Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Kain96 schrieb:

      Dann wäre der Abbruch der Auktion wohl nebensächlich.??
      In diesem thread steht gefühlte einhundert mal, dass ein solches Verhalten (aus Fehlern, Einschüchterung oder Unwissenheit anderer Kapital schlagen zu wollen) moralisch sicher stark anzuzweifeln ist, rechtlich aber erst mal völlig legal ist.
      Du solltest dich wirklich darauf konzentrieren, einen berechtigten Abbruch darzustellen............... ist viel einfacher als einen fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen und davon auch einen Richter zu überzeugen.

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    • nein, der Abbruch ist nicht nebensächlich, sondern das Profitieren davon sein Geschäftsmodell

      oder was wolltest du wirklich fragen/ hast du gemeint?

      EDIT: PS, hatte die nächsten Antworten auf näcshter Seite übersehn

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    • Natürlich ist mir klar, dass ich mich auf das von Herrn tolotosde vorgebrachte erklären muss, was ich ja auch kann.
      Das diese Machenschaften auch noch Methode haben war mir bis jetzt nicht bekannt.
      Na dann schauen wir mal.....
      Sollte es noch Geschädigte in der gleichen Sache geben wäre das ja wohl nicht ganz rechtens...
      Das wollt ich nur mal so sagen: "Angebotsabbruch ist dann nebensächlich"
      Das kann natürlich auch nach meiner Sache mit dem Herren geklärt werden....
      ob Rechtens oder nicht.
      Wird wohl nicht ewig so weitergehen, ist wohl auch nicht so gut für das Image für Ebay.
    • Kain96 schrieb:

      Sollte es noch Geschädigte in der gleichen Sache geben wäre das ja wohl nicht ganz rechtens...


      Tausende!

      "Rechtens" ist das, was Johannes Timm und Gudrun Fleßner machen. Sie sind auch nicht allein, es gibt viele Abbruchspekulanten.

      eBay kennt Herrn Timm und seine gesamte Aktivität, die sich mittlerweile auf zehntausende Gebote unter verschiedenen Accounts summieren dürfte.

      Bislang ist es nur in wenigen Einzelfällen geglückt, Rechtsmißbrauch nachzuweisen. Rechtsmißbrauch ist das bösgläubige Geltendmachen eines formal bestehenden Rechts, nur damit du das nicht auch noch in den falschen Hals bekommst.
    • Hui,
      das war mir jetzt auch nicht so bekannt, dass es derart viele Gebotsabbrüche bei Ebay gibt.
      Dann ist es wohl auch im Sinne von Ebay das es so viele Nutzer (Abbruch-Jäger) gibt. Wenn die so geduldet werden!!!
      Doch leider werden hier bei der Masse an AJ doch erst mal sehr viele verfolgt.
      Ob der Anbieter das alles richtig gemacht hat oder auch nicht.
      Schön, da wird das Recht ins rechte Licht gerückt.
      Na dann, ist ja alles gut so wie es ist .
      Bissel Schwund ist immer dabei.
      Ich bin schon 10-12 Jahre bei Ebay und so rund 460 Bewertungen, die meisten durch Käufe.
      Hmm....
      Ich hatte noch keine Gebotsabbrüche in meinen Auktionen.
      War wohl nur Glück??
      (Nee, in diesem Fall hätte man das Teil für ein Drittel vom Realwert bekommen können.)
    • Natürlich habe ich keine 460 Apple Geräte gekauft!!!!!
      iPhone 3,4,4s,5,5s,ipad, von denen ich nicht nur jeweils eins gekauf habe!!!!
      Wenn ich auf 20-30 Auktionen hätte bieten müssen, weil soviele Abbrüche dabei gewesen wären,
      da hätte ich mich auf einem anderem Portal umgeschaut!!!
    • Und berichtigt mich bitte aber sagt der Gesetzgeber nicht auch aus das man nur Schadenersatz einigen kann wenn ein "tatsächlicher" Schaden entstanden ist. Mir fehlt da der tatsächliche Schaden. Desweiteren kann er wenn ja auch nur auf Höhe seines Gebotes Schadenersatz einklagen. Und das sind ja nur meist um die 120euro.allerdings stellt sich da wieder die Frage ob es ein tatsächlicher Schaden ist
    • Nö, der Schaden bemißt sich nach (Warenwert - Höchstgebot zum Abbruchzeitpunkt). Und wenn du anzweifelst, daß dieser wirklich entstanden ist, bin ich mir ziemlich sicher, daß Johannes Timm ein $IPHONE aus dem Hut zaubern kann, das er zum Marktpreis gekauft hat. Daß er es hinterher zum selben wieder loswird, ja nun...

