Käufer eröffnet Fall nach ca. 20h - wie reagiere ich nun richtig?

    • Käufer eröffnet Fall nach ca. 20h - wie reagiere ich nun richtig?

      Hallo Leute,

      ich habe einen Verkauf über eine Plattform getätigt, es handelt sich um einen Kinderwagen, der bezahlt hat die Käuferin gestern (Samstag) um ca. 16:00 und heute komme ich online und sehe es wurde ein Fall eröffnet "Ware nicht erhalten" - Geld ist eingefroren.

      Nun sind auch noch emails von der Käuferin da, die mich als Betrüger beschimpft und mit Anwalt und Strafanzeige droht, wenn die Ware Montag nicht bei Ihr ist bzw. Geld zurück sende.

      Geld zurück geht nicht, weil es von Paypal einbehalten ist wegen eröffnetem Fall.

      Ware werde ich unter diesen Umständen natürlich auch nicht verschicken,weil es mit solchen Personen nie gut laufen kann. Ich würde gerne das Geschäft beenden und mit dieser psychisch Kranken Person bzw. betrügerischen Person nichts zu tun haben.

      Was wäre nun das richtige, was ich tun kann, ohne Rechtsschutzversicherung?

      Die Sache einfach aussitzen, Paypal ignorieren und soll Käufer sich damit alleine rumärgern, denn ich könnte nur "anderes" Geld zurücksenden bloß am Ende wird auch noch das eingefrorene Geld an K zurückgehen und ich habe doppelten Verlust?

      Ist es Betrug, wenn ich unter diesen Umständen die Ware nicht raussende?

      Danke für die Hilfe. Ömer
    • Hallo Ömer,

      reichst du bitte für den besseren Überblick mal den Account deines Käufers nach?
      Die Artikelnummer wäre auch schön.


      Vorab kannst du schon mal froh sein, dass dein Käufer bei PP-Zahlung nicht auch noch selbst abholen wollte. Dann fehlt der Versandbeleg. Dann wären Ware und Geld weg.
    • oemerz schrieb:

      Ware werde ich unter diesen Umständen natürlich auch nicht verschicken,weil es mit solchen Personen nie gut laufen kann. Ich würde gerne das Geschäft beenden und mit dieser psychisch Kranken Person bzw. betrügerischen Person nichts zu tun haben.

      Was wäre nun das richtige, was ich tun kann, ohne Rechtsschutzversicherung?



      Das nicht versenden ist die schlechteste Version, denn dann kommt wirklich der Betrugsverdacht ins Spiel

      Ich würde schnellstmöglich das gekaufte versenden und Paypal gleich Morgen die Trackingnummer zukommen lassen

      Alles andere ist rechtlich dünnes Eis was neben einer Strafanzeige noch eine Schadenersatzforderung bringen kann
    • Da bin ich anderer Ansicht

      Der Fall liegt doch jetzt bei Paypal,die sollen erstmal entscheiden,teile Ihnen nur Unternehmen mit Tracking-Nr.mit,das Du verwenden wirst,nachdem(!!)sie(PP) Dich zum Versand aufgefordert haben und(!!) die Transaktionssperre auf Deinem PP-Konto aufgehoben worden ist.

      Am einfachsten geht das bei Hermes,da kannst Du sofort den Versandaufkleber(und den Beleg für Dich) mit allen Daten ausdrucken.damit wird auch bei Ebay die Versandankündigung dokumentiert.

      Mit dieser Wahnsinnigen würde ich keinen Kontakt aufnehmen.Die wird NICHTS von Ihren Ankündigungen wahrmachen.Was die bietet,ist nur Pseudogebell.

      petergabriel
    • Es war ein Verkauf über kalaydo.de, gibt leider keine Bewertungen vom Käufer.

      Also wegen dem Verhalten vom Käufer und dem unberechenbaren Verhalten von paypal sehe ich es als kompletten "Selbstmord" an, mit dieser Person zu handeln... denn sobald die Ware dann abgeschickt ist, kann die Käuferin doch die Masche mit "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" starten - wer am Wochenende die Sache mit "nicht erhalten" durchzieht, schreckt auch vor sowas nicht zurück...

      Gibt es eine Exit-Stragetie aus einem solchen Kaufvertrag für meine Seite wegen unredlichen Verhaltens/Zweifel an der Zahlungsabsicht der Gegenpartei?
    • Hallo, das ist wieder mal ein typischer Fall für ask-samantha@ebay.com .
      Das ist eine PP-Mitarbeiterin im EBay-Forum, die in der Lage ist, in dein Konto reinzuschauen und evt. schnelle Hilfe bieten kann.

