Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Der wird noch einiges auf Halde haben. Immer wenn jemand Zicken macht, wird die Sache zur Seite gelegt und nach 3 Jahren – rechtzeitig vor der Verjährung – wieder hervor geholt. Vermute ich mal. Dann ist das bei den Opfern längst vergessen, alle Beweise gelöscht und es läuft doch viel gleich besser für den Abbruchjäger. Der lässt seine Opfer nicht los, hat Zeit.
    • Manchmal muss man schon an unserem Rechtssystem zweifeln, besonders wenn das Betrügen so leicht gemacht wird.

      Ich frage mich echt was das für Menschen sind, die so ihr Geld verdienen. Wobei, dass muss man ja nun auch sagen, ich finde es genauso ungut wenn jemand, der kurz vor Auktionsende bietet, sein Angebot zurückzieht, weil nicht genug geboten wird.
      Für mich war ebay ein Ort an dem man Dinge verkauft weil sie von anderen noch benötigt werden... die guten alten Zeiten..
      Bei mir ist der Fall anders gelegen...
      1. habe ich nicht abgebrochen
      2. unverzüglich wieder eingestellt
      3. bei Massenartikel, zumeist aus dem elektronischen Bereich, gibt es keine Schnäppchen, weil man zu Beginn schon sehr genau sagen kann was rauskommt, schliesslich endet ja fast minütlich ein neues Angebot (wie z.B. bei einem Iphone)

      Vielleicht fahre ich einfach zu ihm, hau ihm für 400 € eine in die ... und verlange 100 € Schadensersatz - schliesslich hat er ja quasi darum gebeten;-) (sorry, aber der musste jetzt raus;-) )
    • Schwabinger schrieb:

      Manchmal muss man schon an unserem Rechtssystem zweifeln, besonders wenn das Betrügen so leicht gemacht wird.
      Mal ganz unabhängig von deinem speziellen Fall hat das ganze nichts mit Betrug zu tun. Ich würde weitaus mehr an unserem Rechtssystem zweifeln, wenn aus moralischen Bedenken heraus geltendes Recht über Bord geworfen werden würde. Der Bieter wird vor Gericht in aller Regel nur dann Schadensersatz zugesprochen bekommen, wenn der Verkäufer rechtswidrig gehandelt und die Auktion ohne Berechtigung abgebrochen hat. Insofern haben es die Verkäufer selbst in der Hand, diesem Geschäftsmodell das Wasser abzugraben, indem sie selbst rechtskonform handeln.

      Hier wird zu gern Ursache und Wirkung, Schädiger und Geschädigter verdreht. Es bringt nichts, die moralische Keule herauszuholen, es geht einzig und allein um die Rechtslage und die ist eindeutig.

      Schwabinger schrieb:

      3. bei Massenartikel, zumeist aus dem elektronischen Bereich, gibt es keine Schnäppchen, weil man zu Beginn schon sehr genau sagen kann was rauskommt, schliesslich endet ja fast minütlich ein neues Angebot (wie z.B. bei einem Iphone)
      Aber selbstverständlich gibt es Schnäppchen, sonst würde sich das Geschäftsmodell nicht lohnen. Und für diese Schnäppchen sorgen all diejenigen Verkäufer, die unberechtigt vorzeitig abbrechen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Aber selbstverständlich gibt es Schnäppchen, sonst würde sich das Geschäftsmodell nicht lohnen. Und für diese Schnäppchen sorgen all diejenigen Verkäufer, die unberechtigt vorzeitig abbrechen.
      was ich nicht gemacht habe!!! Und wenn man jemanden falsch verstehen MÖCHTE dann geschieht das wohl auch...

