Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Keine Ahnung ob ich "alte_eule" richtig verstehe, aber ich lese aus dem Post von eule... es gibt Menschen, die ich persönlich nicht zu meinem Umgang zählen möchte.
      Anders: lass Dir als Nachweis bitte die Artikelnr. von denen sich bei Dir meldenden angeblich durch Deinen K ebenfalls Geschädigten geben.
      Da könnte sich die "moralische" Unterstützung ganz schnell in Rauch auflösen.
      .
      Das es - soweit ich das beurteilen kann - eine ziemlich desaströse Situation für Dich ist, ist m.M. nach nicht abzustreiten. Dein Problem ist, dass Du Dein "Recht" (und das ist relativ ungewiss) alleine (als Einzelgeschädigter) durchsetzten musst.

      Spätestens in #46/55/59 ist Dir doch schon der letztlich mögliche Weg aufgezeichnet worden.
      .
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • betrug-maubec01 schrieb:

      Es hat sich ein weiterer Geschädigter des Timms, diesmal unter dem Ebayname "Juffure" per PN gemeldet.
      Bitte meldet euch weiter, die Liste der Geschädigten wächst und wächst.
      In diesem Zusammenhang ist der Hinweis von *alte eule* besonders interessant.

      Hier wurde seitens betr...maub. mehrfach von Rechtsmissbräuchlichkeit und Betrug gesprochen. Man dürfe Fehler anderer User doch nicht ausnutzen ...Treu und Glauben ...bla.
      Er unterstellte Sympathien zu "Betügern".
      Und was ist das jetzt bitte für eine Symphatie zu jenem angeblichen Geschädigten?

      Der ebayer Juffure hat nämlich nicht nur den von Eule genannten Puschel am Start. Mindestens ein weiterer ist noch dabei gewesen: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…e=off&interval=0&items=50

      Und wie redlich ist Pushen? Und was ist da mit Treu und Glauben?

      Offensichtlich hat maubec01 bei Juffure tatsächlich ein iPhone gekauft. Bewertung:
      ok vom 14. Mai 2013. Artikel Apple iPhone 5 16 GB 121016890969 Preis 495 Euro

      Gegenbewertung vom VK: "Alles gut, danke, nette Ebay Kommunikation vom 14.06.

      Hier sieht man schnell, dass jemand, der auf dem Kreuzzug ist - wie betru...-maub... nicht mehr nach links und rechts schaut und jeden nur all zu gerne als Geschädigten sieht, weil es in den Kram passt.
      Da muss man sich dann auch nicht wundern, wenn Urteile eines Amtsgerichtes auf den eigenen und andere Fälle 1:1 draufgeschraubt werden.
      Man macht sich die Welt einfach so, wie sie einem gefällt.
      Andere Meinungen? Nicht gefragt. Man lebt nach dem Motto: Meine Meinung steht fest, verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
    • Wenn betru...maub allerdings gemeint haben sollte, dass juffure auch ein Bieter ist, der auf Abbruch baut und das nachweislich wäre, kann man damit vermutlich den Klagewillen der Person gegen Null bringen.
      In der Summe wäre dann das Bieterverhalten, die vielen anhängenden Accounts (Bei Juffure sind noch mehr zu finden.) dann schon ein deutliches Indiz dafür, dass nicht alles so korrekt genommen wird.
    • Bin mal gespant was
      bei mir raus kommt, ich wollte ein Segelboot verkaufen und habe wie die anderen
      auch die Auktion beendet da ich falsche angaben gemacht habe, (das Boot ist 10
      Jahre älter als in der Beschreibung wurde aber noch im Angebot Korrigiert sah aber nicht gut aus).


      Habe es wieder in Ebay eingestellt und verkauft, der Küfer
      wollte es nicht.


      Im falle eines Falles kann er es haben aber nur Bar bei
      Abholung ohne Hänger und noch im Wasser wie in der Beschreibung, wird teuer.