      Ich würde an deiner Stelle weder den Kinderwagen versenden noch sonst einen Mucks von mir geben.
      Verklagen wird sie dich nicht (können).
      Hoffentlich kommt mein Hamster noch vorbei, was mich nämlich beschäftigt, ist die Frage ob du durch das melden eines nicht erhaltenen Artikels und der Frostung deines Geldes überhaupt zu einer Lieferung verpflichtet bist bzw. ob der Kaufvertrag als "aufgelöst" angesehen werden kann.
      Das sieht PainPal vermutlich anders, ist ja auch zunächsteinmal ein dumm programmiertes Programm :D
      So deine Angaben stimmen und nach knapp 20 Stunden der Fall eröffnet worden sein, mischt sich da m.E. Painpal über jegliche Gebühr in euer Vertragsverhältnis ein und wird selbst ggf. schadensersatzpflichtig. Und das in beide Richtungen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ist doch ganz einfach:

      Erstmal nicht versenden, sondern klären!
      Frage die Käuferin -trotz Deiner Vorbehalte- mal, wie sie darauf kommt, daß Du sie betrügen würdest.
      Und frage sie, ob sie mit dem Liefertermin am Montag nicht Unmögliches verlange.
      Und auch warum sie bei Paypal einen Fall eröffnet hat.
      Frage sie mal, wie sie sich vorstellt, was bei diesem Vorgehen aus dem Handel werden soll.

      Entweder sie rastet ganz aus, dann ist sie eine Psychopathin und es macht tatsächlich keinen weiteren Sinn, das Geschäft abzuschließen.
      Oder aber die Sache klärt sich in irgend einer Form auf.

      Lass es doch mal auf einen Emailverkehr ankommen. Das tut nicht wirklich weh und Du hast weitere schriftliche Beweise in der Hand.
      viribus unitis semper et ubique

    • So
      deine Angaben stimmen und nach knapp 20 Stunden der Fall eröffnet worden
      sein, mischt sich da m.E. Painpal über jegliche Gebühr in euer
      Vertragsverhältnis ein und wird selbst ggf. schadensersatzpflichtig. Und
      das in beide Richtungen!
      ich kenne kalaydo nicht, vermute aber mal, daß ist sowas wie dhd24 oder eBay-Kleinanzeigen?

      PP kann dann doch gar nicht wissen, wann etwas verkauft wurde ? (zumal die Kleinanzeigen eigentlich eher für Artikel zur Abholung und Barzahlung gedacht sind)
    • Jetzt mal abgesehen von der eröffneten Unstimmigkeit.

      Du hast einen Vertrag mit der Käuferin, die ihrerseits ihren Teil des Vertrages erfüllt hat. Rein rechtlich bist du zur Lieferung verpflichtet.


      Mal so eine Idee von mir. Könnte es sein, deine Käuferin hat an anderer Stelle einen Kinderwagen gekriegt, der schöner, günstiger oder was immer ist?
      Und dann wird gequatscht.

      -Aber ich habe doch gerade über PP bezahlt...
      - Aber macht doch nichts, Kindchen. Du meldest einfach bei PP, dass der Artikel nicht geliefert ist oder abweicht. Dafür gibt es doch Käuferschutz. Dann hast du auch dein Geld wieder...


      Vielleicht solltest du zur Vermeidung weiteren Ärgers mal einfach diese Möglichkeit in Betracht ziehen, mit der Käuferin Kontakt aufnehmen und ihr auch in dieser Hinsicht jeden Weg ebnen.


      Und dann! um Himmels Willen! bietest du niemals nie nicht wieder PP als Zahlungmöglichkeit an!
    • Bezahlung ja oder nein ist NICHT das Thema

      Wie im ersten Posting zu lesen ist,hat die K bezahlt.

      Es geht darum,daß sie als diplomierte Wahnsinnige der Ansicht ist,daß dann ihr der Artikel im Handumdrehen geliefert würde und da dies zwangsläufig nicht passiert ist,dreht sie jetzt an der Beleidigungs-und Druck-machen-ohne Ende Schraube.

