Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • stiffmeister schrieb:

      Also ich bin mir ziemrlich sicher das jeder Richter der eingermaßen klar denken kann sieht das Herr J.Timm (maubec01) mit seinen Geboten rein auf Fehler der Verkäufer spekuliert.


      Davon gehen wir alle aus. Nur selbst wenn ist das weder strafbar noch verstößt das gegen die AGB von eBay. Im Gegenteil. Je nach Grund für den Abbruch hat ein Höchstbieter nun einmal einen Vertrag mit dem Anbieter.
    • Sternchen schrieb:

      Dann stell dich schon mal auf eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung ein, sollte er das tun dann wirst du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit verurteilt werden


      Nein, wird er nicht, weil in der realen Welt Justiz anders funktioniert als da wo du lebst.

      Selbstverständlich darf jeder einen Verdacht seiner Wahl bei den Ermittlungsbehörden äußern.

      Und zur Klarstellung: Ich halte das auch für Humbug, daß das Betrug sein soll. Aber noch größerer Humbug ist dein falsche-Verdächtigungs-Geschwafel, mit denen du den Leuten nur Angst machen willst @Sternchen.

      Sternchen schrieb:

      Einzig ohne triftigen Grund abbrechende Verkäufer sind in meinen Augen diejenigen die betrügen, einen ehrlichen Bieter um seinen Auktionsgewinn, und da gehörst du dazu


      Ja, "in deinen Augen" dürfen sie das ja sein, wir haben das auch längst verstanden, du wirst ja nicht müde, es überall immer und immer wieder zu betonen. Freilich bleibt auch das kompletter Blödsinn, weil es formal bereits am Vorsatz fehlt.

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    • stiffmeister schrieb:

      mit seinen Geboten rein auf Fehler der Verkäufer spekuliert.

      und jetzt sagst du uns sicher noch wo geschrieben steht das so etwas verboten ist?


      !achtung ironie!
      was machen eigentlich die politessen den ganzen tag auf der straße?
      oder die gemeinden mit ihren geschwindigkeitskontrollen?
      suchen die nicht auch nach leuten die einen fehler machen um ihnen in den geldbeutel zu fassen?
      (ironie aus)



      .
    • @Pandarul - Einer der wenigen hier welcher unser Vorhaben versteht. :!:

      Erstmal danke für deine Posts, diese sprechen einem wirklich immer wieder Mut zu.




      ebay-troll schrieb:




      @ebaytroll

      !achtung ironie!
      was machen eigentlich die politessen den ganzen tag auf der straße?
      oder die gemeinden mit ihren geschwindigkeitskontrollen?
      suchen die nicht auch nach leuten die einen fehler machen um ihnen in den geldbeutel zu fassen?
      (ironie aus)



      .


      Und da wäre wir beim Thema !

      Wird eine Geschwindigkeitskontrolle am Ortsausgang aufgestellt ist es abzocke und dies wurde schon des öfteren auch vor Gericht so veurteilt und der "Raser" wurde freigesprochen. Diesen Fall habe ich vor kurzem erst iwo wieder gelesen.

      Ich finde zzt. leider kein passenden Beitrag im Netz und habe auch nicht wirklich lust danach zu suchen.
    • stiffmeister schrieb:

      ...
      Eine Anzeige gegen Ihn habe ich auch geschaltet, jetzt muss er dazu erstmal Stellung nehmen.
      ...

      Das muß er natürlich nicht, weder bei der Polizei noch beim StA.

      Sternchen schrieb:

      ...
      Dann stell dich schon mal auf eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung ein, sollte er das tun dann wirst du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit verurteilt werden
      ...

