Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • also ich bin hier ja nicht der einzige der herr tolotosde als betrüger sieht. Viele Auktionen beginnen ohne Kaufabsicht, sondern auf einen Abbruch zu hoffen ist eine Masche!
      wenn hier natürlich "der Feind" mit mir schreibt ist natürlich uneinsichtigkeit vorprogrammiert.


      myvideo.de/watch/8465651/EBAY_Auktionsfallen_AKTE_2012


      nochmal für die, die es nicht gesehen haben.

      Ich bitte mich Betroffene, sich bei mir zu melden.
    • #1: Die fehlende Kaufabsicht bzw den fehlenden Rechtsbindungswillen musst du nachweisen und das ist Praktisch unmöglich. Deshalb gibt es unter den hunderten/tausenden Fällen ja auch nur 2 entsprechende Urteile, welche alle samt einer Revision nicht standhalten würde.

      #2: Masche ja, moralisch fragwürdig auch, aber verboten ist es eben nicht.

      #3: Ja du und viele andere sehen die Abbruchjäger als Betrüger, das macht sie aber rechtlich noch lange nicht zu solchen.

      Wie wärs denn wenn du erstmal meine Frage von vorhin beantwortest ;)

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    • Warum sperren sich immer alle so gegen eine Anzeige? Das steht doch jedem frei. Ich halte das auch nicht für zielführend, aber woher will ich wissen, ob nicht ein StaA in dem Vorgehen Timms ein strafbares Verhalten sieht? Insbesondere die Täuschungshandlung von Gudrun Fleßner finde ich schon überprüfenswert. So oder so, die Diskussion ist doch obsolet. Ja, man darf sich von Timm betrogen fühlen. Nein, er ist (zumindest noch) kein Betrüger. Nein, eine Anzeige hilft wenig, wenn es darum geht, sich gegen die gestellte Forderung zu wehren.

      Vielleicht lassen wir mal die Nebenbaustellen und konzentrieren uns auf den Weg, aus der Sache rauszukommen:

      glückpechebay schrieb:

      Hatte dann den Laptop aus Ebay rausgenommen und die Gebote gestrichen, da ich ein Foto drin hatte, was meiner Meinung nach nicht rechtens war (Urheberrechtlich geschützt) und habe dann den Mac nocheinmal eingestellt und dann auch per Auktion verkauft.


      Grundsätzlich würde ich das unter "Fehler beim Eingeben" subsummieren, der dich in der Tat berechtigt, eine Auktion vorzeitig abzubrechen. eBay sagt ja mitnichten, daß es sich um einen Fehler der Ware handeln muß. Daß eine Urheberrechtsverletzung ein schwerwiegender Fehler ist, sollte klar sein.

      Ein vergleichbarer Fall ist noch nicht entschieden worden. Ein mögliches Gegenargument wäre, daß der Abbruch die Urheberrechtsverletzung gar nicht aus der Welt schafft (die Auktion samt Verletzungshandlung bleibt aufrufbar). Allerdings stellt eBay auf das objektive Vorliegen eines Fehlers ab und nicht darauf, daß dieser auch irgendwie korrigiert wird.

      Irgendwelchen Sermon vom "Anfechten", den Johannes Timm dir schreibt, kannst du ignorieren. Timm ist nicht der hellste und hat noch immer nicht begriffen, daß es einer Anfechtung in so einem Fall nicht bedarf.

      Allerdings wirst du bei der Komplexität deines Falls nicht um einen Anwalt herumkommen, wenn Timm tatsächlich klagen sollte.
    • pandarul schrieb:

      Pandora schrieb:

      Ein Verdacht berechtigt aber nicht zum Auktionsabbruch


      Überlesen:

      Das ist allerdings richtig, als erstes solltest du mal prüfen, ob das Bild tatsächlich urheberrechtlich geschützt war. Wenn es vom Hersteller oder aus einem Shop mit gleichem Artikel kopiert wurde, ist das der Fall.

      Darauf zielt meine Schreibe doch ab?!
      Eine mögliche urheberrechtliche Verletzung bleibt auch bei vorzeitigem Abbruch eine, so sie überhaupt eine darstellt.
      Weitere Informationen haben wir allerdings nicht.
      Eine Beurteilung ohne Fakten ginge hier zu weit.