      Bei dieser Verhaltensweise verbietet sich jeder Kontakt.

      petergabriel
    • Klasse Idee

      *alte_eule* schrieb:

      Vielleicht solltest du zur Vermeidung weiteren Ärgers mal einfach diese Möglichkeit in Betracht ziehen, mit der Käuferin Kontakt aufnehmen und ihr auch in dieser Hinsicht jeden Weg ebnen.


      Jeder Kauf steht ab sofort unter genereller Rückgängigmachungsbereitschaft:

      Knatsche,werde hysterisch und Dir wird geholfen.

      Das ganze versehen mit einem Foto des damit einhergehenden Kotaus(japanische tiefe Verbeugung)

      petergabriel

      Ich bezweifle nicht,daß geliefert werden muß,aber bitte ohne Rückzugsangebot im vorauseilenden Gehorsam NACH diesem Durchdrehen seitens der K.
    • @ Petergabriel

      So Leid es mir tut, aber ich habe bei Zahlung über PP schon zu viele Pferde mit Schlüsselbeinbruch vor der Apotheke kotzen sehen.

      Bei Banküberweisung alles kein Problem Geld kassieren, Ware versenden. Alles ist perfekt.
      PP entscheidet nochmal höchst selbst, wer wie welches Geld bekommt. Und dass dieser Käufer nicht richtig tickt, hat er bewiesen.

      Das hier ist ein Fall für verbrannte Finger und bei etwas Umsicht ohne Schaden.

      Du kennst doch den Spruch : Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Paar Schuhe.
    • hasjana schrieb:


      So
      deine Angaben stimmen und nach knapp 20 Stunden der Fall eröffnet worden
      sein, mischt sich da m.E. Painpal über jegliche Gebühr in euer
      Vertragsverhältnis ein und wird selbst ggf. schadensersatzpflichtig. Und
      das in beide Richtungen!
      ich kenne kalaydo nicht, vermute aber mal, daß ist sowas wie dhd24 oder eBay-Kleinanzeigen?

      PP kann dann doch gar nicht wissen, wann etwas verkauft wurde ? (zumal die Kleinanzeigen eigentlich eher für Artikel zur Abholung und Barzahlung gedacht sind)

      Danke, daß du mich etwas "ins Licht gerückt" hast. Ist in der Tat ein "Kleinanzeigenmarkt", der allerdings PP auch noch als sicherere Zahlungsmethode empfiehlt :wallbash
      Versand ist auch vorgesehen, siehe:
      content.kalaydo.de/bottom-menu/sicherheitshinweise.html

      PP kann, richtig angemerkt, nicht wissen wann ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, aber ein "Storno" nach 20 Stunden ist wohl etwas "seltsam".
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Mich würde das Inserat trotzdem interessieren. Das ist 'ne Kleinanzeigenplattform, die soweit ich das sehe keinen Checkout für eine Zahlungsmethode besitzt.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      was mich nämlich beschäftigt, ist die Frage ob du durch das melden eines nicht erhaltenen Artikels und der Frostung deines Geldes überhaupt zu einer Lieferung verpflichtet bist bzw. ob der Kaufvertrag als "aufgelöst" angesehen werden kann.
      Naja, der Kaufvertrag besteht schon noch. Allerdings mit dem kleinen Nachteil, dass da eni Eingehungsbetrug anzudenken wäre, denn enie Zahlungsbereitschaft kann ich da so nicht sehen. Am einafchsten: Zahlungsaufforderung und Termin zur Abholung schriftlich mitteilen mit Ankündignug danach (je nach Wunsch des TE) den Vertrag zu kündigen oder einzuklagen.


      Signatur von »geiz_ist_ungeil«
      "Wer bei EBay-Kleinanzeigen kauft und nicht abholt ist ein Depp oder eine rheinische Frohnatur!
      Du solltest mal gelegentlich über eine Ausweitung der Signatur nachdenken. :D

      *alte_eule* schrieb:

      Du hast einen Vertrag mit der Käuferin, die ihrerseits ihren Teil des Vertrages erfüllt hat. Rein rechtlich bist du zur Lieferung verpflichtet.


      Hab ich jetzt irgendwo überlesen, dass die Käuferin den Betrag inzwischen überwiesen hat? Die Käuferin ist zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Das hat sie eben nicht. Sie hat ein elektronisches eGeld-Guthaben an Zahlungs statt gegegen und auch das hat sie direkt wieder zurückgezogen. Vor Paypal hätte man da einen Scheckbetrug machen müssen, aber so isses natürlich einfacher.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert,

      Anweisung des Spielgeldes ist bei Kleinanzeigen aber nur möglich, wenn aktiv der PP-Account mitgeteilt wurde.
      Das wiederum bedeutet im Klartext, es war eine akzeptierte Zahlungsmethode.

