Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Guten Morgen zusammen,

      ich zitiere mal:

      Mein Mandant forderte Sie - per Mail -, mit dem Datum vom XX.XX.XXXX und unter Frristsetzung bis zum XX.XX.XXX auf, den Kaufvertrag zu erfüllen. Dies verweigerten Sie rechtwiedrig.

      Aufgrund Ihres pflichtwidrigen Verhaltens verlangt mien Mandant nunmehr Schadensersatz. Der Schaden meines Mandanten liegt in der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der Kaufsache bei Vertragsabschluss, vgl. hierzu Grüneberg: in Palandt, 72. Aufl., 2013, § 281 Rdn. 25 ff.

      Als Wert des Artikel ist zumindest der von Ihnen nach der erneuten Einstellung erziehlte Verkaufserlös zugrunde zu legen, damit € XXX,XX. Abzüglich des von meinen Mandanten abgegebenen und von Ihnen unzuverlässigerweise gestrichenen Gebots in Höhe von € XXX,00 , ergibt sich ein Schadensersatzanspruch in Höhe von € XXX,XX.

      Da Sie innerhalb der Ihnen von meinem Mandanten gesetzten Frist den Kaufvertrag nicht erfüllt haben müssen Sie, aufgrund des eingetretenen Verzugs, zudem die einem Mandanten entstandenen Kosten zur außergerichtlichen Rechtsverfolgung übernehmen. Von den nachstehenen Kosten haben Sie meinen Mandanten daher freizustellen.

      Streitwert: € XXX,XX

      Regelgeschäftsgebühr (1,3) §§2, 13 RVG iVm. Nr. 2300 VV RVG € XX,XX

      Zwischensummer der Gebührenposition € XX,XX

      Postentgeltpauschale, § 2 RVG iVm. Nr. 7002 VV RVG € 11,70

      Zwischensummer (netto) € XX,XX

      zzgl. Umsatzsteuer (19%), Nr. 7008 VV RVG € 13,34



      Gesamtsummer € XX,XX





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      Wäre es denn ein Fehler im Angebot den Artikel um die falsche Uhrzeit/Datum eingestellt zu haben ?
    • stiffmeister schrieb:

      Da Sie innerhalb der Ihnen von meinem Mandanten gesetzten Frist den Kaufvertrag nicht erfüllt haben müssen Sie, aufgrund des eingetretenen Verzugs, zudem die einem Mandanten entstandenen Kosten zur außergerichtlichen Rechtsverfolgung übernehmen.

      stiffmeister schrieb:

      Finde es auch eine Frechheit direkt einen Anwalt für seine Maschen zu beauftragen


      er hat dir doch im vorfeld die möglichkeit gegeben




      .
    • Er zockt zu 1000en die Leute ab und und kommt damit durch.

      Anstatt gemeinsam dagegen was unternommen wird stimmst du (ebay-troll) Ihm auch noch völlig zu das er im Recht ist.

      Auf der Rechtlichenseite ist er das auch ! Das ist ja gerade das traurige an der Sache, er nutzt diese Gesetzesform aus und handelt vorsätzlich um daraus Gewinn zu erziehlen. J.Timm hat überhaupt kein Interesse an den Produkten, Ihm geht es schlicht und ergreifend nur um den Schadensersatz den er fordern kann. Da hat er sich mit einem Anwalt zusammen getan und dieser machen jetzt gemeinsame Sache mit dem.

      Das ist vom System nichts anderes als diese Anwält welche geziehlt nach Fehlern suchen und im großen Stil Abmahungen rausschicken.

      Habe mich jetzt an die Anwaltskanzlei wbs-law aus Köln gewendet.

      Das kann doch so nicht weiter gehen !
    • Mag sein, stimme dir auch zu dass dies nicht die feine englische Art ist.
      In dem Fall hier ist er im Recht.
      Da hilft kein Zetern und kein Toben.

      Mit Verlaub und ich will dir nicht zu nahe treten.

      Fehler werden halt bestraft, so ist das Leben.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy
    • stiffmeister schrieb:

      Anstatt gemeinsam dagegen was unternommen wird stimmst du (ebay-troll) Ihm auch noch völlig zu das er im Recht ist.

      wie stellst du dir ein "gemeinsam" vor? hinfahren und ihn in die dunkele gassen zerren?

      und das ich ihm recht gebe hat seinen grund, weil es eben sein gutes recht ist.
      wenn du anderer meinung bist musst du eine andere instanz wie ein öffentliches forum fragen
      wer dann recht bekommt, das weiß aber mit großer wahrscheinlichkeit hier keiner zu sagen

      stiffmeister schrieb:

      Habe mich jetzt an die Anwaltskanzlei wbs-law aus Köln gewendet.

      bin mal auf deren antwort gespannt! ;)



      .
    • Ich meine es so das er anscheind schon seit Monaten diese Masche abzieht und damit warscheinlich seinen Unterhalt Finanziert. Jeder betroffene sollte das bei Ebay, der Polizei und bei einem Anwalt vorlegen damit dieser Mensch bekannt wird für sein Handeln. Erst dann kann auch nachgewiesen werden das er es vorsätzlich macht. Somit sehe Ich das als Rechtsmissbrauch an.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von stiffmeister ()

    • stiffmeister schrieb:

      Erst dann kann auch nachgewiesen werden das er es vorsätzlich macht.


      es wird doch erst durch unberechtigtes vorzeitiges beenden ermöglicht
      was soll die polizei, staatsanwaltschaft, ebay, nsa, bnd oder sonstige dagegen unternehmen?
      erklär mal?
      ein händler der auf 5000 auktionen im monat bietet ist dann gleich ein straftäter, oder wie?
      du möchtest deinen eigenen fehler nicht einsehen


      .
    • Ich sehe meinen eigenen Fehler ein, wenn es keine andere Möglichkeit gibt werde ich versuchen mich mit seinem Anwalt auf einen Betrag zu einigen und ihm den "Schadensersatz" zahlen. Aber er wird immer so weiter machen !

