PayPal: Charge-Back aus Käufersicht

    • PayPal: Charge-Back aus Käufersicht

      Hallo zusammen,

      hier mal der Fall mal umgekehrt - habe bis dato immer nur von Problemen mit CBs aus VERkäufersicht gelesen.

      Hier mal mein Fall:

      Habe über eBay-Kleinanzeigen :wallbash ein Laptop (200 €) gekauft. Im Vorfeld die Displayart (LED oder CCFL) angefragt, weil das für mich das Kaufargument war (wollte LED). Verkäufer teilte mir mit "Ist ein LED-Display" und schickte mir einen Auszug der Konifguration des Herstellers mit, die man durch Eingabe der Seriennummer, für jedes Gerät individuell abrufen kann.

      Okay - passt!

      Mit PayPal bezahlt.

      Laptop kam an!

      Gerät hat ("natürlich") kein(!) LED-Display. Es wurde wohl ausgetauscht und auch andere Komponenten, wie Tastatur, RAM, DVD-Laufwerk, Festplatte sind nicht mehr original = "Bastler-Gerät". Der Rest würde mich nicht mal groß stören, aber eben das Display!

      Der Rest ist "obligatorisch"...Verkäufer bestreitet zugesagt zu haben, dass ein LED-Display verbaut ist und Rücknahme keinesfalls.

      Käuferschutz über PP eingeleitet...nun wollen die das obligatorische Gutachten (was natürlich nicht möglich ist).
      :cursing:

      Eigentlich dachte ich, dass das mit einem Carge-Back (CB) ziemlich unkompliziert (für mich als Käufer) geht, aber offensichtlich ist das nicht so?

      Ich habe natürlich keine Lust, schlechtem Geld, noch gutes hinterher zu werfen, indem ich nachher noch fette CB-Gbühren bezahlen muss, weil der Verkäufer & PayPal Widerspruch einlegen und Recht bekommen.

      Oder wie läuft das?

      Ich habe die PayPal-Rechnung mit VISA bezahlt. Auf dem Formular für die Rückbuchung hat man ja mehrere Möglichkeiten, weshalb man die Zahlung anfechtet: Nicht autorisiert (stimmt ja eigentlich nicht), ich habe versucht das Problem mit dem Verkäufer zu klären (Schriftverkehr beilegen) oder Ware nicht oder nur teilweise erhalten.

      Eigentlich tendierte ich zum letzten Punkt: "Ware nicht oder nur teilweise erhalten".

      Wenn ich das nun über VISA durchziehe, holt ja VISA erst mal das Geld von PayPal - PayPal dann vom VERKäufer!? Der wird dann aber direkt oder über PayPal Einspruch einlegen!? Kann es sein, dass dann auch VISA eine Art Gutachten o.ä. von mir will um die Abweichung nachzuweisen?

      Wenn ich das Geld dann hätte, würde ich das Laptop wieder an den VK zurück schicken - zur Not dann auch auf meine Kosten.

      Was meint ihr dazu?

      Danke vorab für Tipps.

      Birdy68

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Birdy68 ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Warum ist ein Gutachten nicht möglich?

      Wer sollte das erstellen? (So, dass es auch von PP akzepziert wird!)

      Zitat PayPal:
      Um mit der Untersuchung fortfahren zu können, bitten wir
      Sie um eine schriftliche Bestätigung eines unabhängigen Dritten, dass die Ware
      beschädigt ist. Wir wissen nicht, was Sie sehen, wenn Sie Ihr Paket geöffnet in
      den Händen halten. Deshalb sind wir auf die Aussage einer unabhängigen dritten
      Partei angewiesen. Zum Beispiel die eines Händlers, Sachverständigen oder einer
      anderen anerkannten Organisation.


      Wichtig: Wir akzeptieren keine Bilder oder
      weitergeleiteten E-Mails als Bestätigung.


      Und so geht es jetzt auf Ihrer Seite weiter:
      1. Bitte wenden
      Sie sich an einen Händler, Sachverständigen, Gutachter oder eine andere
      unabhängige Organisation.

      2. Lassen Sie
      sich bitte schriftlich das Ausmaß des Schadens bestätigen.

      Eine Warenbeschreibung, Seriennummer sowie geschätzte
      Reparaturkosten helfen uns ebenfalls bei der Prüfung Ihres Falls.

      3. Die
      schriftliche Bestätigung sollte folgende Angaben enthalten: Den Briefkopf mit
      dem Namen, der Adresse sowie der Telefonnummer (so können wir bei Rückfragen
      Kontakt aufnehmen). Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift des
      Händlers/Sachverständigen bitte auch nicht vergessen.