      Um das klar zu machen, ich will niemamden schützen, der unberechtigt abbricht. Daher bitte ich nicht allgemein zu antworten sondern zu meinem Fall! ich hab den Eindruck hier antworten viele die schlechte Erfahrungen mit Abbrechern gemacht haben und wenn es gegen einen Abzocker der anderen Seite geht will man seine rechtliche Situation bestärken. Der Thread hat aber eine andere Überschrift. Sinn ist ist es doch dann die zu unterstützen die hier vom Besagten ebayuser absichtlich reingelegt wurden. Ob das das jetzt rechtlich relevant ist, spielt gar keine Rolle. Dieses ewige "ätschibätsch, da hast wohl Pech gehabt oder geschieht dir recht - nervt. Das gilt jetzt nicht explizit gegen biguhu... das ist der Eindruck nach gelesenen 55 Forenseiten...

      Die allgemeinen Ratschläge und Belehrungen sind hier wohl schon zu genüge dargelegt worden.
    • Zu deinem Fall ist doch alles gesagt worden. Meine letzten Antworten bezogen sich auf deine Klagen über das deutsche Rechtssystem, angeblichen Betrug usw. Grundsätzlich ist das aber absolut legal, was der Käufer da tut, ganz im Gegenteil zum Vorgehen vieler Verkäufer. Und deshalb nehme ich dir den Wind aus den Segeln, wenn du hier beginnst, über den Käufer herzuziehen. Für dich zählt einzig, was du hinsichtlich deiner abgebrochenen Auktion beweisen kannst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Schwabinger schrieb:

      ...
      was ich nicht gemacht habe!!! Und wenn man jemanden falsch verstehen MÖCHTE dann geschieht das wohl auch...

      Um das klar zu machen, ich will niemamden schützen, der unberechtigt abbricht. Daher bitte ich nicht allgemein zu antworten sondern zu meinem Fall! ich hab den Eindruck hier antworten viele die schlechte Erfahrungen mit Abbrechern gemacht haben und wenn es gegen einen Abzocker der anderen Seite geht will man seine rechtliche Situation bestärken.
      Um das klarzumachen, bislang ist das, was Du schreibst eine Behauptung Deinerseits, die bisher unbelegt ist und hier geglaubt werden kann. Der Käufer muss das nicht, denn alle von Dir vorgebrachten Argu!ente kann auch ein Verkäufer vorbringen, der unberechtigt abgebrochen hat. Aus dieser Perspektive sieht das nun einmal der Käufer.


      Schwabinger schrieb:

      Der Thread hat aber eine andere Überschrift. Sinn ist ist es doch dann die zu unterstützen die hier vom Besagten ebayuser absichtlich reingelegt wurden. Ob das das jetzt rechtlich relevant ist, spielt gar keine Rolle....
      Das musst Du bitte aber noch einmal erklären.

      Wie kann ein Bieter, der zum Zeitpunkt des aktiven Angebotes bietet, den Verkäufer absichlich "reinlegen", der letztlich alles selbst in der Hand hat, das Abfassen des Angebotes, das Einstellen und auch das Abbrechen?
      Der Bieter kann kaum vorhersehen, dass ein Abbruch erfolgen wird, wenn er auch darauf hofft. Aber dann liegt der Abbruchgrund immer noch nicht in seinem Einflussbereich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Um das klarzumachen, bislang ist das, was Du schreibst eine Behauptung Deinerseits, die bisher unbelegt ist und hier geglaubt werden kann. Der Käufer muss das nicht, denn alle von Dir vorgebrachten Argu!ente kann auch ein Verkäufer vorbringen, der unberechtigt abgebrochen hat. Aus dieser Perspektive sieht das nun einmal der Käufer.
      Der "Käufer" weiss genau, dass ich ihn sofort kontaktiert habe und ich den Artikel direkt zu gleichen Bedingungen eingestellt habe. Das ist seine Perspektive!!
      Warum meldet er sich denn erst 6 Wochen nach den von mir nicht verschuldeten Abbruch um sich dann erst mehr als 3 jahre später erneut zu melden??

      Doch wohl nur, weil er hofft, dass ich nach so langer Zeit in Beweisnot gerate!? Warum, wenn er doch aus seiner Perspektive im Recht ist?
      Ein Beweis muss nicht zwingend durch Belege geführt, er kann auch durch Plausibilität erbracht werden.