      Dazu fehlt es mindestens an der Öffentlichkeit.

      stiffmeister schrieb:

      ...
      Jetzt mal ganz im Ernst, hätte ich nicht die Finanziellenmittel in meinem Familiären Umfeld nicht die möglichkeit auf mehrere Polizeibeamte, jemand beim BKA und einen angehenden Anwalt zurückzugreifen hätte ich bei manchen Post hier tatsächlich schon die Flinte ins Korn geworfen :!:

      Anhand der Äußerungen merkt man aber davon nicht allzu viel. Leider.

      stiffmeister schrieb:

      Mir hat man es so erklärt (kann es nicht genau wiedergeben) :

      Das der Verdacht deshalb besteht da er nachweislich in hoher Anzahl willkürlich auf diverse artikel bietet, (Autos , Handys etc.) und man dabei von einer vorsätzlichen Handlung sprechen könnte.
      ...

      Worin außer der Tatsache, daß er auf die angebotene Ware bietet, besteht denn dieser Vorsatz?

      stiffmeister schrieb:

      ...
      Er hat doch garkein Interesse an den Waren, muss man zwar erstmal beweisen aber das ist Fakt.

      Also entweder man muß es beweisen, dann ist es kein Fakt oder aber es ist Fakt und dann auch bewiesen worden.

      stiffmeister schrieb:


      Und da wäre wir beim Thema !

      Wird eine Geschwindigkeitskontrolle am Ortsausgang aufgestellt ist es abzocke und dies wurde schon des öfteren auch vor Gericht so veurteilt und der "Raser" wurde freigesprochen. Diesen Fall habe ich vor kurzem erst iwo wieder gelesen.

      Ich finde zzt. leider kein passenden Beitrag im Netz und habe auch nicht wirklich lust danach zu suchen.


      Das ist aber nicht das Thema hier und hat auch nicht einmal ansatzweise Parallelen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • stiffmeister schrieb:

      Wird eine Geschwindigkeitskontrolle am Ortsausgang aufgestellt ist es abzocke und dies wurde schon des öfteren auch vor Gericht so veurteilt und der "Raser" wurde freigesprochen. Diesen Fall habe ich vor kurzem erst iwo wieder gelesen.

      Ich finde zzt. leider kein passenden Beitrag im Netz und habe auch nicht wirklich lust danach zu suchen.
      Naja, das ist so nicht ganz richtig. Da gibt es ja eine eindeutige Gesetzesgrundlage, an die sich alle halten müssen auch wenn es nur Ordnungswidrigkeiten (OWiG und StVO) sind. Das ist bei den eBay-AGBs anders, da die schwammig formuliert sind. Aber das haben wir ja bereits auch schon festgestellt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eTrade ()

    • Ich werde mich jetzt auch nicht weiter dazu äußern.

      Sollte sich bei mir etwas neues ergeben werde ich es mitteilen .

      Hier weis ja sowieso ein Großteil alles besser und vesteckt sich hinter iwelchen ebay AGB´s , sieht sofort keine Möglichkeit mehr weitere Schritte einzuleiten und gibt auf.
    • Ich vergleiche eBay immer gern mit den Wertpapierbörsen dieser Welt. Im Übrigen einer der wenigen vollkommenen Märkte, die es noch gibt. Anbieter und Nachfrager kennen sich im Regelfall nicht und jeder versucht den anderen zu bescheissen. :)

      Eine 1 Euro Auktion heisst, dass ich das Risiko eingehe notfalls den Artikel für 1 Euro zuverkaufen. Hat ein Bieter drauf geboten ist der Kaufvertrag formal abgeschlossen. Den Endpreis entscheidet während der restlichen Auktionszeit der Markt (Nachfrage) - und der hat bekanntlicher Maßen immer recht! Wie an der Börse. Und wenn ein Verkäufer unbedingt MARKT spielen will, ist das sein Problem.

      Das ist das Risiko, was man eingeht - wie man an der Börse das Totalverlust-Risiko eingeht und trägt. Jeder kennt das Risiko, geht es aber ein weil man das "schnelle Geld" will oder wie der eBay-Verkäufer hofft, dass der Artikel im besten Fall über den Verkehrswert unter den virtuellen Hammer kommt. Genauso, wie der Bieter hofft ein Schnapperle zu machen (wie der Schwabe sagt :)

      Doch wenn das Risiko dann mal eintritt, schreien alle und keiner hats gewollt. (Ich im Übrigen auch vor einem Jahr :)
    • stiffmeister schrieb:

      Hier weis ja sowieso ein Großteil alles besser und vesteckt sich hinter iwelchen ebay AGB´s , sieht sofort keine Möglichkeit mehr weitere Schritte einzuleiten und gibt auf.


