Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Das läßt mich hoffen!

      Es scheint wohl ein lukratives Geschäft zu sein, bei e-bay auf Artikel zu bieten in der Hoffnung das Aktionen frühzeitig beendet werden. Ich frage mich ob e-bay dagegen vorgehen kann. Es ist bedauerlich, so wie im Forum beschrieben, dass die Sammelklage gegen solche Leute nicht möglich ist.
    • Du solltest dir darüber klar werden, daß der Beweis dafür, daß du einen Fehler beim Einstellen gemacht hast, nicht vom Himmel fällt.

      Wann hast du eingestellt? Warum als "neu"? Hast du dich bei den Eigenschaften verklickt? Oder hast du "neu" in die AB geschrieben? Wenn ja, wieso, wo du doch wußtest, daß das nicht auf das Gerät zutrifft? Wann ist dir das aufgefallen? Wie hast du reagiert? Wann hast du beendet? Hast du das Telefon noch?

      Das ist der Minimalsatz an Fragen, die du ohne mit der Wimper zu zucken beantworten können solltest.
    • Kain96 schrieb:

      Es ist bedauerlich, so wie im Forum beschrieben, dass die Sammelklage gegen solche Leute nicht möglich ist.
      Viel bedauerlicher ist es wohl eher das die meisten Abbruchjäger gegen keine Gesetz verstoßen, damit man sie überhaupt mal verklagen könnte.
      Und auch wenn es hier schon oft gesagt wurde, wenn nicht 80~90% der Abbrüche unberechtigt wären, dann gäbe es auch keine Abbruchjäger, also immer schön an die eigene Nase fassen...

      Und wenn ich mir deine Auktion angucken, du hast es als neu sonstiges und sogar explizit als Austauschgerät verkauft, da mit dem Argument "es war ein Refurb" rauszukommen, halte ich für sehr sehr unwahrscheinlich.
    • Pandora schrieb:

      Und wenn ich mir deine Auktion angucken, du hast es als neu sonstiges und sogar explizit als Austauschgerät verkauft, da mit dem Argument "es war ein Refurb" rauszukommen, halte ich für sehr sehr unwahrscheinlich.


      Wobei das ein deutlicher Unterschied ist. Neu (sonstige) ist es bereits, weil es ausgepackt ist.

      Für "Vom Hersteller generalüberholt" hat eBay einen eigenen Artikelzustand, und das gehört auch in die AB.

      Insbesondere ist das Teil nicht wie angegeben "unbenutzt", wenn es refurbished ist.

      pages.ebay.de/help/sell/contextual/condition_1.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • @pandarul
      Das ist aber schon Haarspalerei, wäre der Artikel neu eingestellt worden würde ich ja gar nichts sagen, aber so wirkt das einfach stark konstruiert und auch das

      Kain96 schrieb:

      Die Auktion wurde beendet weil der Artikel nicht mehr zur Verfügung stand.
      (Die Beschreibung war nicht korrekt. Das Handy war nicht neu wie in der Beschreibung, sondern ein überholtes Tauschgerät von Apple.)

      ist doch schon ein Widerspruch in sich. Zumal Apple auch Neugeräte versendet, wenn die Refurbs knapp werden und überhaupt als gravierenden Irrtum würde ich das definitiv nicht werten, aber für ihn gelten ja auch noch die alten AGB, aber auch da sieht sicher anders aus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Entschuldige, es ist klar ein unbenutztes Gerät beschrieben. Das ist keine Lappalie, es ist eine krasse Abweichung von einem Gerät, daß vielleicht überholt ist, aber 10.000 Bestriebsstunden hinter sich hat!

      Pandora schrieb:

      Zumal Apple auch Neugeräte versendet, wenn die Refurbs knapp werden


      Das ist ja genau der Punkt, offenbar dachte @Kain96, daß er ein neues Gerät erhalten hat, und hat dann nicht schlecht gestaunt, als er feststellte, daß das Teil steinalt ist.

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    • Wo soll denn die krasse Abweichung sein, Neu sonstiges heißt laut eBay auch "Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern." und die Garantie wird dadurch auch nicht berührt, Akku als einziges Verschleißteil ist neu, genau wie das Gehäuse, für den Käufer macht das keinen Unterschied.

      Aber warten wir erstmal was Kain96 zum genauen Zustand sagt und ob/wie er das beweisen kann.
    • Bitte? Ich glaube du - mit Verlaub - hast (u.a.) ein Grammatikproblem.

      Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren.


      Die darauffolgenden Erklärungen, daß es sich dabei um "„2. Wahl”, B-Ware oder neu" handeln könne, mit der nachgeschobenen, sich auf jeden der drei Fälle beziehenden Erläuterung, "KOMMA unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern", sagt nichts anderes als der erste (zentrale Satz).

      Wenn mir ein VK ein gebrauchtes Teil mit diesem Artikelzustand andrehen würde, ich würde ihm die Hölle heiß machen.

      Wie kommst du auf die hanebüchene Aussage, eine Platine samt Prozessor und GPU, mithin Komponenten, die (verhältnismäßig) heiß werden, sei kein Verschleißteil?

      Kann es irgendwie sein daß du aus prinzipiellen Erwägungen heraus versuchst, jeden Abbruch in ein für den Abbrecher möglichst schlechtes Licht zu stellen? Was soll das?

      edit: Bah, heute ist wieder Editiertag. Egal: Der VK hat selbst nochmal "unbenutzt" betont. Und was zum Geier soll bitteschön eine Garantie damit zu tun haben, ob der Kaufvertrag über ein unbenutztes Gerät im Neuzustand geht oder eins, das schon etliche Monate gelaufen sein mag?