      Kann mir jemand sagen wie lange der hier bekannte ebayer (ist ja unter keinem der genannten Pseudonyme mehr registriert) normalerweise braucht bis er seinen Anwalt einschaltet?

      Weiss jemand warum die Pseudonyme nicht mehr regstriert sind?
    • Schwabinger schrieb:

      Und wenn ich unverzüglich zu gleichen Bedingungen einstelle, denke ich schon, dass dieses plausibel ist. Das Angebot wurde quai ohne Zeitverzug fortgeführt...
      Man muss ja auch mal sehen, was der Richter hier für ein Problem hat.

      Glaubt er das, ohne weitere Beweise dafür auf dem Tisch zu haben, und entscheidet, dass ein Abbruch, der auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, den Verkäufer aus der Pflicht entlässt, hier etwas erfüllen zu müssen, wäre das ein Freifahrtschein für sicheres, vorzeitiges beenden eines jeden Angebots.

      Jeder könnte danach sagen "ja, wurde beendet, es gab leider technische Probleme".
      Ohne Beweise kann der Richter also nicht anders (auch, wenn er gerne würde).
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Das musst Du bitte aber noch einmal erklären.
      MUSS ich das???

      Wollmilchsau schrieb:

      Jeder könnte danach sagen "ja, wurde beendet, es gab leider technische Probleme".
      Ohne Beweise kann der Richter also nicht anders (auch, wenn er gerne würde).
      Aus welchem Grund sollte ich das tun, wenn ich das Angebot zu gleichen Bedingungen (mit praktisch gleichem Angebotsende) wieder einstelle?? Also schreib bitte nicht, dass das jeder behaupten könnte. Jemand der seinen Artikel nicht sofort wieder einstellt kann das NICHT behaupten. Da ist genau der Unterschied zu 99,9 % anderer Abbrüche. Im übrigen wurde das auch vor drei Jahren nicht vom Bieter betritten - es war ihm nur egal... Das die Einstellung sofort erfolgte lässt sich sicherlich nachweisen!
      Zumal ich 5 Tage später auf 13 monatige Weltreise ging und somit überhaupt andere Gedanken im Kopf hatte, als Ärger mit ner blöden ebay Auktion zu haben.

      Was ein Beweis ist, habe ich schon mal dargelegt. Vielleicht kann ja jemand wa mit dem Begriff Indiz anfangen!?

      Langsam beginne ich zu glauben, man sollte die Gesamtheit der Abbruchjäger zum Friedensnobelpreis vorschlagen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schwabinger ()

    • Es ist völlig egal warum du es getan hast, meinetwegen hast du dich verklickt oder wolltest mal wissen wie das geht oder oder oder. Und helfen will man dir hier ja, daher wurdest du auch bereits mehrfach gefragt was du überhaupt noch bzg. deiner Behauptungen belegen kannst. Denn was du ja scheinbar nicht verstehen willst, ist das die bloße Möglichkeit eines alternativen Szenarios bzw deiner Behauptung noch lange nicht beweist das es auch so gewesen ist.

      Schwabinger schrieb:

      Der "Käufer" weiss genau, dass ich ihn sofort kontaktiert habe und ich den Artikel direkt zu gleichen Bedingungen eingestellt habe. Das ist seine Perspektive!!
      Naja, du sagst das eBay einfach so deine Auktion beendet hat, dann ist es wohl nicht weniger unwahrscheinlich das deine Nachricht nie beim Käufer angekommen ist (was übrigens wirklich sehr oft passiert). Oder hat er in seiner Antwort auf diese Nachricht Bezug genommen bzw du irgendeinen Beleg das sie angekommen ist ?

