Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • stiffmeister schrieb:

      Danke schonmal für die schnelle Antwort.

      Habe einen Brief vom Anwalt erhalten mit einer Zahlungsaufforderung des Differenzbetrages sowie der Anwaltskosten.

      Warum ich die Auktion damals abgebrochen habe weis ich ehrlich gesagt selbst nicht. Habe den Artikel danach nochmal eingestellt.

      Eben habe ich mir auch nochmal beide Beschreibeungen angeschaut und Ich hatte nichts in der Artikelbeschreibung geändert gehabt.

      Dann dürfte hier nach aktueller Rechtsprechung ein gültiger Kaufvertrag entstanden sein. Ein ebay- und somit gesetzeskonformer Abbruchgrund dürfte unter diesen Umständen auch nachträglich nicht zu konstruieren sein. Demnach wärst du zur Lieferung bzw. zu Schadensersatz verpflichtet.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wenn ich den Artikel eingestellt hätte mit netlock obwohl dieser evtl. entfernt werden könnte wäre es auch ein Fehler in der Beschreibung gewesen.
      Habe mich dann bei der Telekom nochmal schlau gemacht und er ist tatsächlich nicht zu entfernen gewesen.
      Kann ich dann trotzdem auf einen Fehler im Angebot zurückgreifen da ich Angst hatte Falsche angaben gemacht zu haben?

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    • stiffmeister schrieb:

      Er macht das Vorsätzlich !
      Das ist in meinen Augen Betrug !

      Haben wir eben nicht gerade festgestellt, dass er Anspruch auf das Geld hat? Wenn nicht weiterer Aspekte angeführt werden sollten, haben wir hier einen rechtsgültigen Kaufvertrag vor uns. Die Forderung an seinen Vertragspartner, seinen Verpflichtungen nachzukommen, ist kein Betrug. Und umgekehrt: Aus eine betrügerischen Handlung kann man keine zivilrechtlichen Ansprüche ableiten. Insofern ist es enorm widersprüchlich, was du da von dir gibst.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • stiffmeister schrieb:

      Wenn das so rechten´s ist setzte ich mich auch hin und biete willkürlich iwelche Beträge auf neu eingestellte Artikel und hoffe das die Auktionen abgebrochen werden.

      Das steht dir frei, wenn du billige Smartphones suchst.

      stiffmeister schrieb:

      Es ist doch nachweislich das er das 1000 fach schon getan hat und weiterhin macht.

      Und wofür soll das jetzt ein Argument sein?

      Du hast einen Fehler gemacht, weil du bei einem Rechtsgeschäft nicht die Regeln beachtete hast. Nun kommt da einer daher, der das ausnutzt. Das mag moralisch nicht gerade vorbildlich gewesen sein, deine Handlungsweise war zudem aber auch noch juristisch nicht korrekt. Also nicht nur über andere schimpfen, sondern auch mal an die eigene Nase fassen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mich hat es jetzt auch erwischt.

      Wollte vor 2 Monaten 2 x Iphone 5s verkaufen. Nachdem ich die Auktionen eingestellt hatte bemerkte ich einen Tag später, dass bei Ebay 3 Auktionen liefen. Daraufhin beendet ich eine der Auktionen, da ich ja nur 2 Iphone 5s hatte. Ich weiß nicht, wieso 3 Auktionen liefen. Eventuell habe ich beim Einstellen einen Fehler gemacht. Nichts desto trotz sind die beiden aktiven Auktionen ausgelaufen und die Iphones verkauft. Nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt von J.Timm bekommen.

      Was soll ich tun? Zum Anwalt? Hat es einen Sinn?
    • @rahim25

      In deinem Fall dürfte die Sache eigentlich einigermaßen klar sein. Eine Auktion zu viel einstellen ist mit gesundem Menschenverstand betrachtet ein Fehler beim Eingeben des Angebots. Zweimal abgeschickt das Formular, das passiert schon mal.

      Teile dem gegnerischen Anwalt mit, daß deine Auktion laut BGH VIII ZR 305/10 unter dem Vorbehalt der berechtigten vorzeitigen Beendigung nach eBay-Regeln stand und du wegen eines "Fehlers beim Eingeben des Angebotes" - wie von eBay als Berechtigung für einen Auktionsabbruch ausdrücklich angegeben - versehentlich eine Auktion doppelt eingestellt hättest. Falls er was von "Anfechten" faselt, weise ihn auf OLG Hamm I-2 U 94/13 hin, wo entschieden wurde, daß ein Einstellfehler analog dem BGH-Fall zu behandeln ist und es einer Anfechtung nicht bedarf (Volltext liegt leider immer noch nicht vor).

      Und mehr nicht!

      Denk daran, daß du das im Fall des Falles so belegen mußt, es also z.B. unvorteilhaft wäre, sollte es sich um 3 verschiedene Artikelbeschreibungen handeln.

      @stiffmeister:

      Wenn du mit heulen fertig bist, beantworte doch bitte meine Frage. Mit welcher Begründung sollst du zahlen? Erstmal stünde deinem Bieter ja nur Lieferung zu und nicht gleich Schadensersatz statt Erfüllung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:



      @stiffmeister:

      Wenn du mit heulen fertig bist, beantworte doch bitte meine Frage. Mit welcher Begründung sollst du zahlen? Erstmal stünde deinem Bieter ja nur Lieferung zu und nicht gleich Schadensersatz statt Erfüllung.


      Hat er nicht geschrieben, dass er die Erste wegen Netlock rausgenommen hat und dann wieder eingestellt und verkauft? Die Zweite lief dann ganz normal aus, das ist dem Betreffenden wahrscheinlich bekannt, somit verlangt er gleich Schadensersatz, weil das ursprüngliche Handy nicht mehr lieferbar ist.

      Aber es geht Dir wohl um die genau Begründung. Weil Ersatzlieferung ungleich Schadensersatz? Läuft letztendlich auf das Gleiche hinaus für den TE.
    • vanvog schrieb:

      Aber es geht Dir wohl um die genau Begründung. Weil Ersatzlieferung ungleich Schadensersatz? Läuft letztendlich auf das Gleiche hinaus für den TE.


      Nein, ich möchte hier beurteilen, was genau der "Käufer" fordert und es mit dem vergleichen, worauf er Anspruch hat. Das kann einen großen, eventuell den entscheidenden Unterschied machen.

      Wenn gleich Schadensersatz gefordert wird und nicht nur ersatzweise, sind schonmal die Anwaltskosten aus dem Spiel. Außerdem kann es darauf hindeuten, daß gar kein Interesse an der Ware besteht, was ein Indiz für Rechtsmißbrauch ist.