      Du kennst ja die üblichen Fragen; warum hast du abgebrochen? Was? Bei welchem Gebot (Artikelnummer?)? Wer hat dich angeschrieben? Womit? Was hast du ggf. bereits geantwortet?
    • Hallo, bei mir war es genauso ein Iphone 5s Gold 16GB. Ich hatte abgebrochen weil ich einen Tippfehler im Text hatte und den nicht kann man ja dann nicht mehr ändern. Grrrr
      Angeschrieben hat mich auch 2mal J. Timm. Geantwortet hab ich ihm nur das er mir gern seine Telefonnummer mitteilen kann um mich mit ihm telefonisch zu verständigen. Desweiteren das seine E-Mail schon fast in Richtung Erpressung geht.
    • Kaiselbst schrieb:

      Ich hatte abgebrochen weil ich einen Tippfehler im Text hatte und den nicht kann man ja dann nicht mehr ändern. Grrrr



      Dann lass dir mal schnell was anderes einfallen.... einen einfachen Fipptehler kann man nun nicht als Abbruchgrund bezeichnen.

      Junge junge... die Ausreden werden immer besser. Kein Wunder dass solche Geschäftsmodelle entstehen. Das sind ja förmlich Einladungen für die Abbruchjäger....
    • Na eigentlich ergab es kein anderes Bild. Ich wollte ihn eigentlich anders beschreiben. Daher wollte ich es abändern. Mir war ja absolut nicht klar das es sowas überhaupt gibt wie den Herrn timm. Es streckt manchmal ja nicht einmal böse Absicht dahinter. Man will halt den Artikel so gut wie möglich verkaufen. Steinigt mich jetzt nicht. Im Nachhinein ist es mir auch klar.
    • Keine Sorge... steinigen wird dich keiner wollen.... nur eben sollte man wissen was man tut. Beim Abbruch werden doch sogar Warnhinweise gegeben. Dann doch mal lieber vorher fragen, bevor man in die Falle tappt.

      Und mal noch eins: wenn man eine Auktion unberechtigt abbricht und man dann nachher einen Vertrag zu einem geringen Preis am Kofferraum hat, lässt man die Auktion durchlaufen und schaut was regulär rumkommt. In den meisten Fällen stimmt zum Schluss der Preis. Der Endpreis bildet sich bei solchen Geräten doch in der Regel erst ganz zum Schluss. Oder man stellt zum Festpreis oder mit Mindestpreis ein. Dann ist man auf der sicheren Seite, löhnt allerdings mehr Gebühren.

      NUR... als 1€-Auktion, also wenn man "zockt" muss man auch damit leben können, dass man verliert.... also weniger erlöst als man sich dachte. Aber die Gefahr, mit den Folgen eines unberechtigten Abbruchs leben zu müssen, sind nunmal höher....
    • Timm Schadenersatz juffure Gudrun Abbruch Auktion

      Kaiselbst schrieb:

      Aber ist denn hier schon jemand der eine Klage erhalten hat bzw hat jemand schon die Vollmacht vom Rechtsanwalt bestätigen können?
      Ja mehrere, :D
      ich melde mich wieder
      Mein Anwalt hat gute Idee wie wir Timm stoppen koennen. :thumbsup:
      Wenn jemand intersiert sei, bitte mir uber email Eure Anwaelte nennen. (emial daress oder Tel Nummer reicht)

      Wir werden die alle anschreiben. Die setzen sich in Verbindung untereiander und die wissen ganz genau was zu tun ist. Wichtig ist dass der Typ vom Schadenersatz lebt.


      Andere fahren in Urlaub ich prozessiere gegen timm weiter.

      Gruss bis bald

      mein Rat nicht zahlen, abwarten die Richter sind vernuenftig. Keine Einzelheiten in Foren (der Feind hoert mit :!: )Leider dauert ein bisschen bis die Richter Sueddeutsche gelesen haben. Die Informationenaustausch ist langsam fuer Gerichte zu langsam


      P.S.
      Frage des Tages:
      Hast du schon dein ebay account gekuendgt? :thumbdown: