Sendung in Russland nicht angekommen

    • Eine neue Nummer auf der Sendung

      halte ich ebenfalls allein schon wg.der Sprache/Schrift für mehr als wahrscheinlich.

      Dann sollte der Post es aber auch möglich sein,bei der Nachforschung diese neue Nummer in Kenntnis zu bringen und dem Nachforschenden mitzuteilen.

      Hat da jemand Erfahrungen??

      Auch im Forum der Zeitschrift ROLLING STONE wird unter der Überschrift "Ebay Ärger" zum selben Sachverhalt wie bei mir beredt Klage geführt.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      Dann sollte der Post es aber auch möglich sein,bei der Nachforschung diese neue Nummer in Kenntnis zu bringen und dem Nachforschenden mitzuteilen.

      Hat da jemand Erfahrungen??
      Hab ich nicht aber schau mal hier.

      PayPal: Hilfe! Käufer meldet Konflikt an Paypal, Ware nicht erhalten, China, 1200Euro - Geld gesperrt! Strategie gesucht!

      Ganz ähnlicher Fall wie bei Dir, nur nach China. Auch da war Tracking nicht möglich, jedenfalls nicht ausserhalb D. Der TE aus dem verlinkten Faden oben hat aber eine alternative Seite (nicht DHL) gefunden wo das Tracking dann auf einmal doch möglich war. Vielleicht gibt`s nicht nur für China sondern auch für RF so eine alternative Seite.

      Eigentlich ist das ist ein Problem von DHL! Warum werben die mit internationalem Tracking wenn`s in einigen Längern nicht funktioniert? Beim Versand in Länder wo das nicht funktioniert müsste DHL darauf hinweisen. Tun sie aber anscheinend nicht. Vielleicht hab ich was übersehen auf der DHL Webseite (was bei dem gelb-roten Klicki-Bunti Chaos kein Wunder wäre) aber zu diesem Problem habe ich nirgends irgendeinen Hinweis gelesen.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Zitat /Paypal Statement

      petergabriel schrieb:

      Sendung xxxxxxx(korrekte Nummer!!)

      Die Sendung wurde am 30.01.2013 im internationalen Logistikzentrum Frankfurt zur Weiterbeförderung nach Russische Förderation übergeben.Das Zielland Russische Förderation bietet leider noch keine Sendungsverfolgung bis zum Empfänger an."


      Danke für den Link!

      Die Post äußert sich-----wie im Zitat nachzusehen bzw.zu lesen---erst dann,wenn es "zu spät" ist,denn die Auskunft erfolgt erst dann,wenn man eine Tracking-Nr.hat!
      Nach meinem Verständnis dürfte das so nicht sein.

      PP äußert sich zu meiner Versandart wie folgt(ich zitiere):

      "Darüber hinaus wird außerdem das Einschreiben via Deutsche Post(im Original durch Schwärzung hervorgehoben!!) als gültiger Versandnachweis akzeptiert.das Einschreiben muß folgende Angaben vorweisen:

      -Einlieferungsdatum
      -Name des Empfängers

      (xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx) Paypal verzichtet maximal 10 Mal innerhalb von sechs Monaten auf einen Versandbeleg.

      Bitte beachten Sie:Wenn Sie uns eine Online Tracking-Nummer als Versandnachweis angeben,müssen Sie uns in manchen Fällen zusätzlich noch Ihren Versandbeleg faxen.

      (Zitatende)

      Ich habe mit Bezug auf den eingefrorenen Betrag(nicht weil ein Fall vorliegt!!) PP geschrieben und um eine Kulanzgutschrift gebeten.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      -Name des Empfängers
      Und da liegt m.E. der Hase im Pfeffer.
      Auf der Post Quittung für Einschreiben, so wie ich das kenne, steht lediglich das Datum u. die Einlieferungsnr. (oder wie auch immer diese Nr. genannt wird).
      Der Name des Empfängers (+ Adresse) bleibt frei bzw. wird (i.d.R. vom Absender selbst) handschriftlich eingetragen. Da kann man eintragen was man will, da könnte dann auch z.B. Donald Duck in Entenhausen stehen. Das ist also eigentlich kein gültiger Versandnachweis entsprechend den Regeln von PP.
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    • Ist mir auch schon aufgefallen,

      aber:

      PP sagt klipp und klar,daß sie das(Einschreiben) akzeptieren

      und

      ich werde sagen,daß die Adresse weisungsgemäß durch die Postangestellte auf dem Einlieferungsbeleg eingetragen wurde dh.sie(die Adresse wurde von derjenigen des Einschreibebriefs übernommen und übertragen.