      Ich verstehe es auch nicht warum er Sachadensersatz in dieser Summe in Form des Differenzbetrages haben möchte und nicht sein Höchstgebot. Das würde ich ja noch verstehen. Aber Schadensersatz ?!?!
    • stiffmeister schrieb:

      Als Wert des Artikel ist zumindest der von Ihnen nach der erneuten Einstellung erziehlte Verkaufserlös zugrunde zu legen, damit € XXX,XX. Abzüglich des von meinen Mandanten abgegebenen und von Ihnen unzuverlässigerweise gestrichenen Gebots in Höhe von € XXX,00 , ergibt sich ein Schadensersatzanspruch in Höhe von € XXX,XX.



      das werden dir andere sicher besser erklären ;)





      .
    • stiffmeister schrieb:

      Habe mich jetzt an die Anwaltskanzlei wbs-law aus Köln gewendet.


      Das war sicher eine gute Idee.

      Wenn jemand in der Sache im Recht ist, aber dieses böswillig durchzusetzen versucht, spricht man von einem Verstoß gegen Treu und Glauben oder von Rechtsmißbrauch. Wenn du ihm solchen nachweisen kannst, wird er verlieren. Der Haken ist, daß dazu mehrere Indizien zusammenkommen müssen, nicht nur viele Gebote.

      stiffmeister schrieb:

      Ich verstehe es auch nicht warum er Sachadensersatz in dieser Summe in Form des Differenzbetrages haben möchte und nicht sein Höchstgebot. Das würde ich ja noch verstehen. Aber Schadensersatz ?!?!


      Was verstehst du darunter, daß er "sein Höchstgebot" haben sollen will? Ich verstehe dich nicht.

      Steht ja in dem Brief der Anwältin; du hast auf Aufforderung samt Frist nicht geliefert, deshalb geht er davon aus, daß du den Kaufvertrag nicht mehr erfüllen willst. Ein vergleichbares Handy kostet ihn ungefähr das, was bei deiner Auktion am Ende raus kam, den Marktwert. Den Kaufvertrag habt ihr beide aber zu dem Gebot bei Beendigung, mithin 1,-. Da er jetzt kein Handy für einen Euro kriegt, sondern sich eins zum Marktwert holen muß, entsteht ihm ein Schaden von (Marktwert minus ein Euro). In der Theorie.
    • pandarul schrieb:

      Was verstehst du darunter, daß er "sein Höchstgebot" haben sollen will? Ich verstehe dich nicht.

      Steht ja in dem Brief der Anwältin; du hast auf Aufforderung samt Frist nicht geliefert, deshalb geht er davon aus, daß du den Kaufvertrag nicht mehr erfüllen willst. Ein vergleichbares Handy kostet ihn ungefähr das, was bei deiner Auktion am Ende raus kam, den Marktwert. Den Kaufvertrag habt ihr beide aber zu dem Gebot bei Beendigung, mithin 1,-. Da er jetzt kein Handy für einen Euro kriegt, sondern sich eins zum Marktwert holen muß, entsteht ihm ein Schaden von (Marktwert minus ein Euro). In der Theorie.

      Danke für die Erklärung , hatte da einen Denkfehler. Theoretisch sieht das so aus, praktisch aber wäre der Artikel niemals für seinen Betrag verkauft worden.

      Eine Anzeige werde ich nächste Woche bei der Kriminalpolizei - Abteilung Internetkriminalität schalten.

      Trotzdem wäre es interessant zu wissen wo ich mir die aktuellen Gebote ansehen kann damit ich was zum vorlegen habe.



      Von Vorteil wäre es auch wenn andere betroffene ebenfalls Anzeige erstatten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stiffmeister ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Andie Gebotsliste kommst du, indem du uneingeloggt auf deinen Artikel gehst, dann auf diese Gebotsliste und danach auf das Kürzel des Bieters.

      Funktioniert leider nicht, da zeigt er mir nichts an in den letzten 30 tagen,

      evtl. hat er auch seit 30 Tagen nichts mehr gemacht mit diesem Account




      ebay-troll schrieb:

      stiffmeister schrieb:

      Eine Anzeige werde ich nächste Woche bei der Kriminalpolizei - Abteilung Internetkriminalität schalten.

      was möchtest du ?( :wallbash
      hier geht es um vertragsrecht wenn ich mich nicht irre





      .

      Das ist schon richtig, habe eben bereits mit jemanden dort telefoniert !

      Es geht nicht um Vertragsrecht sonder um Rechtsmissbrauch im Onlinehandel !!!
    • Die Idiotie mit dem vorläufigen Vertrag durch Abgabe eines Gebotes bei eBay ist möglicherweise wieder mal eine deutsche Spezialität. So etwas kann ein privater Gelegenheitsverkäufer kaum wissen, daher tappen etliche in die Falle.

      Diese Falle zum Geldverdienen auszunutzen ist sicher moralisch das Letzte, gewiss aber nicht strafbar. eBay könnte natürlich vor der Löschung von Geboten einen Warnhinweis abgeben - allerdings sind der Firma ihre Kunden generell dermaßen egal, dass die einen Teufel tun werden.

      Ein Hilferuf in einem Forum endet meist mit dem bekannten Resultat: der Geschädigte kriegt nochmal ausführlich dargelegt, wie blöd er ist...