Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Schön, dass du dich hier noch einmal meldest und Glückwunsch zum positiven Ausgang. Damit das aber anderen Betroffenen helfen kann, brauchen wir dringend das Urteil, wie es schumiline ja schon erbeten hat.

      Helmut1930 schrieb:

      Hofentlich zahlt es nicht der Steuerzahler.
      Das war doch ein Zivilprozess. Damit hat der Steuerzahler nichts zu tun.

      Helmut1930 schrieb:

      Nur Mut bei mir waren 3 Verhandlungen (armes Deutschland).
      Deutschland hat mit der Verhandlung auch nichts zu tun. Muss ich jetzt nicht verstehen, oder?

      Helmut1930 schrieb:

      Nach der Verhandlung werde ich gerne die Fakten offenlegen
      Na dann, leg los. Das kann ja anderen nur helfen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Schön, dass du dich hier noch einmal meldest und Glückwunsch zum positiven Ausgang. Damit das aber anderen Betroffenen helfen kann, brauchen wir dringend das Urteil, wie es schumiline ja schon erbeten hat.

      Helmut1930 schrieb:

      Hofentlich zahlt es nicht der Steuerzahler.
      Das war doch ein Zivilprozess. Damit hat der Steuerzahler nichts zu tun.

      Helmut1930 schrieb:

      Nur Mut bei mir waren 3 Verhandlungen (armes Deutschland).
      Deutschland hat mit der Verhandlung auch nichts zu tun. Muss ich jetzt nicht verstehen, oder?

      Helmut1930 schrieb:

      Nach der Verhandlung werde ich gerne die Fakten offenlegen
      Na dann, leg los. Das kann ja anderen nur helfen.
      Wie so häufig werden Nachfragen, deren Beantwortung allen Betroffenen sehr hilfreich sein könnte, ignoriert. Und das, obwohl zunächst großspurig verkündet wurde, nach der Verhandlung alle Fakten offen zu legen. Das lässt nur zwei mögliche Schlüsse zu:

      1. Das von Helmut angeführte Urteil existiert nicht.

      2. Nachdem Helmut sein Ziel erreicht hat, sind ihm alle anderen egal, Hauptsache er durfte im Forum Dampf ablassen.

      In beiden Fällen ist das ein Tritt in den Allerwertesten der "Mitstreiter". Wirklich vorbildlich. :thumbdown:
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ich tendiere zu 1)
      Denn wer vorher so schreibt wie der Helmut, bringt nicht noch nachträglich irgendwelche "Argumente" von wegen "Finanzamt" und "seinen Anwalt unter die Lupe nehmen" vor, schreibt dann aber nichts weiter über ein Urteil, welches er kassiert hat....
      Passt nicht zusammen. Ist aber eigentlich doch immer so: hat man eben NICHT das erreicht, was man vorher erwartet hat, schweigt man lieber....
    • Hallo liebe Foris,

      ich bin neues Mitglied und aufgrund eines anwaltlichen Schreibens auf Euch gekommen.

      Hier mein Fall:

      Im Sept. 2012 stellte ich ein Iphone bei ebay ein. Nach kurzer Zeit bekam ich eine Nachricht, dass mein Angebot beendet worden sei ich habe dieses nicht getan!!
      Sofort hab ich die Höchstbietenden informiert und mich entschuldigt und darauf hingewiesen, dass das iphone zu gleichen Bedingungen wieder eingestellt sei!!. Ebay gab am telefon zu, dass so etwas aufgrund technischer technischer Probleme schon mal vorkäme (natürlich bekommt man so eine Aussage nicht schriftlich!). Direkt habe ich das Iphone mit exakt gleicher Beschreibung wieder eingestellt und für 271 € verkauft.

      Anschliessend meldete sich Mister Juffre und wollte Schadensersatz. Es gab mehrere, nicht immer freundliche emails und dann geschah mehr als 3 Jahre nichts!!

      Heute bekomme ich Schreiben vom Rechtanwalt des guten Herrn indem dieser ca. 300 Euro bei mir einfordert.

