Immer gut!
Ich konnte ja nicht ahnen, dass es sich so gut versteckt hat.
Ich konnte ja nicht ahnen, dass es sich so gut versteckt hat.
Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
biguhu schrieb:
Wer sagt, dass du das musst? Als Verkäufer hast du vor Vertragsschluss niemals irgend welche Informationen über deinen Käufer.
Schwabinger schrieb:
und wenn ich in meinem Angebot ausdrücklich schreibe "Verkauf nur an nicht geschaftlich Tätige"??? ... "mit Abgabe eines Gebotes erklären sie sich damit einverstanden..."
Pandora schrieb:
Schwabinger scheint halt irgendwie dem Glauben verfallen, bloß so etwas wie "berechtigte Zweifel" bzgl. der Tatsachenbehauptung des Klägers beim Richter erwecken zu müssen, um fein raus zu sein. Das ihm hier jeder was anderes sagt scheint er leider nicht wahr haben zu wollen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schwabinger ()
Schwabinger schrieb:
Allerdings ging der Richter nicht direkt auf den Vorgang ein. Er prüfte zunächst ob alle Grundvorussetzungen für eine Klageerhebung gegeben waren. In meinenem Fall hat der Kläger den Beitrag zur Klageerhebung zu spät eingezahlt.
Schwabinger schrieb:
Also.. an an Geschädigten... das sind schlechte Zeiten für Abbruchjäger:)
Schwabinger schrieb:
Ich habs durchgezogen, obwohl mir die meisten hier keinen Mut machten!!:)
Schwabinger schrieb:
sodale... das neu BGH Urteil ist ja nun schlecht für Abbruchjäger ausgefallen!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()
Schwabinger schrieb:
4. Beziehe ich mich auf das Urteil des BGH vom 24.08. Diesen Jahres das praktisch die Urteile anderer OLG zum Thema kassiert hat. Die zuvor hier gemachten Begründungen ziehen daher nicht mehr. Ich geh davon aus, dass das Urteil hier bekannt ist da es es durch die Presse ging.
Schwabinger schrieb:
Der Fall ähnelt in vielen Dingen meinem Fall und folgt meiner Einschätzung / Argumentatio die ich hier abhegen hatte die hier als Quatsch o.ä. abgetan wurde.
Pandora schrieb:
Es gab aber zwei Urteilsverkündungen am 24.08, das eine davon wird nur leider völlig verdrängt obgleich dort doch einem Abbruchjäger ganze 16.000€ Schadensersatz zugesprochen wurden.
pandarul schrieb:
Die ist nicht verdrängt worden, einzig ging es in diesem Urteil überhaupt nicht um Abbruchjägerei, sondern ums Dummpushen. Die vom BGH zu beantwortende Frage war, ob eine Vielzahl entsprechender Eigengebote insofern wirksam sind oder als nicht abgegeben zu betrachten.
Daß der Käufer in anderen Fällen auch abbruchspekuliert hat, soll bitte inwiefern einen Einfluß auf diesen Fall haben? Er hat doch den vollen Preis geboten, sogar mehr, als der Marktwert war! Kann natürlich sein, daß er sich absichtlich hat dummpushen lassen, aber den Nachweis zu führen wird wohl eher schwer, und außerdem ist das auch eher unwahrscheinlich, immerhin hätte ja ein echtes Gebot reinkommen können.
pandarul schrieb:
Er hat dabei nebenbei "auf wiedereingestellte Auktion nicht mitbieten" als ein Indiz für Rechtsmißbrauch amtlich gemacht, was ein riesiger Fortschritt ist, weil es denjenigen, die tatsächlich nur unwissend ihren Angebotstext korrigieren wollen und ihre bisherigen Bieter auch noch auf das neue Angebot hinweisen, deutlich besser stellt.