Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • betrug-maubec01 schrieb:

      rincewind schrieb:

      Er begreift es einfach nicht... :wallbash
      Du bist der, der nichts begreifen will aber das macht auch nichts. Ich werde meine Zeit nicht verschwenden mit jemanden zu diskutieren, der mit Betrügern sympathisiert.
      Der Timm handelt NACHWEISLICH wider Treu und Glauben. Er beabsichtigt zu keinem Zeitpunkt einen Artikel zu einem marktüblichen Preis zum Ende der Auktionszeit zu kaufen. Er spekuliert lediglich auf die Fehler anderer Menschen. Eine glasklare Hinderung seiner Anspruchsrechte, die zu beweisen wir (eine ganze Reihe Geschädigter) jede Menge Beweise gesammelt haben.
      Wer mit diesem gesellschaftlichen Tiefflieger ebenfalls negativen Kontakt hat, soll sich bitte bei mir melden, ich bin gerne bereit jedem zu helfen, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
      Wer allerdings mit Betrügern sympathisiert, sollte vielleicht das Forum wechseln. Die Domain auktionshilfe.de suggeriert eigentlich, dass hier Menschen geholfen wird. Nicht dass hier Betrüger unterstützt werden.
      @maubec

      Verstößt es gegen "Treu und Glauben" wenn man einen Schnapp machen will? :wallbash
      Soso, Beweise habt ihr also! Welche denn?
      Den Bockmist habt erstmal ihr gebaut, weil der Preis nicht passte, der Hamster das Handy gefressen oder sich die Omi draufgeetzt hat!

      Betrüger? Ist er denn verurteilt worden? Ansonsten hast du dich erstmal strafbar gemacht :D

      Mag ja sein, daß auf Auktionshilfe.de mit derartigen Personen sympathisiert wird, auf Auktionshilfe.info kenne ich wahrlich niemanden :!:

      Wenn du z.B. mich erwischt, knall ich dir die 18.000€ bei Gericht auf den Tisch und dann wirst du wohl oder übel deine Schätzchen rausrücken müssen.
      So einfach, wie du dir deine Welt malst, ist es nämlich nicht!
      Und da hier ein seriöses Forum ist, solltest du lieber den Mund halten und keine Fragesteller aufs Glatteis führen.
      Das kann nämlich für diejenigen, die deine unbelegten Aussagen glauben, bitterböse werden!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Liebe Leute,
      da keiner von euch die hier kritisieren Einblicke in die Faktenlage hat, müsst auch ihr euch etwas zurückhalten.
      Die Meinung die ich persönlich vertrete basiert auf Fakten die ich kenne und in die ich Einblicke habe, was bei euch nicht der Fall ist.
      Es geht auch nicht darum hier die Ebay-Regularien zu diskutieren, keiner streitet ab, dass man ein Angebot nicht grundlos streichen darf.
      Dennoch darf man auch nicht auf die Fehler der anderen pokern und sich auf Kosten Anderer bereichern, die einen Fehler begehen. Das ist ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
      Also: Jeder der betroffen ist von Timm und seinen miesen Tricks darf sich gerne bei mir melden. Dem lege ich gerne die Faktenlage die ich und viele andere Geschädigte sowie ein Rechtsanwalt der einige von uns verteten hat offen. Bisher hat NIEMAND dem Timm etwas aushändigen müssen. Welche Entscheidung derjenige dann trifft ist seine Sache. Aber es ist ja wohl absolut legitim, das ein Betroffener anderen Betroffenen hilft und Informationen austauscht.
      Wenn man eure Beiträge ließt ist das eine klare Ansage: Bankverbindung rausrücken, Artikel aushändigen, Timm hat recht, du hast unrecht. Einblicke in die Fakten: Gleich Null.
      Also, etwas Zurückhaltung bitte auf allen Seiten, ansonsten lässt sich wirklich mutmaßen, dass hier mit den falschen Leuten sympathisiert wird.
    • Du kapierst es wirklich nicht :wallbash

      Du stolperst hier rein, fängst dann ausgerechnet mit "Treu und Glauben" an :rolleyes: , rückst keine Fakten raus (dann evt. könnt man auch hilfreich zur Seite stehen), und blubberst nur inhaltsleeren Quark.
      Dann lege die Fakten auf den Tisch! Entsprechende Urteile wären schon ein Anfang :!:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ganz ruhig @GIU

      @Maubec
      Mal eine Frage:
      Angenommen Du hättest ein iPhone bei eBay eingestellt. Eine Auktion mit Startpreis 1,- EUR. Vor Ablauf beendest Du die Auktion, weil das Handy von Dir vom Tisch geschmissen wurde oder von mir aus hat auch dein Hund das Ding gefressen. Ich war Höchstbietender als Du die Auktion wegen dem Vorfall abgebrochen hast.

      Hab ich Chancen das Iphone zu bekommen, wenn ich es drauf anlegen würde? Was meinst Du?

