Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Das wäre zumindest eine Möglichkeit....

      1. "Abbruch mit Verkauf an den Höchstbietenden"
      2. "Abbruch mit Gebotsstreichung und trotzdem Verkauf an den Höchstbietenden" ;)

      Also nur diese zwei Abbruchmöglichkeiten.

      :D

      Wie gehabt, nur anders geschrieben, dass man es auch verstehen kann.
    • Hallo,
      mittlerweile bin ich relativ entspannt was die Situation angeht, meine Anwältin meinte dass er da in diesem Fall sehr wenig Chancen hätte...

      Vielleicht kann mir jemand bei folgenden Fragen helfen...

      1.) Wie kommt man an Daten über maubec01 (Registrierte Adresse, abgegebene Gebote etc.). Braucht man da einen richterlichen Beschluss oder rückt Ebay diese Daten auch anderweitig raus?
      2.) Wie lange speichert Ebay solche Daten ab? Muss man sich gleich drum kümmern, oder wären diese Daten theoretisch auch noch in einem Jahr verfügbar?

      Danke!
    • betrug-maubec01 schrieb:

      meine Anwältin meinte dass er da in diesem Fall sehr wenig Chancen hätte...

      Das wird sie dann doch auch substanziell begründet haben. Magst du uns diesen Teil auch mitteilen? So in den Raum geworfen ruft diese Auskunft bei mir Verwunderung hervor.


      1. Du bekommst diese Daten von ebay. Manchmal musst du da nachhaken. Du solltest klar machen, dass du mit maubec01 einen Kaufvertrag geschlossen hast, obwohl...

      2. Die Daten bleiben solange gespeichert, so lange der Kunde Kunde bei ebay ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo,
      danke für die Antwort.
      Werde dann diesbezüglich mal Ebay kontaktieren.
      Was die Begründung der Anwältin angeht ist es so, dass es einmal in meinem Fall gar nicht zu einem Kaufvertrag gekommen ist.
      Darüberhinaus wird im konkreten Fall aufgrund der Anzahl der Betroffenen und der sonstigen Rahmenbedingungen ein fehlender Rechtsbindungswille und Rechtsmissbrauch nachweisbar sein.
      Dazu gibt es noch einige weitere Gründe, aber die möchte ich jetzt hier auch nicht aufführen...
      Insgesamt gibt es aber eine ganze Batterie an Ansatzpunkten und es endet hoffentlich damit, dass er sich wegen Betrugs verantworten muss...
    • betrug-maubec01 schrieb:

      Was die Begründung der Anwältin angeht ist es so, dass es einmal in meinem Fall gar nicht zu einem Kaufvertrag gekommen ist.

      Da scheint deine Anwältin aber die gesamte bisherige Rechtsprechung ignorieren zu wollen.

      betrug-maubec01 schrieb:

      Darüberhinaus wird im konkreten Fall aufgrund der Anzahl der Betroffenen und der sonstigen Rahmenbedingungen ein fehlender Rechtsbindungswille und Rechtsmissbrauch nachweisbar sein.

      Das wird ein abenteuerliches Unterfangen, wenn der Käufer dich nach deinen Kontodaten gefragt hat. Um einen fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen, musst du dem Käufer erst einmal die erfragten Kontodaten mitteilen. Im Zweifelsfall legt der Käufer dir das Geld beim Gerichtstermin auf den Tisch und lässt dich ganz alt aussehen.

      Ich will dir ja deine Illusionen nicht nehmen, aber das, was dir deine Anwältin da mitgegeben hat, ist schon mehr als dünn.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • betrug-maubec01 schrieb:

      Nur was den Kaufvertrag angeht: §119 BGB existiert und es soll auch Fälle geben, in denen er anwendbar ist.

      Nach deinen Schilderungen hast du den Vertrag nie angefochten. Der Käufer hat sich nach vier Wochen bei dir gemeldet. §119 kannst du bei dieser Chronologie ganz schnell wieder einpacken. Ich hoffe, die Anwältin hat dir nicht diesen Floh ins Ohr gesetzt. Hast du deiner Anwältin auch gebeichtet, dass du als gewerblicher Verkäufer unterwegs warst, was die Lage nicht gerade besser macht?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Anfechtung, ich weiß... Aber das habe ich auch angesprochen...
      Es passt erst einmal alles und ich warte ab von welchem Anwalt mit welchem Mandanten denn überhaupt einmal ein Schreiben kommt.
      Und das nehmen wir dann so auseinander, dass sich Herr Timm oder wie er auch immer heißen mag das Briefpapier für das nächste Schreiben sparen wird.
      Dann berichte ich auch gerne wieder, zur Sache halte ich mich jetzt zurück...

      @forenuser: Ich bin absolut deiner Meinung und da sind wir auch dran... Danke dir!
    • Nö, da passt so einiges nicht was die deine Anwältin da erzählt hat!
      Den §119 kannst du dir anne Backe klemmen. Lies ihn mal durch und deiner Anwältin vor, da steht nämlich was von unverzüglich drin.
      Und dieses kleine unschuldige Wörtchen haut dir jeder mittelbegabte Anwalt um die Ohren.

      Das mit dem fehlenden Rechtsbindungswillen mußt du ihm beweisen, der fehlt nämlich momentan dir oder hast du die Kontoverbindung rausgerückt?

      Also beruhigt zurücklehnen würde ICH mich nicht, eher mal einen zweiten Anwalt konsultieren, am besten einen, der sich mit Fernabsatz auskennt!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hemdenguru schrieb:

      Hallo,
      ich bin auch Betroffener und habe leider bereits meine Handys an den Herrn geschickt. Wer mehr Infos haben will kann sich gerne per PN melden.


      handys? plural? wieviele waren das denn?!

      wenn du deinen fall sachlich schilderst, dann passiert auch nix. den anderen betroffenen würde es evtl. helfen zu erfahren, wie das bei dir gelaufen ist.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Hallo!

      Dieses Thread ist etwas älter, aber ich habe gerade das gleiche Problem mit dem gleichen eBay-Käufer. Ich habe ebenfalls ein Handy reingestellt und dann die Auktion (aus Unwissen über die Rechtslage und eigener Dummheit) abgebrochen. Nun fordert der zuvor genannte Käufer das Gerät für ein Drittel des Preises.

      Hat jemand herausgefunden, ob es um einen systematischen Täter handelt oder sonst irgendwelche Infos zu dem Fall?
    • Hallo,
      auf keinen Fall das Handy rausgeben, der Timm ist ein Betrüger.
      Ich habe eine ganze Liste weiterer Geschädigter und bin von einem Anwalt vertreten worden, der ebenfalls weitere Geschädigte des Timm vertritt. Er hat mir damals (wohl als einzigem der Geschädigten, aber bei mir ging es auch um 18.000€) eine Forderung durch einen Anwalt schicken lassen. Ich habe dann selbst einen Anwalt eingeschaltet, der wie geschrieben auch weitere Geschädigte vertreten hat. Er hat sich dann nie wieder gemeldet.
      Die Masche vom Timm ist immer die Selbe und wir haben unzählige Screenshots seiner Gebote, die seine unredlichen Absichten belegen. Er fischt Dumme, die seine Betrugsabsicht nicht erkennen und die Artikel herausgeben oder Schadensersatz leisten, ohne sich genauer zu informieren.
      Bitte ganz locker bleiben und auf keinen Fall den Artikel versenden oder Schadensersatz leisten. Gerne selbst Screenshots seiner Gebotslisten machen, das sind auf jeden Fall wichtige Beweise.
      Es wäre im Übrigen nett, wenn Sie mir per PN Ihre Kontaktdaten und die Ebay-Artikelnummer mitteilen könnten. Ich würde die Liste dann gerne ergänzen.
      Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn es weitere Schwierigkeiten mit dem Betrüger gibt!
      Viele Grüße,
      MZ
    • rincewind schrieb:

