Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Das Verhalten ist in sich plausibel
      Für dich mag das so sein und ich mache jetzt auch kein weiteres Bla Bla,
      wer das wohl anders sehen wird.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Darauf sollte der Fokus liegen und nicht auf Ebay
      Ja klar, Ebay braucht man ja auch nicht dafür, die "Belege" beschafft man sich kurzerhand selbst.
      Dann solltest du ihm aber auch sagen, woher er sie kriegt.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Wollmilchsau schrieb:

      Dann solltest du ihm aber auch sagen, woher er sie kriegt.
      Auch das steht bereits weiter oben

      oldschmatterhand schrieb:

      Notfalls muss Dein Anwalt eBay als Zeugen laden, wenn es zum prozess kommt.
      Wenn aber @Schwabinger meint, dass allein seine Erklärung für den Richter plausibel ist, dann soll er es so versuchen und das Urteil dann hier posten.

      Im Vorfeld kann ja der Anwalt von @Schwabinger (habe ich das richtig in Erinnerung, dass TE von einer Rechtsschutzversicherung gesprochen hat?) versuchen, schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt von eBay unter Hinweis auf die Beiträge in der eBay-Community eine entsprechende Aussage von eBay zu bekommen.

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    • Neuer Gedanken-Ansatz:
      Der Abbruchjäger führt seine Prozesse unter Zuhilfenahme von Prozesskostenhilfe (kurz: PKH)
      Damit kann man ihn doch packen!
      Der eigene Anwalt kann hier einschreiten.
      Bei Bewilligung von PKH muss man auch offene Forderungen aufführen, da auch diese "Einkommen" sind.
      Hier kann der Anwalt einbringen, dass sämtliche offenen Forderungen aus anderen Abbrüchen darzulegen sind.

      Fehlen dort Forderungen in seiner Auflistung, führt das zur "Erschleichung" von PKH.

      Also erreicht man durch diesen Schritt schonmal, dass jedem mit einem solchen Fall befassten Richter der volle Umfang seiner Abbruch-Geschäfte bekannt ist.

      Das gleiche gilt für "Einkünfte" aus seinen Abbrüchen - also bereits geleistete Zahlungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er diese "netten Nebeneinnahmen" ohne Ausnahme in jedem PKH-Antrag aufgeführt hat.

      Falls jemand also schon gerichtlich mit ihm im Clinch liegt, sollte er seinen eigenen Anwalt darauf hinweisen.
      Der Anwalt hat Einsicht in den PKH-Antrag, und er kann ihn auch anzweifeln.

      2. Schritt ist die Meldung an die Steuerbehörden - hier bestenfalls nicht Meldung an ein Finanzamt, sondern an den Zoll!
      Der Zoll ist ebenfalls zuständig für sämtliche Steuerhinterziehungen - aber wesentlich "schärfer" und besser organisiert als die einzelnen Mitarbeiter eines örtlichen Finanzamtes.

      Die Menge der Einkäufe geht "über den persönlichen Bedarf" hinaus.
      Der Zoll stellt dann sehr unbequeme Fragen nach dem Verbleib der Ware.
      Auch die Höhe der Zahlungen, die zur Abwendung von Klagen eingenommen wurden, haben nicht mehr den Charakter "privater" Einkünfte.
      Die Masse insgesamt macht es professionell und gewerblich.

      Der Abbruchjäger ist - was die Forderungen betrifft - zwar rechtlich auf der sicheren Seite (von Moral rede ich hier nicht!), aber bei PKH und Steuerzahlungen ist er das nicht!
      Ich würde hier ansetzen, um ihm "ans Bein zu pinkeln".

      Hat er nämlich "vergessen", eine offene Forderung oder Einkünfte anzugeben, gerät er selbst in die Mühlen der Justiz.

      Man kann ihm auf dem geraden Weg nichts anhaben....aber vielleicht kann man ihn über Umwege ausschalten. :thumbup:

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    • Das gilt übrigens auch für die Fälle, in denen PKH bereits bewilligt wurde!
      Der PKH-Empfänger verpflichtet sich im übrigen auch mit seiner Unterschrift, "Änderungen der Einkommen- und Vermögensverhältnisse" an das Gericht zu melden!

