Gewerbliches E-Bay Konto gesperrt

    • Hallo,

      auch ich wurde bei Ebay vor Jahren gesperrt. Die Begründung wider jedes gesunden Menschenverstandes. Wahnsinn, was die da treiben. Interessiert da aber auch keinen.

      Da ich noch jede Menge Zeug habe, das langsam mal weg soll, würde ich das mit der Neuanmeldung auch bei Ebay versuchen. Bei Amazon geht der Großteil der Sachen leider nicht. Anderes Klientel?

      Hat es jemand schon nachweislich geschafft, sich auf diese Weise bei Ebay anzumelden und dauerhaft zu bestehen?

      Ich würde ungern einen drei bis vierstelligen Betrag für sinnlose Firmengründungen investieren.
    • ex-powerseller schrieb:

      auch ich wurde bei Ebay vor Jahren gesperrt. Die Begründung wider jedes gesunden Menschenverstandes. Wahnsinn, was die da treiben. Interessiert da aber auch keinen.
      die erste Frage lautet: was war der damalige Sperrgrund bzw. ist die Sperre des Accounts (in der Zwischenzeit) wieder aufgehoben worden?

      Wichtig: Ihr Mitgliedskonto wird von uns erst wieder aktiviert, wenn Sie die Gründe, die zur Sperrung geführt haben, beseitigt haben.

      falls nicht hier mal reinschauen:

      pages.ebay.de/help/account/suspended-accounts.html

      Hinweis: Wenn Ihr Mitgliedskonto gesperrt ist, ist es Ihnen oder Mitgliedern Ihres Haushaltes untersagt, neue Mitgliedskonten bei eBay anzumelden oder über andere vorhandene Konten Gebote abzugeben bzw. Artikel auf eBay zu verkaufen.

      erst alle Probleme lösen die mit dem alten Account bestanden haben - "Mitgliedskonto wiedereinsetzen".....

      Wie lege ich Einspruch gegen die Kontosperrung ein?

      Wenn Sie gegen die Kontosperrung Einspruch einlegen möchten, klicken Sie auf den entsprechenden Hinweis in Ihrer E-Mail in Meine Nachrichten oder klicken Sie auf den Link.
      Jetzt Einspruch gegen Kontosperrung einlegen
    • Hallo Scharfmacher,

      die Sachen sind noch absetzbar, da sie technisch nicht veralten und auch nicht verderben. Einen Test über dein geschäftlichen Account eines Bekannten gab es, war positiv. Allerdings ist es über ihn alles viel zu aufwendig.

      Ich habe mit 2 Accounts bei Ebay gehandelt. Einer mit einigen tausend und einer mit einigen hundert Bewertungen. Habe dann einen dritten eröffnet fü den Versand in ein anderes europäisches Land, da direkt am Anfang mit 3 Kunden Pech gehabt, die die Ware nicht bei der Post innerhalb der Frist abgeholt hatten. Negative Bewertungen erhalten, weil ich nicht erneut kostenlos ins Ausland geliefert habe. Nach einiger Zeit kam dann ein Anruf von Ebay, dass man diesen Account sperren würde, wenn die Kunden die Bewertungen nicht zurücknähmen. Die Quote war sehr schlcht, 10 positive und 3 negative oder sowas in der Größenordnung. Die Kunden hatten den Kaufpreis abzüglich Porto bereits erstattet bekommen, an Rücknahme der Bewertung war also nicht zu denken und von meiner Seite das Experiment Auslandsgeschäft erledigt. Habe der Dame am Telefon gesagt, dass dieses Konto nicht mehr benötigt wird. Das Konto wurde daraufhin gesperrt. 1 Jahr später wurden meine anderen Konten gesperrt, die mit 100 und 99,9% positiv waren, weil ich bereits ein gesperrtes Konto hatte. Wie ich hinterher gesehen habe, sehen die Ebayregeln das vor. Irrsinnig ist es schon, oder? Ebay hat sich damit seinen Jahresumsatz um einen schönen 5-stelligen Betrag verkleinert.

      Funktioniert das vorgestellte Konstrukt von Löschbert nun in der Praxis?

      Schönen Gruß
    • ex-powerseller schrieb:

      Die Quote war sehr schlcht, 10 positive und 3 negative oder sowas in der Größenordnung. Die Kunden hatten den Kaufpreis abzüglich Porto bereits erstattet bekommen, an Rücknahme der Bewertung war also nicht zu denken und von meiner Seite das Experiment Auslandsgeschäft erledigt. Habe der Dame am Telefon gesagt, dass dieses Konto nicht mehr benötigt wird. Das Konto wurde daraufhin gesperrt.


      hättest du mal das konto selbst gesperrt bzw. abgemeldet.
      angeblich soll das dann keine drastischen konsequenzen haben, wenn man von sich aus das abmeldet.

      ansonsten:
      nach jeder bewertung die DSR prüfen bzw. regelmäßig, damit man weiß, ob es irgendwo kritisch werden könnte.
      in so einem fall am besten den handel mit dem betroffenen account solange einstellen, bis die schlechten DSR wenigstens zum teil wieder raus sind (dauert maximal 1jahr). leider weiß man nie, wen man da als käufer erwischt. manche hauen auch schlechte DSR raus, wenn ihnen ein furz quer sitzt. ist mir auch schon passiert, da hab ich schlechte DSR kassiert weil ich a) als privater vk keine rücknahmen anbiete, b) weil die post das paket 1tag im paketzentrum rumstehen ließ und c) weil der käufer sich die 4 artikel irgendwie anders vorgestellt hat (OBWOHL ich zig fotos (incl. fotos der gebrauchpuren) drin hatte und die maße dabei standen!).
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ich hätte da auch nochmal eine Frage bzgl. der UG1 und UG2 Version.

