Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Schwabinger schrieb:

      und wenn ich in meinem Angebot ausdrücklich schreibe "Verkauf nur an nicht geschaftlich Tätige"??? ... "mit Abgabe eines Gebotes erklären sie sich damit einverstanden..."
      Dann wird das Bestandteil des Kaufvertrages bzw. es entsteht eben kein Kaufvertrag, wenn ein gewerblicher Händler Höchstbietender wird. Aber das stand doch gar nicht zur Diskussion.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Pandora schrieb:

      Schwabinger scheint halt irgendwie dem Glauben verfallen, bloß so etwas wie "berechtigte Zweifel" bzgl. der Tatsachenbehauptung des Klägers beim Richter erwecken zu müssen, um fein raus zu sein. Das ihm hier jeder was anderes sagt scheint er leider nicht wahr haben zu wollen
      Das ich nichts in der Hand habe, habe ich aber auch so nie geschrieben. Ich werde meine beweise hier aber auch nicht kundtun und so dem Kläger in die Hand spielen...

      Und während ich das schreibe bekomme ich von einem anderen Käufer die Nachricht, erhabe den kauf einer Kamera bei mir nie getätigt und wisse auch nichts davon. Bei Paypal hab ich seit drei Tagen eine offene Zahlung... ebay macht echt keinen Spass mehr. Für mich war ebay immer was wo private leute was verkaufen und andere, weil sie es brauchen, bieten. Ich find das schon schade. Ebay macht keinen Spass mehr...
    • neuester Stand....

      Ich wurde erneut, 2 tage nach Ablauf der gestzten Frist, vom gegenerischen Anwalt angeschrieben der nochmals eindringlich auf Zahlung meinerseits drängte.

      Dieser hätte zum 31.12. das gerichtliche Verfahren einleiten müssen um dem Fristablauf vorzubeugen. Bisher habe ich nichts mehr gehört bzw. erhalten... hat jemand eine Ahnung wielange eine Zustellung eines Mahnbescheides bzw. die Mitteilung der Klageerhebeung dauern kann?

      Danke!!

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    • Ich will jetzt nicht nochmal alles lesen, aber wenn der Herr vom Kaufvertrag zurückgetreten ist und Schadensersatz gefordert hat, dann beginnt die Verjährungsfrist erst mit diesem Rücktritt. Ein etwaiger Mahnbescheid hemmt das ganze nochmal um 6 Monate und Zustellungen von Gericht können gut und gerne mal 1~2 Wochen dauern.
    • So da ich versprochen hatte vom Abschluss der Geschichte zu berichten. Aber so wirklich scheint es ja nicht zu interessieren;-)

      Bis heute, 2 Monate und 3 tage nach Ablauf der ,habe ich weder von dem Anwalt noch vom "Kollegen" Juffre was gehört.

      Er, im Gegensatz zu allen Besserwissern hier, wusste wohl wie schlechte seine Chancen standen!

      Allen noch viel Spass in der Auktionshölle - verbrennt Euch nicht!;-)

      Ich bin dann mal weg und mach ne Fortbildung zum Abbruchjäger;-))))
    • anscheinend bin ich ja der Einzige der noch hier schreiben mag....

      Ich hatte mich ja schon ein wenig geärgert, dass ich nichts mehr gehört hatte. Um so mehr freute ich mich gestern nun doch die Klageerhebeung zugestellt zu bekommen:-)

      Diese ging am 28.12. beim Amtsgericht ein, das dann wiederum fast 3 Monate für die Zustellung brauchte...

      Der gute möchte eine schriftliche Verhandlung... na, ob ich ihm diesen Gefallen tun werde...

      Morgen Rechtsanwaltstermin... wenn gewollt teile ich weiteres mit wenn nicht dann nicht...
    • sodale... das neu BGH Urteil ist ja nun schlecht für Abbruchjäger ausgefallen!

      Und was soll ich sagen... ich hab den Prozess gewonnen!!

      Allerdings ging der Richter nicht direkt auf den Vorgang ein. Er prüfte zunächst ob alle Grundvorussetzungen für eine Klageerhebung gegeben waren. In meinenem Fall hat der Kläger den Beitrag zur Klageerhebung zu spät eingezahlt. Somit wsr der Fall verjährt!!:)

      Aber auch sonst kamen interessante Dinge zu Vorschein. Der Kläger war zum Zeitpunkt der Auktion überhaupt nicht Eigentümer des zu grunde liegenden Accounts. Die war seine Lebensgefährtin.

      Die ebayprobleme waren genau in dem Zeitraum der Auktion!

      Ebay speichert Daten zwar nur für 3 Monate. Allerdings waren ein Grossteil der Daten noch auf dem US Server. Ein Herr von ebay in der Schweiz zeigte sich erstaunlich kooperativ!!

