Sachschaden durch defekten Artikel - Reaktion vom Verkäufer: Pech

    • @biguhu

      Weil ich grundsätzlich kein Freund davon bin, Menschen unnötig in Miskredit zu bringen, die Beschreibung des Artikels wäre hier aus meiner subjektiven Sicht bestenfalls interessant, um die Sachlage besser beurteilen zu können. In der Summe geht es mir darum ob es Sinn macht einen Schadenersatz mittels eines Rechtsbeistandes geltend zu machen, wobei ich hier natürlich auch in Betracht ziehe, dass der VK möglicherweise - selbst würde ich einen Anspruch geltend machen können, vielleicht zahlungsunfähig ist und ich dann noch zusätzlich auf den Kosten des RA sitzenbleibe.

      Wenn ich also die unterschiedlichen Meinungen - für die ich mich an dieser Stelle bei allen Usern gern bedanken möchte und für ihre damit gemachte Mühe und bereitgestellte Zeit - zusammenfasse, so habe ich eher das Gefühl, es wäre sinnvoller damit abzuschließen, mich kurz darüber zu ärgern und beim nächsten Mal lieber gleich neu zu kaufen um nicht doppelt zu kaufen.
    • Der Link zur Auktion war durchaus sinnvoll.

      Nach Deinen anfänglichen Ausführungen konnte man glauben, dass Du mit dem Kauf der Matratzen "so richtig aus der Tasche gegangen" wärest.

      Wenn ich aber Deine späteren Ausführungen und den - teilweise recht konstruiert wirkenden - Schadensummen lese und das in Relation zum Kaufpreis setze, fehlt mir so langsam jedes Verständnis.

      Du hast geglaubt, ein Schnäppchen zu machen. Schief gegangen, Matratzen waren so dicht wie ein Neugeborenes,
      Jetzt schiebst Du Frust und willst Deinen Fehlkauf samt realer oder fiktiver Nebenkosten ( => Folgeschäden) dem böööösen Verkäufer quasi "um die Ohren hauen".

      Und das alles, nachdem die Fristen für Bewertung und Falleröffnung verstrichen sind ...
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Sehe ich auch so. Einmal kurz ärgern und dann einen dicken Haken dran machen.

      Wie gesagt. Der Nachweis, dass dein VK durch den Verkauf des defekten Bettes (ob bewusst oder nicht) bleibt hier an dir hängen, um überhaupt etwas zu erreichen.
      Der wird schwierig zu führen sein.
      Ich kenne mich damit nicht aus, aber es wird gute Gründe geben, warum die meisten Leute, die ein Wasserbett haben, dieses auch nach einem Umzug wieder von einem Fachmann in Betrieb nehmen lassen. Das ist für mich ein deutliches Indiz, warum dieser Nachweis schwierig zu führen sein wird.

      Sollte dein VK dann auch noch über ein sehr niedriges Einkommen verfügen, ist für dich nichts zu holten, selbst wenn du letztendlich Recht bekämst.
    • dieselente schrieb:

      Nach Deinen anfänglichen Ausführungen konnte man glauben, dass Du mit dem Kauf der Matratzen "so richtig aus der Tasche gegangen" wärest.
      Warum, es ging mir in diesem Thread nicht um die Kaufsumme, die ist verschwindend gering zum entstandenen Schaden!!!!!

      dieselente schrieb:

      Wenn ich aber Deine späteren Ausführungen und den - teilweise recht konstruiert wirkenden - Schadensummen lese und das in Relation zum Kaufpreis setze, fehlt mir so langsam jedes Verständnis.
      Konstruiert?? Der Schaden?? DAnke, das sind leider Fakten und ich wünsche es Dir keineswegs, Dich mit der daraus entstehenden Arbeit und dem Ärger herumschlagen zu müssen

      dieselente schrieb:

      Du hast geglaubt, ein Schnäppchen zu machen. Schief gegangen, Matratzen waren so dicht wie ein Neugeborenes,
      Jetzt schiebst Du Frust und willst Deinen Fehlkauf samt realer oder fiktiver Nebenkosten ( => Folgeschäden) dem böööösen Verkäufer quasi "um die Ohren hauen".

      dieselente schrieb:

      Und das alles, nachdem die Fristen für Bewertung und Falleröffnung verstrichen sind ...

      Irrtum, wenn man meine postings von Beginn an nicht nur lesen sondern auch verstehen würde, dann wirst Du wissen, dass ich über den Käuferschutz den Kaufpreis zurückerstattet bekomme, die Matratzen sind längst zurück beim Verkäufer. Auch eine Bewertung habe ich heute hinterlassen, auch ohne Probleme - wobei ich mit einer negativen Bewertung keineswegs das Problem aus der Welt geschafft habe...Die Summe von 300 Euro habe ich in der Tat grob geschätzt, mit Anwaltskosten etc ist die nicht mal Utopie

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    • #24

      Für was einen Anwalt?

      EDIT:

      Was bringt dir ein Anwalt für einen Nutzen?
      Du hast hier gefragt, wie die Sachlage rechtlich aussieht bezügl. Schadenersatz für den Folgeschaden durch den defekten Artikel.
      Hier liegt, und das wurde hier schon ausgeführt, die Beweispflicht bei dir. Was anderes kann dir ein RA auch nicht sagen.
      Nehme an, du hast das "Leck" gesucht, gefunden und fotografiert? Du kannst durch Zeugen nachweisen, dass du die Matrazen ordnungsgemäß eingebaut und befüllt hast?

