Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • @ werisdasdenn



      Es hilft nicht weiter, den eigenen Fehler bei anderen zu suchen.
      Bekanntlich sollte man aus Fehlern lernen. Dazu muss man wissen, wo er liegt.

      Hier wurde niemandem Blödheit unterstellt.
      Du polemisierst schon wieder.
      Ist das der einzige Grund deiner Anmeldung hier?
      Dann such dir doch bitte ein anderes Betätigungsfeld.
      Das Netz ist voller Foren.
    • Leute mal langsam........

      Könnte es nicht sein, dass @werisdasdenn gemeint hat, dass ein Verkäufer, wenn er hier nachliest und damit seine eigenen Fehler erkennt............ sich ziemlich blöde vorkommt, weil er das nicht wusste?

      EDIT:
      Nach dem Motto: Alle wissen das und "wie konnte ich nur so blöde sein".......... "hier steht doch alles, hätte nur nachlesen brauchen".........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • stiffmeister schrieb:

      Langsam glaube ich das du mit Ihm unter einer Decke steckst. 8|

      Nun mal ganz langsam! Vielleicht solltest du mal deine Emotionen beiseite lassen und der Denkmurmel wieder den Vorrang lassen. Der Schatten, über den du offensichtlich nicht springen kannst, ist einzusehen, dass moralische und rechtliche Beurteilungen nicht immer einher gehen. Nur weil jemand die Gesetzeslage für sich ausnutzt, sei es 1000fach, ist er kein Verbrecher. Ein fragwürdiges Geschäftsmodell ja, aber das funktioniert auch nur, weil sich so viel Verkäufer nicht die Bohne darum scheren, dass sie da auf ebay Rechtsgeschäfte abschließen. Nicht jeder kann genau wissen, was ein Auktionsabbruch bedeuten kann, aber jedem wäre zuzumuten, sich zu informieren (steht alles auf den ebay-Seiten), bevor er abbricht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • stiffmeister schrieb:

      Theoretisch sieht das so aus, praktisch aber wäre der Artikel niemals für seinen Betrag verkauft worden.


      Das ist richtig und man nennt das eine "ungesicherte Rechtsposition", die der Bieter hatte. Andererseits bedeutet "ab einem Euro", daß du ausdrücklich bereit bist, auch zu diesem Betrag zu verkaufen, daran ändert auch die Lebensrealität nichts, daß das unter normalen Umständen nie eintreten wird.

      Rechtsmißbrauch ist ein Begriff aus dem Zivilrecht, nämlich das bösgläubige Durchsetzen eines formal zu Recht bestehenden Anspruchs. Das ist keine Straftat. Natürlich steht es dir frei, einen Sachverhalt anzuzeigen, aber mach dir da mal keine großen Hoffnungen.

      Da du ja jetzt anwaltlich vertreten bist, wird dir das dein Anwalt allerdings noch genau erklären. Und vielleicht wird er ja gute Chancen sehen, im vorliegenden Fall einen Rechtsmißbrauch zu belegen. Daß der Bieter es bei einer Mail beläßt, deren Zustellung er nicht beweisen kann, und bei Ware im Wert von fast 500 Euro nicht wenigstens ein Einschreiben schickt, ist schon eigenartig. Sobald die Frist rum ist und es ums Geld geht, eskaliert er dann zum Anwalt, der natürlich nicht noch einmal die Ware fordert, obwohl er genau so gut weiß, daß die Mail nicht gerichtsfest ist und der Verzug damit auch nicht - und daß du mitnichten die Lieferung des Kaufgegenstandes endgültig verweigert hast.

      Die Folge eines Rechtsmißbrauchs wäre, daß der Kaufvertrag nicht durchzusetzen ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • stiffmeister schrieb:

      also wird mir nichts übrig bleiben außer diesem Betrüger sein Geld zu zahlen.
      In was für einen tollen Rechtsstaat leben wir nur hier ?!?!?!...