      Den Account hat nicht die Käuferin aktiv belastet, das hat PP gemacht. Du bist doch sonst auch so kleinlich. ;)

      Geliefert wurde der Artikel in der kurzen Frist natürlich noch nicht, aber nichts anderes hat die Käuferin doch PP gegenüber angegeben.



      Und nein, wir müssen uns jetzt nicht darüber unterhalten, ob dieser Gesamtvorgang "sauber" ist. Da liegt genauso die Vermutung nahe, dass es eine schlechte Terminabsprache mit der Selbstabholung oder eine Verwechslung mit einem anderen Artikel gegeben hat.
    • *alte_eule* schrieb:

      Das wiederum bedeutet im Klartext, es war eine akzeptierte Zahlungsmethode.

      Mal davon abgesehen, dass wir das nicht wissen - es könnte auch sein, dass die Käuferin einfach an eine Mailadresse gezahlt hat - handelt es sich bei eGeld nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Zahlung per Paypal ist daher immer an Zahlungs statt akzeptiert (wenn überhaupt) und nicht etwa eine tatsächliche Zahlung. Zu der wird es erst dann, wenn die Zahlung endgültig abgeschlossen ist. Oder anders formuliert: wer mit Paypal "zahlt" hat nicht bezahlt sondern nur so was ähnliches getan. Ich kann auch Zahlung per Scheck oder Wechsel akzeptieren - korrekt ist dann aber auch, dass ich das an Zahlungs statt akzeptiere, denn auch das ist jeweils kein gesetzliches Zahlungsmittel. Theoretisch könnte man auch akzeptieren, dass der Käufer anruft und sagt: ich zahl das dann mal... Wer's akzeptieren mag, der darf auch das tun.

      *alte_eule* schrieb:

      Den Account hat nicht die Käuferin aktiv belastet, das hat PP gemacht. Du bist doch sonst auch so kleinlich. ;)

      Bin ich doch gar nicht. Ich würde hier nur genau so reagieren, wie ich das auch machen würde, wenn der Scheck zum Schüttelscheck wird oder eine Lastschrift ins Storno läuft: eklig. :D

      *alte_eule* schrieb:

      Geliefert wurde der Artikel in der kurzen Frist natürlich noch nicht, aber nichts anderes hat die Käuferin doch PP gegenüber angegeben.

      Also? Eingehungsbetrug. Denn von Fahrlässigkeit gehe ich da mal nicht aus. Die will oder kann nicht zahlen und wusste das auch direkt.

      *alte_eule* schrieb:

      Da liegt genauso die Vermutung nahe, dass es eine schlechte Terminabsprache mit der Selbstabholung oder eine Verwechslung mit einem anderen Artikel gegeben hat.

      Versand war ja anscheinend vereinbart. Und wenn es da 'ne "Verwechslung" gegeben hat, kann die Käuferin ja versuchen, das den Ermittlungsbehörden zu erklären.

      Was wir nicht diskutieren müssen ist die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, sogenannte Zahlungen über Paypal überhaupt zu akzeptieren. Das Ding ist flüssiger als 'ne dritte Schwiegermutter und da ist schon die erste überflüssig. ;) (und illegal ist auch beides...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • oemerz schrieb:


      Ware werde ich unter diesen Umständen natürlich auch nicht verschicken,weil es mit solchen Personen nie gut laufen kann. Ich würde gerne das Geschäft beenden und mit dieser psychisch Kranken Person bzw. betrügerischen Person nichts zu tun haben.

      wenn ich sowas schon lese... :cursing:
      du hast einen rechtskräftigen kaufvertrag, du kannst dir das nicht aussuchen, was du machst - insbesondere, da der artikel hier auch bezahlt ist.
      verschickst du nicht, ist das mindestens unterschlagung und kann zur anzeige gebracht werden!