      Bin mal gespannt ob er es abholt wenn ich darauf eingehe.
      Will ich aber nicht aber im Notfall werde ich wohl müssen aber erst bei der
      Verhandlung. Den Spaß gönne ich mir.
    • betrug-maubec01 schrieb:

      Hallo,
      auch ich habe mit maubec01 zu tun.
      Ich hatte ein Neufahrzeug eingestellt und das Angebot nach ca. 3 Std. wegen Fehlern beendet. maubec01 hatte EUR 450 geboten und mich jetzt nach knapp 4 Wochen kontaktiert und fordert die Herausgabe des Fahrzeuges (Wert ca. 20.000€).
      Im Folgenden seine Mail:



      "Guten Tag Herr XYZ,





      mit Bedauern stelle ich fest,daß Sie am 23.3.2013 den
      Ebay-Artikel Renault Traffic 2.0 dci 9-Sitzer mit der
      Ebayartnr.: 290885026884 vorzeitig beendet haben.


      Da ich zum Zeitpunkt Ihres Handelns der Höchstbietende
      war,ist es im gegenständlichen Fall zu einem Kaufvertrag zwischen Ihnen und mir
      über den Renault Traffic 2.o dci 9-Sitzer gekommen.


      Ich fordere Sie daher auf, mir Ihre Bankverbindung zu
      nennen,damit ich meine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllen und Ihnen den
      ausstehenden Betrag überweisen kann.


      Hierfür setze ich eine Frist bis zum 4.5.2013.


      Sie hätten mir vor Streichung des Gebotes eine
      Anfechtungserklärung schicken müssen,was Sie aber nicht getan haben. Ich ging
      daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag
      festhalten wollen.


      Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.


      Sollte ich wieder Erwarten nichts von Ihnen hören,werde ich
      meinen Anspruch ggf. durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes durchsetzen
      lassen.





      Mit freundlichen Grüßen


      J.Timm (maubec01)"
      Ich vermute stark, dass es hier viele Geschädigte gibt, bitte meldet euch hier. Wenn wir vor Gericht nachweisen können, dass er in betrügericher Absicht handelt sind alle mit ihm geschlossenen Kaufverträge (ob zustande gekommen oder nicht) nichtig.
      Hat jemand seine Adresse oder schon Post vom Anwalt bekommen?
      Wie bekommt man die Gebotsübersicht? Die verlinkte ist etwas unklar, ich sehe hier nicht alle seine Gebote. Aber die Anzahl der Streichungen spricht für sich...

      ja ja der herr timm ist hier im dauer einsatz ist wohl zum hartz 4 ein netter nebenverdiens bei mir hat er ein handy gekauft `´nein nicht gekauft er war nach 3 std der höchstbietende´´aber ich habe die sache beim ra liegen am besten abwarten bis sie post von seinem aw bekommen und dann direkt zum aw ....
    • Skyfire schrieb:

      Guten Morgen,

      habe versucht von Ebay die Adresse zu bekommen. Die stellen allerdings auf Stur und berufen sich auf Datenschutz. Adressen würden die nur rausgeben an Anwälte oder die Polizei.

      Das ganze ist schon echt frustrierend...

      Gruß

      Sky

      ja seine adresse hätte ich auch gern da die von seinem, anwalt schreiben nur ne briefkasten adresse ist... :cursing:
    • Skyfire schrieb:

      Hallo Leute,

      es gibt Neuigkeiten.

      Die ganze Zeit war es ruhig und es hat sich nichts getan. Heute Nacht kam dann eine E-Mail das er die Zahlung angewiesen hat. Das wäre bevor meine Frist (die läuft Mittwoch ab) abgelaufen ist. Er will also jetzt wohl doch ein iphone und keinen Schadenersatz mehr.....

      Jetzt ist der Fall eingetreten den ich eigentlich nicht wollte. Das ganze sollte ihm eigentlich möglichst weh tun und ich wollte Blut sehen.