      Also.. an an Geschädigten... das sind schlechte Zeiten für Abbruchjäger:)

      Ich habs durchgezogen, obwohl mir die meisten hier keinen Mut machten!!:)
    • Schwabinger schrieb:

      Allerdings ging der Richter nicht direkt auf den Vorgang ein. Er prüfte zunächst ob alle Grundvorussetzungen für eine Klageerhebung gegeben waren. In meinenem Fall hat der Kläger den Beitrag zur Klageerhebung zu spät eingezahlt.
      Also ein Verfahrensfehler.

      Schwabinger schrieb:

      Also.. an an Geschädigten... das sind schlechte Zeiten für Abbruchjäger:)
      Warum? Weil dein Abbruchjäger versäumt hat, die Zeche zu bezahlen?

      Schwabinger schrieb:

      Ich habs durchgezogen, obwohl mir die meisten hier keinen Mut machten!!:)
      Die Hoffnung damit zu machen, dass dein Kläger einen Formfehler begehen könnte, wäre wohl auch mehr als unseriös.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • naja...
      1. als erste Reaktion einer Redaktion einer Plattform die sich mit ebay Betrug u.ä. befasst hätte ich mir einen Glückwunsch zum gewonnenem Prozess gewünscht.

      2. Eine nicht unerhebliche Zahl von Klagen werden aufgrund Verfahrensfehlern entschieden

      3. War der hier Bekannte Kläger nicht Inhaber des Accounts juffure, das ist wohl eine neue Information!

      4. Beziehe ich mich auf das Urteil des BGH vom 24.08. Diesen Jahres das praktisch die Urteile anderer OLG zum Thema kassiert hat. Die zuvor hier gemachten Begründungen ziehen daher nicht mehr. Ich geh davon aus, dass das Urteil hier bekannt ist da es es durch die Presse ging.
    • Schwabinger schrieb:

      sodale... das neu BGH Urteil ist ja nun schlecht für Abbruchjäger ausgefallen!
      Es gab aber zwei Urteilsverkündungen am 24.08, das eine davon wird nur leider völlig verdrängt obgleich dort doch einem Abbruchjäger ganze 16.000€ Schadensersatz zugesprochen wurden.
      Aber es geht dir ja um das Urteil mit dem Bieter der parallel mit dutzenden und auf verschiedene Personen/Firmen registrierten Accounts quer durch en Warenkatalog Gebote über mehrere hunderttausend Euro Platzierte, trotz des Wissens um die neue Auktion ein halbes Jahr wartete bis er sich überhaupt bei dem Verkäufer meldete und seine Forderung letztlich unverbindlich an einen dritten abtrat.
      Eine solche Konstellation dürfte wohl auf die allerwenigsten Abbruchjäger zutreffen, weshalb dem anderen eben auch Schadensersatz zugesprochen wurde. Und wer hier ein wenig im Forum querliest, wird auch merken das die tendenzielle Empfehlung eher Richtung "nicht zahlen" geht.

      Ach ja: Glückwunsch zum gewonnenen Verfahren :)

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    • Schwabinger schrieb:

      4. Beziehe ich mich auf das Urteil des BGH vom 24.08. Diesen Jahres das praktisch die Urteile anderer OLG zum Thema kassiert hat. Die zuvor hier gemachten Begründungen ziehen daher nicht mehr. Ich geh davon aus, dass das Urteil hier bekannt ist da es es durch die Presse ging.

      Schwabinger schrieb:

      Der Fall ähnelt in vielen Dingen meinem Fall und folgt meiner Einschätzung / Argumentatio die ich hier abhegen hatte die hier als Quatsch o.ä. abgetan wurde.

      Deine Argumentation ist nicht als Quatsch abgetan worden, sondern es ist lediglich die damalige Rechtsprechung dagegen gestellt worden. Das OLG Hamm und somit immerhin die zweithöchste Instanz, die man in Deutschland anzuführen hat, hat unmissverständlich klar gemacht, dass es gerade bei Abbruchjägern ein Vertragsbindungswillen erkennt. Bis auf einige wenige Amtsgerichte hat sich diese Rechtsprechung auch über Jahre durchaus gefestigt. Dass der BGH dies jetzt anders sieht, heißt noch lange nicht, dass andere Gerichte nun auch alle umschwenken müssen, man wird aber an der Entscheidung nur schwer vorbei kommen. Kassiert worden, wie du es ausdrückst, ist da schon gar nichts. Die Urteile haben weiterhin bestand und können auch in Zukunft so nicht ausgeschlossen werden. Und: es wird weiterhin auf den Einzelfall ankommen: Wie definiert man einen Abbruchjäger und wie weist man das Abbruchjäger-Dasein nach? Wann ist der Bieter ein Abbruchjäger und wann jemand, der sein Geschäftsmodell darauf ausgerichtet hat, Ware sehr günstig zu ersteigern, um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen? Ein Freibrief für alle Verkäufer ist das Urteil des BGH schon gar nicht, wie man sieht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Pandora schrieb:

      Es gab aber zwei Urteilsverkündungen am 24.08, das eine davon wird nur leider völlig verdrängt obgleich dort doch einem Abbruchjäger ganze 16.000€ Schadensersatz zugesprochen wurden.


