Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • vanvog schrieb:

      werisdasdenn schrieb:


      Es wäre mir ein Leichtes, künftig auf alles, worauf ich später biete, ein Gebot von 90 oder 95 % abzugeben. Ich hätte jede Woche mehrere Teile zu max. 25 % des üblichen Preises. Würde man dieses unwürdige Spiel lange genug spielen, hätte man irgendwann einen der Alleswisser an der Angel - wetten?


      Das musst Du mal erklären, Du bietest 90 oder 95% und bekommst es für 25%, wie geht das denn? Vielleicht bist Du doch besser bei den Hilfsarbeitern aufgehoben?

      Deine Wortmeldung habe ich interessiert zur Kenntnis genommen. Um das perfide Konstrukt aus dem EP zu durchsteigen, muss man wissen, wie eine eBay-Auktion funktioniert. Daher zur Erläuterung (vom Akademiker):

      Ein bestimmter Artikel gehe bei eBay zu einem durchschnittlichen Preis von 100 € "über die Theke". Ich gebe ein Gebot bei eBay ab i.H.v. 90 €. Damit bin ich i.d.R. bis mindestens kurz vor Auktionsende Höchstbietender (nur so funktioniert ja der Gag). Jemand bietet 10 € und ist automatisch von mir überboten. Ein anderer bietet 15 € und ist automatisch von mir überboten. Der nächste bietet ganz mutig 24 € und ist automatisch von mir überboten (24 € + Mindeststeigerungsbetrag 0,50 €).

      Nun hat es sich der Anbieter anders überlegt, streicht alle Gebote und cancelt das Angebot. Jetzt komme ich mit meinem Höchstgebot zum Zeitpunkt der Streichung der Auktion und mach meinen Anspruch geltend. Zu welchem Preis bekäme ich wohl das Teil? Wieviel Prozent vom durchschnittlichen Preis sind das?

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    • werisdasdenn schrieb:

      ...
      Zu welchem Preis bekäme ich wohl das Teil? Wieviel Prozent vom durchschnittlichen Preis sind das?


      24,5% vom Durchschnittspreis und 27,22% vom gebotenen Höchstpreis.

      Wo aber steht, daß dieser Preis unlauter ist? Wäre er das, dürfte sämtliche Angebote mit dem entsprechenden Startpreis im Verhältnis zum Durchschnittspreis beginnen.

      Ob dieses "Preisdiktat" gewünscht ist, ist zu bewzeifeln, ganz zu schweigen von der Bevormundung.
    • werisdasdenn schrieb:


      Um das perfide Konstrukt aus dem EP zu durchsteigen, muss man wissen, wie eine eBay-Auktion funktioniert. Daher zur Erläuterung (vom Akademiker):

      Ein bestimmter Artikel gehe bei eBay zu einem durchschnittlichen Preis von 100 € "über die Theke". Ich gebe ein Gebot bei eBay ab i.H.v. 90 €. Damit bin ich i.d.R. bis mindestens kurz vor Auktionsende Höchstbietender (nur so funktioniert ja der Gag). Jemand bietet 10 € und ist automatisch von mir überboten. Ein anderer bietet 15 € und ist automatisch von mir überboten. Der nächste bietet ganz mutig 24 € und ist automatisch von mir überboten (24 € + Mindeststeigerungsbetrag 0,50 €).


      Als Akademiker darf ich also den Begriff "Hilfsarbeiter" wertend verwenden, na da hat sich das Studium aber gelohnt.

      Du musst wissen, dass es noch vor einer Woche für den Verkäufer möglich war, ohne Weiteres das aktuelle Höchstgebot durch einen "Fehler" im System einzusehen, mit entsprechenden Konsequenzen für Frühbieter. Du hättest mit deiner Strategie aber auch heute noch ein Problem, damit es funktioniert, müsstest Du frühzeitig bieten, nun ist es fast schon Standard Gebote "auszuloten", das läuft folgendermaßen ab: Bieter 1 wird so oft bieten, bis er über deinen 90€ drüber ist, Bieter 2 bietet nun zufällig 87€, Bieter 1 überlegt es sich anders und streicht sein Gebot... so jetzt bist Du was? Genau, Käufer für 87,50€. So jetzt kommt von Dir Einwand, die Artikel gehen immer für 100 Euro weg, Du kannst es also gar nicht für den Betrag gewinnen, selbst bei einer vergleichsweise großen Abweichung. Der "Gag" an der Sache ist aber, dass die Täter nicht zufällig auf aktuelle, teuere Statussymbol-Elektronik, Felgensätze und Autos bieten und nicht auf gebrauchte Hilfsarbeiter-Treter.