      Man muss ja jetzt immer jeden Monat beim Ebay Support anrufen und sich hochstufen lassen, wenn man das Umsatzlimit erreicht hat, entweder verkaufte Artikel oder Umsatz in €.

      Da wird man ja kurz nach einen Abgleich der Daten gefragt, bei denen man dann normalerweise sagt, ja ich bin der xy und Geburtsdatum.

      Und es reicht dann, wenn die Dame an der Hotline fragt, Ja ich bin die Verwaltungs UG, quasi der Gesellschafter/Geschäftsführer der Handels UG und gut?
      Da guckt die doch erstmal doof... geht dieser Vorgang so durch?

      Eine Frage noch vorher, bei der Anmeldung, wo dann die Frage bei der Handels UG nach dem GF ist, dort schreibe ich dann bei Vorname "Verwaltung" rein und Nachnahme "UG" ?

      Würde mich über kompetente Antworten von Löschbert Bastelhamster oder


      riverside
      freuen...vielen Dank!
    • Habe hier nochmal im Anhang einen Screen angehängt, was ich meinte mit dem Eintragen...

      Herr/Frau
      Vorname
      Nachname
      "Gesetzlicher Vertreter Ihres Unternehmens (z.B. Geschäftsführer oder alleiniger Inhaber)"


      Ob man jetzt Herr Vorname: Verwaltungs Nachnahme: UG angeben soll und ob das durch kommt...

      desweiteren die Frage bzgl. der Hotline und der monatigen Hochstufung.
      GRuß
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    • Das würde mich auch brennend interessieren, wie das funktionieren soll.

      Laut ebay AGB muss zu jeder juristischen Person eine vertretungsberechtigte Person angegeben werden, die eine natürliche Person sein muss :!:

      Die Kombination juristische Person vertritt juristische Person geht also nicht.

      Wie du auch selbst an deiner geposteten Eingabemaske festgestellt hast, kommst du früher oder später immer an den Punkt wo du Vor- und Nachname eingeben musst.

      Und diesen haben nunmal nur natürliche Personen. Wenn diese jetzt bei ebay auf der Sperrliste ist, wird die Luft dünn.

      Habe bisher leider auch noch keine sattelfeste Umgehungsstrategie gefunden. :S
    • tut mir Leid, wenn das für dich glasklar ist, ich frage lieber doppelt nach, bevor ich 100erte von € für UG's und Zeit in den Sand setze...

      "Gesetzlicher Vertreter Ihres Unternehmens (z.B. Geschäftsführer oder alleiniger Inhaber)"

      Aus diesen Satz entnehme ich, dass das mit GF und alleiniger Inhaber nur ein Beispiel ist und auch eine UG sein kann?

      Was ist mit dem Einwand von Fashy?
    • Was ist da insgesamt unverständlich?

      Eine Firma oder sonstige juristische Person kann kein gesetzlicher Vertreter einer anderen juristischen Person sein. Nur eine natürliche Person kann das.
      Und selbst wenn ein anderes Unternehmen Eigentümer des fraglichen Unternehmens ist, muss es doch jemanden im Betrieb geben, "der das Sagen hat", also das Geschäft führt und auch rechtsverbindlich Erklärungen (und Unterschriften) abgeben kann.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Man muss schon unterscheiden, was im allgemeinen Rechtsverkehr - auch im Zusammenhang mit Behörden - "geht", und was mit einem Dumpfbackenverein wie egay "geht", die enteder glauben oder ihren Kunden glaubhaft machen wollen, dass sie sich außerhalb der geltenden Gesetze bewegen können und dürfen bzw. ihre eigenen Regeln darüber stellen.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

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    • Es geht ja in erster Linie darum, wie eine bei ebay gesperrte Person dort wieder gewerblichen Handel treiben kann.

      Und dies scheitern einfach daran, dass man immer Vor- und Zunamen angeben muss. Spätestens bei Angabe der vetretungsberechtigten Person.

      Der beschreibene Plan UG1 vetritt UG2 wurde zwar in der Theorie beschrieben, funktioniert aber in der Praxis leider nicht!
    • mastercatdog schrieb:

      hilft einem natürlich jetzt sehr weiter...
      Du erwartest jetzt nicht ernsthaft das ich oder ein anderer User Dir "einen ominösen" Weg aufzeigt wie Du unter Umgehung diverser Vorschriften /Gesetzen dann doch bei Ebay weiter-verkaufen kannst, oder :?:

      mastercatdog schrieb:

      Es geht ja in erster Linie darum, wie eine bei ebay gesperrte Person dort wieder gewerblichen Handel treiben kann.

      in einer von Dir "geplanten" Konstellation: gar nicht!
      es gibt auch noch andere Online-Plattformen....
      auch wenn diese nicht den "Ebay-Umfang" haben ist: dort der Verkauf möglich....
    • ex-powerseller schrieb:

      Warum das nun nach Jahren auf einmal ging, weiß ich nicht.

      Ich weiss es auch nicht. Aber ich hab 'ne Vermutung. :D 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.