Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Nehmen wir doch einfach mal die zu dem Zeitpunkt geltende AGB von eBay und dort stellen wir fest, dass kein Kaufvertrag zustande kommt, wenn nach § 9 Abs. 13 (alt):
      pages.ebay.de/help/community/png-user-old.html#allgemeine

      Wird ein Angebot vor Ablauf der Auktion oder bevor das Angebot per Sofort-Kaufen erworben wurde von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

      Grundsätzlich liegt es dann auch am Bieter, entgegenstehendes vor Gericht zu beweisen.
      Hierbei dürfte der Beweis schwer fallen, vor allen Dingen wenn man davon ausgeht, dass der VK eventuell Zeugen hat und/oder dieses Problem bereits mehrfach (wie von schmatter dokumentiert) aufgetreten ist.
    • Könnte man mal aufhören hier doch eindeutig zweideutig dazu aufzurufen Zeugen zu Manipulieren/Erfinden.

      Und ich verweise auch gerne nochmal auf meinen Tipp die Screenshots der Auktion und Gebotsübersicht vom gegnerischen Anwalt zu verlangen. Wenn da nämlich der berühmte Banner von wegen "Der Verkäufer hat die Auktion wegen XYZ beendet" prangert, dürfte es wohl reichlich schwer fallen gegenteiliges zu beweisen. Denn wenn eine Auktion durch eBay beendet wird, dann steht dort eine andere Meldung.

      Und das es bei einer durch eBay beendeten Auktion zu keinem Vertrag kommt, wurde hier nie bestritten. Nur muss dieser Umstand eben bewiesen werden und da ist die bloße Tatsache das es theoretisch möglich ist, eben alles andere als ein Beweis. Sonst klage ich demnächst auch bei jeder Auktion bei der ich nur mitgeboten habe auf Schadensersatz, soll doch der Verkäufer mal beweisen das ich beim Abbruch nicht Höchstbietender war. Denn es ist ja immerhin möglich und ich habe noch drei Zeugen denen ich erzählt habe das ich beim Abbruch mit drölfzig Euro Höchstbietender war.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Zu einem Richterspruch kommt es ohnehin nur dann, wenn der Bieter das Prozessrisiko eingeht bzw. PKH bekommt.
      Mirabella, das wird er tun, weil er sonst nicht an sein Geld kommt.

      Der macht das auch nicht nebenbei, sonst würde er das nicht nach so langer Zeit wieder rauskramen.
      Dazu gehört ja systematisches Vorgehen. Du hast ein zu harmloses Bild vom "Bieter".

      Der überlegt sich ganz genau, was er tut!

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ich würde seinem Herrn RA noch einmal klipp und klar mitteilen, dass der Abbruch seitens Ebay erfolgte ohne jegliche Einflussnahme seitens VK.
      Wenn du die Posts von vorne mit seinen ersten Angaben liest, dann ist das gar nicht so sicher.
      Möglich, dass er darauf zurückgreifen will, weil´s gerade passen würde.
      Dann hätte er natürlich ein "Beweisproblem" und könnte nur mit in einen Prozess nehmen, was er
      uns vorgetragen hat.

      Berechtigte Frage:

      Warum also holt er sich nicht endlich die entspannenden Belege?

      (Bitte verzeihe mir mein Bla Bla... der Stachel sitzt wirklich tief):

      Der Richter könnte das - nur mit seiner Geschichte - nämlich genau so sehen!

      Warum die Auktion wirklich beendet wurde - sicher weiss das von uns allen nur Schwabinger.
      Also soll er sich gefälligst auch um die Belege dafür kümmern.

      Biguhu hält das für eine gute Idee, Oldschmatterhand hat dazu geraten, ich auch.

      Dann gibt´s keine Fragen mehr und wir müssen nicht mehr rätseln.

      Sollte es zum Termin kommen, dann haben wir einen zufriedenen Richter, alle haben sich wieder lieb und gehen gut gelaunt nach Hause (Käufer ausgeschlossen, sein Anwalt auch).

