Kain96 schrieb:
Dann wäre der Abbruch der Auktion wohl nebensächlich.??
Du solltest dich wirklich darauf konzentrieren, einen berechtigten Abbruch darzustellen............... ist viel einfacher als einen fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen und davon auch einen Richter zu überzeugen.
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