      Richtig aber auch:
      Es steht jedem selbstverständlich frei eine Strafanzeige zu stellen. Auch bei einem nur evt. Verdacht ist das die erste Wahl des Mittels.
      Ob das, im Einzelfall, angesagt ist oder man sich lieber um einen in der Materie vertrauten Anwalt bemüht sei jedem selbst überlassen.

      Mit, moralisch, evt. begründeten Argumenten wird es dünn. Und der nicht vorhandene Rechtsbindungswille stößt mir erneut auf.
      Auch im Diskurs reden sich hier einige die Köpfe heiß!
      Warum versucht jeder, der hier aufschlägt, ein totes Pferd zu reiten?
      Ist es zu viel verlangt, daß man erstmal die entsprechenden Threads durchliest?

      Da steht doch alles drin und ich behaupte, daß hier auch "korrigiert" wird. Meine Rechtsauffasung gar nicht ausgeschlossen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Reicht nicht der unbewiesene, aber gut begründete Verdacht?

      Vielleicht war der Frager ja einer der letzten, die dachten, man dürfe gefundene Bilder behalten und benutzen, da veröffentlicht und ohne Stempel herrenlos?

      Dann hat ihn ein Kumpel daraufhingewiesen. dass nur eigene Bilder risikolos seien (oder ein ein potentieller Käufer fragte nach, ob es wirklich ein eigenes Verkaufsobjekt gäbe oder dieses genauso geklaut sei, wie das Bild) ?( possibilities over possibilities :D

      Auch die höchstwahrscheinliche Urheberrechtsverletzung sollte es doch dem Frager ermöglichen, das Risiko zu mindern,

      entweder überhaupt erwischt zu werden
      oder die Strafe/Nutzungsgebühr zu vermindern, da die Zeit der Nutzung verringert wurde.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • dh, im Zweifelsfall müsste der Frager zugeben, bewusst ein fremdes Bild benutzt zu haben,

      oder er müsste den Freund, der ihn auf seine unwissentliche Urheberrechtsverletzung hinwies als Zeugen bereithalten?

      dh auch, dass er, wenn er mit dem Auktionsabbruch glücklich durchkäme auf jeden Fall dafür eine Urheberrechtsverletzung an der Backe hätte?




      (Hinweis: hinwies nachgereicht ;) )
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • pandarul schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ist es zu viel verlangt, daß man erstmal die entsprechenden Threads durchliest?


      In diesem Fall allerdings, es sind zu viele und sie sind zu lang.

      Eine sachliche Erklärung, warum 3.000 Gebote zu 1/3 des Marktwertes so legal wie legitim sind, hat jeder neue Betroffene verdient.

      Dein Augenzwinckern, das ich mal vermute, in allen ehren.
      Man darf von einem "Betroffenen" doch durchaus verlangen dürfen, daß er wenigstens die Fakten auf den Tisch legt.
      Das Geplärre betrogen worden zu sein, ohne eine halbwegs taugliche Hintergrundinformation zu liefern, erinnert doch sehr an gf-net.
      Da wird oft der xte Thread im xten Forum aufgemacht, passen die Antworten nicht ist man wieder weg.
      Ich erinner zumindest keinen, der hier mit einer Betrugsanzeige, Sammelklage, fehlendem Rechtsbindungswillen usw. je erfolgreich gewesen wäre.

      Und beim aktuellen Schreihals fehlt auch irgendein Anhaltspunkt dass überhaupt irgendeine Urherberrechtsverletzung vorliegend war!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Stubentiger schrieb:

      dh, im Zweifelsfall müsste der Frager zugeben, bewusst ein fremdes Bild benutzt zu haben, oder den Freund, der ihn auf seine unwissentliche Urheberrechtsverletzung als Zeugen bereitzuhalten?


      Wenn das seine Argumentation ist, ja. Ob das überhaupt als Fehler durchgeht, ist ja nicht mal raus. Aber wenn, dann muß der Verkäufer den Beweis antreten, daß ein Fehler überhaupt vorgelegen hat. Ist ne dumme Situation, klar.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Das Geplärre betrogen worden zu sein, ohne eine halbwegs taugliche Hintergrundinformation zu liefern, erinnert doch sehr an gf-net.


