PayPal: Charge-Back aus Käufersicht

    • Kaiolito schrieb:

      Alles schön dokumentiert und am besten erklären zwei oder drei Freunde, die sich gut mit Laptops auskennen, woran du und sie erkannt haben, dass es ein LCD und kein LED ist.
      Das kann man an der Hersteller-ID des Bildschirms erkennen (die ID ist sozusagen die Typenbezeichnung des verbauten Panels).
      Diese Hersteller-ID findest Du z.B. bei Win XP unter: Systemsteuerung ---> System ---> Gerätemanager ---> Monitor ---> Eigenschaften ---> Details.
      Mach im Beisein eines Zeugen (der im Zweifelsfall bestätigen kann dass es sich um das von Dir gekaufte Gerät handelt) einen Screenshot davon.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()



    • Er muss nichts ausschließen, worauf du ohnehin keinen Rechtsanspruch hast.
      Also ich bin jetzt kein ausgewiesener Rechtsexperte, aber ich meine, dass man auch als Privatperson, für seine verkauften Artikel haftet, sonst wäre ja dem Betrug Tür & Tor geöffnet. Zudem gibt es ja auch wohl einen §, der das regelt, sonst würde z.B. bei ebay auch nicht immer sinngem. "Garantie und Rücknahme ausgeschlossen" stehen!?

      Selbst wenn du mit deiner Reklamation im Recht bist, handelt es sich dabei schlicht und ergreifend um Warenkreditbetrug.

      Da könntest du genauso gut eine Lastschrift auf seinem Konto auslösen, sofern du die Daten hättest.

      ??? Nichts anderes würde PayPal auch machen!
      (PayPal weist ja sogar selber über die Möglichkeit auf einen CB hin, empfiehlt nur, das Ganze besser über PP zu machen!)

      Moralisch gesehen; Wenn Dich einer über's Ohr haut und Du über eine rigorose Methode wieder an Dein Geld kommst, würdest Du das dann nicht auch machen?

      Und im Zweifel mal abwarten, was der Übeltäter macht.

      Ist ja nicht so, dass ich dann Ware UND Geld behalten würde.

      DAS Strafverfahren kostet deinen VK nichts, nothing, niente.
      Ein Strafverfahren kann ja aber nur der anstrengen, der eine weiße Weste hat - alles andere wäre töricht und Blödsinn. (Beispiel: Kann/würde der Bankräuber die KFZ-Werkstatt verklagen, weil das Fluchtauto nicht ansprang, obwohl es erst beim Kundendienst war!?)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Birdy68 ()

    • iiiihhBääähh schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      Alles schön dokumentiert und am besten erklären zwei oder drei Freunde, die sich gut mit Laptops auskennen, woran du und sie erkannt haben, dass es ein LCD und kein LED ist.
      Das kann man an der Hersteller-ID des Bildschirms erkennen (die ID ist sozusagen die Typenbezeichnung des verbauten Panels).
      Diese Hersteller-ID findest Du z.B. bei Win XP unter: Systemsteuerung ---> System ---> Gerätemanager ---> Monitor ---> Eigenschaften ---> Details.

      Genau so habe ich auch festgestellt, dass das verbaute Panel kein LED ist.
    • Birdy, du wirfst hier deinem Rechtsempfinden nach einiges durcheinander.


      Du hast keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe eines gekauften Artikels bei einem privaten VK. Entsprechend muss das auch keiner ausschließen.


      Du hast eine Reklamation, weil der gekaufte Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Das hat nichts mit einem Rückgaberecht zu tun.
      Daraus hast du Rechte. Dein VK hätte die aber genauso.
      So kann dein VK zunächst einmal darauf bestehen, den Mangel zu prüfen. Er hätte auch das Recht auf Nachbesserung, indem er dafür sorgt, dass du eine Ware bekommst, die der Beschreibung entspricht.

      Nun nimmt dein VK diese Rechte nicht wahr.

      Stattdessen will PP eine unabhängige Bestätigung eines unbeteiligten Dritten - die du nicht beibringen kannst/willst.