      Aber ein iphone liefern müssen war nicht keine Absicht.

      Hab ich jetzt noch Möglichkeiten? Bekomme Bauchschmerzen bei dem Gedanken an so jemand liefern zu müssen.

      Vielen Dank

      auf keinen fall liefern... einfach drauf ankommen lassen--- bin auch mit ihm beim aw....
    • cologne73 schrieb:

      auf keinen fall liefern... einfach drauf ankommen lassen--- bin auch mit ihm beim aw....

      Solche pauschalen Ratschläge sind nicht nur nutzlos, sie können höchst gefährlich sein. Es kommt auf einige Faktoren an, ob ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden ist und ob dieser vielleicht sogar angefochten werden kann. Aber derartige Diskussionen sind schon mehrfach an anderer Stelle geführt worden. Beispiele:

      Bundesgerichtshof zum vorzeitigen Abbruch einer ebay-Auktion - Urteil vom 8. Juni 2011 – VIII ZR 305/10
      Die eBay-Falle mit dem vorzeitigen Beenden von Auktionen

      Hast du die Bedingungen in diesem konkreten Fall geprüft? Davon ist doch nicht auszugehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mittlerweile über 25 Geschädigte von Johannes Timm aus 26689 Apen mit den Ebaynamen maubec01, juffure und Boux0.
      Der Ratschlag von cologne73 ist absolut legitim und ich schließe mich voll und ganz an. Wer eine Forderung von J. Timm hat, auf gar keinen Fall zahlen oder liefern sondern Kontakt aufnehmen, Überblick über die Lage und weitere Geschädigte verschaffen und nur bei Bedarf - sprich Klageerhebung bzw. Mahnbescheid durch Timm einen Anwalt einschalten. Wer aus Prinzip rechtlich gegen Timm vorgehen möchte kann danach auch die Kosten für Rechtsbeistand von Timm geltend machen, da es sich um eine ungerechtfertigte Forderung handelt, was jedoch vor Gericht bewiesen werden muss, falls Timm seinerseits der Forderung nicht nachkommt und man selbst klagen muss/möchte. Wer diesen Schritt geht hat meine volle Unterstützung sowie sicherlich auch die Unterstützung vieler anderer.
      Weitere Geschädigte bitte weiterhin per PN melden. Es kommen fast täglich neue dazu.
    • betrug-maubec01 schrieb:

      Der Ratschlag von cologne73 ist absolut legitim und ich schließe mich voll und ganz an.

      Woher niemst du diese Weisheit? Hast du mal Uhus post #108 gelesen? Auch den dazugehörigen Link? Es mag sein, dass es nicht bei jedem berechtigt ist, aber das gehört eben konkret geprüft und nicht mit pauschalen Ratschlägen abgebügelt.

      betrug-maubec01 schrieb:

      Überblick über die Lage und weitere Geschädigte verschaffen und nur bei Bedarf - sprich Klageerhebung bzw. Mahnbescheid durch Timm einen Anwalt einschalten.

      Das ist soweit richtig, das man sich natürlich erstmal einen Überblick verschafft und schaut met wem hat man es zutun und natürlich sollte man sein Angebot prüfen, ob ein rechtlich berechtigter grund zum abbruch vorlag. Liegt der nicht vor, sollte man sich Einigen bevor der Kontrahent weitere Schritte geht.(Wird sonst in der Regel noch teurer.)

      betrug-maubec01 schrieb:

      Wer aus Prinzip rechtlich gegen Timm vorgehen möchte kann danach auch die Kosten für Rechtsbeistand von Timm geltend machen, da es sich um eine ungerechtfertigte Forderung handelt, was jedoch vor Gericht bewiesen werden muss

