VSR Verlag Service GmbH - Zeitschriftenabos auf der Straße

    • VSR Verlag Service GmbH - Zeitschriftenabos auf der Straße

      Die VSR Verlag Service GmbH ist bekannt durch zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern und durch die Warnungen der Verbraucherzentralen. Die Firma steht ähnlich wie die PVZ Stockelsdorf im Zusammenhang mit fragwürdigen Vertragsschlüssen von Zeitschriften-Abos.

      VSR Verlag Service GmbH
      Kistlerhofstr. 170
      81379 München

      Telefon: (0 18 05) 32 32 10*
      Telefax: (0 18 05) 32 32 90**

      * 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 0,42 €/Min. aus den Mobilfunknetzen. ** 0,14 €/Min.

      E-Mail: info@vsr.cc
      Web: vsr.cc




      Da das Impressum der Website keinen Geschäftsführer nennt und somit nicht rechtskonform ist, hier der Handelsregistereintrag:

      Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 175789 Bekannt gemacht am: 22.10.2008 12:00 Uhr

      Die in ( ) gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Neueintragungen

      21.10.2008


      VSR Verlag Service GmbH, München, (Kistlerhofstr. 170, 81379 München).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf, Verwaltung und Vermittlung von Abonnementsaufträgen, An- und Verkauf und Vermittlung von Telekommunikationsverträgen sowie An- und Verkauf sowie Vermittlung von Verträgen auf dem Energiesektor (Strom). Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ranke, Bernhard, München, *14.07.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der VSR-VERLAGSSERVICE Ranke & Co. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 62649). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

      Geschäftsführer ist ein gewisser Bernhard Ranke. Er (bzw. sein Bruder Robert Ranke) ist schon mit anderen Firmen wie der Energy2day GmbH, der StarCom Telekommunikation oHG oder der My Phone GmbH bei Verbrauchern und Verbraucherzentralen negativ aufgefallen:

      verbraucherzentrale-sachsen.de…21309790/link430481A.html
      konsumer.info/?p=16632
      blog.strom-prinz.de/energy2day…ruckerkolonnen-himmel/702
      verbraucherrecht.blogg.de/2008…ener-vertrage-verurteilt/
      verbraucherrecht.blogg.de/2008…den-verbraucherschutzern/
      teltarif.de/forum/a-starcom/74-1.html
      etc.

      Zunächst einige Pressemitteilungen und Warnungen der Verbraucherzentralen:

      Ende der Märchenstunde

      Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11).

      Betrügerische Vertriebsmethode

      Dabei war die Masche des Verlags aus München gleich doppelt dreist: Vertriebsmitarbeiter erweckten gegenüber Passanten den Eindruck, für ein kostenloses und unverbindliches Probeabo zu unterscheiben. Gleichzeitig heuchelten sie soziales Engagement vor und behaupteten, dass die Abos Zustellern helfen würden, von Hartz IV in eine Festanstellung zu wechseln.

      Die Geschichte klang in den Ohren vieler Verbraucher so glaubhaft, dass sie ein Abonnement bestellten. Am Ende hatten sie allerdings statt des kostenlosen Abos für zwei Monate ein kostenpflichtes für 14 Monate im Briefkasten. Davon erfuhren sie jedoch erst ein paar Wochen später, als sie per Post ein Begrüßungsschreibens des VSR Verlags erhielten, in dem ihnen der Abschluss des kostenpflichtigen Abos bestätigt wurde. Kündbar war das Abo zu allem Überfluss erst zum Ablauf der 14 Monate.

      Abgemahnt und verklagt

      Diese Vertriebsmethode wollten wir nicht länger hinnehmen und haben die VSR Verlag Service GmbH wegen Irreführung abgemahnt und aufgefordert, die wahrheitswidrigen Behauptungen zu unterlassen.

