Schadensersatzforderungen durch dr.medicus - edward.seymour - friedrich.august

    • Thomas75 schrieb:

      Wer sagt denn, dass er Auktionen gewonnen hat ? Die grünen Einsen bedeuten lediglich dass er jetzt aktuell Höchstbietender ist, nicht, dass er auch die Auktionen gewinnen wird.

      An diese Möglichkeit habe ich in der Tat nicht gedacht. Ich ging bisher immer davon aus, dass in der Liste nur beendete Auktionen zu finden sind. Damit fällt natürlich mein Argument weg.

      Die Situation hat sich letztlich nicht verändert. SID hat mit dem Auktionsabbruch richtig Mist gebaut und hat zunächst einmal eine Kaufvertrag an der Backe. Sollte es zu einem Prozess kommen, kann ihm der Nachweis des fehlenden Rechtsbindungswillens helfen. Um nicht noch mehr unnötige Fehler zu machen, wird der Gang zum Rechtsanwalt im Fall der Fälle unumgänglich sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Über 500 Gebote lacht er doch ;)

      Guck mal hier hat er noch jemanden gefunden:

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=261178480363

      Account 1 (1059 Gebote): offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      Account 2 (360 Gebote): offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      und dann "Deiner" mit den 500 Geboten.

      Monat für Monat, Jahr für Jahr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas75 ()

    • Zum wiederholten Male meine Ausführungen zum fehlenden Rechtsbindungswillen:
      Wenn ich auf 100.000 Eierföne 5€ biete, da ich mir nur diesen Preis leisten kann, wird mir kein Gericht der Welt den Rechtbindungswillen absprechen. Zumindest solange ich mein Gebot in Form von Pfandflaschen in den Gerüchtssaal trage :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hallozusammen,
      benannter dr.medicus treibt in der zwischenzeit sein unwesen unter dem namen kinghenry_de !
      Bin gestern mehr oder weniger auch auf ihn reingefallen und hab ihm Schadensersatz zukommen lassen =(
      Als ich dann seien Namen gegoogelt hab bin ich hier auf dieses Forum gestosen und hab ihn mit ner klage gedroht .. er wollte mir umgehen das Geld zurücküberweißen (bin gespannt).
      Fals jemand Interesse an dem Schriftverkehr hat kann er sich gerne Melden !
    • Meld!
      Grundsätzlich besteht hier reges Interesse an solchen Brüdern, kannst deine Infos ungefiltert an einen der Admins z.b. "Forenuser" via PN senden.
      Dann würde ich noch gerne etwas wissen:
      Wie bist du zunächst auf die vogelwilde Idee gekommen, Schadenersatz zu zahlen und wie auf die Idee, den Kumpel verklachichen zu wollen ?(
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Naja auf die Idee bin ich gekommen nachdem ich mir diverse Rechtssprechungen durchgelesen habe und es bei allen immer darauf rausgelaufen ist das man keine chance hat ---> Deswegen habe ich bezahlt weil ich das schnell vom Tisch haben wollte. Bin leider erst danach auf diesen Treat gestoßen =)

      Als ich dann hier gelesen habe inc. der PDF des Gerichtes wollt ich natürlich mein Geld wieder und hab dementsprechend mit einer klage gedroht, welche ich auch anstrebe wenn bis zu meiner gesetzten Rückzahlungsfrist kein Geldeingang da ist (rechtsschutz sei dank)
    • ????
      Versteh nicht was du damit meinst.
      Ich wurde von der gleichen Person betrogen die hier im ersten Post genannt wird.
      Und was hat das mit rechtsschutz reskieren zu tun ? Wenn ich mein Geld nicht zurückbekomme werde ich mir das Urteil von Post 1 ausdrucken und zu meinem Anwalt schlappen.
      Desweiteren hat er ja schon angekündigt das er es zurückerstatten wird ... wie gesagt ich warte es ab .. wenn gewünscht berichte ich gern über den Ausgang
    • Über den Bericht, wie es ausgegangen ist, bitte nicht nur ich.
      Das mit der RSV ist aber so eine Sache, die wollen nämlich eigentlich, wenn möglich, gar nicht zahlen!
      Wärst nicht der/die Erste, der danach aus seinem Vertrag fliegt.