      Warum werde ich das Gefühl nicht los,daß sich meine Anwältin drum kümmern muß........?

      petergabriel

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    • Ist mir schon klar,

      petergabriel schrieb:

      Es geht auch weniger darum,ob man nach Rußland versenden sollte oder nicht bzw.ob PP dabei eingesetzt werden sollte oder nicht.

      Das ist die Entscheidung jedes Einzelnen.


      betrifft aber nicht den Kern des Problems,denn der ist,daß die Sendung

      a)bisher nicht angekommen ist(Komplex Post bzw.internationale Einschreibsendung)

      b)der Käufer seine seltene Platte haben möchte und bei Nichtlieferung Erstattung sehen will.Das würde er auch,wenn er überwiesen hätte.(Komplex Käuferansprüche).

      Mich interessiert,ob (z.B.)durch meine nachweisbare Einlieferung beim Versandunternehmen Post das Versandrisiko auf den K übergegangen ist und sich ebay/PP ihre Ansprüche irgendwo hinstecken können.

      Wenn es darüber Kenntnisse und Erfahrungen gibt,wäre es nett,wenn sie mir mitgeteilt würden.

      Den erzieherischen Zeigefinger erhebe ich mir gegenüber schon selbst.Das muß hier niemand übernehmen.

      petergabriel
    • Ob PP sich seine Ansprüche irgendwo hin stecken kann, werden sie dir dann schon zeigen.
      Sie belasten ggf. einfach, sofern auf deinem Versandbeleg keine Adresse steht.


      Du bist privater VK? Sehe ich das richtig?
      Dann geht im selben Moment, wo du eine Sendung beim Versanddienstleister abgegeben hast, das Risiko auf deinen Käufer über.
      Entsprechend wären hier alle weiteren Ansprüche deines Käufers null und nichtig.
    • petergabriel schrieb:

      Mich interessiert,ob (z.B.)durch meine nachweisbare Einlieferung beim Versandunternehmen Post das Versandrisiko auf den K übergegangen ist und sich ebay/PP ihre Ansprüche irgendwo hinstecken können.
      Das hängt davon ab ob Du privater oder gewerblicher Verkäufer bist..........(wobei deutsches Recht PillePalle sowieso völlig schnurz ist).
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    • Jetzt kommen wir weiter

      *alte_eule* schrieb:

      Sie belasten ggf. einfach, sofern auf deinem Versandbeleg keine Adresse steht.


      a)"sie" haben schon "belastet",obwohl "ihnen" kein Versandbeleg ( der ist---wie schon dargelegt---MIT Adresse) vorliegt geschweige ein solcher überhaupt angefordert wurde

      und

      b)ich war immer und bin ausschließlich privater Nutzer(wie es jetzt so schön heißt) von Ebay.

      petergabriel
    • Das Ende der Geschichte

      Ich berichte,wie es weiterging:

      Der K hat seine abgegebene "rote Karte" wie schon mitgeteilt nach Übersendung des Einlieferungsbelegs und der Mitteilung der Post(in englischer Sprache),daß eine Sendungsverfolgung bis zum Empfänger in RU nicht existiert,in eine grüne umgewandelt.

      Danach hat er sich in Schweigen gehüllt.

      Ein Telefonat meinerseits mit Ebay.de brachte die wenig überraschende Erkenntnis,daß ich den Fall hier gewinnen würde.Es wurde allerdings darauf aufmerksam gemacht,daß zwischen Zivilrecht und Käiufer-bzw.Verkäuferschutz ein Unterschied bezüglich der Ebayschen Entscheidungsgrundlage zugunsten des letzteren bestünde....