      Doch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung blieb aus, so dass wir Klage einreichten. Nach der mündlichen Verhandlung, in der zwei Zeugen eindrucksvoll das Vorgehen der VSR Verlags schilderten, knickte das Unternehmen ein und erkannte unseren Anspruch an.

      vzhh.de/recht/106241/ende-der-maerchenstunde.aspx

      Immer wieder Zeitschriftenabonnements auf der Straße
      Verbraucherzentrale Sachsen rät zur Vorsicht


      Die Firmen VSR – Verlag Service GmbH aus München und Pressevertriebszentrale (PVZ) Stockelsdorf in Schleswig-Holstein sind "alte Bekannte" der Verbraucherzentrale Sachsen. Dies aber nicht, weil man zusammen manch Schönes erlebt hat, sondern weil immer wieder Verbraucher auf die Tricks mit dem Zeitschriftenabo herein fallen.

      Gerade in den letzten Wochen häufen sich in ganz Sachsen die Verbraucherbeschwerden zu beiden Firmen. Es ist immer noch das gleiche Schema wie Anfang der 90er Jahre. Das Ködern von Verbrauchern für meist zweijährige Abos von Zeitschriften. Die Verbraucher werden auf der Straße von Werbern angesprochen, ihnen werden z.B. Gutscheine für kostenlose Zeitschriften angeboten, eine kostenlose Leseprobe versprochen oder unter anderen fadenscheinigen Gründen eine Unterschrift abgeluchst. Eine Kopie des unterschriebenen Beleges erhalten die Verbraucher nicht. Kaum einem ist zu diesem Zeitpunkt klar, dass er mit seiner Unterschrift einen Vertrag über eine Zeitschrift abgeschlossen haben soll. Das böse Erwachen kommt dann, wenn sie von den Firmen VSR oder PVZ als neuer Abonnent einer Zeitschrift begrüßt werden.

      "Das ist schon dreist, mit welchen Mitteln und Methoden die Verbraucher in derartige Verträge gedrängt werden", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

      "Bei einem überraschenden Ansprechen auf der Straße sollten Verbraucher immer skeptisch sein. Keinesfalls sollte man sich unter Druck zu einer Unterschrift hinreißen lassen", rät Schmidt.

      Ein Rettungsanker nach erfolgter Unterschrift besteht aber noch. Bei Haustürgeschäften, und dazu zählen die Verträge, die durch überraschendes Ansprechen auf der Straße zustande gekommen sind, kann der Vertrag widerrufen werden. Die Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss beginnt erst zu laufen, wenn der Verbraucher bei Abschluss des Vertrages ordnungsgemäß in Textform belehrt worden ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen werden.

      verbraucherzentrale-sachsen.de…nements-auf-der-strasse-1

      Die Liste der Einträge im Internet, in denen sich Verbraucher über die Praktiken der VSR Verlag Service GmbH beschweren, ist schier unübersichtlich und kann daher nur ausschnittsweise gelistet werden:

      faz.net/aktuell/rhein-main/dru…gaengerzone-11672417.html
      antispam-ev.de/forum/showthrea…GmbH-und-PVZ-Stockelsdorf
      board.gulli.com/thread/1225330-vsr-verlagsservice-betrug/
      echte-abzocke.de/allgemein/169…-verlag-service-gmbh.html
      echte-abzocke.de/allgemein/287…ll-abo-falle-getappt.html
      gutefrage.net/frage/vsr-verlag-service-gmbh-abo
      gutefrage.net/frage/hoechstwar…n-vsr-verlag-service-gmbh
      gutefrage.net/frage/habe-ich-j…-vsr-service-gmbh-am-hals
      gutefrage.net/frage/vsr-verlag-service-gmbh
      etc.
    • Danke für den Hinweis. Ich nehme meine Aussage zurück, da ich auf dem falschen Link gelandet bin. Das Impressum ist selbstverständlich korrekt:

      VSR Verlag Service GmbH
      Kistlerhofstraße 170
      81379 München
      info@vsr.cc

      Telefon: (0180 5) 32 32 10*
      Telefax: (0180 5) 32 32 90*

      (* dt. Festnetz 14 Cent/Min., dt. Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)

      Geschäftsführer: Bernhard Ranke,
      Registergericht: Amtsgericht München
      Registernummer: HRB 175789

      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: USt-Id.: DE 261810086

      Haftungshinweis:
      Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

      Sämtliche angebotenen Informationen dürfen - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung der VSR weiterverbreitet oder anderweitig veröffentlicht werden. Die Suchsysteme von VSR dürfen nur zu persönlichen Zwecken verwendet werden. Keinesfalls ist es gestattet, die abgerufenen Informationen online oder auf andere Medien weiterzuverbreiten oder kommerziell zu nutzen!