      Zitat Ende


      Kein Elektronikfachmarkt o.ä macht das!

      Und bei einem speziellen Gutachter (sofern man überhaupt einen findet, der's macht) kostet's dann natürlich richtig Geld.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Birdy68 ()

    • Was für einen Klotz bitte?
      Der Händler oder wer auch immer läst sich ein Gutachten schlisslich bezahlen.
      Das Blödmarkt und co da nicht fähig zu sind, ist aber auch nicht weiter verwunderlich.

      Sorry wen ich das schreibe aber auf mich macht es den Eindruck, dass du im höchstfall im Blödmarkt oder einer anderen großen Kette warst. Ich wohne hier mitten in der Pampa wo es einen Promarkt gibt
      und zwei ein Mann Pchändler. Von den Händlern, macht dir jeder so nen Wisch fertig. Klar nicht für lau aber das ist wohl auch logisch.
    • Was für einen Klotz bitte?
      Der "Klotz", dass es für einen PayPal-Streitfall bestimmt ist.

      Ich habe hier nur einen mittelständischen PC-Händler und der hat, als er gehört hat, wofür es ist, abgelehnt.

      Sonst habe ich hier nur Geizmärkte und Filialisten!

      Klar nicht für lau aber das ist wohl auch logisch.
      Klar, ist das logisch, aber für ca. 50 EUR rechnet sich das bei 200 EUR nicht wirklich.

      Zumal ICH die Kosten trage, obwohl ich gar nix dafür kann.

      Letztendlich war meine primäre Frage auch nicht wegen dem Gutachten, sondern wegen dem Charge-Back.
    • Charge-Back:

      VISA holt sich bei PP und PP beim VK das Geld.
      Verkäufer versucht dann zivilrechtlich seine Kohle bei dir zu holen, einschließlich ihm in diesem Zusammenhang stehender Kosten.
      Vielleicht zeigt er dich auch einfach mal wegen Betruges an?? Wer weiß das schon.

      Dir ist schon klar, dass du in diesem Fall die Charge-Back-Funktion (meiner Meinung nach) missbräuchlich nutzt??

      Also: "Ware nicht oder nur teilweise erhalten".
      Du hast die Ware doch in einem Stück erhalten oder nicht?

      Hast du die Mail bezügl. der Zusage "LED Bildschirm" des Verkäufers noch? Zeugen dafür, dass das Teil ohne den entsprechenden Bildschirm angekommen ist?


      Wenn du die Mail noch hast, brauchst du kein Gutachten, sondern eine Bestätigung, dass es eben trotz Zusagen kein LED-Display ist. Das bekommst du sicher für 25 € von einem Computerfuzzi mit Gewerbeanmeldung.
    • Verkäufer versucht dann zivilrechtlich seine Kohle bei dir zu holen, einschließlich ihm in diesem Zusammenhang stehender Kosten.

      Vielleicht zeigt er dich auch einfach mal wegen Betruges an?? Wer weiß das schon.
      1. Der VK würde postwendend nach Gutschrift sein Gerät nachverfolgbar, per DHL zurück bekommen = keine Ansprüche mehr gegen mich.
      2. Es wären wohl verkehrte Vorzeichen, wenn ER mich wegen Betrug anzeigen würde, denn ER hat ja ursprünglich das gerät mit dem falschen Display verkauft.

      Dir ist schon klar, dass du in diesem Fall die Charge-Back-Funktion (meiner Meinung nach) missbräuchlich nutzt??
      Finde ICH nicht. Ich habe ein Gerät mit LED-D. gekauft und eines mit CCFL-D. erhalten = Ware weicht erheblich von der Beschreibung ab = Recht auf Rückabwicklung. Zumal Rücknahme auch nicht explizit ausgeschlossen war!

      Im Zweifel wäre aber auch nur Gleiches (missbräuchlich), mit Gleichem vergolten.
      Also: "Ware nicht oder nur teilweise erhalten".

      Du hast die Ware doch in einem Stück erhalten oder nicht?
      Auf dem Formblatt sind ja nur 3-4 allg. Hauptpunkte und den Fall einzugrenzen. Ins Detail geht's dann vermutlich eher, wenn's zu Komplikationen bei der Rückbuchung kommt.

      "Teilweise" eben deshalb, weil ich ja das LED-D. nicht erhalten habe.

      Hast du die Mail bezügl. der Zusage "LED Bildschirm" des Verkäufers noch?
      Ja.

      Zeugen dafür, dass das Teil ohne den entsprechenden Bildschirm angekommen ist?
      Nein, nur eben im jetzigen Ist-Zustand.