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    • @Heiner.Hemken

      Ja, stimmt, da habe ich Bieter 1 und Bieter 2 vertauscht, müsste also genau umgekehrt heißen, es ist aber klar, was gemeint ist, weristdasdenn liegt dann zwischen den beiden Geboten und ist damit Höchstbietender, stimmt aber auch mit dem Kaufvertrag, na dann eben vorsichtig pushen. Relevanter ist aber der zweite Teil meines Beitrags, es ist naiv zu glauben, die Strategie gehe auch nur ansatzweise auf. "An den Höchstbietenden verkaufen" geht auch noch.


      Es ist aber schon bemerkenswert, dass hier ein Akademiker (> Hilfarbeiter, nach eigener Überzeugung) einen fiktiven Fall konstruiert, mit willkürlichen Beträgen, um dann haargenau die "Masche" auf die hier alle reingefallen sind zu beschreiben... der angenommene Mehrwert erschließt sich mir nicht.

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    • stiffmeister schrieb:

      Guten Morgen zusammen,

      ich zitiere mal:

      Mein Mandant forderte Sie - per Mail -, mit dem Datum vom XX.XX.XXXX und unter Frristsetzung bis zum XX.XX.XXX auf, den Kaufvertrag zu erfüllen. Dies verweigerten Sie rechtwiedrig.

      Aufgrund Ihres pflichtwidrighallo,en Verhaltens verlangt mien Mandant nunmehr Schadensersatz. Der Schaden meines Mandanten liegt in der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der Kaufsache bei Vertragsabschluss, vgl. hierzu Grüneberg: in Palandt, 72. Aufl., 2013, § 281 Rdn. 25 ff.

      Als Wert des Artikel ist zumindest der von Ihnen nach der erneuten Einstellung erziehlte Verkaufserlös zugrunde zu legen, damit € XXX,XX. Abzüglich des von meinen Mandanten abgegebenen und von Ihnen unzuverlässigerweise gestrichenen Gebots in Höhe von € XXX,00 , ergibt sich ein Schadensersatzanspruch in Höhe von € XXX,XX.

      Da Sie innerhalb der Ihnen von meinem Mandanten gesetzten Frist den Kaufvertrag nicht erfüllt haben müssen Sie, aufgrund des eingetretenen Verzugs, zudem die einem Mandanten entstandenen Kosten zur außergerichtlichen Rechtsverfolgung übernehmen. Von den nachstehenen Kosten haben Sie meinen Mandanten daher freizustellen.

      Streitwert: € XXX,XX

      Regelgeschäftsgebühr (1,3) §§2, 13 RVG iVm. Nr. 2300 VV RVG € XX,XX

      Zwischensummer der Gebührenposition € XX,XX

      Postentgeltpauschale, § 2 RVG iVm. Nr. 7002 VV RVG € 11,70

      Zwischensummer (netto) € XX,XX

      zzgl. Umsatzsteuer (19%), Nr. 7008 VV RVG € 13,34



      Gesamtsummer € XX,XX





      hallo,

      ich habe heute auch post von seinem anwalt bekommen, mit demselben text (s.o.)
      die auktion habe ich im september vorzeitig beendet und nun bekomme ich so einen brief geschickt!
      war erstmal schockiert, aber habe gegoogelt und bin dann auf den post hiuer gestoßen.
      irgendwas muss man doch machen können?
    • ich trottel habe die wahrheit gesagt, das ich es privat verkauft habe. aber nicht, weil ich mehr verdienen wsollte daran, sondern weil ich das geld echt dringend brauchte. ich weiß, das interessiert keinen, weil er rechtlich im vorteil ist.
      aber wenn ich das alles so lese, ist es ja kein einzelfall und der grund interessiert ihn sowieso nicht. er will ja nur geld machen mit seiner masche und damit kann man doch nicht einfach so durchkommen? X(
    • Julia85 schrieb:

      ich trottel habe die wahrheit gesagt, das ich es privat verkauft habe. aber nicht, weil ich mehr verdienen wsollte daran, sondern weil ich das geld echt dringend brauchte. ich weiß, das interessiert keinen, weil er rechtlich im vorteil ist.
      aber wenn ich das alles so lese, ist es ja kein einzelfall und der grund interessiert ihn sowieso nicht. er will ja nur geld machen mit seiner masche und damit kann man doch nicht einfach so durchkommen? X(


      Dann zahle die geforderte Summe oder stell dich auf ein Gerichtsverfahren ein das du zu 99% verlieren wirst

      Erst durch den in deinem Fall rechtswidrigen Auktionsabbruch ist es dazu gekommen das du dich angreifbar gemacht hast und hast für alle Kosten aufzukommen