      Hier ist doch ein ganzer Haufen Betroffener, die bereits gezahlt haben.
      Schließt euch zusammen und stellt eine zeitliche Übersicht der Zahlungen auf.
    • hotel schrieb:

      Der Abbruchjäger führt seine Prozesse unter Zuhilfenahme von Prozesskostenhilfe (kurz: PKH)
      Woher stammt diese Feststellung? Ich gehe davon aus, das steht hier irgendwo im Thread. Magst du bitte mal das Post nennen, ich mag jetzt nicht 58 Seiten nachlesen.

      hotel schrieb:

      Bei Bewilligung von PKH muss man auch offene Forderungen aufführen, da auch diese "Einkommen" sind.
      Und woher stammt diese Erkenntnis? ich halte mal Folgendes entgegen: rfak.de/vermoegen_phh_vkh_ansp…rungen_kerditaufnahme.php

      Geltend gemachte Ansprüche und sonstige Forderungen können, neben Verfahrenskostenvorschuss/ Prozesskostenvorschuss, in einem speziellen Fall als Vermögen angerechnet werden:
      Ist der Antrag noch nicht bewilligt, läuft das Verfahren aber bereits und ist darin ein Vergleich geschlossen worden oder ist ein Teilanerkennungsurteil ergangen, womit dem Antragsteller ein, nach dem allgemeinen Lauf der Dinge erwartbarer, bezifferbarer und erlangbarer Vermögenszuwachs zukommen wird, darf dieser Vermögenszuwachs als einsetzbares Vermögen angerechnet werden.
      Ansonsten dürfen geltend gemachte Ansprüche und sonstige Forderungen nicht dem einzusetzenden Vermögen angerechnet werden. Keine Anrechnung erfolgt auch dann, wenn bereits ein erstinstanzliches Urteil mit vollstreckbaren Sicherheitsleistungen ergangen ist, ein titulierter Kostenerstattungsanspruch oder ein Anspruch auf Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig ergangenen Urteil besteht. Hier gilt, wie allgemein auch sonst: Es darf nur das als verwertbares Vermögen eingesetzt werden, was auch wirklich, als reale Zahlung, zugeflossen ist.
      Unterstreichungen von mir.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • PKH-Antrag "G" Bankkonten /Kraftfahrzeuge /Bargeld/Vermögenswerte

      Bei Unterpunkt G 6. sind unter "sonstigen Vermögenswerten" auch Forderungen vermerkt.

      Die Info, dass er PKH bezieht, habe ich tatsächlich hier aus dem Thread.
      Nummer suche ich raus und reiche sie nach.
    • hotel schrieb:

      Bei Unterpunkt G 6. sind unter "sonstigen Vermögenswerten" auch Forderungen vermerkt.
      Schon, aber du kannst ja oben nachlesen unter welchen sehr speziellen Voraussetzungen diese Forderungen angegeben werden müssen. Das dürfte hier in den allermeisten Fällen nicht gegeben sein. Ich befürchte diesen Ansatz kannst du wieder streichen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • betrug-maubec01 schrieb:

      stiffmeister schrieb:

      Ich werde mich jetzt auch nicht weiter dazu äußern.

      Sollte sich bei mir etwas neues ergeben werde ich es mitteilen .

      Hier weis ja sowieso ein Großteil alles besser und vesteckt sich hinter iwelchen ebay AGB´s , sieht sofort keine Möglichkeit mehr weitere Schritte einzuleiten und gibt auf.
      Aus gleichem Grund auch von mir nur ein Update:
      Es sind mehrere Anträge auf Prozesskostenhilfe bei mehreren AGs anhängig.
      Einer (AG Esslingen) wird von Timm wohl zurückgezogen, da sie eine komplette Offenlegung aller seiner Ebay-Aktivitäten sehen möchten. Da hat sich der Gute wohl ins eigene Knie geschossen.
      In jedem Fall sind seine belegbaren Anträge auf Prozesskostenhilfe Beweis genug, dass er keinen Rechtsbindungswillen haben kann, da er ohne finanzielle Mittel niemals in der Lage sein kann, seine 500-1.000 ständig parallel laufenden Gebote zu 117€ (sein Standardgebot auf Smartphones) oder mehr auch zu bezahlen.

      Die Liste der Geschädigten wächst und wächst, ich bitte weiter alle Leute sich per PN bei mir zu melden, damit ich die Geschädigtenliste erweitern kann.
      Ich brauche dazu Name und Anschrift, Telefonnummer, Ebay-Artikelnummer, Timms Gebot, Timms Ebaynamen, Artikel und Wert.
      Wer Rechtsbeistand möchte, den vermittele ich gerne an einen Anwalt, der mehrere Geschädigte vertritt.

      Viele Grüße an alle ratsuchenenden und auch an die besserwissenden!

      Melde mich wieder wenn es Neuigkeiten gibt!


      Sorry, ich schreibe übers Handy. :S
      Dadurch ist mehr zitiert worden, als ich eigentlich wollte.


      Der Ursprung zu meinem Gedanken-Ansatz ist aber hier zu lesen.


      Wenn der Anwalt den Richter mit der Nase draufstupst, ist die Pflicht zur Offenlegung gegeben.
      Ob die "künftigen Forderungen" dann tatsächlich angerechnet werden, steht auf einem anderem Blatt.


