stiffmeister schrieb:
Danke schonmal für die schnelle Antwort.
Habe einen Brief vom Anwalt erhalten mit einer Zahlungsaufforderung des Differenzbetrages sowie der Anwaltskosten.
Warum ich die Auktion damals abgebrochen habe weis ich ehrlich gesagt selbst nicht. Habe den Artikel danach nochmal eingestellt.
Eben habe ich mir auch nochmal beide Beschreibeungen angeschaut und Ich hatte nichts in der Artikelbeschreibung geändert gehabt.
Dann dürfte hier nach aktueller Rechtsprechung ein gültiger Kaufvertrag entstanden sein. Ein ebay- und somit gesetzeskonformer Abbruchgrund dürfte unter diesen Umständen auch nachträglich nicht zu konstruieren sein. Demnach wärst du zur Lieferung bzw. zu Schadensersatz verpflichtet.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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