Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Hallo Powertube,
      Gib nicht so schnell auf und mach es diesem gierigem Typen nicht so einfach! Er hatte nicht die Absicht, deinen Artikel zu einem realem Kaufpreis zu kaufen! Das ist ein Abbruchjäger und du machst es diesen Gaunern nur einfacher, ihr Ding durchzuziehen!! Solltest du einen Grund für den Abbruch haben, so nutze ihn, sei es auch nur ein Beschreibungsfehler!
      Unbedingt anschauen : sat1.de/ratgeber/ebay-auktionsfallen
    • Heiner.Hemken schrieb:

      powertube schrieb:

      ...
      Kann ich "rechtlich" ein Schreiben o.ä. von diesem Kollegen verlangen, in dem er darauf hinweist, dass nach Zahlung keine weiteren Ansprüche entstehen o.ä.?

      Na, dir steht per Gesetz (§368 BGB) die Ausstellung einer Quittung zu.


      Nun, "rein rechtlich" kann man natürlich auf die Ausstellung einer Quittung bestehen.
      Rein unrechtlich bezeugt die dann aber noch nicht, dass die Zahlung an den Berechtigten ging.
      Wär blöd, wenn sich danach noch ein zweiter, anderer Berechtigter melden würde.

      Hmmm, ich denke, bei so starken Zweifeln sollte man das Recht haben, sich über die Identität seines Geschäftspartners wirklich abzusichern. Zur Not per Gericht unter Verlangen eines Identitätsausweises zur Person und zum Besitz des ebay-Kontos von dieser Person :) Ist ja nicht so, dass man nicht wollte, wenn es denn "sicher" ist.....
    • Hallo zusammen,

      Ich habe nun auch eine der bekannten Mail von tolotos bekommen.
      Hatte ein iphone eingestellt und wieder rausgenommen da ich mir es anders überlegt habe. Habe die Auktion relativ schnell nach einstellen beendet. Ich war mir sicher das kein Gebot hierfür abgeben war, da ich die Gesetze hierfür kenne.

      Ich habe dann mal heute mir die abgebrochene Auktion angeschaut und siehe da , es stehen zwar 15 Beobachter aber Gebote 0.
      Wie kann das denn nun sein , das er dann geboten hat, obwohl Gebote 0 bei mir steht? Habe mal ein Screenshot hiervon gemacht.

      Zudem hat er mich auf meine hinterlegte email Adresse bei ebay angeschrieben. Wie kommt er an diese email Adresse ran?

      VG Frank
    • Wieso rückt ebay die raus? Jeder kann über Nachrichtenportal Kontakt mit mir aufnehmen?



      Wenn ich im ebay ipad App auf 0 Gebote klicke steht bei mir jetzt immer noch 0 , darauf muss ich mich schon verlassen können....
      Habe auch keine ebay Nachrichten bekommen das Gebote hierfür abgegeben wurden als beendet habe.

      Also ich verstehe den ebay "Laden" langsam nicht mehr...
    • Als erstes wirfst du irgendwelchen "App"-Müll dahin, wo er hingehört: WEG.

      Dann schnappst du dir einen echten Browser, loggst dich bei eBay ein, rufst die abgebrochene Auktion auf und klickst auf "0 Gebote". Da bekommst du die Gebotsübersicht inkl. aller gestrichenen.

      eBay hat deine Daten herausgegeben weil:

      pandarul schrieb:

      Na, weil deinem Höchstbieter natürlich freisteht, deine Version der Geschichte vor einem ordentlichen Gericht anzuzweifeln.

      Er hat ein sog. berechtigtes Interesse an deinen Daten, und schutzwürdige Interessen deinerseits stehen einer Übermittlung nicht entgegen. Wer im Internet einem Millionenpublikum anbietet, muß damit leben können, daß ein Interessent da noch mal eine Frage hat. eBay hat also eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung und kann aus der Ferne auch gar nicht beurteilen, ob die Beendigung deines Angebots berechtigt war.
    • Es ist ein offiz. App von ebay , das ist doch egal ob browser oder App!
      Ich habe es schwarz auf weiß (als Screenshot) und habe so auch die Auktion beendet da keiner geboten hat.
      Was soll ich denn noch machen ???