      Deinen Anspruch gegen den VK ändert das aber nicht. Du kannst dich an beide halten - PP und deinen VK.



      Nun gehst du einfach hin und sagst, greif ich doch in der Form einfach zu, wie es für dich am einfachsten ist.


      Stell dir vor, du darfst einen Dieb nicht bestehlen - selbst wenn er dein Geld in der Tasche hat.
      Der Dieb wird verknackt und du genauso, wenn du so etwas machst.
    • Birdy, du wirfst hier deinem Rechtsempfinden nach einiges durcheinander.
      vermutlich, aber ich bin da wohl einfach noch vom alten "Schlag"!

      Nun gehst du einfach hin und sagst, greif ich doch in der Form einfach zu, wie es für dich am einfachsten ist.
      Ja richtig.

      Weil wenn der Verkäufer seriös wäre, hätte er von sich aus Lösungsmöglichkeiten angeboten und nicht schnippisch in 2-Zeilern (mit Rechtschreibfehlern) geantwortet.

      Ich manchen Fällen - und den würde ich dazu zählen - muss man es darauf ankommen lassen.

      So auch in dem:

      Stell dir vor, du darfst einen Dieb nicht bestehlen - selbst wenn er dein Geld in der Tasche hat.

      Der Dieb wird verknackt und du genauso, wenn du so etwas machst.
      Da würde ich (ganz blauäugig glauben), dass mir da nix passieren würde bzw. mich kein Gericht der Welt deshalb verknackt.
    • *alte_eule* schrieb:

      Stell dir vor, du darfst einen Dieb nicht bestehlen - selbst wenn er dein Geld in der Tasche hat.
      Ooch, wozu denn einen Dieb bestehlen.
      Sollte ich den Dieb stellen der mich beklaut hat, bin ich ziemlich sicher das er mir mein Geld ganz freiwillig wieder zurück gibt, denn besonders wenn ich so richtig sauer bin kann ich sehr überzeugend u. wenn`s nötig sein sollte durchaus schlagkräftig argumentieren .....
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    • @Birdy

      Du hast doch einen guten Vorschlag selbst gemacht, welcher rechtlich einwandfrei ist und außerdem hast du mitgeteilt, dass du weder Bock auf Ärger mit VISA noch mit PP hast.

      Wenn ich ehrlich bin, habe ich länger überlegt, ob ich dir weiter oben überhaupt antworten soll. CB wird viel zu oft unrechtmäßig eingesetzt und jede Menge ehrlicher Verkäufer sind dabei auf der Strecke geblieben.

      Selbst "blauäugig" (deine eigene Aussage) muss dir doch klar sein, dass du Unrecht nicht mit Unrecht bekämpfen kannst, dir das jede Menge Ärger bringen kann und auch möglicherweise deine Reputation leidet. So eine Strafanzeige ist keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen. Bei CB kommt es doch darauf an, dass einer der berechtigten Gründe tatsächlich vorliegt und eben nicht, dass er "annähernd passen würde".

      Dieses Eis wäre mir viel zu dünn und ich würde mich sicher nicht auf die Stufe deines oder eines anderen Verkäufers herunterlassen indem ich mich rechtlich dann auch nicht korrekt verhalte.


      ........ und glaube mir, du würdest verlieren bei dem Diebstahl/Rückdiebstahlbeispiel.
    • @ iiiihhBääähh

      +1

      Du hast doch einen guten Vorschlag selbst gemacht, welcher rechtlich
      einwandfrei ist und außerdem hast du mitgeteilt, dass du weder Bock auf
      Ärger mit VISA noch mit PP hast.
      Welchen denn?

      CB wird viel zu oft unrechtmäßig eingesetzt und jede Menge ehrlicher Verkäufer sind dabei auf der Strecke geblieben.
      Bestimmt, aber vermutlich ist das auch einer der Gründen, weshalb der CB so ein "Negativimage" hat und jeder der ihn macht, per se schon mal als "betrüger" abgestempelt wird und erst mal beweisen muss, dass und weshalb der CB gerechtfertigt war.