      Aber - so hat man die komplette Übersicht über offene Forderungen, m.E. kann der Anwalt dann mit diesen Leuten in Kontakt treten.
      Da der PKH-Nutzer verpflichtet ist, spätere "Änderungen der Vermögensverhältnisse" dem Gericht ungefragt mitzuteilen, könnte man ihm hier die Hammelbeine langziehen, wenn er nachweislich im Anschluss zu einer größeren Summe Geldes gekommen ist, und dies verschweigt.


      Ich sagte ja, es ist nur ein Gedanken-Ansatz...aber m.E. lohnt es sich durchaus, diesen zu Ende zu denken, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu nutzen.
      Ich hab da ein wenig "um die Ecke" gedacht... :saint:
    • 1. Wenn dem Richter die Masse der Abbruch-Spekulationen deutlich bekannt ist, wird ein Betroffener zumindest auf erheblich mehr Wohlwollen hoffen dürfen, soweit es der gesetzliche Spielraum erlaubt.

      2. Kann die Überprüfung laufender PKH in Gang gebracht werden, wenn belegbar wird, dass eingehende Zahlungen hier verschwiegen werden.
      Sein reales Einkommen dürfte durch die eingetriebenen Forderungen deutlich höher sein, als von ihm angegeben.

      3. Kann man, soweit man den Umfang dann endlich voll belegen kann, eben auch die Steuerbehörden einschalten.

      Wenn er seine Prozesse selbst (vor-) zahlen muss, und die Einkünfte gewerblich angerechnet werden, vergeht ihm vielleicht die Lust auf solche Eskapaden.
      Sicher aber wird er deutlich vorsichtiger sein müssen.

      Der Staat findet es nämlich überhaupt nicht lustig, wenn er betuppt wird!
      Spätestens dann klopfen sie ihm auf die Finger.

      @biguhu Findest du meinen Gedankengang so falsch??? :huh:

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    • @Schwabinger

      Das Video ist durch die nachfolgende Rechtsprechung, insbesondere durch das OLG Hamm längst überholt. Aber das habe ich dir doch bereits in Post #1108 erläutert. Liest du nur die Dinge, die dir genehm sind? Es ist anstrengend, alles wiederholen zu müssen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Das Video ist durch die nachfolgende Rechtsprechung, insbesondere durch das OLG Hamm längst überholt. Aber das habe ich dir doch bereits in Post #1108 erläutert. Liest du nur die Dinge, die dir genehm sind? Es ist anstrengend, alles wiederholen zu müssen.
      wenns anstrengend ist dann lass es doch!!!

      Soweit ich weiss hat ein Urteil eines OLG keine rechtsbindende Wirkung.

      In Deutschland wird immer noch der Einzelfall geprüft. Und... in Bayern laufen die Uhren anders als in Westfalen.

      War heute bei meiner Anwältin, die mir voll umfänglich recht gibt!! Einzelheiten möchte ich aber nicht nennen, da es sich um ein offenes Verfahren handelt.
      Eure Tipps zur Person hier haben mir schon sehr weitergeholfen. Ich geb sicher bescheid wie es ausgeht!!
    • Schwabinger schrieb:

      Soweit ich weiss hat ein Urteil eines OLG keine rechtsbindende Wirkung.
      Das gilt für jedes deutsche Gericht. Allerdings wird man die richtige Argumentation eines OLG nicht so leicht wegwischen können wie das allgemein als Fehlurteil eingestufte Urteil aus Alzey, das sehr gerne von Verkäufern herangezogen wird, um sich an einen Strohhalm zu klammern.

      Schwabinger schrieb:

      In Deutschland wird immer noch der Einzelfall geprüft. Und... in Bayern laufen die Uhren anders als in Westfalen.
      So ein Schmarn! Die Rechtsvorschriften sind in Bayern die gleichen wie in Westfalen.

      Schwabinger schrieb:

      War heute bei meiner Anwältin, die mir voll umfänglich recht gibt!!
      Recht in Bezug auf was? Du solltest bei all deiner Euphorie auch bedenken, dass Anwälte ihrem Mandanten gerne recht geben, weil sie dann ihren Mandanten behalten und wenn es dann schiefgeht, trotzdem ihr Geld bekommen, nämlich vom jenem Mandanten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Schwabinger schrieb:

      In Deutschland wird immer noch der Einzelfall geprüft. Und... in Bayern laufen die Uhren anders als in Westfalen.
      ja, ja, das gute alte Königlich Bayerische Amtsgericht
      wo der Herr Ökonomierat dem Herrn Amtsrichter schon mal beim Weißwurstfrühstück den Weg zur Urteilsfindung gewiesen hat.

      Schwabinger schrieb:

      Eure Tipps zur Person hier haben mir schon sehr weitergeholfen
      oh je
      gesperrt worden sind die Accounts vermutlich erst nach September 2012

      Schwabinger schrieb:

      Ich geb sicher bescheid wie es ausgeht
      sagen alle, und wenn's dann schiefgeht, kommt nix mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()