      Wenn ich Probleme mit ebay Käufen habe gehen auf Nachrichten und schreibe dem guten Mann oder Frau wie jeder andere, aber das hat dieser gar nicht erst versucht.

      Ich denke ich gebe es eine RA weiter, der soll sich damit beschäftigen.
    • Ich kenne eBays "offizielle App" nicht, weil ich keinen Unfug verwende, wo mir ein Seitenbetreiber vorzugeben versucht, wie ich sein Angebot wahrzunehmen habe. Das entscheide ich immer noch selbst.

      Ich kann nur annehmen, daß die App aus Platzgründen nicht dieselbe Informationsvielfalt wie die echte Internetseite bietet. Wenn du mit der Benutzung eines Browsers überfordert bist, kannst du auch gerne die Artikelnummer nennen, wir schauen dann für dich nach. Natürlich kannst nur du den Bieter im Klartext sehen, ein Außenstehender sieht aber immerhin das und wie viel geboten wurde.

      Was hast du eigentlich geantwortet?

      Wenn du tolotosde das so geschrieben hast wie hier wiedergegeben, daß du es dir anders überlegt hast, kann dir wohl auch kein Anwalt helfen.
    • nee , habe noch gar nicht geantwortet

      Deine Aussage mit der App verstehe ich nicht, wenn man halt unterwegs ist kann man nicht immer im Browser schauen. Dafür ist sie halt dar. Sie hat alle Funktionen mit einstellen und was dazu gehört.Man bekommt per push angezeigt wer geboten ob geboten wurde.
      Auf was soll sich denn der Nutzer noch verlassen? Da zählt mit Sicherheit nicht die Aussage, das das App nichts taugt.

      Ich habe es gesichert als Screenshot und sollte eigentlich dem Richter reichen.
    • Ich weiß nicht, warum du dich weigerst, nachzuschauen.

      Wir helfen dir auch gerne, zu ergründen, ob die App dich in dem Glauben, daß keine Gebote vorlagen, fälschlicherweise hat beenden lassen und du die 500 Euro Schaden, die du erleiden wirst, deshalb bei eBay geltend machen kannst. Dazu müßte aber erstmal klar sein, ob denn nun ein Gebot vorlag oder nicht.

      Ein Richter interessiert sich nicht für deinen Screenshot, sondern für die Wahrheit. Sollte es darüber Streit geben, weil tolotosde ein anderes Bild hat als du, wird spätestens eine direkte Auskunft von eBay über den Inhalt ihrer Datenbank Klarheit ergeben, ob denn nun geboten worden war oder nicht.

      Ich würde sagen, die Indizien sprechen klar dafür, sonst hätte eBay die Daten nicht rausgegeben. Dir ist klar, daß tolotosde nicht nur deine Mailadresse, sondern auch Namen und Adresse von dir hat?

      Also schau nach. Mit einem Browser.

      Wenn du dir nicht helfen lassen willst, wird dir (logisch) nicht zu helfen sein. Deine Entscheidung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • schabbesgoi schrieb:

      ...
      Nun, "rein rechtlich" kann man natürlich auf die Ausstellung einer Quittung bestehen.
      Rein unrechtlich bezeugt die dann aber noch nicht, dass die Zahlung an den Berechtigten ging.
      Wär blöd, wenn sich danach noch ein zweiter, anderer Berechtigter melden würde.
      ...