      Die ist nicht verdrängt worden, einzig ging es in diesem Urteil überhaupt nicht um Abbruchjägerei, sondern ums Dummpushen. Die vom BGH zu beantwortende Frage war, ob eine Vielzahl entsprechender Eigengebote insofern wirksam sind oder als nicht abgegeben zu betrachten.

      Daß der Käufer in anderen Fällen auch abbruchspekuliert hat, soll bitte inwiefern einen Einfluß auf diesen Fall haben? Er hat doch den vollen Preis geboten, sogar mehr, als der Marktwert war! Kann natürlich sein, daß er sich absichtlich hat dummpushen lassen, aber den Nachweis zu führen wird wohl eher schwer, und außerdem ist das auch eher unwahrscheinlich, immerhin hätte ja ein echtes Gebot reinkommen können.

      Kannst du mir mal eben die Frage beantworten, welches Interesse du damit verfolgst, zu der ohnehin für den Laien nicht einfach zu überblickenden Abbruchdiskussion FUD zu verbreiten?

      .

      @schwabinger:

      Ich hatte deinen Fall damals gelesen und im Gegensatz zu den Beteiligten hätte ich dir von Anfang an deutlich bessere Aussichten eingeräumt, weil ich der Meinung bin, daß sich mit dem zugrundeliegende eBay-Ausfall leicht der Anspruch des "Käufers" erschüttern hätte lassen. Herzlichen Glückwunsch zum Sieg, auch wenn er anders gekommen ist als erwartet. Ich begrüße deine Einstellung, einem Abzocker nicht freiwillig deine Kohle in den Rachen zu werfen.

      Nichtsdestotrotz hat dein Fall keinerlei irgendwie gearteten Bezug zu sonstigen Abbruchurteilen oder -fällen, genau wie das von dir zitierte BGH-Urteil zwar wegweisend ist, aber keinesfalls als Freifahrtschein zu verstehen. Der BGH hat genau einen Satz zur Thematik geschrieben, nämlich, daß er das Urteil der vorangegangenen Instanz in puncto Rechtsmißbrauch für rechtsfehlerfrei hält. Er hat damit zu erkennen gegeben, daß er Rechtsmißbrauch früher anzunehmen bereit ist als manche Gerichte das bis dato gemacht haben. Er hat dabei nebenbei "auf wiedereingestellte Auktion nicht mitbieten" als ein Indiz für Rechtsmißbrauch amtlich gemacht, was ein riesiger Fortschritt ist, weil es denjenigen, die tatsächlich nur unwissend ihren Angebotstext korrigieren wollen und ihre bisherigen Bieter auch noch auf das neue Angebot hinweisen, deutlich besser stellt.

      An der grundlegenden Problematik, daß mehrere Indizien zusammenkommen müssen und vor allem, daß man die als Beklagter erstmal zusammentragen und auch belegen muß, ändert sich dadurch nix.
    • pandarul schrieb:


      Die ist nicht verdrängt worden, einzig ging es in diesem Urteil überhaupt nicht um Abbruchjägerei, sondern ums Dummpushen. Die vom BGH zu beantwortende Frage war, ob eine Vielzahl entsprechender Eigengebote insofern wirksam sind oder als nicht abgegeben zu betrachten.

      Daß der Käufer in anderen Fällen auch abbruchspekuliert hat, soll bitte inwiefern einen Einfluß auf diesen Fall haben? Er hat doch den vollen Preis geboten, sogar mehr, als der Marktwert war! Kann natürlich sein, daß er sich absichtlich hat dummpushen lassen, aber den Nachweis zu führen wird wohl eher schwer, und außerdem ist das auch eher unwahrscheinlich, immerhin hätte ja ein echtes Gebot reinkommen können.
      Weil Abbruchjäger aus den unterschiedlichsten Gründen auf Schadensersatz aus sind, der namensgebende Abbruch ist wohl nur die häufigste Uhrsache. Und würde einem Abbruchjäger per se kein Schadensersatz zustehen, dann wohl auch aus anderen "Maschen" nicht. Sonst könnte er auch jedes mal behaupten an genau dem einen Artikel doch ganz ganz sicher wirklich Interesse gehabt zu haben, weil er ihn ja ganz doll wollte.
      Und BTW: Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, sondern bin gar fest davon überzeugt das der Bieter um die Pusherei wusste.


      pandarul schrieb:


      Er hat dabei nebenbei "auf wiedereingestellte Auktion nicht mitbieten" als ein Indiz für Rechtsmißbrauch amtlich gemacht, was ein riesiger Fortschritt ist, weil es denjenigen, die tatsächlich nur unwissend ihren Angebotstext korrigieren wollen und ihre bisherigen Bieter auch noch auf das neue Angebot hinweisen, deutlich besser stellt.
      Das "nicht mitbieten" oder das sich trotz Wissens um die neue Auktion erst nach einem halben Jahr melden ? Immerhin wird dem Verkäufer so die Möglichkeit zur Erfüllung effektiv erheblich erschwert bis gänzlich genommen, was objektiv gesehen dann in der Tat gegen ein reell vorhandenes Interesse an der Ware spricht.