      Du könntest den Anwalt auch bitten dir die Screenshots der Auktion und Gebotsübersicht zu übermitteln. Dann wüsstest du zumindest welche Meldung eBay bei deiner Auktion als Abbruchgrund angezeigt hat, denn je nachdem ob eine Auktion vom Verkäufer selbst oder eBay abgebrochen wurde, unterscheiden sich diese Meldungen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Schwabinger schrieb:

      Was ein Beweis ist, habe ich schon mal dargelegt. Vielleicht kann ja jemand wa mit dem Begriff Indiz anfangen!?
      Ja, aber es ist genau wie beim Boxen.

      Wenn du sicher gehen willst, dass sie dich nicht mit einem Punkteurteil verarschen, dann musst du ihn schon auf die Bretter schicken.

      Besser ist das!
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Pandora schrieb:

      Naja, du sagst das eBay einfach so deine Auktion beendet hat, dann ist es wohl nicht weniger unwahrscheinlich das deine Nachricht nie beim Käufer angekommen ist (was übrigens wirklich sehr oft passiert). Oder hat er in seiner Antwort auf diese Nachricht Bezug genommen bzw du irgendeinen Beleg das sie angekommen ist ?
      ich hab ihm/ihr sicher 10 mal den Vorgang mitgeteilt bzw. erklärt nachdem ich bei ebay angerufen hatte... am Anfang kamen so eine Art standartisierter Antworten. Ich möchte aber gar keine Einzelheiten mehr hier benennen, da davon auszugehen ist, dass der gute hier mitliest!!
    • Hier wird auch der ein- oder andere dabei sein, der im Anschluss ev. Probleme hat.

      Störungen bei PayPal

      Du hast ja auch recht, dass du - von dir aus - gar nichts abbrechen wolltest.
      Dem Käufer was vorenthalten wolltest du auch nicht, hast gleich wieder eingestellt.

      Wenn Ebay das nun verbockt, sollte Ebay auch die Verantwortung dafür übernehmen.
      Das tun sie jetzt nun nicht.

      Den Käufer interessiert das alles nicht und er macht, was der Gesetzgeber erlaubt.
      Da kann man von halten, was man will - dürfen tut er das. Ich mag solche auch nicht,
      aber sie gibt´s halt.

      Wenn du jetzt - völlig zu recht - was sauer bist:

      Ich wäre hier eher sauer auf Ebay!

      Nur eine einzige, schriftliche und stichhaltige Aussage würde ausreichen, um das positiv für dich
      zu entscheiden.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Das ist das eigentliche Problem.

      Dass der Käufer ein unsympathisches Kerlchen ist, ist eigentlich sekundär.
      Seine Art hat das hier in die falsche Richtung gezogen.
      Der kann machen, was er will.

      Ebay muss bedrängt werden, dann geht der Käufer hier leer aus.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Komisch!

      Jetzt, wo´s gerade interessant wird......

      (mal angenommen, Ebay stellt alle benötigten Auskünfte zur Verfügung):

      Der Richter sagt, daß der Verkäufer unter diesen Umständen dafür nicht verantwortlich gemacht werden
      kann.
      Was meinst du - was macht dein toller Käufer jetzt? Der Richter hat noch nicht das letzte Wort ausgesprochen, da geht dein Käufer auf Ebay los.

      (mal angenommen, es gäbe viel mehr Abbruchjäger, als du glaubst)

      Ebay würde in jedem einzelnen Fall eine Klage drohen.

      Würde übrigens gar nicht so gut aussehen, auch wenn man in den AGB´s jegliche Verantwortung
      und Haftung ausklammern würde. Oder tun sie´s sogar? Und was würde ein Gericht davon halten?

      Viele Fragen also, die sich da auftun.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Ebay würde....Ebay hätte.........was für ein BlaBlaBla....
      Das Verhalten ist in sich plausibel, Oldschmatter lieferte Verweise auf einen Ebay-Bug.
      Weiteres VK-Engagement, um weitere Belege zu liefern, möglich.
      Darauf sollte der Fokus liegen und nicht auf Ebay macht dies oder jenes und der Richter könnte denken...
      Ein VK, in dieser Situation, kann auch dies und jenes und denkt eben auch.