      Selbst "blauäugig" (deine eigene Aussage) muss dir doch klar sein, dass
      du Unrecht nicht mit Unrecht bekämpfen kannst, dir das jede Menge Ärger
      bringen kann und auch möglicherweise deine Reputation leidet.
      Ob blauäugig oder nicht, aber das sehe ich nicht im Ansatz so!

      Ganz ehrlich: Wenn mich einer betrügt, ist mir doch jedes Mittel recht, diesen Betrug zu verhindern bzw. wieder rückgängig zu machen - würde mal sagen das ist pure Intuition. Wenn Dir einer vor der Nase Dein Auto klaut, lässt Du ihn dann auch weg fahren und denkst: Hmmm - besser halte ich ihn nicht auf, wer weiß, sonst komme ich noch mit dem Gesetz in Konflikt. Falls ja = :lach: und 3-fach :wallbash

      Im Zweifel macht PP nichts anderes, wenn sie im Rahmen des Käuferschutzes das Geld einfrieren und mir zurückerstatten. bekanntermaßen gibt es da die 2 Varianten: 1x mit Gutachten und 1x ohne Gutachten. Hier ist auch bekannt, dass meist nach dem Lotterieprinzip entschieden wird - ich hatte jetzt eben "Pech" und sollte ein Gutachten vorlegen. Ein anderer Sachbearbeiter hätte u.U. das Geld sofort gutgeschrieben, mit der Auflage, das Gerät zurück zu schicken.

      Also ist es völlig Banane, ob ich den CB mache oder PP.

      So eine Strafanzeige ist keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen
      Tue ich sicher nicht, aber ich denke, das kann man nicht pauschalisieren und muss den Einzelfall sehen. Und in diesem Einzelfall sehe ich keine Tatbestand meinerseits, der eine Strafanzeige rechtfertigen würde.

      M.M.n. kommt es z.B. auch darauf an, wie die eigentliche Problemlösung angegangen wurde: Hat der VK aktiv versucht das Problem zu lösen, indem er Lösungsvorschläge gemacht hat und ich die ggf. alle abgelehnt hätte - oder eben wie in diesem Fall, quasi alle Tatsachen (die Schwarz auf Weiß vorliegen!) bestritten und Lösungsversuche schon im Ansatz blockiert.

      Bei CB kommt es doch darauf an, dass einer der berechtigten Gründe
      tatsächlich vorliegt und eben nicht, dass er "annähernd passen würde".
      Stimmt. Aber dann würde ich soweit gehen und sagen, ob ich keine Ware bekomme, oder eine, die maßgeblich von der Beschreibung abweicht, ist letztendlich gleich zu stellen. Der CB ist u.a. die Möglichkeit, sich vor Betrug zu schützen und in dem Fall bin ich betrogen worden.


      Dieses Eis wäre mir viel zu dünn und ich würde mich sicher nicht auf die
      Stufe deines oder eines anderen Verkäufers herunterlassen indem ich
      mich rechtlich dann auch nicht korrekt verhalte.
      Insgesamt bleibt festzustellen, dass man als Betroffener natürlich ein viel gesteigerteres Interesse hat, zu seinem Recht zu kommen und im Zweifel dann auch emotionaler und radikaler agiert. Als Außenstehender sieht man das rel. entspannt und neutral.

      ........ und glaube mir, du würdest verlieren bei dem Diebstahl/Rückdiebstahlbeispiel.
      Wird Dich jetzt wundern, aber ich glaub's nicht bzw. es ist dann nacher auch die Art und Weise, wie man es auflöst :whistling: :D
    • Birdy,

      mag sein, du fühlst dich betrogen. Tatsächlich hast du einen zivilrechtlichen Anspruch gegen deinen VK.

      Schade, dass du nicht einsichtiger bist und dein Problem mit strafrechtlich relevanten Mitteln lösen willst.
      Nur heul dich hinterher nicht hier aus, wenn es schief geht.