      Er begreift es einfach nicht... :wallbash
      Du bist der, der nichts begreifen will aber das macht auch nichts. Ich werde meine Zeit nicht verschwenden mit jemanden zu diskutieren, der mit Betrügern sympathisiert.
      Der Timm handelt NACHWEISLICH wider Treu und Glauben. Er beabsichtigt zu keinem Zeitpunkt einen Artikel zu einem marktüblichen Preis zum Ende der Auktionszeit zu kaufen. Er spekuliert lediglich auf die Fehler anderer Menschen. Eine glasklare Hinderung seiner Anspruchsrechte, die zu beweisen wir (eine ganze Reihe Geschädigter) jede Menge Beweise gesammelt haben.
      Wer mit diesem gesellschaftlichen Tiefflieger ebenfalls negativen Kontakt hat, soll sich bitte bei mir melden, ich bin gerne bereit jedem zu helfen, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
      Wer allerdings mit Betrügern sympathisiert, sollte vielleicht das Forum wechseln. Die Domain auktionshilfe.de suggeriert eigentlich, dass hier Menschen geholfen wird. Nicht dass hier Betrüger unterstützt werden.
    • [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_094.gif]
      Das alles lese ich und bin baff!

      Ein weiteres Modell der Art "Redest du mir nicht nach dem Mund, biste auch einer von den pösen Petrügern". [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/nein7.gif]

      Wirklich hübsch! Während man sich als VK noch in eine solche Situation bugisiert, weil man ja all die schwierigen Paragraphen nicht kennt, strotzt man dann anschließend nur so vor Kenntnissen über dieselben, wenn es um die "Verstöße" anderer geht.
      Der "Treu-und-Glauben-Paragraph" wird schnell gefunden, aber die entsprechenden Paragraphen für eine Anfechtung nicht? Wie interessant!

      Ich bin - was die Nutzung des Wortes "Betrüger" angeht - nicht wirklich empfindlich, aber was du hier betreibst, ist schon heftig.
      Da wirste dann bei deiner Ausdrucksweise aber mit dem BGB unter Umständen nicht mehr auskommen, gell?
      Natürlich ist eine solche Masche ausgesprochen unschön, aber diese Polka geht nur, weil ein anderer schon den Tanzboden dafür geebnet hat - in der Regel ein "Auktionsabbrecher".

      Hier aufzuschlagen und anderen zu empfehlen, sie sollten das Forum wechseln und ihnen irgendwelche Sympathien zu unterstellen, finde ich mehr als daneben!

      Ich möchte mal was in Erinnerung rufen:

      1. Wer seine Auktion beendet, weil er anderweitig verkauft, zu schlampig gewesen ist, um den Artikel beim ersten Mal richtig zu beschreiben oder es sich einfach nur anders überlegt, weil er fürchtet, es werde kein schicker Preis erzielt, hat in meinen Augen einen gewissen Stress verdient.

      2. Wer einen Artikel, den er zum Verkauf anbietet, weiter benutzt, ihn fröhlich in der Gegend rumfliegen lässt, so dass er geklaut oder beschädigt werden kann oder verloren geht, ist in meinen Augen fahrlässig.

      3. Wem trotz aller Sorgfalt ein Schaden am Artikel entsteht oder wenn der Artikel geklaut wird, kann das belegen und ist somit auch berechtigt eine Auktion abzubrechen. Das ändert aber nichts daran, dass man sich an ein paar Formalien halten sollte.

      4. Es ist imho schon ein Gebot der Höflichkeit und auch im Sinne von Treu und Glauben (von dir ja erwähnt), dass man mit seinen Bietern bzw. dem Höchstbietenden Kontakt aufnimmt, wenn es zu jeglichen Änderungen im Angebot oder zum Abbruch kommt. Wie viele Warnhinweise und wie viele Seiten im Rechtsportal soll denn eBay noch setzen, damit es auch endlich bei VK ankommt? Wer ist in der heutigen Zeit - das Thema Schadenersatz bei Abbruch war schon zig Male in den Medien - noch dabei rumschludert, der lässt es imho "einfach mal darauf ankommen" - nicht immer aus Unwissenheit.