      Wenn du die Mail noch hast, brauchst du kein Gutachten, sondern eine
      Bestätigung, dass es eben trotz Zusagen kein LED-Display ist. Das
      bekommst du sicher für 25 € von einem Computerfuzzi mit
      Gewerbeanmeldung.
      Macht die Sache nicht wirklich einfacher bzw. habe ich leider nicht den entspr. "Computerfuzzi" an der Hand, sonst hätte ich den Fred hier garnicht eröffnet.

      Der einzige Weg bleibt mir -wenn überhaupt - dann nur über den CB-Weg.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Birdy68 ()

    • Vielleicht stellst du mal den Angebotstext hier ein, damit man sich ein richtiges Bild machen kann, was nun angeboten und was ein- oder ausgeschlossen war.
      Dieses Fischen im trüben nervt, warum hast du nicht gleich am Anfang geschrieben, dass eine Rücknahme nicht ausgeschlossen war?

      VISA differenziert Charge-Back nicht weiter und wird die Zahlung einfach stornieren. VISA interessiert das auch gar nicht, ob die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, dafür bist du und der Verkäufer zuständig.

      Wenn du schriftlich hast, dass dir der Verkäufer eine jetzt fehlende Eigenschaft zugesagt hat (und dies ausdrücklich), warum behauptet der Verkäufer dann, er hätte dies nie gesagt/geschrieben??
    • [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/thumb/t400_ebkletuf0.jpg]

      warum hast du nicht gleich am Anfang geschrieben, dass eine Rücknahme nicht ausgeschlossen war?
      ...weil mich das im Zweifel auch nicht weiter bringt. Der VK blockt eben und fertig.

      Für mich ist auch klar, dass ich wegen den 200 EUR jetzt keinen RA beauftrage.

      VISA differenziert Charge-Back nicht weiter und wird die Zahlung einfach
      stornieren. VISA interessiert das auch gar nicht, ob die Ware erheblich
      von der Beschreibung abweicht, dafür bist du und der Verkäufer
      zuständig.
      ...was ja positiv für mich wäre.

      Wenn ich aber bei PP auf der Webseite so lese, "helfen" die dann aber bei Rekla durch den Verkäufer (die sicher kommen wird), wieder an das Geld inkl. Gebühren zu kommen.

      Ich habe halt keine Lust, mich nachträglich dann noch mit VISA rumschlagen zu müssen.

      Wie sieht es dann eigentlich mit meinem PP-Account aus? Wird der ggf. gelöscht?

      Er sagt, er hätte nur gesagt, dass Gerät "müsste" ein LED-Display haben.

      Geschrieben hat er aber Zitat: "Laut FRU Nummer ist es LED" Zitat Ende

      Edit: Um's zu vervollständigen: ich habe auch den Verdacht, dass der VK ein (Neben)Gewerbe hat und das Teil bei Kleinanz. neben der Steuer verhökert hat - kann's aber nicht nachweisen. Grund für die Annahme...sehr prof. Lieferschein(!), allerdings auf Privatverkauf ausgelegt und eine Äußerung seinerseits per E-Mail, als ich bat, das Gerät gut zu verpacken ggf. in einen Umkarton sagte er Zitat: "einen zweiten Karton kann ich versuchen aufzutreiben sonnst muss ich es so schiecken dürfte aber nix passieren ich bekomm die auch nur so zum tauschen geliefert jeden tag in der original verpackung" Zitat Ende

      (Als Privatperson bekommt man ja nicht zwangsläufig täglich Laptops in der OVP!)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Birdy68 ()

    • Danke erstmal, damit kann man sich doch ein besseres Bild machen.

      Aber: Glaube niemals was auf der PP-Webside steht. Diese und helfen??? Gut, die Erde ist eine Scheibe.
      Da der Fall bei PP ja schon vorliegt, werden die einen Teufel tun und den Verkäuferschutz auszahlen.

      EDIT:
      Du glaubst gar nicht, wie schnell der Antrag auf Verkäuferschutz abgelehnt wird, da ist dann kein Gutachten mehr erforderlich, da reicht dann plötzlich dein geöffneter Fall und die Unterlagen (Mails oder so), die du schon eingereicht hast.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Danke erstmal, damit kann man sich doch ein besseres Bild machen.
      Gerne.

      Aber: Glaube niemals was auf der PP-Webside steht. Diese und helfen???
      Manchmal ist's wie verhext...in fast 10 Jahren, habe ich 3-4 Mal mit PP zu tun gehabt - als Käufer & Verkäufer, aber immer war ICH(!) in den Allerwertesten gekniffen!