      Nur damit du es nicht falsch deutest. Ich würde es nicht darauf anlegen! Also rein hypethetisch!
    • Klar hättest du Chancen und ich würde es dir im Zweifel auch geben, da es ja ggf. mein Fehler war.
      Aber hier ist ja dann die Situation auch eine ganz andere. Du machst das ja nicht "gewerbsmäßig" und bietest auf tausende Artikel im Monat und hoffst dass jemand den Artikel aus Unwissenheit vorzeitig beendest. Sollte ich das jedoch vermuten, weil mir unzählige Mails mit gleichem Text an x Geschädigte vorliegen, weil mir Gebotslisten mit abertausenden Geboten auf hochpreisige Artikel mit immergleichen Geboten vorliegen, weil du hunderte rechtsverbindliche Gebote zurückgenommen hast, weil ich verschiedene Ebaykonten deiner Person zuordnen kann, weil ich weiß, dass du als angeblicher privater Anbieter permanent IPhones verkaufst, weil der Verkäufer deines Hauses aus ähnlichem Grund Anzeige gegen dich erstattet hat / geplant hat etc. etc. etc., dann müsstest du deinen angeblichen Anspruch schon klagweise geltend machen, wenn du meinst dass er berechtigt ist.
      Wer im Übrigen ein einschlägiges Urteil eines aktuellen, vergleichbaren Falles möchte: 12 C 311/12, Amtsgericht Rheinberg, 11.01.2013.
      Ansonsten auch das bekannte Porsche-Urteil, wobei hier die Rahmenbedingungen wieder andere waren.



      Ich klinke mich jetzt aus der Diskussion aus.
      Wie gesagt, wer Hilfe/Informationen möchte, dem helfe ich gerne. Bitte einfach per PN melden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von betrug-maubec01 ()

    • Die Chancen gehen gegen 0.
      Gerne das angegebene Urteil dazu lesen.
      Wie gesagt, wenn du dich im Recht siehst und nicht der Meinung bist, du handelst rechtsmissbräuchlich, dann kannst deinen vermeintlichen Anspruch gerne klagweise geltend machen. Ich werde durch alle Instanzen und bis zum Letzten kämpfen, damit jemand mit einer solchen Masche keinen einzigen Euro von mir sieht! Und ich weiß einige andere Geschädigte dafür an meiner Seite.
    • Nein, die Chancen von FU (und mir) würden keinesfalls gegen Null tendieren!
      Ein einzelnes AG-Urteil ist so wegweisend wie eine ausgerollte Rolle Klopapier :rolleyes:
      Durch alle Instanzen? Sorry, das ist Dampfplauderei.
      Die anderen "Geschädigten" kannst du dir da getrost an die Backe heften!

      In solch einem Prozess stehst du erstmal ganz allein. Es kommt nömlich auch auf den Einzelfall an. :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Und das ist es eben, auf was wir hier immer und immer wieder Hinweisen.

      Die Rechtsmissbräuchlichkeit ist mit vorsicht zu genießen. Ja, immer mehr Richter erkennen diese an. Es gibt aber auch Möglichkeiten, besser gesagt eine Möglichkeit, bei der egal welches negative Profil ich hätte, er mir das Handy zusprechen würde.

      Deswegen waren wir hier vor einer zu großen Sicherheit! Pauschal zu sagen: "Händige dem auf keinen Fall etwas aus!" ist sehr fahrlässig. Auch wenn es stimmen sollte, was Du mittlerweile alles über ihn zusammen getragen hast.
    • Da ging es ja bestimmt auch um einen vergleichbaren Fall, richtig?
      Hast du das Urteil vom AG Rheinberg gelesen?
      Ließ das mal, das entspricht relativ genau der Sachlage.
      Meine Güte, mit welcher Seite sozialisierst du dich hier eigentlich?
      Ist deine Meinung wirklich, dass man sich an Fehlern anderer Leute bereichern und diese wissentlich ausnutzen darf?
    • @Maubec
      Unser "geiz_ist_ungeil" ist gerne etwas impulsiv. Im Grunde genommen hat er das Herz am rechten Fleck. In solchen Fällen wie hier tendiert er aber gerne zu deutlicheren Worten. Nehm es nicht ganz übel. Denn im Kern treffen auch seine Aussagen.

      dass man sich an Fehlern anderer Leute bereichern und diese wissentlich ausnutzen darf?

      Da ist es. Der BGH hat dazu ganz klar entschieden. Ja, man darf es. Unwissenheit schütz bekanntlich vor Strafe nicht. Für den Verkäufer ist es eine Erfahrung, die Klug aber nicht reich macht.
    • forenuser schrieb:

      Da ist es. Der BGH hat dazu ganz klar entschieden. Ja, man darf es. Unwissenheit schütz bekanntlich vor Strafe nicht. Für den Verkäufer ist es eine Erfahrung, die Klug aber nicht reich macht.
      Das ist so nicht richtig.
      Ein Anspruch wird ganz klar gehindert wenn man rechtsmissbräuchlich handelt. Wie gesagt, vgl. bitte benanntes Urteil. Das wäre sicher nicht zustande gekommen, wenn höchstrichterliche Rechtsprechung vorgibt, dass Rechtsmißbrauch zulässig ist (was ja im Übrigen auch das BGB regelt). Da verrennst du dich jetzt etwas.
    • @maubec
      Jetzt hammer das Urteil eines AG in Rheinberg, ein vergleichbares ?(
      Wo ist denn das dir ggü. gesprochene und die ggü. deiner Mitstreiter. Vorlorengegangen?