      5. Es mag ja in deinem Fall so gewesen sein, dass du einen Grund hattest, das Angebot zu beenden und korrigiert wieder einzustellen, aber viele beenden ihre Angebot missbräuchlich bzw. gegen die AGB, denen sie eigentlich mal zugestimmt hatten.
      Und nur dann, wenn Leute ihre Angebote vorzeitig beenden, können solche "Spekulanten" überhaupt zuschlagen.
      Das wird leider gerne vergessen!

      Einfache Devise: Erst denken, dann einstellen!
    • betrug-maubec01 schrieb:

      Der Timm handelt NACHWEISLICH wider Treu und Glauben.

      Ja, wenn das nachweislich so ist, weiß ich nicht, warum die Aufregung so groß ist. Du zahlst einfach nicht und sollte dich Timm wieder erwarten verklagen, dann wirst du ja problemlos diesen Nachweis vorlegen. Damit kannst du dich doch locker zurücklehnen.

      betrug-maubec01 schrieb:

      Die Domain auktionshilfe.de suggeriert eigentlich, dass hier Menschen geholfen wird. Nicht dass hier Betrüger unterstützt werden.

      Wegen Betruges wurde Timm nicht verurteilt und mir ist auch kein Fall bekannt, dass für eine entsprechende Handlungsweise jemand wegen Betruges verurteilt wurde. Die Wahrscheinlichkeit dürfte auch in Zukunft nicht allzu hoch sein. Von "Betrüger" zu reden, führt also ein wenig zu weit. Und wir wollen doch nicht vergessen, dass die meisten Auktionsabbrecher zunächst einmal selbst gesetzeswidrig gehandelt haben und sich selbst in diese missliche Situation gebracht haben. Es wäre vielleicht doch der Situation gerechter, den Ball flach zu halten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Komm mal wieder runter @maubec

      Hier symphatisiert keiner mit einem Betrüger. Wenn Du richtig gelesen hättest (denn ganz offensichtlich hast Du das nicht), dann wüsstest Du das. Es fängt ja schon mit der Domain an, die Du falsch wiedergegeben hast.

      Was Ricewind vermutlich sagen wollte ist, dass da wohl wer das BGH-Urteil nicht kennt oder verstanden hat.

      Wir haben hier mehrere solcher ich nenn sie mal Abzocker, denn als Betrüger wurde noch keiner von denen rechtskräftig verurteilt. Jedenfalls ist mir keine Verurteilung bekannt. Das wahrscheinlich deswegen, weil die Abzocker überwiegend ja auch gegen kein Gesetz verstoßen. Nehmen wir z.B. unseren Eddi. Er hat erfolgreich solche Schadensersatzklagen durchziehen können. Hat aber auch mit mind. einer Klage pech gehabt. Wieso, das werden ich hier sicherlich nicht erklären, denn wir wollen den Abzockern ja keine Anleitung geben, wie sie eine Klage einreichen, die zu 100% erfolgreich sein wird.

      Da diese Abzocker aber überwiegend - bisher zumindestens, da die Gerichte langsam den Sachverhalt verstehen - mit den Klagen erfolgreich waren, frage ich mich, wie Du PalimPalim dazu raten kannst, was Du weiter oben in #75 geschrieben hast?

      Wenn Timm die Klage richtig verfasst, dann könnte es für PalimPalim teuer werden, wenn er sich an deinen Ratschlag halten würde. Ersetzt Du ihm dann den Schaden, der durch deinen möglichen falschen Ratschlag entstehen könnte?

      Um PalimPalims Situation richtig einschätzen zu können, fehlen uns und somit auch Dir noch viele wichtige Informationen. Eigentlich sogar alles! Der komplette Ablauf. Denn mit dem, was er bisher berichtet hat, können wir eigentlich nichts anfangen. Wir wissen jetzt nur, dass er auch mit Timm zu tun hat.

      Abschließend nochmal: Hier symphatiert keiner mit einem Betrüger oder Abzocker! Hier versucht man sich an Fakten zu halten. Und ein Fakt ist eben, das urteil vom BGH. Was wir moralisch von solchen Typen halten, dürfte selbts Dir klar sein. Die rechtliche Seite sieht leider oftmals ganz anders aus.

      Deswegen achte bitte auf deine Wortwahl!