      Wenn Schwabinger die Belege hier hochschickt und der Bieter oder sein Anwalt das sehen, wird es diesen Termin gar nicht erst geben. (Es sei denn, der Anwalt ist genauso grenzwertig wie sein Mandant und wagt es trotzdem). Auch das ändert aber nichts an der Klatsche, die sie hier vom Gericht kriegen würden.

      Meine Hilfestellung:
      Beweise auch, was du sagst. Ein Richter hört Tag für Tag genug Schwätzer... da kann man sich dann ganz schnell einreihen.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Kaiolito schrieb:

      Wird ein Angebot vor Ablauf der Auktion oder bevor das Angebot per Sofort-Kaufen erworben wurde von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
      Hier wurde nichts gelöscht. Tun die nur, wenn man gegen die Grundsätze verstösst.

      Die in der Technik haben vielmehr beschlossen, dass man mal kurz den Stecker zieht.

      Ist der einfachste Weg, wenn im System was nicht stimmt.
      Das läuft dann wieder hoch und man teilt danach (wenn überhaupt) den Betroffenen mit, dass damit
      rechtlich alles so aussieht, als sei gar nichts passiert.

      "Keiner hat ein Recht auf irgendwas und haftet auch für nichts, weil gar nichts passiert ist".

      So einfach ist das!

      Fairhandel schrieb:

      Schwabinger schrieb:

      Heute bekomme ich Schreiben vom Rechtanwalt des guten Herrn indem dieser ca. 300 Euro bei mir einfordert.
      Pandora liegt da ganz richtig.Welche Beweise führt der gegnerische Anwalt für seine Behauptung des unberechtigten Auktionsabbruchs durch den Verkäufer denn überhaupt an?
      Er muss hier gar nichts angeben. Wäre Teil der Verhandlung.

      Die Angabe, dass ungerechtfertigt vorzeitig beendet wurde, reicht aus!
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Natürlich sollte er sich um Belege bemühen, das schrieb ich bereits.
      Das fängt z. B. schon bei der evtl. Gebührengutschrift an.
      Hochladen würde ich das hier nicht alles und was die Gegenseite im Vorfeld bekommt, das fällt unter Strategie und sollte mit einem fähigen RA, der sich mit der Materie auskennt, besprochen werden.
    • Kaiolito schrieb:

      Dass die von schwabinger angesprochenen Dinge tatsächlich passiert sind, hatte doch oldschmatterhand mit Verlinkungen eindeutig dokumentiert.
      Naja... wer meldet sich denn eigens hier in einem Forum an wenn er einfach eine story erzählt? Was hätte ich denn davon?

      Ah sorry .. ich weiss nicht wie man mehrere Zitate einstellt...

      Der Anwalt hat tatsächlich in seinem Schreiben nicht genauer begründet warum die Forderung besteht. Das war eher nach dem Motto "wie sie ja sicher wissen..."
      Er bestätigt aber in seinem Schreiben, dass ich den Artikel direkt danach über ebay vekauft habe... die Differenz zwischen dem letzten Gebot und dem von mir erzielten Betrag möchte der Anwalt zuzüglich seiner Kosten von mir erstattet haben. Das allein stützt ja schon mal mein Argument. Er gibt meinen Verkauf zu und dass er davon wusste. Warum er davon wusste? Weil ich ihn direkt nach dem "Abbruch" informierte und zu gleichen Bedingungen einstellte... Bei einem Abbruch und Wiedereinstellung ergeht auch automatische eine Nachricht an den Bieter, oder nicht?
      Welche Vermutung sollte ein Richter haben, warum sollte ich ein Angebot abbrechen, wenn ich es dann mit 1 € Mindestgebot bei gleichem Angebotsende wieder einstelle?

      Mir gehts auch mitnichten um die Kohle. Wenn ich den Ärger sehe der mir bevorstehen könnte, würde ich besser zahlen und hätte meine Ruhe. Mir gehts da um mehr..