      Persönliche Daten gehören natürlich geschwärzt!

      Auf Ähnlichkeiten in einem AG-Urteil zu verweisen, ist jedenfalls unsolide. Du behauptest doch, es könne nicht passieren!
      Wer von deinen Mitstreitern wurde verklagt und hat gewonnen?
      Müßte, deinem Geschreibsel nach hier, ja eine lange Liste sein!

      Ein passendes Urteil kannst du aber nicht verlinken, nur ein ähnliches?

      Da mag sich jeder seinen passenden Reim drauf machen :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • betrug-maubec01 schrieb:


      ....
      Dennoch darf man auch nicht auf die Fehler der anderen pokern und sich auf Kosten Anderer bereichern, die einen Fehler begehen. Das ist ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
      ....


      Glaubst Du, was Du da schreibst?


      Seit ebay fühlt sich inzw. jeder noch so unerfahrene Endverbraucher in der Lage als Verkäufer aufzutreten. Das es Ausbildungsberufe, Universitätsstudiengänge etc zu Haufe gibt für diesen Bereich... wen interessiert das? Hinz und Kunz können das Dank ebay inzwischen auch. Es gibt zwar einen speziellen Rechtsbereich für den Endverbraucher, wenn er als Vk auftritt nur ist der Schutz des Endverbrauchers als Käufer bei weitem umfassender.
      .
      Und wenn es beim Verkauf Probleme gibt, dann ist der andere ganz einfach ein Betrüger. Aber war eigentlich bei dem abgebrochenen Angebot der potentielle Käufer als Betrüger zuerst da oder die Schlamperei/ Unwissenheit/der Fehler des Verkäufers?
      Und wie es im Leben so ist, wer eine Steilvorlage liefert, der brauch sich nicht wundern, wenn ein anderer diese nutzt.
      Ob das moralisch korrekt ist... muss jeder für sich selbst entscheiden.
      .
      Es ist nun mal so, dass ohne eine vom Gesetzgeber sehr eng gefassten Begründung für einen Transaktionsabbruchs, dieser zu der unangenehmen Folge eines Kaufvertrags mit dem dann Höchstbietenden führt. Das ist auch richtig so! Sonst könnte ja jeder, dem der Preis zu niedrig ist, die Transaktion abbrechen. Na das würde erst eine Lawine von "Unmoral" auslösen, wenn es gesetzlich korrekt wäre!
      Da finde ich so einen Schnuffi, der auf 100 IPhones 10 EUR bietet, in der Hoffnung, dass einer abbricht und er dann u.U. mit viel Ärger für 10 EUR kaufen kann schon fast lässlich.
      .
      Setzt Euch mit allen Pflichten und Gesetzen beim Verkauf auseinander, gebt den Artikel sauber an, kontrolliert nochmals Eurer Angebot sorgfältig, dann kann Euch so ein Schnuffi garnichts!
      Und wenn einem ein Fehler passiert... dann sollte man diesen auch in Ordnung bringen und die Folgen als Lehrgeld betrachten.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Und wenn jemand meint, wegen seiner eigenen Unfähigkeit vor Gericht gehen zu müssen, weil er glaubt einer Masche der Ausnutzung von Unfähigkeit den Garaus machen zu müssen.....
      .... ich zumindest zahle schon wirklich genug Steuern!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • betrug-maubec01 schrieb:

      Wer im Übrigen ein einschlägiges Urteil eines aktuellen, vergleichbaren Falles möchte: 12 C 311/12, Amtsgericht Rheinberg, 11.01.2013.

      Ja, das Urteil steckt hier irgendwo im Forum. Hast Du in der UB auch gelesen, wieso die Richterin am AG Brungert zu der Überzeugung kam, dass die Gebote des Klägers nicht ernst emeint waren? Das steht nämlich auch drin. Seite 4 des Urteils. Wenn Du tatsächlich einen vergleichbaren Fall hast, müsste dieser Umstand da ebenfalls gegeben sein. Sonst entfällt nämlich dieser Anscheinsbeweis für die Unmöglichkeit zur Vertragserfüllung auf Käuferseite. Damit wird es dann aber für den Verkäufer ziemlich eng.

      Naja, Du musst wissen, was Du (den anderen an)tust.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Finanzielle Mittel = Rechtbindungswille, verstehe ich das richtig? Wenn es für das Gericht das ausschlaggebende Argument sein sollte, dann hat der Verkäufer tatsächlich schlechte Karten. Ich meine hier irgendwo gelesen zu haben, dass immer mehr Gewerbliche auf den Zug aufspringen?

      Wie vermeintlich halbwegs gebildete Menschen sich in bestimmten Lebenssituationen wie kleine Kinder aufführen.