      Was wäre nun das richtige, was ich tun kann, ohne Rechtsschutzversicherung?

      sie hat gezahlt, damit ist der artikel nun ihr eigentum, also schick der das teil.
      der verkäufer ist verpflichtet, die ware zu versenden ---> §433ff BGB


      ganz allgemein:
      man kann einen kaufvertrag nicht einfach so aufheben, wenn einem gerade der sinn danach steht.
      ich würde das schon deshalb versenden, weil paypal dann auch erst das geld wieder freigeben wird, wenn du den versand beweisen kannst und nur der trackingcode von hermes allein bringt nix.


      petergabriel schrieb:

      Es geht darum,daß sie als diplomierte Wahnsinnige der Ansicht ist,daß dann ihr der Artikel im Handumdrehen geliefert würde und da dies zwangsläufig nicht passiert ist,dreht sie jetzt an der Beleidigungs-und Druck-machen-ohne Ende Schraube.

      Bei dieser Verhaltensweise verbietet sich jeder Kontakt.

      wieso verbietet sich da jeder kontakt?
      du brauchst vor wahnsinnigen mit diplom keine angst haben, denn hunde wahnsinnige, die bellen, beißen nicht - erst recht nicht, wenn sie ein diplom im maul haben. ^^
      ich gebe dir aber insofern recht, als das der kontakt auf ein minimum reduziert werden sollte und nur noch über paypal mit der stattfinden - natürlich rein sachlich.

      @TE
      wie willst du das versenden? willst du das selbst verpacken oder bei hermes anrufen, damit die einen schicken zum verpacken?
      soweit ich weiß, bietet hermes das an und genau das würde ich hier in anspruch nehmen.
      dann würde ich mir 1-2 nachbarn und noch einen bekannten zum kaffee einladen (als zeugen) und vorab sicherheitshalber den kinderwagen von allen seiten und in allen details fotografieren. später dann - sofern der hermestyp nicht ausdrücklich was dagegen hat, was er eigentlich nicht haben sollte - den hermestyp ganz nett fragen (und dem nen kaffee anbieten), ob man die verpackung des artikels filmen darf, weil der käufer ein völlig hysterisches etwas ist und nervt.
      sollte dann von der käuferin was kommen von wegen "versandschaden", kann man die entspannt an hermes verweisen und sollten die theater machen, dann hat man als nachweis das video, wie der artikel verpackt wurde und von wem sowie 2-3 zeugen.
      das ist zwar etwas aufwand, aber dafür hat man dann später seine ruhe, wenn der käufer meint, er müsse nochmal quengeln.


      ich kenn kalaydo nicht weiter, aber das ist ein kleinanzeigenmarkt wie das hier bei ebay und es gibt KEINEN "kaufen"button? hab da gerade mal wahllos was angeklickt und ich seh da sowas NICHT - nur "verkäufer kontaktieren". das ist nämlich so, daß man als käufer KEINEN käuferschutz hat (trotz paypalzahlung), wenn man der zahlung den artikel nicht eindeutig zuordnen kann.
      das steht auch on den paypal-AGB (aber wer liest die schon...):

      3.4
      Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat

      - über die Funktion „Jetzt zahlen“ auf der eBay-Website oder
      - über die Funktion „Geld senden“ und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto oder
      - bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs.

      Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt.

      der käuferschutz ist imo nach den paypal-AGB vom tisch, weil die zahlung nicht eindeutig zugeordnet werden kann.


      PS:
      das einfrieren des geldes erfolgt automatisch. da sitzt kein paypal-mitarbeiter mit rumpelstilzchen-kostüm und klickt böse kichernd den "betrag einfrieren" button an, also nimm das nicht gleich persönlich, daß der betrag nun auf eis liegt.




      @löschbert:
      ist die schwiegermutter auch dann noch eine schwiegermutter, wenn die dazugehörige schwiegertochter bzw. der dazugehörige schwiegersohn verstorben ist?
      als wird mit beenden der ehe durch tod auch dieses "verwandschaftsverhältnis" aufgehoben?
      sonst wäre es tatsächlich möglich 3 legale schwiegermütter zu haben... wär eine schaurige vorstellung, obwohl es auch ein paar nette schwiegermütter geben soll.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • So what ...

      TE am Sonntag halb Zwei. Jetzt ist Dienstag dreiviertel Sechs. Wo stehen wir denn nun? Ware verschickt oder im Schnee steckengeblieben? Wäre schön, wenn der TE hier nochmal das Ende von der Geschichte erzählt. Ich koch schon mal Kaffee ...
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

    • - bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs.