      Nach der Summe der Beschwerden ist ja davon auszugehen, dass überhaupt keine Kaufabsicht bestand. Der gute bietet einfach auf hunderte von iphones o.ä. und hofft auf abgebrochene Auktionen. Der Wille eine Sache zu erwerben ist aber Grundlage für das Zustandekommen eines Kauffvertrages (Stichwort Rechtsbindungswille).

      Was ist der neueste Stand? Wer weiss Rat?

      gerne auch PN an mich, da davon auszugehen ist, dass der gute mitliest. Und man muss ihm ja nicht noch gute Ratschläge geben;-)

      Danke schon mal!!!

      Ach ja... Angst vor Gerichten habe ich keine;-)
    • Schwabinger schrieb:

      Nach der Summe der Beschwerden ist ja davon auszugehen, dass überhaupt keine Kaufabsicht bestand. Der gute bietet einfach auf hunderte von iphones o.ä. und hofft auf abgebrochene Auktionen. Der Wille eine Sache zu erwerben ist aber Grundlage für das Zustandekommen eines Kauffvertrages (Stichwort Rechtsbindungswille).
      Das OLG Hamm hat genau dieser Argumentation einen Riegel vorgeschoben. Gerade bei Abbruchjägern müsse man davon ausgehen, dass sie sehr wohl einen Rechtsbindungswillen besitzen, denn sonst würden sie ja gar nicht auf einen Vertrag pochen können. Also verabschiede dich von dem Gedanken, damit etwas zu erreichen.

      Schwabinger schrieb:

      Heute bekomme ich Schreiben vom Rechtanwalt des guten Herrn indem dieser ca. 300 Euro bei mir einfordert.
      Tja, gerade noch rechtzeitig, bevor die Forderung verjährt. Es sieht also nicht gut für dich aus, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du die Auktion nicht selbst abgebrochen hast. Gibt denn die damalige Mail von ebay darüber keinen Aufschluss?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wie gesagt ebay sagt sowas nur am Telefon, schriftlich zugeben würden die das nie im Leben.

      Warum sollte ich ein Angebot abbrechen um es direkt wieder einzustellen?

      Bei Massenprodukten wie einem IPhone weiss man doch schon zu Beginn mit einer Abweichung von 1-2 % was am Ende rauskommt, und die echten Gebote kommen, weil eben alle 2 Minuten ein Angebot endet, erst in den letzten Minuten, daher ist ein Angebotsstand 5 Tage vor Angebotsende überhaupt nicht aussagekräftig!

      Wenn man davon ausgeht, dass vielleicht 1% aller Angebote abgebrochen werden müssen bei der Anzahl der Beschwerden über 1000 Angebote vorliegen. Es muss doch nachzuvollziehen sein, wie oft er den Rechtweg gegangen ist... wer einen Rechtsanwalt 500 mal wegen Angebotsabbruch aufsucht, kann nicht ganz gesund sein, da frage ich mich ob die Person überhaupt rechtsfähig ist... (nur so Off topic;-) )
    • biguhu schrieb:

      Es sieht also nicht gut für dich aus, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du die Auktion nicht selbst abgebrochen hast
      genau das ist der Knackpunkt.
      Ich erinnere mich gut daran, dass vor einigen Wochen/Monaten in der eBay-Community eine Reihe von Verkäufern aufgeschlagen sind, die genau damit Probleme hatten, dass Ihnen von eBay aufgrund technischer Probleme Angebote vorzeitig beendet worden sind. Da kann also tatsächlich was dran sein, dass es auch 2012 solche Probleme gab, bzw. dies nicht definitiv ausgeschlossen werden kann.
      Du solltest versuchen, diese Threads in der eBay-community ausfindig zu machen. Notfalls muss Dein Anwalt eBay als Zeugen laden, wenn es zum prozess kommt.


      hier ein Beispiel:
      community.ebay.de/t5/Archiv-Ei…den-quot/m-p/183812#M2155


      Also, ich habe genau das gleiche Problem und mich beim Kundenservice schlau gemacht. Angeblich sind bei 80000 Kunden die eingestellten Artikel als ZAHLUNGSSYSTEM UNGÜLTIG gelöscht worden, weil eine Software sie fälschlicherweise mit dem neuen (wieder abgeschafften) Zahlungssystem verknüpft hatte.