      Viele hier beschäftigen sich schon seit Jahren mit genau diesem Thema. Es hat in letzter Zeit ein paar schöne neue Urteile zum Thema Auktionsabbruch gegeben. Bis dahin war es so, dass jeder VK mit seiner Artikelbeschreibung - auch den Fehlern darin - stand und ggf. auch fiel. Schließlich hatte er den Vertrag selbst so aufgesetzt und war auch dafür verantwortlich. Mit etwas Glück war der (offensichtliche) Irrtum ein Grund, einen bestehenden Vertrag anzufechten. Drei Tage zu lange mit der Anfechtung gewartet - Pech gehabt.

      Hier im Forum wird dir und auch andren mit dieser Konstellation wohl niemand ernsthaft raten, es auf einen Prozess ankommen zu lassen und damit gutes Geld hinterher zu werfen und deinen Schaden zu vergrößern.
    • stiffmeister schrieb:

      Ich werde mich jetzt auch nicht weiter dazu äußern.

      Sollte sich bei mir etwas neues ergeben werde ich es mitteilen .

      Hier weis ja sowieso ein Großteil alles besser und vesteckt sich hinter iwelchen ebay AGB´s , sieht sofort keine Möglichkeit mehr weitere Schritte einzuleiten und gibt auf.
      Aus gleichem Grund auch von mir nur ein Update:

      Es sind mehrere Anträge auf Prozesskostenhilfe bei mehreren AGs anhängig.
      Einer (AG Esslingen) wird von Timm wohl zurückgezogen, da sie eine komplette Offenlegung aller seiner Ebay-Aktivitäten sehen möchten. Da hat sich der Gute wohl ins eigene Knie geschossen.
      In jedem Fall sind seine belegbaren Anträge auf Prozesskostenhilfe Beweis genug, dass er keinen Rechtsbindungswillen haben kann, da er ohne finanzielle Mittel niemals in der Lage sein kann, seine 500-1.000 ständig parallel laufenden Gebote zu 117€ (sein Standardgebot auf Smartphones) oder mehr auch zu bezahlen.

      Die Liste der Geschädigten wächst und wächst, ich bitte weiter alle Leute sich per PN bei mir zu melden, damit ich die Geschädigtenliste erweitern kann.
      Ich brauche dazu Name und Anschrift, Telefonnummer, Ebay-Artikelnummer, Timms Gebot, Timms Ebaynamen, Artikel und Wert.
      Wer Rechtsbeistand möchte, den vermittele ich gerne an einen Anwalt, der mehrere Geschädigte vertritt.

      Viele Grüße an alle ratsuchenenden und auch an die besserwissenden!

      Melde mich wieder wenn es Neuigkeiten gibt!
    • betrug-maubec01 schrieb:

      In jedem Fall sind seine belegbaren Anträge auf Prozesskostenhilfe Beweis genug, dass er keinen Rechtsbindungswillen haben kann, da er ohne finanzielle Mittel niemals in der Lage sein kann, seine 500-1.000 ständig parallel laufenden Gebote zu 117€ (sein Standardgebot auf Smartphones) oder mehr auch zu bezahlen.


      Mit Verlaub, wenn ich 1.000 Smartphones im Wert von je 500 Euro zu 117,- das Stück am selben Tag ersteigere, habe ich morgen die 117.000 Euro von meiner Bank. Zurückzahlen tue ich 200.000, freut sich die Bank, und abzüglich Steuern und Unkosten beim Verkauf der 1.000 Telefone bleiben von den 300.000 vielleicht 100.000-150.000 Reingewinn. Das nennt man "Kredit" und "Geschäftsmodell".