      Der Unterschied zwischen auktionshilfe.info und gutefrage.net ist nicht die Qualität der Fragen (kein Forum kann sich die aussuchen), sondern die der Antworten.

      Deshalb macht es keinen Sinn, von "Schreihals" zu sprechen oder jemanden, der sich erkennbar überhaupt nicht mit der Materie auskennt, mit drei Sätzen abzukanzeln.

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    • pandarul schrieb:

      Wenn das seine Argumentation ist, ja. Ob das überhaupt als Fehler durchgeht, ist ja nicht mal raus. Aber wenn, dann muß der Verkäufer den Beweis antreten, daß ein Fehler überhaupt vorgelegen hat.
      wäre aber eine konsequente Weiterführung der allgemeinen Auffassung, dass Fehler zum Abbruch berechtigen. Der Fehler läge darin, dass das Bild eben NICHT den zu verhökernden Gegenstand zeigte sondern einen Anderen.....
    • Stubentiger schrieb:

      dh, im Zweifelsfall müsste der Frager zugeben, bewusst ein fremdes Bild benutzt zu haben,

      oder er müsste den Freund, der ihn auf seine unwissentliche Urheberrechtsverletzung hinwies als Zeugen bereithalten?

      dh auch, dass er, wenn er mit dem Auktionsabbruch glücklich durchkäme auf jeden Fall dafür eine Urheberrechtsverletzung an der Backe hätte?




      (Hinweis: hinwies nachgereicht ;) )


      Nö, aus meiner Sicht (zunächst) nicht. Ich wüsste jedenfalls gerne, wer denn dieser Hinweisgeber war. Dann kann man den Rest immer noch sortieren.
    • Das ist ein super Ansatz, den du da erkannt hast @monza.

      Ein Produktbild für einen gebrauchten Gegenstand zu verwenden, ist ja ein Verstoß gegen die eBay-Bilderstandards.

      In dem Fall ist die Frage der Urheberrechtsverletzung vielleicht belanglos, weil das Argument so aussieht, daß man versehentlich ein Standardbild verwendet hat. Welches das war und wessen Rechte verletzt sind, wäre dann gar nicht weiter von Belang.

      Danke für den Hinweis!

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    • pandarul schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Das Geplärre betrogen worden zu sein, ohne eine halbwegs taugliche Hintergrundinformation zu liefern, erinnert doch sehr an gf-net.


      Der Unterschied zwischen auktionshilfe.info und gutefrage.net ist nicht die Qualität der Fragen (kein Forum kann sich die aussuchen), sondern die der Antworten.

      Deshalb macht es keinen Sinn, von "Schreihals" zu sprechen oder jemanden, der sich erkennbar überhaupt nicht mit der Materie auskennt, mit drei Sätzen abzukanzeln.

      Du darfst dich gerne auf die Suche nach einer möglicherweise vorliegende Urherberrechtsverletzung machen, auch die nächsten 5 Seiten damit der Thread noch aufgeblähter wird! Solange sich der Betroffene nicht erklärt wandeln wir, wie so oft, im Reich der grauen Theorie.
      Und abkanzeln? Wann mach ich das und mit wem?
      Für mich ist es nunmal nicht zuviel verlangt, bevor man rumblökt, Fakten auf den Tisch zu legen bzw. zumindest ein wenig nachzulesen. Das kann man hier (Fakten), ganz bequem ggü. der Moderation. Oder man liefert Fakten, wie gesagt.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Solange sich der Betroffene nicht erklärt wandeln wir, wie so oft, im Reich der grauen Theorie.

      da wandeln wir im virtuellen Leben doch die ganze Zeit sowieso :P

      aber Panda hat recht, da ich den Lautsprecher nicht an habe, hab ich hier weder Schreihälse noch blökendes Geplärre gehört.

      Ich weiß ja, GIU dass du das nur schreibst, um den Fragesteller zu provozieren, noch weiter ins Detail zu gehen, aber es ist ja eh akademisch, ob nun die Uhr-Hebe-RechtZfernletzung vorgeschoben ist, oder tatsächlich Grund war. Das wird sich real nur in einem eventuellen Gerichtsverfahren belegen lassen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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