      Auf jeden Fall erhielt ich gestern von ebay.com die Nachricht,daß für den Käuifer entschieden worden sei,da ich keine Belege vorgelegt hätte(wozu ich weder aufgefordert worden war,noch von Ebay überhaupt die Möglichkeit des Hochladens überhaupt ermöglicht wird!!).

      Gleichzeitig wurde mitgeteilt,daß mir(der sowieso eingefrorene Betrag)von PP abgezogen würde UND(!!) das Einfrieren("the hold")der Transaktion aufgehoben würde!!

      Letzteres ist dann auch sofort passiert:der Betrag war wieder verfügbar.

      Diese "Logik" ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.......

      petergabriel

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    • Dann erkläre doch mal:

      "This amount will be deducted from your paypal ccount.The hold on this paypal transaction has been removed."(wörtliches Zitat aus der ebay.com Mail)

      den für Dich offensichtlich sonnenklaren Zusammenhang der inneren Logik dieses Satzes mit meiner(!!) Entscheidung bei einem weltweiten Angebot als Zahlungsmethode PP anzubieten.

      Mach mir das bitte so klar,daß ich den strukturellen Kontext zwischen diesen grundverschiedenen Inhaltsebenen nachvollziehen kann.

      Verschone mich aber dabei bitte mit dem gebetsmühlenartigen Wiederholen des immergleichen:"Wer PP anbietet,braucht sich über die Folgen nicht zu wundern." :wallbash

      Das weiß ich selbst und wird durch Anwendung leicht modifizierter Phrasen weder falscher noch richtiger.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      This amount will be deducted from your paypal ccount.The hold on this paypal transaction has been removed.
      Mal davon ab, dass ich Zweifel daran habe, dass Du das so rauskopiert hast (es sei denn bei Paypal ist die Rechtschreibschwäche zur Tradition erhoben worden) würde ich sagen: Klar, wenn die den Betrag vom Acount abgezogen haben können sie auch den Einbehalt aus dieser Transaktion aufheben. Zumindest genau das steht da.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nein,ich habe NICHT kopiert!

      Hallo,

      der "spelling mistake" stammt von mir(ich habe den Text abgeschrieben):es muß natürlich "account" heißen.

      Verstehe ich richt:

      ebay.com friert den Betrag bis zur Klärung ein,

      davor(!)hatte ich mein Kontoguthaben geräumt,mithin die €100.- erhalten,

      ebay entscheidet für den Käufer und erstattet ihm seine(!!)€100.-,

      ebay teilt mir mit,daß der Betrag abgezogen würde,aber auch,daß die Verfügungssperre aufgehoben sei......

      mithin wurde der "Bestand" wieder um die vorher abgezogenen €100.- erhöht.

      Das sind die Fakten,aber die inhärente Logik kann ich nicht nachvollziehen("deducted"-------->"hold has been removed") meaning:"re-credited"(meine Ergänzung).

      Your turn,again.

      petergabriel
    • The Betrag has been deducted (abgezogen) and the Hold (entweder Richter im TV oder rechtswidrige Guthabeneinfrierung) ist gebeen aufgehobt.

      Wo haben die den Betrag abgezogen? Wenn die Antwort "gar nicht" lautet, dann kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen, was die da für einen gequirlten Mist labern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Eine nicht ganz uninteressante Nachricht aus ebayland!

      Hallo,

      als ich gerade auf Löschbert antworten wollte,kam eine Mail von ebay.com mit dem "request"(Bedeutung liegt zwischen Bitte und Aufforderung) die dem Käufer von ebay.com erstattete Summe an Ebay zu zahlen.

      Wenn ich dies nicht täte,würden meine (was immer das ist)"selling privileges" aufgehoben.