      Und wieviel von dem was es für ein Rechtsstaat es ist, weißt Du selbst?
      Rechtsstaat ist keine Definition, die man sich mal selbst eben erträumen kann, sondern, da heißt es, sich informieren in welchem man lebt.

      stiffmeister schrieb:

      Er zockt zu 1000en die Leute ab und und kommt damit durch.Anstatt gemeinsam dagegen was unternommen wird stimmst du (ebay-troll) Ihm auch noch völlig zu das er im Recht ist....

      Der erste, der etwas dagegen unternehmen kann, ist man selbst, in dem man eben vorher weiß, was man (nachher) falsch machen kann.
    • Wenn das Treiben des Absahners Betrug wär, wär's kein Kunststück, ihm beizukommen. Dem ist leider nicht so.

      Für mich vollkommen unverständlich, dass bei der Streichung von Geboten (um eine Auktion vorzeitig beenden zu können) kein Warnhinweis erscheint á la "Achtung, Sie haben mit dem Höchstbietenden einen vorläufigen Kaufvertrag abgeschlossen". OK, eBay sind noch ganz andere Sachen Wurscht.

      Was auf irgendwelchen Seiten von eBay steht, interessiert i.d.R. keine alte S... Regelmäßig kennen noch nicht einmal die HL-Mitarbeiter wenigstens die Grundzüge des Regelwerkes. Wie bitte sehr soll ein ahnungsloser Privatanbieter sich dort durchackern?

      Mich würde es sehr freuen, wenn es zu dem Punkt endlich Rechtsprechung zugunsten von Ahnungslosen gäbe. Das würde das sog. Prozessrisiko für Gauner erheblich vergrößern.
    • werisdasdenn schrieb:

      ...
      Mich würde es sehr freuen, wenn es zu dem Punkt endlich Rechtsprechung zugunsten von Ahnungslosen gäbe. Das würde das sog. Prozessrisiko für Gauner erheblich vergrößern.

      D.h. also, daß man sich mit Unwissen der Rechtslage aus allem rauslavieren kann?

      Na, dann wird es wohl sprunghaft zu vermehrtem Unwissen kommen, wenn es die Gelegenheit als günstig erscheinen lässt. Adé Willenserklärung, adé Verbindlichkeit.
    • Hör Dich um unter Gelegenheits-eBayern: das Wissen, welches wir hier offenbaren, hat eine winzige Minderheit. Kein einziger in meiner Umgebung wusste den Quatsch mit dem "vorläufigen Vertrag". Geh ruhig davon aus, dass ich nicht von Hilfsarbeitern spreche.

      Es wäre mir ein Leichtes, künftig auf alles, worauf ich später biete, ein Gebot von 90 oder 95 % abzugeben. Ich hätte jede Woche mehrere Teile zu max. 25 % des üblichen Preises. Würde man dieses unwürdige Spiel lange genug spielen, hätte man irgendwann einen der Alleswisser an der Angel - wetten?

      Allerdings hätte das Spiel für mich einen entscheidenden Nachteil: ich müsste bei jedem Blick in den Spiegel kotzen...

      Wie Du sicher bereits ahnst: mir geht es nicht darum, dass sich jeder Ampel-Rot-Fahrer mit Unwissenheit rausreden kann, sondern darum, dass schmierige Abzockerei siehe EP bei eBay unterbleibt. Das ginge, ohne dass die Gesellschaft als Ganzes zusammenbricht.
    • Nur ist das hier nicht der Platz, um den moralischen Standpunkt dazu zu diskutieren und den Thread dadurch künstlich aufzublähen. Im Hinblick darauf sind sich die Stammschreiber hier ohnehin alle einig.

      BTW, es ist zwar schon eine Weile her, aber da habe ich den Selbstversuch gemacht. Es gab die Warnhinweise, in Form eines Popups, ob ich auch dazu berechtigt bin, diesen Artikel zu beenden.
    • *alte_eule* schrieb:

      Es gab die Warnhinweise, in Form eines Popups, ob ich auch dazu berechtigt bin, diesen Artikel zu beenden.