      Wenn du das Handy regulär per Sofortkauf eingestellt hättest wäre alles sauber gelaufen, aber so hast du auch noch Ebay um die Gebühren "betrogen"
    • Julia85 schrieb:

      ich trottel habe die wahrheit gesagt, das ich es privat verkauft habe. aber nicht, weil ich mehr verdienen wsollte daran, sondern weil ich das geld echt dringend brauchte. ich weiß, das interessiert keinen, weil er rechtlich im vorteil ist.
      aber wenn ich das alles so lese, ist es ja kein einzelfall und der grund interessiert ihn sowieso nicht. er will ja nur geld machen mit seiner masche und damit kann man doch nicht einfach so durchkommen? X(
      Unter was für einen eBay-Namen hat er bei dir geboten? Hast du ne Rechtsschutzversicherung?
    • Julia85 schrieb:

      ...
      aber wenn ich das alles so lese, ist es ja kein einzelfall und der grund interessiert ihn sowieso nicht. er will ja nur geld machen mit seiner masche und damit kann man doch nicht einfach so durchkommen? X(

      Hm, da stimmt ihr dann ja beide beim Motiv überein.

      eTrade schrieb:

      ...
      Unter was für einen eBay-Namen hat er bei dir geboten? Hast du ne Rechtsschutzversicherung?


      Was wird das bringen?

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    • nein, habe leider keine rechtsschutzv.
      es ist erschreckend wie manche leute hier scheinbar auf seiten solcher betrüger sind. ich habe nur positive Bewertungen bei ebay und da macht man einmal einen fehler und dann sowas. kein normaler mensch würde dann mitm anwalt kommen!
    • Julia85 schrieb:

      ...
      es ist erschreckend wie manche leute hier scheinbar auf seiten solcher betrüger sind. ich habe nur positive Bewertungen bei ebay und da macht man einmal einen fehler und dann sowas. kein normaler mensch würde dann mitm anwalt kommen!

      Nicht weniger erschreckend als andere Leute, die sich nicht an Verträge halten wollen und ihr gegebenes Wort somit wertlos werden lassen.

      Bezgl. des Anwalts hast Du aber recht, das kann man auch selbst erledigen.

      Da wird nur helfen, nachzuweisen, daß die natürliche Person beim Handel von eBay ausgeschlossen ist und somit kein Kaufvertrag zustande gekommen sein kann.

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    • Julia85 schrieb:

      es ist erschreckend wie manche leute hier scheinbar auf seiten solcher betrüger sind.


      Lies mal bitte etwas genauer, was hier so geschrieben wurde. Dein Käufer ist bei solchen Abbrüchen in Recht, weil du den Fehler gemacht hast und dabei ist zweitrangig, ob der Käufer auf solch einen Fehler spekuliert hat.

      Schließlich weißt du ja auch, daß du etwas falsch gemacht hast. ;)
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Julia85 schrieb:

      ...
      es ist erschreckend wie manche leute hier scheinbar auf seiten solcher betrüger sind. ich habe nur positive Bewertungen bei ebay und da macht man einmal einen fehler und dann sowas. kein normaler mensch würde dann mitm anwalt kommen!

      Nicht weniger erschreckend als andere Leute, die sich nicht an Verträge halten wollen und ihr gegebenes Wort somit wertlos werden lassen.

      Das wird nur helfen, nachzuweisen, daß die natürliche Person beim Handel von eBay ausgeschlossen ist und somit kein Kaufvertrag zustande gekommen sein kann.
      Ja, da muss ich mich anschließen. Allen sollte bewußt sein, das ebay kein Spielplatz ist. Hier werden Willenserklärungen abgegeben und Verträge geschlossen!
    • Julia85 schrieb:

      nein, habe leider keine rechtsschutzv.
      es ist erschreckend wie manche leute hier scheinbar auf seiten solcher betrüger sind. ich habe nur positive Bewertungen bei ebay und da macht man einmal einen fehler und dann sowas. kein normaler mensch würde dann mitm anwalt kommen!



      Du hast einen klaren Rechtsbruch begangen, und sämtliche Fehler gemacht die möglich sind in diesem Fall

      Ich stehe nicht auf der Seite von diesen Abzockern, kann aber diese unrechtmäßigen Auktionsabbrüche nicht nachvollziehen, ich biete zu 99% nur auf Auktionen und ärgere mich auch wenn unbegründet abgebrochen wird, es soll nämlich Leute geben die bieten weil sie etwas brauchen, und das wird dann durch solche wie dich zunichte gemacht

      Das du dann dafür zur Rechenschaft gezogen wirst ist durchaus gerechtfertigt in meinen Augen