      Ein längeres Telefonat mit dem hiesigen Kundendienst brachte folgende mir unbekannten Erkenntnisse:

      a)"will be deducted" bedeutet NICHT,daß eingezogen wird,denn "Ebay.com" und "Ebay.uk") haben hier KEINE Zugriffsrechte,es kann nur (siehe "request")aufgefordert werden,

      b)daher mußte mir der Betrag auf meinem hiesigen PayPal Konto auch wieder zur Verfügung gestellt werden!("Hold.....removed").auch wenn der Fall gegen den Verkäufer entschieden wurde.

      Wenn jetzt der ebay.de(!!) Kunde NICHT bezahlt,besteht die Einschränkung der "selling privileges" NUR darin,daß NICHT bei ebay.com,NICHT bei ebay.uk und NICHT weltweit angeboten werden darf.Österreich und die Schweiz werden wie Deutschland behandelt.

      Grund:unterschiedliche Jurisdiktion hierzulande.

      Das ist gut zu wissen,finde ich;zumal die Post/DHL es bisher auch nicht geschafft hat,eine eingeschriebene Sendung seit dem 1.März nach Finnland zu transportieren......

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • du kannst bei paypal davon ausgehen, daß

      Einlieferungsdatum
      Name des Empfängers



      eben nicht handschriftlich draufstehen soll, sondern aufgedruckt.
      wahrscheinlich gibt es das nur dann, wenn man das einschreiben online frankiert.

      hat hier schon mal einer online ein einschreiben frankiert und kann was zu den daten sagen, die auf dem ausdruck draufstanden?!
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ich finde,daß die Informationen des Ebay-"Kundendienstes",was die (Nicht)bezahlung und deren Folgen bei ebay.com bzw.ebay.uk betrifft,viel wichtiger.

      Zum Online-Frankieren von Einschreiben:

      Du bekommst einen Adreßaufkleber mit einem großen R und einem Code.

      Du darfst(!!) diese Sendung NICHT so in den Briekkasten werfen,sondern MUSST die Sendung bei der Post einliefern,wo der Adreßaufkleber gescannt wird.Darüber bekommst Du den Einlieferungsbeleg OHNE Namen bzw.Adresse des Empfängers.

      Die Zuordnung erfolgt nachweisbar NUR in Ländern,in denen bis zum Empfänger nachverfolgt wird.

      Laut Post hier ist das in Rußland nicht der Fall,was eine glatte Lüge ist,denn ich habe meine Sendung mit IDENTISCHEM Code(dh.ohne neue "Labelung")bei "Track und Trace" der RUSSISCHEN POST gefunden!

      Die Sendung wurde(nach Versand hier am 28.01.)am 16.03.in Samara(1000 km südlich von Moskau!!)importiert,um nach St.Petersburg (700 km nördlich von Moskau)transportiert zu werden.

      Muß am russischen Winter liegen......

      Wesentlich für mich:

      a)ebay.com hat jetzt dafür gesorgt,daß der Empfänger meine Platte KOSTENLOS bekommen wird,

      b)indem von dort(ebay.com) erstattet worden ist und will

      c)mich zur Kasse bitten(Rechnung habe ich heute bekommen).

      Natürlich zahle ich nicht,meine Liefergebiete sind jetzt nur noch Deutschland,Österreich und die Schweiz.Paypal biete ich NICHT mehr an.

      Lektion gelernt.

      petergabriel
    • Handelseinschränkungen hast du ja schon, das mit PainPal auch soweit kapiert :D
      Kann für dich nur hoffen, daß sich das mit Finnland klärt und es sich nicht auch um einen PP-Fall handelt.
      Solltest du dem Spielgeld-Casino-Betreiber nämlich zu teuer werden, bekommst du einen kostenlosen Flugschein, auch bei der Mutter-Airline.
      Doof nur, daß du dich damit nicht bei der Lusthansa o.ä. als Pilot bewerben kannst!

      Die Rechnung würde ich allerdings auch nicht bezahlen, da werden noch Drohungen und ein Inkasso-Unternehmen kommen und gut ist.
      Warum warte, nicht nur ich, daß ein Betroffener mal wirklich gegen diese Geldwäschemaschine vorgeht??
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!