Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Ich bleibe dabei.

      Wenn sich mehrere Betroffene mittels Eurer Hilfe untereinander austauschen wird es Herr Timm schwer haben seine Seriosität eiter nachzuweisen und Schadenersatz abzugreifen.

      Viel ehr könnte ich mir vorstellen, dass ein Urteil, wie gegen Karsten Hort ( 4 O 933/13) von einem Landgericht ergeht.

      Man muss nur wollen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Ich bleibe dabei.

      Wenn sich mehrere Betroffene mittels Eurer Hilfe untereinander austauschen wird es Herr Timm schwer haben seine Seriosität eiter nachzuweisen und Schadenersatz abzugreifen.

      Viel ehr könnte ich mir vorstellen, dass ein Urteil, wie gegen Karsten Hort ( 4 O 933/13) von einem Landgericht ergeht.

      Man muss nur wollen.
      Bedenke dabei, dass ein Urteil nur ganz individuell zu betrachten ist. Vor allem, wenn es um Rechtsmißbracuh geht.
      Rechtsmißbrauch um 10 Uhr bedeutet nicht Rechtsmißbrauch um 10:01. Ich übertreibe dabei nicht. Es ist auch hilfreich, wenn die andere Partei
      nicht rechtswidrig abgebrochen hat.

      Ein Urteil über Rechtsmißbrauch bringt aber einen Gummipunkt. Wenn es genug davon gibt....

      Man darf allerdings anderen Personen keine falsch Hoffnung liefern und auch keine falsche Vorgehensweise.

      Man soll sich erstmal auf das Eprobte verlassen, was schon funktioniert.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Man muss aber auch mal versuchen neue Wege zu beschreiten um diesen Abbruchjägern das Handwerk zu legen. Bei Roos hat das geklappt. Obwohl, er "bettelt" jetzt die Leute an ihm doch. bitte bitte, 30 oder 50 € zukommen zu lassen. Klagen kann er, in seiner Situation, nicht mehr mitels PKH. Er musste sogar etlidhe Klagen zurückziehen, da er keine PKH mehr bekam.

      Er hat mich anlässlich der "Verbandsklage" dermassen angegriffen, dass z.B. bei echte Abzocke die Beiträge vom Admin gelöscht wurden. Das wurde ihm selber unheimlich.

      Frag mal Heiner Hemken, der ist ja auch hier vertreten, wie das geht.
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    • Krennz schrieb:

      ... um diesen Abbruchjägern das Handwerk zu legen. Bei Roos hat das geklappt.
      Weil man sich eben auf ein erprobtes Vorgehen verlassen kann !

      Meiner Meinung nach sollten uns erstmal die Verbraucher wichtig sein. Also auch durch gesicherte Mittel zu beraten.
      Wenn einer neue Wege gehen will - dann werden wir ihn/sie ja ganz bestimmt bis zum Ende begleiten. Egal wie es ausgeht.
      Doch es muss von dem Fragenden kommen - nicht von dem Wunschdenken unserseits.
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    • @Krennz

      Musst du nun deinen Unsinn mit der Verbandsklage auch noch in andere Threads hineintragen? Wie häufig muss man dir eigentlich erklären, warum diese nicht zulässig sein dürfte? Wie viele Threads willst du damit eigentlich noch beglücken? In wie vielen Threads müssen wir dich noch darauf hinweisen? Dank dir findet man übrigens Roos und andere in diversen Threads verteilt, so dass Ratsuchende möglicherweise gar nicht mehr dort landen, wo sie Google in Normalfall hinführen wurde. Hier geht es nicht um Roos und auch nicht um Hort, sondern einzig um Timm. Unterlasse es also bitte, auch diesen Thread OT zu führen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Kann man eigentlich die gleichzeitig gegen Timm laufenden Verfahren irgendwo anfordern? Oder gibt es dafür keine "Kartei"?

      Es würde doch sein handeln/Handlungsabsichten unglaubwürdiger machen, wenn man (nur fiktiv als Beispiel) feststellt, dass gerade 43 Fällen wegen Auktionsabbruchs eines iPhones, 51 Fälle wegen Auktionsabbruchs eines PKWs und vor mir aus noch 21 Fälle wegen Auktionsabbruchs eines TVs am laufen sind, oder?
    • mmr schrieb:

      Kann man eigentlich die gleichzeitig gegen Timm laufenden Verfahren irgendwo anfordern? Oder gibt es dafür keine "Kartei"?

      Es würde doch sein handeln/Handlungsabsichten unglaubwürdiger machen, wenn man (nur fiktiv als Beispiel) feststellt, dass gerade 43 Fällen wegen Auktionsabbruchs eines iPhones, 51 Fälle wegen Auktionsabbruchs eines PKWs und vor mir aus noch 21 Fälle wegen Auktionsabbruchs eines TVs am laufen sind, oder?