      Uhu... bitte nicht antworten! Sie haben das ja schon 10 mal geschrieben!
    • Ich finde deine Geschichte zwar in sich plausibel und sie wird durch die Hinweise Oldschmatters unterstützt, aber dein ständiger Verweis auf die Wiedereinstellung ist alleine doch ein bisschen dünn.
      Manche brechen ab, weil sie sich es anders überlegt haben, um es sich dann wieder anders zu überlegen.
      Verkaufsverhandlungen ausserhalb Ebays scheitern dann doch etc.
      Ein guter Beleg wäre eben ein Screenshot, entweder steht dort ein Abbruchgrund z. B. "Angebot enthielt einen Fehler" oder "Artikel nicht mehr vorrätig" (oder so ähnlich), dann liegt nahe, dass du abgebrochen hast oder das ist nicht gegeben und es handelte sich um diesen Bug.
      Es könnte durchaus sein, dass eben aus diesem Grund die Gegenseite eben dieses beendete Angebot bzw. einen Screenshot nicht als Nachweis vorlegt, weil dadurch deine Geschichte stimmig wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Schwabinger scheint halt irgendwie dem Glauben verfallen, bloß so etwas wie "berechtigte Zweifel" bzgl. der Tatsachenbehauptung des Klägers beim Richter erwecken zu müssen, um fein raus zu sein. Das ihm hier jeder was anderes sagt scheint er leider nicht wahr haben zu wollen :(
    • Es gibt ja auch Urteile in denem dem Kläger vorgeworfen wird so lange mit den Ansprüchen zu warten. Vom Beklagten könne nach solch einer Zeit nicht erwartet werden noch Belege vorzulegen. Jetzt mal im Ernst... der einzige Grund warum warum er so etwas nach über drei jahren auskramt ist doch, dass er damit rechnet, dass der Beklagte in Beweisnot kommt.

      Naja... ob das ne Tatsache ist was behauptet wird sei mal dahin gestellt.. Den Nachweis hat er noch nicht erbracht und selbst ein screenschot kann leicht nachbearbeitet werden.
      Ich weiss auch gar nicht ob derjenige überhaupt der Höchstbietende war, ich hatte jedenfalls immer Kontakt zu einer Frau (ich hab irgendwie nen Namen wie Fechner oder so im Gedächnis). Der Kläger ist ja wohl ein Mann.. Ich meine auch, dass der Höchstbetrag höher gewesen wäre als im anwaltlichem Schreiben angegeben ...

      Weiss jemand warum der gute anscheinend immer wieder von ebay ausgeschlossen wurde und sich dann wieder angemeldet hat? Hat er gegen ebay Bestimmungen verstossen? Hat er evtl. unerlaubte software benutzt? Diese würde gegen ebay Bestimmungen verstossen und ein Rechtsgeschäft käme schon deshalb nicht zustande...

      Wenn er ja ein sogenannter Abbruchjäger ist und in solchem Umfang agiert dann ist er wohl nicht als Privatmann tätig sondern übt ein Geschäft aus. Vor einem Rechtsgeschäft muss ich aber doch wohl wissen ob ich es mit einer Privatperson oder mit einer Firma zu tun habe!?

      Hat der gute ein angemeldetes Gewerbe?

      Fragen über Fragen....
    • Schwabinger schrieb:

      Es gibt ja auch Urteile in denem dem Kläger vorgeworfen wird so lange mit den Ansprüchen zu warten.
      Dann wirf doch mal diese Urteile in die Diskussion.

      Schwabinger schrieb:

      Vom Beklagten könne nach solch einer Zeit nicht erwartet werden noch Belege vorzulegen.
      Sagt wer?

      Schwabinger schrieb:

      Jetzt mal im Ernst... der einzige Grund warum warum er so etwas nach über drei jahren auskramt ist doch, dass er damit rechnet, dass der Beklagte in Beweisnot kommt.
      Jeder darf in einem Zivilprozess den für ihn günstigsten Zeitpunkt wählen, um eine Klage einzureichen.

      Schwabinger schrieb:

      Wenn er ja ein sogenannter Abbruchjäger ist und in solchem Umfang agiert dann ist er wohl nicht als Privatmann tätig sondern übt ein Geschäft aus. Vor einem Rechtsgeschäft muss ich aber doch wohl wissen ob ich es mit einer Privatperson oder mit einer Firma zu tun habe!?
      Wer sagt, dass du das musst? Als Verkäufer hast du vor Vertragsschluss niemals irgend welche Informationen über deinen Käufer.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.