      Ich bin eigentlich eher ein friedliebender Geselle und habe so überhaupt keine Lust auf Stress - werde aber ungern vera****scht.

      Ganz offen gesagt: Bevor das MEGA-Wellen* schlägt und ich wie gesagt, noch Geld nachladen muss, würde ich vermutlich eher versuchen, das Teil mit 30-50 EUR Verlust wieder weiter zu verkaufen - obwohl ich's jetzt aber auch nicht gerade so dick hab'.

      *Stress mit VISA, wegen dem CB (meine mal gelesen zu haben, dass die ab einer gewissen Anzahl die Karte kündigen) oder Stress mit PP bis hin zur Schließung meines Accounts.

      EDIT:

      Du glaubst gar nicht, wie schnell der Antrag auf Verkäuferschutz
      abgelehnt wird, da ist dann kein Gutachten mehr erforderlich, da reicht
      dann plötzlich dein geöffneter Fall und die Unterlagen (Mails oder so),
      die du schon eingereicht hast.
      Und was müsste man dazu machen 8o

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Birdy68 ()

    • @Birdy

      Sicher kann es zu Stress mit VISA kommen, wenn man unberechtigt oder zu oft Chash-Back nutzt. Hierzu bedarf es allerding einer Meldung des betroffenen Unternehmens (in diesem Fall PP) um VISA darauf aufmerksam zu machen. Dieses Risiko sehe ich eher nicht, da PP das erstmal egal ist, warum die Zahlung via VISA storniert wurde, schließlich bekommen sie von dort eine einfache Begründung (eben eine der drei Möglichkeiten, die du genannt hattest).

      Natürlich kann es sein, dass der Aufstand deines VK nach Belastung seines PP-Kto. an einen richtigen Menschen (sonst sitzen da ja nur Textbausteine) kommt und dieser sich der Sache annimmt, dich prüft und vielleicht willkürlich dein PP-Kto. kündigt. Aber dies sind alles Spekulationen.

      Fakten:
      -bestehender Kaufvertrag mit dem VK
      -Artikel stimmt nicht mit der Zusage des VK überein (denn meines Wissens sollten die T400 dieser Generation alle LCD und nicht LED haben, hatte selbst mal einen).
      -PP braucht/wünscht/fordert eine Bestätigung, die du offensichtlich nicht beibringen kannst um dir Käuferschutz zu gewähren.

      Natürlich musst du nun selbst entscheiden und die von dir vorgeschlagene Variante bezügl. Weiterverkauf ist sicher nicht die schlechteste.

      Solltest du dich aber für CB entscheiden, da hast du ja noch eine Menge Zeit, dann solltest du dennoch den Verkäufer via guter alter Post und Einwurfeinschreiben anschreiben, ihm die Mängel schildern, seine eindeutige Zusage (LED) erwähnen und ihm mitteilen, dass er innerhalb einer von dir genannten Frist (10 Werktage mit genauem Ablauf der Frist) mitteilen soll, ob er zur Nachbesserung bereit ist, dir das Rücksendeporto überweisen soll und du ansonsten nach Ablauf der Frist vom Kaufvertrag zurück trittst.

      Natürlich schreibst du nirgends, über welchen Kanal du vor hast, dir dein Geld wiederzuholen und sollte er um Rücksendung des Artikels bitten (um nachzubessern) machst du natürlich jede Menge Fotos des Gerätes auf die sämtliche Seriennummern usw. zu erkennen sind (selbst die vom Akku), packst das Teil im Beisein deiner Freunde aus Anlass eines Pokerabends ein, bittest einen der Freunde im Beisein der anderen, das Paket am nächsten Tag zur Post und dir den Trackingcode zu bringen.
      Alles schön dokumentiert und am besten erklären zwei oder drei Freunde, die sich gut mit Laptops auskennen, woran du und sie erkannt haben, dass es ein LCD und kein LED ist.

      Ist aber alles nur meine Meinung......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • #13

      Und was müsste man dazu machen

      CB, den Rest hast du ja schon gemacht. Nur nützt dir das nichts, da du den bestehenden Kaufvertrag immer noch an der Backe hast und dieser sich nicht durch einfach Rücksendung oder einseitige Willenserklärung aufheben lässt.
    • Herzlichen dank für Deine Einschätzung :thumbup:

      Sicher kann es zu Stress mit VISA kommen, wenn man unberechtigt oder zu
      oft Chash-Back nutzt. Hierzu bedarf es allerding einer Meldung des
      betroffenen Unternehmens (in diesem Fall PP) um VISA darauf aufmerksam
      zu machen.
      Sieht VISA nicht selber, ob und wie oft ich CB gemacht habe?