      Oder der Richter stellt nur fest, dass Timm bei Wiederverkauf daran denken soll, die Steuern zu zahlen, sowie das rechtliche Unvermögen
      der Abbrecher. Zu bieten und zu klagen ist ja nicht verboten - wenn man dabei nicht unsittlich handelt .

      Die sicheren Wege wurden hier erläutert. Wenn man auf anderes Vorgehen angewiesen ist, da man rechtswidrig abgebrochen hat, dann kann
      man natürlich anderes versuchen. Es ist aber bei weitem nicht so sicher.


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    • Korrekt, diese Sache könnte der Richter auch feststellen.

      Hat hier eigentlich jemand eine Liste von betroffenen erstellen können? Oder Urteile im Bezug Timm sammeln können? Oder ist das mit allen so wie jetzt mit mir, dass hier verstreut Leute zu dem Thema auftauchen, alle dasgleich fragen und letzten Ende nie ein Gesamtbild bei rauskommt?
    • mmr schrieb:

      Hat hier eigentlich jemand eine Liste von betroffenen erstellen können? Oder Urteile im Bezug Timm sammeln können? Oder ist das mit allen so wie jetzt mit mir, dass hier verstreut Leute zu dem Thema auftauchen, alle dasgleich fragen und letzten Ende nie ein Gesamtbild bei rauskommt?
      Ein Gesamtbild lässt sich nur dann erstellen, wenn die Betroffenen mitmachen. Symptomatisch ist aber eher das, was die letzten Schreiber wie "Geprellter", "Trendyandy" oder "AlexK" tun bzw. nicht tun. Keiner von denen ist auf meine Fragen eingegangen oder hat der Redaktion ein Urteil zukommen lassen. Die Ursachen mögen da vielfältig sein: Das Urteil ist nicht so ausgefallen, wie erhofft, man schiebt in seinem Ärger allen die Schuld zu, nur nicht sich selbst, man hat etwas zu verbergen, mangelnder Sachverstand, wie mit dem Problem umzugehen ist etc. Die Betroffenen müssen selbst schon mitarbeiten, wenn dabei etwas Positives herauskommen soll. Aber offensichtlich denken die meisten nur an sich selbst, anstatt anderen zu helfen. Dies tut man übrigens mit Urteilen, die in beide Richtungen ergangen sind!
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    • Hallo,
      Auktion eines Pkw wurde von mir abgebrochen weil in der Artikelbezeichnung also in der Überschrift das Fahrzeug als "Peugot" falsch geschrieben angeboten wurde! Nach Beendigung wurde das Angebot berichtigt und wiedereingestellt und auch korrekt über die Plattform versteigert!
      An der korrekt geschriebenen bzw. Fehlerfreien Auktion hat der Herr Timm natürlich nicht mitgeboten da er kein Interesse an der Sache sondern nur am Schadensersatz hat!
      Gerichtstermin war schon die Firma Timm schickt natürlich nur rechtliche Vertreter läuft noch die Sache suche noch Hilfe!
      Danke vorab.
    • AlexK schrieb:

      Gerichtstermin war schon die Firma Timm schickt natürlich nur rechtliche Vertreter läuft noch die Sache suche noch Hilfe!
      Firma Timm? Du wurdest von einer Firma verklagt und nicht von einer Privatperson? Wie heißt denn die Firma korrekt? Und was ist der Stand der Dinge nach dem Gerichtstermin? Hilfe kann man dir nur anbieten, wenn man alle Details des Sachverhaltes und des Standes kennt, deine Informationen fließen aber mehr als dürftig. Wieso kann dir dein Anwalt nicht helfen?

      Du kannst deine Angaben, den Grund für deinen Abbruch und die verbesserte zweite Auktion nachweisen? Dann sind die Voraussetzungen, mit einem blauen Auge davon zu kommen, doch gar nicht so schlecht. Ein solcher Schreibfehler sollte erhebliche Nachteile hinsichtlich des zu erwartenden Preises mit sich bringen. Hier könnte man unter Umständen mit den ebay-Richtlinien argumentieren, die bei einem "wesentlichen Fehler bei der Beschreibung des Artikels" den Auktionsabbruch erlauben. Der BGH hat ja bereits mehrfach bei seiner Entscheidungsfindung bei vorzeitigen Auktionsabbrüchen auf diese Richtlinien Bezug genommen.Wo genau liegt denn jetzt dein Problem?
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    • AlexK schrieb:

      An der korrekt geschriebenen bzw. Fehlerfreien Auktion hat der Herr Timm natürlich nicht mitgeboten da er kein Interesse an der Sache sondern nur am Schadensersatz hat!
      Also bitte, seiner Meinung nach hatte er doch schon einen Kaufvertrag mit dir, warum sollte er dann erneut bieten um einen zweiten Kaufvertrag zu erwirken ?