      Ich weiß nicht wie oft ich es noch wiederholen muß, die Anzahl der Gebote allein ist kein Grund dafür, einen Rechtsmißbrauch anzunehmen. Selbstverständlich will der Typ 1.000 Telefone zu 117,- haben! Würde ich auch wollen. Und du. Und jeder andere.
    • pandarul schrieb:

      Ich weiß nicht wie oft ich es noch wiederholen muß, die Anzahl der Gebote allein ist kein Grund dafür, einen Rechtsmißbrauch anzunehmen. Selbstverständlich will der Typ 1.000 Telefone zu 117,- haben! Würde ich auch wollen. Und du. Und jeder andere.
      Sehr treffend formuliert. Ganz klarer Fall einer Wertschöpfungskette ;) u. ist völlig legitim in einer Leistungs-u.Wertegesellschaft. Sonst wären wir ja die Volksrepublik Deutschland ;)
    • Man muss in Deutschland nicht zwingend mittellos sein, um Prozesskostenhilfe gewährt zu bekommen. Diese, bzw. die Höhe der rückzahlbaren Raten, richtet sich nach dem "einzusetzenden Einkommen". Und demnach kann eine 3-köpfige Familie mit einem Brutto von 3000 Euro monatlich, abhängig von den Wohnkosten und sonstigen Belastungen, durchaus ohne Rückzahlung auskommen oder mit einer ganz kleinen Rate rechnen:

      familienratgeber-nrw.de/index.php?id=3094

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    • @betrug-maubec01:

      betrug-maubec01 schrieb:

      Mir wird schlecht wenn ich eure Beiträge hier lese!


      Das ist so bedauerlich wie unbegründet. Vielleicht liest du einfach mal genauer:

      pandarul schrieb:

      die Anzahl der Gebote allein ist kein Grund dafür, einen Rechtsmißbrauch anzunehmen


      (Hervorhebung)

      Wenn du jetzt noch das von dir verlinkte Urteil liest, stellst du fest, daß dort in der Begründung viele Details zusammen argumentiert wurden. Dir wird auch auffallen, daß da mit keinem Wort steht, daß der Kläger dem Gericht argumentiert hätte, wie er die Auktionen zu bezahlen gedenkt.

      Selbstverständlich kann eine Vielzahl von Geboten ein (!) Indiz für Rechtsmißbrauch sein. Das steht hier auch schon x-mal. Ich selbst habe weitere Indizien aus dem Verhalten von maubec benannt, die man argumentieren kann.

      Dein undifferenziertes Gekreische "viele Gebote = kein Rechtsbindungswille" ist und bleibt aber falsch und kann Leute, die dir das glauben, einen Haufen Geld kosten wenn sie sich auf dieses Argument verlassen.

      betrug-maubec01 schrieb:

      Habt ihr eigentlich keine anderen Hobbys als Betrüger zu verteidigen?


      Hast du einen an der Dachlatte?

      Und wichtig, bevor das einer hier in den falschen Hals kriegt:

      Das verlinkte Urteil erging nicht gegen maubec. Von 3.000 Geboten in 30 Tagen ist vorliegend nicht die Rede. (Quelle)

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    • betrug-maubec01 schrieb:

      Soviel zum Thema man darf einfach bieten wenn man mittellos ist, man wird im Zweifel schon eine Finanzierung bekommen...
      Das geht vielleicht in der Volksrepublik aber glücklicherweise nicht in der Bundesrepublik!
      ...

      Du kennst das aber schon, daß man erst die Modalitäten regelt, bevor man sich einen Kredit beschafft? (Hauskauf, Konsumentenkredit usw.)

      Zu den Modalitäten in diesem Fall zählt zum einen das Vorliegen eines Kaufvertrages oder eben mehrerer Kaufverträge.

      Und da die Banken gerne Kredite geben, wenn für diese auch Sicherheiten erbracht werden können, finden die heraus, daß der Warenwert der zu kaufenden Ware um einiges höher liegt als die Kreditlinie.

      Vll. solltest Du Dir da noch einmal das Kreditwesen im allgemeinen ansehen?

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