      Natürlich kann es sein, dass der Aufstand deines VK nach Belastung
      seines PP-Kto. an einen richtigen Menschen (sonst sitzen da ja nur
      Textbausteine) kommt und dieser sich der Sache annimmt, dich prüft und
      vielleicht willkürlich dein PP-Kto. kündigt. Aber dies sind alles
      Spekulationen.
      Kann man dann eigentlich mit anderen Daten (E-Mail & Bank) wieder ein PP-Konto eröffnen? Bzw. was ist mit weiteren PP-Konten? Bleiben die davon dann unberührt?

      -Artikel stimmt nicht mit der Zusage des VK überein (denn meines Wissens
      sollten die T400 dieser Generation alle LCD und nicht LED haben, hatte
      selbst mal einen).
      Vereinzelt gab's sie mit LED - deshalb auch meine gezielte Nachfrage!

      Natürlich musst du nun selbst entscheiden und die von dir vorgeschlagene
      Variante bezügl. Weiterverkauf ist sicher nicht die schlechteste.
      Ja, nur habe ich ehrlich gesagt natürlich auch keine Lust, mal eben 50 EUR aus dem Fenster zu werfen und der VK kommt mit seinen kleinkrimminellen Machenschaften ungeschoren davon.

      Den "Aufwand", mit schriftl. Fristsetzung etc. würde ich nicht machen wollen - wenn ich das mache, dann auf die knappe/"harte" Tour...CB beantragen...wenn Geld da ist, Ware verschicken und gut!
    • Kaiolito schrieb:

      #13

      Und was müsste man dazu machen

      CB, den Rest hast du ja schon gemacht. Nur nützt dir das nichts, da du den bestehenden Kaufvertrag immer noch an der Backe hast und dieser sich nicht durch einfach Rücksendung oder einseitige Willenserklärung aufheben lässt.

      Da würde ich dann einfach mal drauf spekulieren, dass der VK keine zivilrechtlichen Schritte anstrengt, da er ja weiß, dass der dafür nicht ganz unschuldig ist und letztendlich ja auch die Ware in einwandfreiem Zustand hat.

      Im Zweifel hat er ja dann sonst wieder Kosten an der Backe, wo ungewiss ist, ob er sie ersetzt bekommt.
    • #16

      Sieht VISA nicht selber, ob und wie oft ich CB gemacht habe?

      Klar sehen die das selbst, aber solange sich kein betroffenes Unternehmen darüber berechtigt beschwert, geht VISA von berechtigtem CB aus und dafür ist es ja angeboten.

      Den "Aufwand", mit schriftl. Fristsetzung etc. würde ich nicht machen
      wollen - wenn ich das mache, dann auf die knappe/"harte" Tour...CB
      beantragen...wenn Geld da ist, Ware verschicken und gut!


      Dies wäre dann ein mächtig großer Fehler und würde nur die Position deines VK stärken. Du solltest zwischen "moralischem" Recht und dem tatsächlichen Recht deutlich unterscheiden. Auch dein Verkäufer hat Rechte, selbst wenn er dir möglicherweise Schrott geschickt hat. Denk bitte daran!
    • Dies wäre dann ein mächtig großer Fehler und würde nur die Position
      deines VK stärken. Du solltest zwischen "moralischem" Recht und dem
      tatsächlichen Recht deutlich unterscheiden. Auch dein Verkäufer hat
      Rechte, selbst wenn er dir möglicherweise Schrott geschickt hat. Denk
      bitte daran!
      Hast Recht!

      Aber die muss er erst mal durchsetzen.

      Im Gegensatz zu mir, hat er eine solch "einfache" Variante wie den CB nicht zur Verfügung.

      Für ihn bleibt dann eigentlich nur der Gang zum RA - und ob er das in dem Fall macht - bzw. überhaupt einen RA findet, der den Fall annimmt...denn bei 200 EUR Streitwert leckt sich ein RA nicht unbedingt die Finger danach.
    • Birdy68 schrieb:

      Zumal Rücknahme auch nicht explizit ausgeschlossen war!


      Er muss nichts ausschließen, worauf du ohnehin keinen Rechtsanspruch hast.


      Dein CB mag technisch funktionieren, ein Selbstbedienungsladen ist es nicht.
      Selbst wenn du mit deiner Reklamation im Recht bist, handelt es sich dabei schlicht und ergreifend um Warenkreditbetrug.
      Da könntest du genauso gut eine Lastschrift auf seinem Konto auslösen, sofern du die Daten hättest.
      DAS Strafverfahren kostet deinen VK nichts, nothing, niente.