      Man hätte die Auktionen beobachten sollen, dann den Fehler melden können und dann ... hätten die Angebote im Paket von der Technik "richtiggestellt" werden können.

      Hätte, wäre, sollte.

      Der freundliche Mensch vom Kundenservice hat gesagt, man könne die Artikel bei "Ebay" direkt wiedereinstellen, die potenziellen Käufer der gelöschten Artikel haben keinen rechtlichen Anspruch. Die Provision und Gebühren werden gutgeschrieben.

      Ich hatte meine Artikel mit dem TURBO LISTER eingestellt.

      Der Rat des Mitarbeiters: In der nächsten Zeit Keinesfalls den TURBO LISTER nutzen bis ein Update da ist.
      Weiterer Thread, den Du Dir sichern solltest:
      community.ebay.de/t5/Verkaufen…aq-p/805139#msg1901745845

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    • Schwabinger schrieb:

      Wie gesagt ebay sagt sowas nur am Telefon, schriftlich zugeben würden die das nie im Leben.
      Ich meinte eher die (automatische) Mail, in der der Abbruch bestätigt wurde. oder gab es die nie?

      Schwabinger schrieb:

      Warum sollte ich ein Angebot abbrechen um es direkt wieder einzustellen?
      Ob du damit glaubhaft machen kannst, das du nie abgebrochen hast, halte ich für unwahrscheinlich. Letztlich hast du zwei Optionen: Du zahlst oder du gehst das sehr hohe Risiko ein, dass es vor Gericht noch teurer wird. ich befürchte, dir kann hier keiner die Entscheidung abnehmen.

      Schwabinger schrieb:

      wer einen Rechtsanwalt 500 mal wegen Angebotsabbruch aufsucht, kann nicht ganz gesund sein, da frage ich mich ob die Person überhaupt rechtsfähig ist... (nur so Off topic;-) )
      Ganz im Gegenteil. Da hat jemand ein moralisch fragwürdiges, aber sehr cleveres Geschäftsmodell aufgetan. Damit ist er auch nicht der erste. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe dieser sogenannten Abbruchjäger.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Weiss jemand ob der gute es tatsächlich zum Prozess kommen lässt oder haben sich hier auch welche aussergerichtlich geeinigt bzw. einfach nicht reagiert....

      Der RA hat mir eine Frist zum 12.12. gesetzt, danach sind es dann ja noch 19 tage bis zur Verjährung, zumindestens so wie ich das verstehe oder gilt hier die verkürzte Vejährung von 2 Jahren?

      Wie kann man sich drei!! jahre nicht melden und dann mit sonem Schreiben um die ecke kommen? Wahrscheinlich hat der gute in der zeit Tausende mit der masche verdient!!!
    • Die automatische mail hab ich bekommen. Da steht aber nur drin dass das Angebot abgebrochen wurde. Ganz nebenbei ist der Vorgang über drei Jahre her....


      Das finanzielle Risiko ist mir Wurscht. Erstens denk ich mal das die Rechtschutz zahlt, zweitens kann ich das schon ausshalten;-)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schwabinger ()

    • war nicht wirklich ernst gemeint, darum hab ich es auch wieder getrichen;-)

      Die Tatsache, dass ich den Bieter sofort, benachrichtigt habe und das Angebot unverändert eingestellt habe, spielt keine Rolle?
      Wobei... das stimmt nicht ganz... ich habe das angebotsende so gesetzt dass es dem ursprünglichem Angebotsende entsprach... das Höchstgebot stand bei ca. 85 € und danach praktisch bei 1 €.... nur so.. zu meiner Glaubwürdigkeit...


