein,sie wollte mich nicht Anzeigen...habe ich nie gesagt...alles weitere liegt jetzt bei ebay...habe Ihre Nachrichten an ebay weiter geleitet,so wie ebay das auch wollte.
      Habe ihr übrigens angeboten eine neuwertige LV Tasche von mir zu bekommen inkl. Rechnung dessen wert momentan bei 1170.- liegt...sie würde sie für 250.- bekommen...ob sie letztendlich darauf eingeht kann ich nicht sagen,da es ja auch ein anderes Modell ist.Aber im Normalen Verkauf hätte ich das doppelte verlangen können,zeige ja schon Einsicht und will es im guten klären.
    • mimi77 schrieb:

      ja ,aber habe von ebay Nachricht bekommen,die Käuferin muss schon öfters gemeldet worden sein...
      Ebay prüft jetzt ihr Mitgliedskonto und ergreift dann wohl Maßnahmen.
      Und nein,sie wollte mich nicht Anzeigen...habe ich nie gesagt...alles weitere liegt jetzt bei ebay...habe Ihre Nachrichten an ebay weiter geleitet,so wie ebay das auch wollte.
      Habe ihr übrigens angeboten eine neuwertige LV Tasche von mir zu bekommen inkl. Rechnung dessen wert momentan bei 1170.- liegt...sie würde sie für 250.- bekommen...ob sie letztendlich darauf eingeht kann ich nicht sagen,da es ja auch ein anderes Modell ist.Aber im Normalen Verkauf hätte ich das doppelte verlangen können,zeige ja schon Einsicht und will es im guten klären.


      Bei Ebay liegt hier überhaupt nichts, wenn die Käuferin das will liegt alles beim Richter, und die hat verdammt gute Chancen eine Schadenersatzklage zu gewinnen
    • mimi77 schrieb:

      ja ,aber habe von ebay Nachricht bekommen,die Käuferin muss schon öfters gemeldet worden sein...
      Ebay prüft jetzt ihr Mitgliedskonto und ergreift dann wohl Maßnahmen.
      Und nein,sie wollte mich nicht Anzeigen...habe ich nie gesagt...alles weitere liegt jetzt bei ebay...habe Ihre Nachrichten an ebay weiter geleitet,so wie ebay das auch wollte.
      Habe ihr übrigens angeboten eine neuwertige LV Tasche von mir zu bekommen inkl. Rechnung dessen wert momentan bei 1170.- liegt...sie würde sie für 250.- bekommen...ob sie letztendlich darauf eingeht kann ich nicht sagen,da es ja auch ein anderes Modell ist.Aber im Normalen Verkauf hätte ich das doppelte verlangen können,zeige ja schon Einsicht und will es im guten klären.


      deine käuferin kann nur die herausgabe einer GLEICHWERTIGEN TASCHE verlangen, nichts weiter.
      oder sie tritt zurück und macht schadensersatz geltend, den sie NUR DANN bekommt, wenn sie den kauf einer gleichwertigen tasche beweisen kann und das diese tasche mehr kostete.

      auf eine über 1000EUR teure LV hat die käuferin keinen anspruch.
      dummerweise warst du mal wieder vorschnell und hast der aber genau das angeboten! wenn sie das annimmt, dann musst du die teurere tasche liefern!

      es wirklich wirklich hilfreich und in deinem sinne, wenn du die korrespondenz erst hier sinngemäß wiedergeben würdest BEVOR du aus unwissenheit deiner käuferin nur noch mehr vorteile in die hand spielst.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • bhängig davon, dass die TE den Artikel nicht so hätte weiterverkaufen dürfen, hier wird Fälligkeit und Verzug in einen Topf geschmissen.

      Das BGB sagt klar:

      § 271 Leistungszeit





      (1) Ist eine Zeit
      für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so
      kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie
      sofort bewirken.
      (2) Ist eine Zeit bestimmt,
      so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor
      dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.

      § 286 Verzug des Schuldners

      Der Verzug nach 30 Tagen beinhaltet allerdings u.a., dass ab diesem Zeitpunkt Zinsen auf die Forderung anfallen etc.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • @mijanne

      Schön und gut, aber das würde auch voraussetzen, dass Vorkasse vereinbart war. Wissen wir nicht, da wir die Auktion nicht kennen, aber die wenigsten Ebayer schreiben eine solche Vereinbarung in die Auktion.

      Im übrigen ist das mal wieder ein Schauspiel zum Schmunzeln. Hilfesuchende kommt ins Forum, ignoriert aber alle Fragen hinsichtlich der Auktion und der angeblichen Bedrohung. Und anstatt dann ein wenig inne zu halten, wird nach dem ersten Fehler gleich der nächste begangen, um sich damit noch tiefer in die Probleme zu reiten. Und zu guter Letzt wird die Redaktion aufgefordert, das ganze Thema zu löschen, weil die Antworten wohl nicht in die selbst gestrickte Welt passen. Dazu wirst du, mimi77, von einem Teammitglied auch noch im Laufe des Tages eine Antwort erhalten. Auch, wenn es nicht deine Stärke zu sein scheint, bitten wir da um ein wenig Geduld.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.