Hallo zusammen,
hier mal der Fall mal umgekehrt - habe bis dato immer nur von Problemen mit CBs aus VERkäufersicht gelesen.
Hier mal mein Fall:
Habe über eBay-Kleinanzeigen
ein Laptop (200 €) gekauft. Im Vorfeld die Displayart (LED oder CCFL) angefragt, weil das für mich das Kaufargument war (wollte LED). Verkäufer teilte mir mit "Ist ein LED-Display" und schickte mir einen Auszug der Konifguration des Herstellers mit, die man durch Eingabe der Seriennummer, für jedes Gerät individuell abrufen kann.
Okay - passt!
Mit PayPal bezahlt.
Laptop kam an!
Gerät hat ("natürlich") kein(!) LED-Display. Es wurde wohl ausgetauscht und auch andere Komponenten, wie Tastatur, RAM, DVD-Laufwerk, Festplatte sind nicht mehr original = "Bastler-Gerät". Der Rest würde mich nicht mal groß stören, aber eben das Display!
Der Rest ist "obligatorisch"...Verkäufer bestreitet zugesagt zu haben, dass ein LED-Display verbaut ist und Rücknahme keinesfalls.
Käuferschutz über PP eingeleitet...nun wollen die das obligatorische Gutachten (was natürlich nicht möglich ist).
Eigentlich dachte ich, dass das mit einem Carge-Back (CB) ziemlich unkompliziert (für mich als Käufer) geht, aber offensichtlich ist das nicht so?
Ich habe natürlich keine Lust, schlechtem Geld, noch gutes hinterher zu werfen, indem ich nachher noch fette CB-Gbühren bezahlen muss, weil der Verkäufer & PayPal Widerspruch einlegen und Recht bekommen.
Oder wie läuft das?
Ich habe die PayPal-Rechnung mit VISA bezahlt. Auf dem Formular für die Rückbuchung hat man ja mehrere Möglichkeiten, weshalb man die Zahlung anfechtet: Nicht autorisiert (stimmt ja eigentlich nicht), ich habe versucht das Problem mit dem Verkäufer zu klären (Schriftverkehr beilegen) oder Ware nicht oder nur teilweise erhalten.
Eigentlich tendierte ich zum letzten Punkt: "Ware nicht oder nur teilweise erhalten".
Wenn ich das nun über VISA durchziehe, holt ja VISA erst mal das Geld von PayPal - PayPal dann vom VERKäufer!? Der wird dann aber direkt oder über PayPal Einspruch einlegen!? Kann es sein, dass dann auch VISA eine Art Gutachten o.ä. von mir will um die Abweichung nachzuweisen?
Wenn ich das Geld dann hätte, würde ich das Laptop wieder an den VK zurück schicken - zur Not dann auch auf meine Kosten.
Was meint ihr dazu?
Danke vorab für Tipps.
Birdy68
hier mal der Fall mal umgekehrt - habe bis dato immer nur von Problemen mit CBs aus VERkäufersicht gelesen.
Hier mal mein Fall:
Habe über eBay-Kleinanzeigen

Okay - passt!
Mit PayPal bezahlt.
Laptop kam an!
Gerät hat ("natürlich") kein(!) LED-Display. Es wurde wohl ausgetauscht und auch andere Komponenten, wie Tastatur, RAM, DVD-Laufwerk, Festplatte sind nicht mehr original = "Bastler-Gerät". Der Rest würde mich nicht mal groß stören, aber eben das Display!
Der Rest ist "obligatorisch"...Verkäufer bestreitet zugesagt zu haben, dass ein LED-Display verbaut ist und Rücknahme keinesfalls.
Käuferschutz über PP eingeleitet...nun wollen die das obligatorische Gutachten (was natürlich nicht möglich ist).

Eigentlich dachte ich, dass das mit einem Carge-Back (CB) ziemlich unkompliziert (für mich als Käufer) geht, aber offensichtlich ist das nicht so?
Ich habe natürlich keine Lust, schlechtem Geld, noch gutes hinterher zu werfen, indem ich nachher noch fette CB-Gbühren bezahlen muss, weil der Verkäufer & PayPal Widerspruch einlegen und Recht bekommen.
Oder wie läuft das?
Ich habe die PayPal-Rechnung mit VISA bezahlt. Auf dem Formular für die Rückbuchung hat man ja mehrere Möglichkeiten, weshalb man die Zahlung anfechtet: Nicht autorisiert (stimmt ja eigentlich nicht), ich habe versucht das Problem mit dem Verkäufer zu klären (Schriftverkehr beilegen) oder Ware nicht oder nur teilweise erhalten.
Eigentlich tendierte ich zum letzten Punkt: "Ware nicht oder nur teilweise erhalten".
Wenn ich das nun über VISA durchziehe, holt ja VISA erst mal das Geld von PayPal - PayPal dann vom VERKäufer!? Der wird dann aber direkt oder über PayPal Einspruch einlegen!? Kann es sein, dass dann auch VISA eine Art Gutachten o.ä. von mir will um die Abweichung nachzuweisen?
Wenn ich das Geld dann hätte, würde ich das Laptop wieder an den VK zurück schicken - zur Not dann auch auf meine Kosten.
Was meint ihr dazu?
Danke vorab für Tipps.
Birdy68
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