      Ich musste schnell handeln, da ich mich Tage später (nach Angebotsende) auf 13 monatiger Weltreise befand!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Schwabinger ()

    • Schwabinger schrieb:

      Wie wärs wenn sich alle Geschädigten mal vor seiner Wohnung treffen um das ganze auszudiskutieren?;-) Die Anschrift haben wir ja;-)
      Wieso Geschädigte? Der Geschädigte ist ja in der Regel der Käufer, weshalb er ja auf Schadensersatz bzw. Vertragserfüllung klagt. Es ist also eine ganz blöde Idee, da physischen oder sonstigen Druck auszuüben, weil die Rechtslage nicht so passt, wie man sich das wünscht. In deinem Fall ist die Konstellation allerdings sehr unglücklich, aber das ist nicht dem Käufer anzulasten. Der muss davon ausgehen, dass du einer derjenigen Verkäufer bist, die Ausreden suchen.

      Wenn du es dir leisten kannst, dann sitze es aus und berichte bitte, wie es ausgegangen ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Kann man jemanden als Geschädigten bezeichnen, dessen Geschäftsmodell es ist Geschädigter zu sein? Dann wäre er quasi geschädigt weil er ein Geschäft gemacht hat?
      Echt jetzt?


      Wieso Ausreden?

      Ich hab Ihn direkt angeschrieben, mich entschuldigt und beschrieben dass ich nichts veranlasst habe und sofort unverändert mit verkürzter Angebotsdauer den Artikel wieder eingestellt. Warum sollte ich das tun wenn ich das Angebot hätte abbrechen wollen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schwabinger ()

    • 19 Tage reichen doch locker um im Zweifel schnell noch einen MA zu beantragen, welcher die Verjährung nochmal um 6 Monate verzögert. Ist ja nicht umsonst so das die Drucker beim Mahngericht im Dez. praktisch 24/7 rattern...

      Und ja, grundsätzlich wärst du fein raus, da durch eBay beendete Auktionen nicht in einem Vertrag resultieren. Nur musst du eben auch beweisen das es so war und das ist wie hier schon mehrfach erwähnt der Knackpunkt. Hast du keine Mail von eBay bekommen in der dir der Abbruch mitgeteilt wurde, hast du keine Screenshots der Auktion, was steht dort oben in dem Banner zum Beendigungsgrund ?
      Und warum du das tun solltest ist auch egal, evtl hattest du ja ein Angebot außerhalb eBays und dieser Verkauf kam dann doch nicht zustande, da gibts genug Szenarien. Kannst du denn wenigstens diese "Entschuldigungsmail" nachweisen, oder ist das auch schon alles weg ?
    • "beweisen" ist so eine Sache. Ich denke es müsste für einen Richter plausibel sein...

      Und wenn ich unverzüglich zu gleichen Bedingungen einstelle, denke ich schon, dass dieses plausibel ist. Das Angebot wurde quai ohne Zeitverzug fortgeführt...

      Welchen Grund gibt es denn für den guten nicht den gleichen Preis im Wiedereingestellten Angebot zu bieten. Ein anderes Iphone hat er ja wohl in den geschätzten 2 Stunden nicht gekauft, sonst hätte er mich ja nicht errstmalig 6 Wochen nach Angebotsende angeschrieben (Wahrscheinlich musste er erst alle anderen abgebrochenen Angebote abarbeiten)...

      naja... schaun mer mal...
    • Das ist der Trick des Abbruchjägers, lange zu warten, so dass Du in Beweisnot gerätst. Stimmt Deine Geschichte, hättest Du sie damals schnell beweisen können, er wäre leer ausgegangen. Ob ebay Dir nach 3 Jahren noch eine Hilfe sein kann, Deine Aussage vor Gericht bestätigt, wage ich zu bezweifeln.
    • pewebe schrieb:

      Das ist der Trick des Abbruchjägers, lange zu warten, so dass Du in Beweisnot gerätst. Stimmt Deine Geschichte, hättest Du sie damals schnell beweisen können, er wäre leer ausgegangen. Ob ebay Dir nach 3 Jahren noch eine Hilfe sein kann, Deine Aussage vor Gericht bestätigt, wage ich zu bezweifeln.

      Ja der Gedanke kam mir auch schon, denn bei anderen scheint er wohl schneller vorgegangen zu sein... aber der zeitliche Ablauf einzelner Angebote dürfte ja auch Jahre später noch nachvollziehbar zu sein.