      Hm, was für einen Sinn soll dann eine Quittung von einem nicht berechtigten denn dann haben? Ein zweiter Berechtigter? Hast Du da andere Infos als hier aufgeführt?
    • Hallo zusammen,
      Ich bin auch in die Falle von tolotosde getappt und ärgere mich tierisch darüber.
      Aus lauter Verzweiflung habe ich jetzt gestern Abend meinen Anwalt kontaktiert, der dann auch alles haben wollte. Schriftverkehr, Auktionsnummer etc.. Ich selber komme mit meinen Jurakenntnissen aus dem BWL-Studium leider nicht auf einen sicheren Standpunkt.
      Er möchte sich dem Thema annehmen und liest sich in den nächsten Tagen mal etwas in die Materie ein. Ich bin gespannt, was dabei rauskommt.
      Als erste Info habe ich allerdings bekommen, dass es schlichtweg falsch ist, dass man eine Anfechtungserklärung vor Beendigung der Auktion senden muss. Ich bin nicht ganz sicher, ob das bereits genannt wurde. Auch sagte er, dass es zu diesem Thema neue Rechtsprechungen gibt. Sobald ich dort was bekomme, teile ich es euch gerne mit, falls Interesse besteht.
      Schöne Grüße, T. aka Rollmops..
    • Das sieht dein Anwalt soweit richtig, es bedarf keiner Anfechtung, und ja, das steht hier sicherlich schon 10 bis 78 Mal in den verschiedensten Threads zum Thema. Daß die Abbruchspekulanten das weiterhin behaupten, hat natürlich keine Relevanz.

      Dein Problem läßt sich zunächst einmal darauf reduzieren, ob du einen von eBay genannten Grund zum Beenden hattest. Falls ja, existiert kein Kaufvertrag.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      ...
      Nun, "rein rechtlich" kann man natürlich auf die Ausstellung einer Quittung bestehen.
      Rein unrechtlich bezeugt die dann aber noch nicht, dass die Zahlung an den Berechtigten ging.
      Wär blöd, wenn sich danach noch ein zweiter, anderer Berechtigter melden würde.
      ...

      Hm, was für einen Sinn soll dann eine Quittung von einem nicht berechtigten denn dann haben? Ein zweiter Berechtigter? Hast Du da andere Infos als hier aufgeführt?



      Nun Heiner, ich würde nur zahlen, wenn ich mir sicher sein kann, dass derjenige der beansprucht Höchstbietender gewesen zu sein, dies auch tatsächlich war. Das heißt ich muss die Person meines "Käufers" kennen und sicher sein, dass der höchstbietende Account auch seiner ist. "irgendwohin" an "Irgendwen" ....würde ich nicht zahlen wollen, nur weil jemand etwas behauptet. Da würde mir eine "Quittung" auch nicht viel nützen. Nicht, wenn sich danach noch eine weitere Person meldet und auch behauptet Höchstbieter gewesen zu sein.

      Ja, die Fälle werden immer dubioser. Man liest schon von "Forderern" (die wohl irgendwo irgendwas gelesen haben) dass sie fordern ohne je Höchstbieter gewesen zu sein.
      Und da das immer dubioser wird, sehe ich ein Recht darin, dass sich ein fordernder Geschäftpartner sich mir gegenüber sauber erkenntlich macht und ich sicher sein kann, dass ich mit einer Zahlung an diese Person auch tatsächlich meine Verpflichtung aus der Transaktion los bin.
    • Dorke61 schrieb:

      nee , habe noch gar nicht geantwortet

      Deine Aussage mit der App verstehe ich nicht, wenn man halt unterwegs ist kann man nicht immer im Browser schauen. Dafür ist sie halt dar. Sie hat alle Funktionen mit einstellen und was dazu gehört.Man bekommt per push angezeigt wer geboten ob geboten wurde.
      Auf was soll sich denn der Nutzer noch verlassen? Da zählt mit Sicherheit nicht die Aussage, das das App nichts taugt.

      Ich habe es gesichert als Screenshot und sollte eigentlich dem Richter reichen.



      Ich will dieses nicht so einfach abtun. Wenn man über eine offizielle ebay-App vor einem Abbruch die Auskunft bekommt, dass keine Gebote vorliegen, warum sollte man dann nicht vollkommen innerhalb aller Regeln und legal sein Angebot beenden dürfen?

      Kein Ebay-Kunde darf doch dazu gezwungen werden jeweils zusätzlich einen PC zu nutzen. Besonders nicht, wenn der Abbruch über die App gemacht werden kann.

      Nun kenne ich diese App nicht. Jedoch sehe ich keinerlei Verschulden beim Nutzer der App, wenn es sich so verhält, wie beschrieben.

      Der Kunde hat nur etwas ganz normales gemacht, eine offenbar nicht bebotene Auktion beendet.

      "Haftet" er nun auch noch für Fehler der ebay-App? Weil er eventuelle Gebote nicht sehen konnte?