      Streiten darf man sich jetzt natürlich darüber ob es sich hierbei um einen wesentlichen Fehler handelt, wobei hier schon geneigt wäre dies zu bejahen, da ja der Markenname ein doch elementarer Teil der Überschrift ist und das Angebot bei Suchen nach eben diesem Fahrzeug aufgrund eben dieses Schreibfehlers nicht aufgeführt wird.
    • Solange Ihr, als betroffene User, es nicht schafft Euch zusammenzutun und die Aktenzeichen und Klageschriften untereinander auszutauschen, die Bieterlisten sicheert und das ganze den betroffenen Gerichten vorlegt, besteht keine Möglichkeit etwas gegen Timm zu tun.

      Es besteht die Hoffnung, dass, wenn diese Daten vorgelegt werden, die Gerichte erkennen, dass Herr Timm hier rechtsmissbräuchlich handelt und die Klagen abweisen, oder zu seinen Ungunsten entscheiden.

      Es ist nur ein Silberstreif am Horizont, denn jeder Richter/in entscheidet anders. Aber es wäre einen Versuch wert.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Solange Ihr, als betroffene User, es nicht schafft Euch zusammenzutun und die Aktenzeichen und Klageschriften untereinander auszutauschen, die Bieterlisten sicheert und das ganze den betroffenen Gerichten vorlegt, besteht keine Möglichkeit etwas gegen Timm zu tun.

      Es besteht die Hoffnung, dass, wenn diese Daten vorgelegt werden, die Gerichte erkennen, dass Herr Timm hier rechtsmissbräuchlich handelt und die Klagen abweisen, oder zu seinen Ungunsten entscheiden.

      Es ist nur ein Silberstreif am Horizont, denn jeder Richter/in entscheidet anders. Aber es wäre einen Versuch wert.

      Solange Ihr, als betroffene User/Abbrecher, es nicht schafft nicht oder nur berechtigt abzubrechen, alte Auktion und Kommunikation sichert und das ganze den betroffenen Gerichten vorlegt,
      besteht keine Möglichkeit etwas gegen Timm zu tun.

      Es besteht die Hoffnung Sicherheit, dass, wenn diese Daten vorgelegt werden, die Gerichte erkennen, dass Herr/Frau Abbrecher hier rechtlich korrekt handelt und die Klagen abweisen, oder zu seinen Gunsten entscheiden.

      Es ist dann nicht nur ein Silberstreif am Horizont, denn jeder Richter/in entscheidet anders nach dem Gesetz.
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    • Respekt für deine Antwort, werv!

      Solange du, Krennz, dich weigerst, die höchstrichterliche Rechtsprechung zu studieren, werden wir sicher nicht Müde werden, dich zu korrigieren, bis du endlich etwas Vernünftiges von dir gibst oder einfach das Forum verlässt.

      Das OLG Hamm hat ja nun vor Monaten schon richtig festgestellt:

      OLG Hamm, Urt. v. 30.10.2014, Az. 28 U 199/13 schrieb:

      Selbst wenn man dem Kläger unterstellen wolle, dass er sich als so genannter "Abbuchjäger" systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu realisieren, setze auch ein solches Vorhaben gerade voraus, dass das jeweilige Höchstgebot bindend abgegeben werden solle.

      Magst du mal auf dieser Grundlage erläutern, inwiefern Timm hier rechtsmissbräuchlich handelt, Krennz?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das was Timm und etliche andere "Abbruchjäger" machen ist ein "Ge3schäftsmodell" um Kohle zu generieren. Es mag zwar im Rahmen der Gesetze liegen. Doch ist es, nicht nur in meinen Augen, Rechtsmissbrauch um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

      ein echter Schaden ist doch den "Abbruchjägern" nicht entstanden.

      Ein Richter hat in irgend einem Prozess mal verlangt, dass der "Abbruchjäger" seinen Verlust nachweisen sollte. Der Prozess wurde eingestellt.

      Solange wir in dem Bereich solche Lari Fari Gesetze haben werden die -Abbruchjäger nicht aussterben.

      Daher gibt es nur eine Möglichkeit dieses Geschäftsmodell zu canceln. Habe Werv und cih ja geschildert.

      selbst wenn ich unrechtmässig abgebrochen habe und in die Fänge eines Abbruchjägers gerate könnte mir der Zusammenschluss mit einigen anderen Verklagten helfen einen Missbracuh nachzuweisen und aus der Sache rauszukommen.