      Betrogen wurdest du übrigens , Stand der Dinge, nicht. Du hast eine Auktion abgebrochen und schuldest dem Höchstbietenden die Ware.
      Der eine oder andere mag da auf Schadenersatz pochen, andere hingegen lassen sich den Eierfön für 1€ zuschicken ...
      Auch da sind wir noch weit vom Betrug entfernt :wallbash

      Der "Anfänger" hat dir eine Rücküberweisung angeboten ?(
      Watt machen wir denn wenn er dir die Kohle wieder anweist und auf Herausgabe seines erstandenen Artikels klagt?
      Den fehlenden Rechtsbindungswillen wirst du nämlich in diesem Phall nicht nachweisen können!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Naja es handelt sich hier ja um genau den hier bennanten Herr J. Leidel ... von daher denke ich das auch auf Grund der schon vorliegenden Rechtssprechung hier keine Probleme geben sollte.
      und wenn nicht habe ich im schlimmsten Fall auch nicht ganz soviel Geld kaputt gemacht da es sich nicht um ein i-phone gehandelt hat sondern nur um ein Samsung mit dem wert von ca 350 bis 400.- und das Gebot von Herr L. bei über 200.- lag
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ob du deinen Rechtschutz riskieren solltest?
      Fakt ist, du hast offensichtlich einen Kaufvertrag anner Backe. Dein Geld wirst du vermutlich abschreiben können.

      nicht zwingend, dein Eierfönbeispiel zieht das Thema zudem unnötig ins lächerliche. Hier spielt nicht nur die Tatsache eine Rolle, dass er auf Artikel mit einem Wert von insgesamt ~500.000€ bietet (welche er nicht annähernd aufbringen könnte), sondern auch das er direkt Schadensersatzaufforderungen versendet und darauf abzielt, anstatt des Artikels, Bares zu erhalten. Diese 2 Fakten lasten ihm durchaus einen fehlenden Rechtsbindungswillen an und wenn dieser nicht erfüllt ist, entsteht auch kein Kaufvertrag.

      Im zweifel wird das aber vom Gericht durchgekaut.
    • Eine neue Möglichkeit diesen Abruchhaien eins auszuwischen.

      Finde ich echt innovativ.

      Ja, ich weiss, Auktionsabbruch ist Scheixxe, aber Abbruchabzocke ist das hoch 4.

      Und jein, es kommt nicht automatisch ein Kaufvertrag durch eine Auktionseröffnung bei Ibäh zu stande. Das haben inzwischen auch verschiedene LGs und OLGs unter Bezug auf die AGB und die Hilfeseiten von ibäh so gesehen. Selbst die Heisse Leine von ibäh gibt diese Auskunft. Das ganze Procedere ist, bis 12 Stunden vor Ablauf der Auktion, ein freibleibendes Angebot.

      ibäh ist für mich ein Ramschladen, bei dem jeder gebrauchte Ware reinstellen kann, die er verkaufen möchte. Der Schwerpunkt liegt auf "möchte". Echte Auktionen laufen anders und hier wird das unterstellt.

      Bei ibäh laufen inzwischen über 60% der Verkäufe wie bei Amazon ab. Ware mit Festpreis angeboten, gekauft, mit Spaypal, Kreditkarte oder Vorauskasse bezahlt.


      So, und jetzt könnt Ihr mich mal wieder verprügeln, ist mir egal.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz () aus folgendem Grund: Ergänzung

    • Krennz schrieb:

      Das ganze Procedere ist, bis 12 Stunden vor Ablauf der Auktion, ein freibleibendes Angebot.

      Zum hundertsten Mal: Das ist Unsinn! Ich habe langsam keine Lust mehr, hier so einen Schwachsinn von dir zu lesen. Du siehst mich selten explodieren, jetzt tu ich es aber, weil es langsam dämlich penetrant wird. Wenn du keine Ahnung von der Materie hast, dann solltest du die Finger still halten und dir ein anderes Hobby suchen. Lass es dir von dem zurecht von dir hochgeschätzten Heiner.Hemken nochmals erklären, obwohl: das hat er schon mehrfach und bei dir kommt es einfach nicht an!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Um hier noch eins zu erwähnen: Wenn du ständig Urteile anführst, die deine Aussagen untermauern sollen, dann verlinke auf diese. So schwer kann das nicht sein.
      Kannst du das nicht, ist es einfach nur eine behauptung, das es solche Urteile gäbe. Den Rest hat dir uhu schon sehr treffend erklärt.
    • Krennz schrieb:

      Eine neue Möglichkeit diesen Abruchhaien eins auszuwischen.

      Finde ich echt innovativ.

      Ja, ich weiss, Auktionsabbruch ist Scheixxe, aber Abbruchabzocke ist das hoch 4.

      Und jein, es kommt nicht automatisch ein Kaufvertrag durch eine Auktionseröffnung bei Ibäh zu stande. Das haben inzwischen auch verschiedene LGs und OLGs unter Bezug auf die AGB und die Hilfeseiten von ibäh so gesehen. Selbst die Heisse Leine von ibäh gibt diese Auskunft. Das ganze Procedere ist, bis 12 Stunden vor Ablauf der Auktion, ein freibleibendes Angebot.

      ibäh ist für mich ein Ramschladen, bei dem jeder gebrauchte Ware reinstellen kann, die er verkaufen möchte. Der Schwerpunkt liegt auf "möchte". Echte Auktionen laufen anders und hier wird das unterstellt.