      Dann brauchste erst recht keinen Anwalt, die zu vorauslagenden Kosten kannst du einsparen und bleibst im Falle eines Falles auch auf weniger Kosten sitzen.

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    • Deine Texte verstehen ?

      Wenn Du von Dir aus gleich beispielsweise die Auktionsnummer genannt hättest, hätte man als Außenstehender sich ein runderes Bild machen können als von Deinen ratenweisen Informationen.

      Dein Verhalten oder Deine Reaktion verstehen?

      Nein.
      Alles dazu wurde bereits geschrieben, so beispielsweise die "Inbetriebnahme" nach Umzug durch einen Fachbetrieb oder die grob fahrlässig herbeigeführte Schadenserhöhung durch einen zweiten ungeeigneten Versuch.

      Wenn Du eine gute Rechtschutzversicherung hast, kannst Du Dich den rund 200.000 Klagehanseln p.a. anschließen, die wegen jeder Grütze Anwälte und Gerichte finanziell anfüttern. Auf eigenes Kostenrisiko wirst Du es wegen der nicht vorhersehbaren Entwicklung und Entscheidung wohl eher nicht machen wollen, sonst hättest Du Dir hier nicht einige Vorab-Tips erhofft.

      Aber da Dir diese neutralen Tips nicht zu gefallen scheinen, wirst Du jetzt trotzig? :rolleyes:
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Unsinn, ich werde nicht trotzig, mir erschließt sich bloss manchmal weder Logik noch Inhalt mancher postings - aber das ist nur meine subjektive Sicht auf die Dinge. Im Eingangsposting hab ich m. E. alle relevanten Punkte genannt, den Fall geschildert und die Frage geäußert wie die Rechtslage ist und die Chance auf Schadenersatz....alles andere wurde sich von dem einen oder anderen selbst zusammengedichtet oder gereimt, auch habe ich mich für alle sinnvollen Antworten, die wirklich sachlich und auf das Eingangsposting bezogen waren, bedankt.
    • Ich wollte mit meinem Posting nur informieren was eine Beruhigung der Wassermatratze ist.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ich wollte mit meinem Posting nur informieren was eine Beruhigung der Wassermatratze ist.


      Das hat wohl jeder Verstanden, der deinen Link angeschaut hat.
      Nur hat es absolut keinen Bezug zu dem Problem des Te. Hier geht es ja darum, dass die Matratze undicht war und nicht etwa das die Matratze statt F3 F0 hatte.(F0-F6 sind die jeweiligen Beruhigungsstufen.)
      Bitte nim dir doch einfach die Zeit den Thread genau zu lesen. Dann hätest du auch gesehen, dass dein Link den Te nicht weiterbringt.
    • Wenn ich meinen Link richrig interpretiere, heisst es bei Wikipedia: Fachleute können ...................

      Evtl. hat er selber an der Matratze rumgebastelt und dabei, ungewollt, die Matratze beschädigt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Wenn ich meinen Link richrig interpretiere, heisst es bei Wikipedia: Fachleute können


      Schön das du deine eigenen Links nichtmehr anschaust. Du hast nichtmal auf einen Wikipediabeitrag verlinkt.
      Das ein Fachmann eine Beruhigung fachgerecht einstellt und auch einbaut, ist wohl logisch.
      Damit erklärt sich noch immer nicht, auf was du mit dem Link zum Thema Beruhigung von Wasserbetten hinauswolltest.
      Mit dem Problem des Te hat es trotz allem nunmal nichts zutun.
    • Serendipity schrieb:

      mir erschließt sich bloss manchmal weder Logik noch Inhalt mancher postings

      geht mir auch so:
      wenn dir 800l auslaufen, wieso füllst du dann nochmal 800l da rein?
      wär das nicht sinnvoller gewesen eine entsprechende firma kommen zu lassen, um bedienungsfehler ausschliessen zu können?

      auch ist mir nicht klar, wieso du hier nach der rechtlichen lage fragst, wenn du die sache doch angeblich geklärt hast.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:


      auch ist mir nicht klar, wieso du hier nach der rechtlichen lage fragst, wenn du die sache doch angeblich geklärt hast.
      Geklärt ist - wie häufig ausgeführt - ein Fall wurde eröffnet und der Kaufpreis über den Käuferschutz zurückerstattet, ebenso wie eine negative Bewertung stattfand!!!!!!! Ungeklärt und das was von Beginn an meine Frage und mein Anliegen - UND NICHTS ANDERES - die Frage des Schadenersatzes!!!!!!!!!
    • Du schriebst selbst #21:
      Wenn ich also die unterschiedlichen Meinungen - für die ich mich an dieser Stelle bei allen Usern gern bedanken möchte und für ihre damit gemachte Mühe und bereitgestellte Zeit - zusammenfasse, so habe ich eher das Gefühl, es wäre sinnvoller damit abzuschließen, mich kurz darüber zu ärgern und beim nächsten Mal lieber gleich neu zu kaufen um nicht doppelt zu kaufen.


      Bereits #9, #23, #25, #26 geben eine hier allgemein vertretene Richtung an, die auf gesundem Menschenverstand basiert.
      Ansonsten vielleicht doch Anwalt konsultieren; der kann rechtlich ausführend beraten.
      Wenn Du möchtest, kannst Du auch den Rechtsweg beschreiten, dann hättest Du ein amtliches Ergebnis.

      Oder möchtest Du hier irgend etwas anderes lesen?

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