      Webshop: intan interactive GmbH, Osnabrück
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    • ist noch garnichts.

      Lies mal hier rechti.de/forum/viewtopic.php?…73&p=2948&hilit=VSR#p2948

      Deshalb wurden wir sogar von der PVZ angeschrieben, wir sollten ihren Namen nichjt in Verbindung mit VSR nennen und die Beiträge löschen. Haben wir nicht, da es sich um eine öfentliche Berichterstattung durch den NDR gehandelt hatte.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

    • Und wer soll da lesen, wenn Gäste nicht zugelassen sind? Irgendwie sinnentleert der Link.

      Krennz schrieb:

      Haben wir nicht, da es sich um eine öfentliche Berichterstattung durch den NDR gehandelt hatte.

      Zwei Fragen:

      1. Wie sind die auf den Thread gestoßen, wenn Gäste ihn nicht einsehen können?
      2. Rechti schätzt die Berechtigung eines Löschbegehrens danach ein, welcher Sender den Bericht über den Jordan geschickt hat? Wäre es nicht sinnvoller, diese Entscheidung an den Inhalten auszurichten?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sorry, als Co-Admin steht mir alles offen, da bei kann ich nicht feststellen, was Rechti nur für den Zugriff für angemeldete User freigegeben hat.

      Stelle das mal so hier rein


      Hi,

      habe vor einigen Minuten im NDR-Markt gesehn, dass die Firmen VSR
      nicht nur für Zeitschriften auf der Mitleidsmasche werben, sondern
      auch, mit Duldung und Unterstützung, für den ASB - Arbeiter Samariter
      Bund - haben die es nötig?

      Da werden junge, arbeitswillige Männer
      über Kleinanzeigen in Drückerkolonnen geworben. Anschliessend werde sie
      kurz geschult und dann müssen sie "Scheine" bringen. Wer nicht pariert
      wird gedemütigt und geschlagen.

      Hat der ASB das nötig?

      Ich werde jedenfalls den ASB nicht mehr unterstützen.

      Grüsse Klaus





      Von Regine12

      Ich konnte mir echt nicht vorstellen was ich da bei @ Krennz zu lesen bekam. Da muss doch ein Irrtum vorliegen [Blockierte Grafik: http://www.rechti.de/forum/images/smilies/icon_eek.gif]
      Also habe ich mir mal das Video im Internet gesucht. Ist ja echt nicht zu glauben. :( www3.ndr.de/sendungen/markt/marktsendung224.html
      Klickt bei 26.04.2010 auf "" Abo-Falle: Kunde wider Willen ""



      von mir

      Immer wieder erreichen mich in einem anderen Forum Anfragen wie sich im Falle der VSR Abzocke gewehrt werden kann.

      Ich schreibe einen kleinen Brief an die VSR mit folgendem Inhalt:


      Zitat:
      Hiermit
      fechte ich den mir untergeschobenen Vertrag nach § 119,(Anfechtung wg.
      Irrtum) 120,(Anfechtung wg falscher Übermittlung) 123 (Anfechtung wegen
      Täuschung) und 142 2 BGB (Anfechtbarkeit bekannt) an.

      Hilfsweise
      erkläre ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen, da ich nicht
      in vorgeschriebener Form darauf hingewiesen wurde und somit eine Frist
      nicht ablaufen konnte.

      Darüberhinaus verweise ich auf die von der Verbraucherzentrale Hamburg eingereichte Unterlassungsklage.

      Ich erkläre das ich auf die unberechtigten Rechnungen keinerlei Zahlungen leisten werde.

      Das Ganze per Einschreiben mit Rückschein.
      Der NDR berichtet seiner zeit über dieses "Abzockmodell"

      Der VSR nutzte Fahrzeuge vom ASB um seine Drücker zu ihren Arbeitsplätzen zu bringen und zahlte dafür dem ASB Spenden.

      Wir bekamen ein Anschreiben, dass wir diese Darstellung unterlassen sollen sonst bekämen wir eine EV.

      Unsere Antwort war, dass diese Info jederzeit über den NDR und seine Mediathek abrufbar sei. Wir haben nie weider etwas von denen gehört.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      ist noch garnichts.