      Genau das ist der Knackpunkt. Du vermutest erstmal, du seist im recht. Bevor man aber die Lunte zündet, sollte man vorher alles doppelt geprüft haben. Sonst kracht es nicht beim Gegner sondern vorallem auf dem eigenen Bankkonto.
    • Timm handelt rechtsmißbräuchlich, daher ist der Grund für den Auktionsabbruch fast schon sekundär.
      Er hat keine finanziellen Mittel zur Verfügung (Prozesskostenhilfe), bietet aber auf tausende Artikel im Monat im Gesamtwert von zehntausenden Euros oder mehr. Ihm fehlt ganz klar der Rechtsbindungswille und er spekuliert nur auf die Fehler anderer User. Somit handelt er wider Treu und Glauben, was jegliche Ansprüche aus abgebrochenen Auktionen in diesem Zusammenhang hindert.
      Ende der Durchsage, Betroffene bitte weiter melden.
    • betrug-maubec01 schrieb:

      imm handelt rechtsmißbräuchlich, daher ist der Grund für den Auktionsabbruch fast schon sekundär.

      Ja ne is klar und woraus ziehst du diese Erkenntnis? Behaupten kann man viel.

      betrug-maubec01 schrieb:

      Er hat keine finanziellen Mittel zur Verfügung (Prozesskostenhilfe),

      Das sagt nicht aus, dass er keine Kohle hat, sondern nur nicht genug um das direkt zahlen zu können.

      betrug-maubec01 schrieb:

      bietet aber auf tausende Artikel im Monat im Gesamtwert von zehntausenden Euros oder mehr.

      Und jetzt? Darf ein z.b. Arbeitsloser nicht auf ein Handy von 800 und mehr Euro bieten und hoffen ein Schnäppchen zu machen? Klar sind die Chancen gering, aber darum geht es nicht.
      Er biete insgesamt auf Artikel die zusammen diesen Wert haben. Gekauft hat er aber in diesem Preisrahmen dafür noch lange nicht.

      betrug-maubec01 schrieb:

      Ihm fehlt ganz klar der Rechtsbindungswille

      Woraus willst du das nun ableiten? Wenn er im Gericht sagen wir einfach mal es geht im Höchstgebot um 100€ und er legt die auf den Tisch, dann stehst du mit dem fehlenden Rechtsbindungswille blöd da.
    • Noch ein Nachtrag zum Post #113 von @Oberlix

      @betrug-maubec01

      Du musst wirklich weniger pauschal posten und deine Aussagen klarer oder eben ausführlicher tätigen.

      In #110 schreibst du:
      Wer
      aus Prinzip rechtlich gegen Timm vorgehen möchte kann danach auch die
      Kosten für Rechtsbeistand von Timm geltend machen, da es sich um eine
      ungerechtfertigte Forderung handelt,


      Und in #112
      Er hat keine finanziellen Mittel zur Verfügung

      Ja wie denn nun? Glaubst du, ein rechtlicher Laie versteht, dass er sich das Geld (#110) zwar zürückholen kann, er es aber wahrscheinlich gar nicht bekommt?

      Denkst du nicht, dass der Satz in #110 um den Hinweis erweitert werden müsste, dass natürlich dort auch was zu holen sein muss um seine vorauslagten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wieder zu bekommen?

      Ansonsten hat @Oberlix alles gesagt/geschrieben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Und wenn ich für eine Millionen Euro auf Handys biete, und alle am selben Tag gewinne, zu sagen wir mal 1/3 ihres Wertes, und ich habe NULL Cent eigenes Vermögen:

      Dann gehe ich mit dem Geschäftsmodell zu meiner Bank und habe am nächsten Tag meine Million, um die Dinge zu zahlen. Als Sicherheit kann ich ja Telefone im Wert von 3 Millionen Euro anbieten...

      Dieses Rechtsbindungswillen-Geschwafel geht mir wirklich langsam auf die Nerven. In absoluten Einzelfällen mag das nachweisbar sein, und zwar wenn mehrere Faktoren zusammenkommen.