      Bei ibäh laufen inzwischen über 60% der Verkäufe wie bei Amazon ab. Ware mit Festpreis angeboten, gekauft, mit Spaypal, Kreditkarte oder Vorauskasse bezahlt.


      So, und jetzt könnt Ihr mich mal wieder verprügeln, ist mir egal.


      Was hast du und zum wiederholten Male nicht verstanden?!
      Ein KV kommt nämlich ohne LG zustande!
      Die belastbare Irrtumsquote liegt bei ca. 1%
      Solltest du mit deinem blödsinnigen unsinn hier nich aufhören, bitte ich bin bereit. Mit deiner fuchtelnden Rechtberatung bist du nämlich in Verantwortung und ggf. schadensersatzpflichtig!
      Da fährst du, ich hab das studiert, bis zu 3 Jahren ein!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Krennz schrieb:

      Das haben inzwischen auch verschiedene LGs und OLGs unter Bezug auf die AGB und die Hilfeseiten von ibäh so gesehen.

      Ich mach's mal kurz: Artikelnummer und ebaynick bitte.

      Ach nee, da heisst das ja Aktenzeichen und Gericht. Wenigstens die, wenn Du schon nicht die entsprechenden Urteil im Volltext oder den Link dazu reinpackst.

      Krennz schrieb:


      Und jein, es kommt nicht automatisch ein Kaufvertrag durch eine Auktionseröffnung bei Ibäh zu stande.

      Nochmal: durchs einstellen alleine nicht. Erst durch das erste Gebot. Siehe ebay-AGB §10 und siehe auch deine eigene Einlassung, man könne nach §119 BGB anfechten. Wo kein Vertrag, da keine Anfechtungsmöglichkeit gegenüber dem Vertragspartner. Also was ist nun? Vertrag und Anfechtung oder kein Vertrag? Entscheid dich mal für eines von beiden.

      Krennz schrieb:

      Echte Auktionen laufen anders und hier wird das unterstellt.

      Als Inhaber einer Gewerbeerlaubnis nach §34b GewO sage ich Dir ganz klar, das Du gerade Blödsinn schreibst. Keiner unterstellt, dass es sich bei ebay um eine Auktion handelt. Im Gegenteil hat der BGH am 3. November 2004 das Az. VIII ZR 375/03 verfasst. Also schreib keinen Stuss. Ich finde es allerdings höchst befremdlich, dass Dir dieses Urteil nicht in- und auswendig bekannt ist. Du bist hier dann vermutlich der einzige.

      Das sog. Auktionsformat bei ebay ist rechtlich ein Vertragsschluss zum Höchstgebot. Leider ist der Begriff "Auktion" nicht in der Form vom Kenntnishorizont des Verbrauchers belegt, dass sich daraus eine wettbewerbsrechtliche Problematik stricken ließe. Sonst hätte ich ebay die Verwendung dieses Begriffs schon längst abgewöhnt.

      biguhu schrieb:

      Ich habe langsam keine Lust mehr

      Dem schliesse ich mich an. Ich habe auch so langsam keine Lust mehr, dauernd diese fehlerhaften Darstellungen zu korrigieren. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob Du es nicht besser weisst und zudem lernresistent bist oder ob Du die Leser vorsätzlich und wissentlich falsch informieren willst.

      Oberlix schrieb:

      Wenn du ständig Urteile anführst, die deine Aussagen untermauern sollen, dann verlinke auf diese.

      Sorry für mein Doppeltippseln, Oberlix. Du warst auf Seite 2 oben - das hab ich eben erst gesehen, als ich unten die Zitate rausgeholt habe. Aber selbst wenn es nur das Aktenzeichen ist - über das Gericht kommt man dann an den Text. So mal eben unqualifiziert in den Raum stellen kann ich auch das OLG-Urteil, dass der Mond aus Kräuterkäse ist. Aus Milch von glücklichen Mondkälbern. Richtiger wirds davon aber auch nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob Du es nicht besser weisst und zudem lernresistent bist oder ob Du die Leser vorsätzlich und wissentlich falsch informieren willst.

      Mittlerweile mag ich letzteres nicht mehr ausschließen, denn es ist ihm ja bereits mehrfach erklärt worden. Als ich in meinem letzten Post Heiner ansprach, dann hatte dies einen konkreten Bezug: rechti.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=7099 (Schön, dass auch in seinem Forum jemand diesen gefährlichen Unsinn korrigiert.)

      Es scheint also wirklich so, als würde Krennz in Fragen des Vertragsschlusses bei ebay entweder völlig lernresistent sein oder mit voller Absicht Fehlinformationen streuen. So oder so eine gefährliche Mischung für Betroffene, die seine Zeilen lesen. Deshalb wird es auch mit voller Deutlichkeit richtig gestellt. Schade nur, dass man dabei wieder einmal das konkrete Thema aus den Augen verliert und Diskussionen führt, die überflüssig sind und bereits vor vielen Jahr juristisch geklärt wurden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.