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    • Das mit dem Unbenutzt habe ich durchaus verstanden, nur ist der Übergang zwischen einem unbenutzten Artikel mit leichten Fehlern und einem generalüberholten mit vielen Neuteilen für mich denkbar gering. Ob ich nun bei einem Auto ein Ausstellungsstück mit 0km oder eines mit 20km Laufleistung bekomme, ja Sachmangel, aber im Verhältnis zur Laufleistung/Haltbarkeit ist das für mich einfach keine deutliche Abweichung. Zumal hier ja nur einige Komponenten schon mal in betrieb waren, oder besser etwas länger in betrieb, denn auch bei der Herstellung laufen die Geräte ja schon mehrere Stunden und optisch entspricht es ja auch einem Neugerät, aber gut.

      Nur solange wir weder wissen wie neu das Gerät nun wirklich war bzw. wie/ob Kain96 das beweisen kann, bringt es auch nicht viel sich darüber zu "streiten"...



      Aber vllt. sollte ich auch einfach gar nichts mehr sagen, scheinbar ist man hier nicht gern gesehen, wenn man nicht jedem Abbrecher noch irgendwie einen Berechtigten Abbruch zurechtbiegt.
    • Ich finde den Abbruchgrund mit der Artikelbeschreibung stimmig.
      Offenbar war es ein Garantiefall und man bekommt dann ein "neues" Austauschgerät. So beschreibt man es umgangssprachl. und so das Empfinden.
      Neu "sonstige" beschreibt, dass die Originalverpackung fehlt und das Ladekabel benutzt wurde.
      Plötzlich dämmert es, dass das Austauschgerät gar nicht neu ist, sondern "nur" generalüberholt.
      Für mich durchaus verständich und nachvollziehbar. Für Pandora offenbar nicht und wie ein Richter darüber denkt, das erfahren wir erst, wenn er darüber entscheidet.
    • Pandora schrieb:

      ja Sachmangel


      Womit wir fertig sind.

      Pandora schrieb:

      Nur solange wir weder wissen wie neu das Gerät nun wirklich war bzw. wie/ob Kain96 das beweisen kann, bringt es auch nicht viel sich darüber zu "streiten"...


      Das ist ja auch völlig korrekt und der Beweis war m.E. das erste, was ich hier angesprochen hatte. Aus technischer Sicht nehme ich an, daß das mit irgendwelchen Trickgriffen feststellbar wäre, aber bei Apple weiß man nie so genau. Was man anhand der Seriennummer bei Apple herausfinden kann, ist die Erstaktivierung. Ansonsten zum Thema: Jünger unter sich.

      Pandora schrieb:

      Aber vllt. sollte ich auch einfach gar nichts mehr sagen, scheinbar ist man hier nicht gern gesehen, wenn man nicht jedem Abbrecher noch irgendwie einen Berechtigten Abbruch zurechtbiegt.


      Das ist ja nun völliger Quatsch, im Gegenteil, die meisten deiner Einwürfe finde ich produktiv. Aber wenn du versuchst den Unterschied zwischen neu und gebraucht als "unwesentlich" abzustempeln, hört es auf. Jedem Käufer, der gebrauchtes Gedöns geliefert bekommt, obwohl neues annonciert war, würde hier völlig zu Recht geraten, den Vertrag mit seinem VK durchzusetzen, notfalls auf dem Rechtsweg. Eine Diskussion darüber kommt mir in der Tat wie eine ums Prinzip vor.

      @Mirabella: Genau.

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    • Gebotsübersicht tolotosde

      Hallo,
      Es gibt doch einige Leute hier die finden das ganz normal 600 mal in 30 Tagen auf hochwertige Produkte zu bieten.
      In dem Fall hier, bleibt der Kauf von den Produkten aber aus.
      Naja, mal schauen wie das so ausgeht!!
      Mir ist nur nicht ganz klar wie ich hier so vorgehen soll....
      Weder kenne ich den/die Person, ich will mich auch nicht mit einem Pseudonym im Internet auseinander setzen.
      Dann werde ich wohl warten bis ein Schreiben vom Anwalt kommt.
      Wer kennt die richtige Vorgehensweise???
      Wer hat das Spiel schon durch??
      Leider konnte ich in den 46 Seiten dies nicht in Erfahrung bringen.
      MfG
      Kain96

    • 1) Feststellen, ob dein Abbruchgrund berechtigt war. Das haben wir in den letzten Seiten diskutiert. Entscheiden kannst du das nur selbst.
      2) Wenn ja, alle Beweise sichern und Johannes Timm schreiben, daß du zum vorzeitigen Beenden deiner Auktion berechtigt warst, das jederzeit vor Gericht belegen kannst und ansonsten keine weitere außergerichtliche Kommunikation mit ihm oder seinem Anwalt wünschst.
      3) Wenn nein, zahlen.
      4) Auf jeden Fall nicht den Fehler begehen, zu glauben, die 600 Gebote (nur?) von Timm würden dich irgendwie retten.
    • Nochmal vielen Dank für die Mühe und guten Tipps !!!
      Vielleicht meldet sich doch noch der eine oder andere Geschädigte!!
      Die Vorgehensweise des Herrn Tolotosde, tolotos38 ist doch sehr fragwürdig.
      Dann wäre der Abbruch der Auktion wohl nebensächlich.??
    • lMache dir lieber den Kopp über deine Argumentation und beantworte lieber (von mir aus auch nur gedanklich) die Frage, weshalb du nicht korrigiert wiedereingestellt hast.
      Du musst deine Argumente untermauern. Zu schreien, ""ach der ist ja böse, der bietet ja ständig", ist doch total bekloppt.