      Aber das "kein Geld"-Argument ist nicht nur bescheuert, sondern schlicht falsch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Guten Tag Herr XYZ,





      mit Bedauern stelle ich fest,daß Sie am 23.3.2013 den
      Ebay-Artikel Renault Traffic 2.0 dci 9-Sitzer mit der
      Ebayartnr.: 290885026884 vorzeitig beendet haben.


      Da ich zum Zeitpunkt Ihres Handelns der Höchstbietende
      war,ist es im gegenständlichen Fall zu einem Kaufvertrag zwischen Ihnen und mir
      über den Renault Traffic 2.o dci 9-Sitzer gekommen.


      Ich fordere Sie daher auf, mir Ihre Bankverbindung zu
      nennen,damit ich meine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllen und Ihnen den
      ausstehenden Betrag überweisen kann.


      Hierfür setze ich eine Frist bis zum 4.5.2013.


      Sie hätten mir vor Streichung des Gebotes eine
      Anfechtungserklärung schicken müssen,was Sie aber nicht getan haben. Ich ging
      daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag
      festhalten wollen.


      Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.


      Sollte ich wieder Erwarten nichts von Ihnen hören,werde ich
      meinen Anspruch ggf. durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes durchsetzen
      lassen.





      Mit freundlichen Grüßen


      J.Timm (maubec01)"






      Hallo,

      ich bin in der Tat auch so ein geschädigter. Der zitierte Text ist 1:1 bis auf das Fristdatum, Absender und meinen Namen (den der Vogel auch noch falsch schreibt :cursing: ) identisch. Bei mir geht es um eine Auktion für ein Handy, welches ich (vermutlich durch einen technischen Fehler im Browser) als Neu: Sonstige (ja, das war ausnahmsweise Absicht, weil fast neuwertig) aber ohne ergänzende Beschreibung eingestellt worden war. Diesen Irrtum bemerkte ich nach exakt 67 Minuten und beendete das Angebot mit Begründung "Das Angebot enthielt einen Fehler".

      Meines Erachtens sollte es doch möglich sein dem Herrn eine gewisse Betrugsabsicht nachzuweisen. Immerhin kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass der Text vom selben Menschen bzw. von der selben "Bande" stammen muss. Über den Abbruch wird doch außerdem der Käufer per Automation informiert, ferner steht es dick und fett umrahmt über der Auktion: "Der Verkäufer hat das Angebot beendet, weil es einen Fehler enthielt."

      Ich erwäge ernsthaft einen Prozess anzustreben, immerhin war mein Abbruch gerechtfertigt. Da das Handy in einer nachfolgenden Auktion mit detaillierten Bildern über den Tisch gegangen ist, könnte ich auch halbwegs plausibel nachweisen, dass es sich in der Tat um ein gebrauchtes Handy mit einer "Minidelle" auf der Rückseite handelte und keinesfalls um ein Neugerät.

      Es kann doch nicht sein, dass dieser Hornochse mit dieser Masche immer wieder durchkommt! Mit verweis auf den Beitrag mit der e-Mail in dem zu 99,99% identischenr Wortlaut genutzt wird, sollte sich vor Gericht doch eine gewisse Systematik nachweisen lassen, oder?

      Ich frage ernsthaft wie manch einer Morgens seinen eigenen Anblick im Spiegel ertragen kann....

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von erik87 ()

    • Hallo Eric,

      dann schreib dem "Käufer" schnellstens, dass Du §119 BGB Irrtum geltend machst.

      Ob das noch reicht, um den Anspruch abzuwehren, ob andere ähnliche Tätigkeiten des Käufers reichen, um eine mangelnde Kaufabsicht gerichtsfest zu untermauern ist eine Sache, die durch einen Richter festgestellt werden. Die Irrtumseinrede hilft möglicherweise etwas - wenn rechtzeitig erfolgt.