      Was meint Ihr, warum ein anderer Abbruchjäger so sauer auf mich ist, dass er keine Gelegenheit verpasst um zu versuchen mich/sich irgendwie lächerlich zu machen?

      @werv Im Grossen und Ganzen hast Du ja recht. Doch es geht eigentlich nicht um die Leute, die auf der sicheren Seite sind, sondern um die, die aus Unkenntnis und Leichtsinn abgebrochen haben und nun von den Abbruchjägern abgezopckt werden sollen
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Erstens @Krennz

      @werv hat nicht nur im großen und ganzen Recht, sondern einfach komplett!

      Nochmal für dich, da es bei dir ja schwierger ist, einen komplett dargestellten Sachverhalt zu vermitteln.

      -Ein legales Geschäftsmodell bleibt legal, solange es nicht illegal wird.
      -Gibt es keine unberechtigten Auktionsabbrüche, gibt es auch keinerlei Schadenersatzpflichten.
      -Was ein einzelner Richter in einem AG mal gemacht hat, wurde längst höchstrichterlich richtig und komplett dargestellt und tut eigentlich nichts zur Sache.
      -Es hat nichts mit "Lari Fari" wie du es schreibst zu tun, dass es in diesem Staat Gesetze gibt, die auch von jedem einzuhalten sind. Zusätzlich gibt es entsprechende AGB, die wenn rechtgültig, dann eben gelten.
      -Du hast einen Mist geschildert, werv hat korrekt geschildert.
      -Sicher gibt es eine Möglichkeit, bei unrechtmäßigem Abbruch aus der Sache rauszukommen, aber man stellt sich dabei auf die gleiche Stufe wie der Abbruchjäger...... echt tolle Einstellung von dir.
      -Und wieder sprichst du auf R. an........... der macht dich doch nur lächerlich, weil du Mist schreibst, ansonsten ist er auf die sauer, die laufend seine neu eröffneten eBay-Konten sperren, wozu du nicht gehörst.
      Also ganz ruhig Blut, er ist zwar sauer auf dich, aber er tut dir nix, denn du richtest keinen Schaden an, außer hier im Forum oder bei Echte-Abzocke usw., in dem du gebetsmühlenartig Mist erzählst.

      Übrigens ist deine Signatur ja wohl Programm:
      Denn wenn man es rumdreht, dann macht Timm genau das gleiche wie von dir als dein Leitsatz beschrieben........
      Er hatte einen Denkansatz, der rechtlich nicht immer einwandfrei erscheint...............

      Gute Arbeit.....


      Redaktionell bearbeitet.
      Name wurde wegen der Suchmaschinen verkürzt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • Krennz schrieb:

      Das was Timm und etliche andere "Abbruchjäger" machen ist ein "Ge3schäftsmodell" um Kohle zu generieren. Es mag zwar im Rahmen der Gesetze liegen. Doch ist es, nicht nur in meinen Augen, Rechtsmissbrauch um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

      ein echter Schaden ist doch den "Abbruchjägern" nicht entstanden.

      Ein Richter hat in irgend einem Prozess mal verlangt, dass der "Abbruchjäger" seinen Verlust nachweisen sollte. Der Prozess wurde eingestellt.

      ...
      Das Initial zu dieser "Geldgenerierung" gibt der vertragsuntreue Abbrecher, nicht der Abbruchjäger.

      Doch es ist ein Schaden entstanden, mindestens ein Vertrauensschaden in die Verbindlichkeit eines/des Angebots auf einen Vertragsabschluss.
      Wenn das nicht mehr als Grundlage von Verträgen gilt, dann kann man sich die Bedeutung und die Abgabe einer Willenserklärung auch gleich schenken und Lotto spielen, ob Verträge eingehalten werden oder nicht. Also beste Voraussetzungen für eine Willkür.

      Dieses Verhandlungsprotokoll bzw. Urteil über die Beweisbelastung des Klägers hätte ich gerne einmal als Link.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Ausnahmen bestätigen die Regel wie man so schön sagt. Und ja, ein solches Urteil gibt es in der Tat, da aber unlängst von ein par Karlsruher Richtern genau gegenteiliges festgestellt wurde ist es doch wohl egal was irgendein Amtsrichter irgendwann mal entschieden hat.
      Vllt. sollte man dieses Urteil auch gar nicht rauskramen, lesen Abbrecher doch nur was sie lesen wollen und könnten sich dann unter Berufung auf eben dieses Urteil in einen aussichtslosen Prozess stürzen. Tun sie ja auch massenhaft mit dem Alzeyer Urteil, ist doch egal was andere Gerichte oder der BGH zu dem Thema sagen :S