      Genau so wurde es bereits des öfteren in den Ebay-Foren beschrieben. Das bedeutet, daß man hier nicht von Unkenntnis, sondern von bewußtem Ignorieren seitens des Abbrechers ausgehen muß. Und dafür darf er dann gern auch die Verantwortung übernehmen.
    • wauwiferkel schrieb:

      Genau so wurde es bereits des öfteren in den Ebay-Foren beschrieben. Das bedeutet, daß man hier nicht von Unkenntnis, sondern von bewußtem Ignorieren seitens des Abbrechers ausgehen muß. Und dafür darf er dann gern auch die Verantwortung übernehmen.
      Wenn das so ist - gerne. Nur: wie erkennt man, was derjenige weiß, aus der Ferne? Glaskugel?

      Ich begreife den TE aus einem ganz schlichten Grund: die bereits erwähnte schwachsinnige Regelung wurde mir selbst erst vor etwa einem Jahr klar. Dabei bin ich jemand, der sich bei eBay gewöhnlich strikt an die Regeln hält.

      Anders gefragt: woher kennen die (s.o.) Stammschreiber im Forum diese Regelung?

      a) Weil sie dieses Wissen quasi vererbt bekamen und es bereits vor der Geburt da war?
      b) Weil sie vor dem ersten eBay-Verkauf pflichteifrig noch schnell einige Semester Jura studiert haben?
      c) Weil sie es (wie ich) irgendwann rein zufällig mal erfahren haben?

      Immer schön an das alte Lied denken "Alles, was ich weiß, weiß ich von einem Andern...", es nimmt etwas vom Hochmut.
    • werisdasdenn schrieb:


      Es wäre mir ein Leichtes, künftig auf alles, worauf ich später biete, ein Gebot von 90 oder 95 % abzugeben. Ich hätte jede Woche mehrere Teile zu max. 25 % des üblichen Preises. Würde man dieses unwürdige Spiel lange genug spielen, hätte man irgendwann einen der Alleswisser an der Angel - wetten?


      Das musst Du mal erklären, Du bietest 90 oder 95% und bekommst es für 25%, wie geht das denn? Vielleicht bist Du doch besser bei den Hilfsarbeitern aufgehoben?
    • @ werisdasdenn
      Einer der dortigen Foris hatte es mal ausprobiert - wenn der Warnhinweis kommt, kann man den Abbruch ja immer noch abbrechen. ;)

      Das legt aber doch sehr nahe, daß jeder Abbrecher den Hinweis gelesen haben könnte - wenn er ihn denn nicht ignoriert hat.

      Und ich weiß, daß es sehr viele Internetuser gibt, die die allermeisten Warnhinweise einfach ungelesen wegklicken - was eben mal unangenehme Folgen haben kann, ganz wertfrei fomuliert. :whistling:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wauwiferkel ()

    • werisdasdenn schrieb:

      ...
      Anders gefragt: woher kennen die (s.o.) Stammschreiber im Forum diese Regelung?

      a) Weil sie dieses Wissen quasi vererbt bekamen und es bereits vor der Geburt da war?
      b) Weil sie vor dem ersten eBay-Verkauf pflichteifrig noch schnell einige Semester Jura studiert haben?
      c) Weil sie es (wie ich) irgendwann rein zufällig mal erfahren haben?

      Immer schön an das alte Lied denken "Alles, was ich weiß, weiß ich von einem Andern...", es nimmt etwas vom Hochmut.


      Eher wissen die das daher, daß sie sich auch mal über den Tellerrand hinaus informieren.

      Und zum Lied. Wenn das stimmen würde, dann müsste man alle Begriffe, die sich mit autodidaktischen Lernen gleich aus dem Vokabular streichen. Denn das Lied sagt nicht, das einem das Wissen von anderen herangetragen werden muss.