Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Nun ist aber auch wieder gut, oder?

      Diese "Opfer"-Rhetorik kann ich auf den Tod nicht aus.

      Ganz klar: Wäre dein Bieter ein normaler eBayer und nicht ein Arschloch, wäre der das Opfer und du der Täter. Das hat nichts mit unserer Gesetzgebung zu tun, die Verbindlichkeit von Verträgen ist ein Grundsatz unseres Rechtssystems: nämlich der allerwichtigste. Damit Verlaß ist, wenn man etwas mit einer anderen Partei abmacht.

      Du kannst natürlich aufgrund der "Masche" und seinem Gebotsverhalten den Einwand des Rechtsmißbrauchs machen, also daß er ein formal bestehendes Recht bösgläubig durchzusetzen versucht. Genau das ist nämlich in unserem "tollen" Rechtssystem nicht möglich. Der Haken daran ist, daß der Beweis dafür bei dir liegt und die Anforderungen nicht niedrig sind. Dieser Thread bietet einen Anhaltspunkt, genau wie sein Verhalten, daß er nur ne Mail via eBay schreibt, die aus tausend (technischen) Gründen unbeantwortet bleiben kann, dann aber sofort das Geld fordert. Nochmal, zustehen tut ihm die Ware.

      Die Chancen einer solchen Argumentation kann dir aber nur der Anwalt deines Vertrauens halbwegs verläßlich erörtern.
    • pandarul schrieb:

      Julia85 schrieb:

      habe ihm ja bereits gemailt, dass er das handy haben kann. aber darauf wird er sich nicht einlassen, da er nur hinter dem geld her ist.


      Darauf wird er sich aber einlassen müssen, denn deine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag beschränkt sich auf die Lieferung des Handys.


      Genau so schaut es aus

      Hat er das Handy denn schon ohne Anwalt eingefordert?

      Wie willst du es verkaufen wenn es doch angeblich per Sofortkauf außerhalb Ebay verhökert wurde?
    • stiffmeister schrieb:

      Na gut jetzt haben wir noch eine "Geschädigte" evtl. sollte man sich zusammen tun und weiter Informationen und Beweise zusammen suchen wenn es denn vor Gericht geht.


      Und was soll das bringen?

      Julia wird so oder so unterliegen und dann kommen zusätzlich noch die Gerichtskosten oben drauf, + Kosten für einen eigenen Anwalt.....

      Er hat das handy nachweislich gefordert und damit ist kein Rechtsbruch nachzuweisen, außer der von Julia85 durch den rechtswidrigen Auktionsabbruch
    • Sternchen schrieb:

      Heiner.Hemken schrieb:

      Erläuterst Du mal bitte den Begriff Geschädigte?


      Für mich ist der Geschädigte in erster Linie derjenige der um den Auktionsgewinn durch Abbruch gebracht wurde, also der Käufer

      Kommt auf dem Blickwinkel drauf an. eBay ist ja auch geschädigt durch die Fehlenden Einnahmen aus der Auktion. Und natürlich wird es eBay in ein paar Jahren auch an den Zahlen merken. Denn Tausende verprellte Kunden kommen dann nicht mehr wieder ;) eBay ist eh nicht mehr das was es mal war.
    • Julia85 schrieb:

      sorry Leute, aber wie kann man von dem käufer als geschädigten sprechen wenn er es vorsätzlich drauf anlegt geschädigt zu werden?
      stiffmeister, habe dir ne pn geschickt


      Sorry, der Schaden bestaht darin, daß Du als Verusacherin den Vertrag nicht erfüllen willst. Also bitte nicht Ursache und Wirkung verdrehen.

      Vll. informierst Du Dich noch einmal über die wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge, die es so zu beachten gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Julia85 schrieb:

      red ich chinesisch oder wieso versteht hier niemand von euch das er gar keine ware will sondern es darauf anlegt um nur geld zu kassieren??wäre es ein einzelfall, ok. aber es gibt ja mehrere bei denen es genauso war


      Nein - es ist doch rechtlich völlig irrelevant, wie oft er das getan hat. Ihm steht der Artikel zu und wenn du den noch besorgen kannst, bekommt er den. Geld verlangt er ja nur, weil er annimmt, daß der Artikel nicht mehr verfügbar ist (aufgrund deiner Abbruchbegründung).