      Also Käufer-Schutz gibt es doch deswegen, da es über "Geld senden" getätigt wurde.
      ====== und das weiß Käuferin wohl sehr gut ==========

      Naja ich habe der Käuferin gesagt, dass ich kein Geld habe, somit werde ich es auch nicht versenden und ich würde das Geld sofort zurück schicken wenn sie es freigibt, vorher kann ich nicht, da ich es nicht habe. Das hat sie nicht eingesehen und mir erläutert, dass ich nach Abschluss des Kaufes gemerkt hat, dass mein Name nicht Deutsch ist und hat deswegen so reagiert. Wie dem auch sei, ich dachte die Geschichte endet nun, in dem die gute Frau auf Paypal wartet und dann ist der Kuchen für mich vergessen, ich habe die Anzeige wieder aktiviert und heute früh kam auch prompt eine Anfrage (kommen selten Anfragen, ist ein Nieschenprodukt letztlich).

      Heute hatte ich eine email von einem Polizei Kommissar, Betreff "Strafanzeige wegen Betrug, xxxxxxxxxxxxxxxx"


      Heute hat eine xxx yyy die o.a. Strafanzeige gegen sie erstattet. Im Kleinanzeigenteil von kalaydo hätten sie einen Kinderwagen für 120 Euro an sie verkauft. Über Paypal hätten sie das Geld erhalten, die Ware nicht geliefert, auf Anfragen geantwortet, das Geld nicht erhalten zu haben. Als die Geschädigte ihnen heute unter einer anderen Email-Anschrift eine erneute Fake-Anfrage zu dem Kinderwagen schickte, hätten sie geantwortet, dass sie noch im Besitz dieses wären, hätten also erneut Verkaufsabsicht demonstriert. Ich bitte sie, sich mit mir in Kontakt zu setzen. Eine Identifizierung ihrer Person ist über ihre bei Paypal hinterlegten Konto-Daten gesichert.

      Polizeistation xx
      Tel. xxxxxxxxxxxxx
      Fax xxxxxxxx
      Mail xxxxxxx@polizei.niedersachsen.de

      Im Auftrag
      xxxx,KHK


      Also die email scheint echt zu sein, der Absender kommt von "polizei.niedersachsen.de" und nun wird die Angelegenheit richtig spannend...

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    • Also.Ich versuche mal,zusammen zu fassen.
      Du hast einen Kinderwagen ohne Motor und Insassen an eine Interessentin verkauft,die glaubt,sie würde innerhalb von 20 Std. nicht nur schwanger sondern auch Mutter werden.Du bist der Klapperstorch,der mit Windeln,Nachwuchs ,Kinderwagen und Präservativen - zwecks Vermeidung eines weiteren Paypal Phalles - schon vor der Tür steht.
      Sie hat mit PP bezahlt, aber den Betrag sich wieder zurückgeholt.,bzw.du kommst an dein Geld nicht ran.
      Nebenbei ein Tipp : wenn du PP nutzt,(wozu eigentlich ?) dann sofort das PP-Konto leeren.
      Hast du dich an ask-samantha@ebay.com gewandt ?
      Aber zurück zum Fall.
      Deine Möchtegernverkehrsteilnehmerin hat tatsächlich gegen dich Anzeige erstattet ?
      Du kannst den netten Hern in Blau ja gern hierher lotsen.Ihm nebenbei mal die Frage stellen,ob er die gute Frau ernst nimmt und ob er glaubt,dass man einen gekauften Artikel innerhlb 20 Std. erhalten kann.
      Was nun dich betrifft,so hast du mit der guten Mutter (bei dem Verhalten bezweifele ich allerdings meine Aussage "gut") einen rechtsgültigen Vertrag.
      Damit also ein Fehler ,den neuen- Mitbürger-Transporter neu einzustellen.
      Man schreibt den K an,setzt eine Frist mit Datum,informiert ihn,wie er zu zahlen hat und erklärt gleichzeitig seinen Rücktritt vom Vertrag,sollte bis zum gesetzten Termin nicht gezahhlt worden sein. Zahlt er nicht,gibt´s eine Mail oder ein Einschreiben mit der Rücktrittserklärung.
      Bei deiner geistig hochschwangeren Kundin würde ich mir allerdings bei schlechter Laune überlegen,gegen sie Anzeige zu erstatten.Z.B. falsche Anschuldigung.
      Noch was.Googele doch mal nach deiner Zweitwagenverwerterin.Vielleicht gibt´s ein paar Info´s zu ihr.Z.B. Gesichtsbuch.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!