      Lies mal hier rechti.de/forum/viewtopic.php?…73&p=2948&hilit=VSR#p2948

      Deshalb wurden wir sogar von der PVZ angeschrieben, wir sollten ihren Namen nichjt in Verbindung mit VSR nennen und die Beiträge löschen. Haben wir nicht, da es sich um eine öfentliche Berichterstattung durch den NDR gehandelt hatte.

      Himmel Arm und Wolkenbruch!
      Ich mag mich bei "rechi" niemalsnicht anmelden"!
      Wann hat deine Werbetour denn ein Ende?? :wallbash
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg:

      Gutscheine vom VSR Verlag?

      Die VSR Verlag Service GmbH ist bekannt dafür, Verbrauchern mit falschen Versprechen Zeitschriftenabos unterzuschieben. Immer wieder bekommen wir Beschwerden von Betroffenen, die auf die unsäglichen Vertriebsmethoden des Verlags hereingefallen sind.

      Mit Gutscheinen ausgetrickst

      Viele Verbraucher, die zurzeit von Zeitschriftenwerbern des VSR Verlags angesprochen werden, glauben für Gutscheine zum Einkaufen oder Probelesen zu unterschreiben, doch sie erhalten stattdessen kostenpflichtige Abonnements. Täglich erreichen uns mehrere Beschwerden von Betroffenen, denen in Einkaufszentren oder Supermärkten Abos untergeschoben wurden: So unterzeichnete Frau L. aus P. in dem Glauben, dass sie kostenlose Gutscheine des Supermarkts erhalten würde und dachte, es wäre eine Aktion der Filiale. Herr L. aus D. schildert, dass er in einem Einkaufszentrum angesprochen und ihm erklärt wurde, dass er Gutscheine und Werbung zugeschickt bekäme, wenn er seine Adresse angebe und dafür unterschriebe.

      Trotz mehrmaliger Nachfragen bekommen die Betroffenen in vielen Fällen keinen Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abonnement, das ihnen später per Post bestätigt wird.

      Soziales Engagement vorgeheuchelt

      Noch 2011 hatten die Vertriebsmitarbeiter des VSR Verlags in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit einer doppelt dreisten Methode Verbrauchern Zeitschriftenabos untergeschoben. Die Zeitschriftenwerber erweckten gegenüber Passanten den Eindruck, für ein kostenloses und unverbindliches Probeabo zu unterscheiben. Gleichzeitig heuchelten sie soziales Engagement vor und behaupteten, dass die Abos Zustellern helfen würden, von Hartz IV in eine Festanstellung zu wechseln.

      Die Geschichte klang in den Ohren vieler Verbraucher so glaubhaft, dass sie ein Abonnement bestellten. Am Ende hatten sie allerdings statt des kostenlosen Abos für zwei Monate ein kostenpflichtes für 14 Monate im Briefkasten. Davon erfuhren sie jedoch erst ein paar Wochen später, als sie per Post ein Begrüßungsschreibens des VSR Verlags erhielten, in dem ihnen der Abschluss des kostenpflichtigen Abos bestätigt wurde. Kündbar war das Abo zu allem Überfluss erst zum Ablauf der 14 Monate.

      Das Landgericht München I hat auf unsere Klage hin entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil vom 3. September 2011, Az. 17 HK O 1489/11). Zuvor hatten wir die VSR Verlag Service GmbH wegen Irreführung abgemahnt und aufgefordert, die wahrheitswidrigen Behauptungen zu unterlassen. Doch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung blieb aus, so dass wir Klage einreichten. Nach der mündlichen Verhandlung, in der zwei Zeugen eindrucksvoll das Vorgehen der VSR Verlags schilderten, knickte das Unternehmen ein und erkannte unseren Anspruch an.

      Was folgt daraus? Wenn Mitarbeiter der VSR Verlag Service GmbH weiterhin behaupten, Verbraucher könnten sich nach Ablauf der zwei Monate Gratisbezug frei entscheiden, ob sie ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollen oder die Verbraucher würden mit der Bestellung ein Projekt gegen Arbeitslosigkeit unterstüzten, wird es für die Firma teuer.

      vzhh.de/recht/106241/gutscheine-vom-vsr-verlag.aspx
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.