Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • @Julia: Nein, du redest deutsch.

      Wir haben das verstanden und ich bin völlig bei dir, daß du dich umgangssprachlich geschädigt fühlen kannst. Das Rumgehacke kann ich auch nicht verstehen. Selbstverständlich ist diesem maubec kein tatsächlicher Schaden entstanden, oder glaubt hier irgendwer, daß er das Handy zum Marktpreis gekauft hat? Oder tatsächlich für ein Gewerbe einkauft?

      Leute, stellt euch nicht so an.

      @Julia hat begriffen, daß sie Mist gebaut hat.

      Es bedarf insbesondere nicht solcher süffisanten Kommentare wie der von @Sternchen. Natürlich gab es keinen "vorsätzlichen Rechtsbruch". Dein Sticheln kotzt mich an!

      Zu deiner Frage @Julia: Er muß im Grunde nix beweisen, es wäre an dir, ihm Rechtsmißbrauch nachzuweisen, und das ist schwer. Und ohne Anwalt wird das nix. Das ist ja dein Problem.

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    • Julia85 schrieb:

      red ich chinesisch oder wieso versteht hier niemand von euch das er gar keine ware will sondern es darauf anlegt um nur geld zu kassieren??wäre es ein einzelfall, ok. aber es gibt ja mehrere bei denen es genauso war
      Das ist so nicht ganz richtig. Du hast bestimmte Pflichten erfüllen, die du nach dem Einstellen hast. z.B. den Artikel pfleglich zu behanden, sodass er am Autkionsende noch den Angaben entspricht usw. Du solltest ihn vor Verlust schützen und wie in deinem Fall natürlich nicht weiterveräußern.
    • @Julia

      Beruhige dich bitte!
      Es gibt immer Leute in Foren die den gleichen Sachverhalt immer und immer wieder zitieren und damit nach oben holen müssen.
      @Pandarul hat dir hier erklärt, dass es ohne Rechtsanwalt kaum gehen wird und damit hat er völlig recht, es sei denn du begleichst die Forderung.
    • @Julia

      Niemand steht hier auf irgend einer "Seite", wir erklären dir lediglich die wahrscheinlichen Rechtsfolgen, die durch dein nicht rechtskonformes Handeln auf dich zukommen. Der Geschädigte ist in diesem Fall der Käufer. Wäre es dir lieber, wir würden dich anlügen und würden dir das erzählen, was du gerne hören möchtest? Dafür ist dieses Forum jedenfalls nicht bekannt...

      Im übrigen sind deine Ausführungen sehr widersprüchlich. Zum einen hat er das Handy abgelehnt, dann wieder fordert er es. Ja, was stimmt denn nun?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Julia85 schrieb:

      ich seh ja auf wessen "seite" ihr steht.


      Julia, wenn ich den Gesprächsverlauf verfolge, muss es bei dir diesen Anschein erwecken.

      Lass dir gesagt sein, das ist nicht so! Was dieser Käufer da betreibt, siedelt wohl jeder der Schreiber hier moralisch auf unterster Sohle an.
      Das Problem ist, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass bei Auktionsabbruch der Höchstbieter so einer abgebrochenen Auktion zunächst mal einen Vertrag mit dem Käufer hat. Da gibt es Ausnahmen, diese gelten für dich aber nicht.

      Dieses Thema haben die Stammschreiber hier tagtäglich. Sie sind ein Stück weit genervt und deshalb vielleicht im Ton manchmal etwas rüde. Insofern hast du auch noch eine gute Vorlage geliefert, indem du deinem VK die alleinige Schuld an der Lage zugeschoben hast und ihn als Betrüger (Straftäter) bezeichnet hast.
      Wer gleich so austeilt, ohne erst einmal neutral nach der rechtlichen Sachlage zu fragen, muss auch einstecken können. Nicht jeder reagiert da im Gegenzug mit reiner Rücksicht.
    • @biguhu: ich habe nie gesagt das er das Handy nicht will und dann doch wieder, oder wie auch immer du es gesagt hast. das waren fragen wie es aussähe wenn er es nicht will usw.

      @alte eule: wenn jemand sowas andauernd macht und darauf wartet das Verkäufer abbrechen um dann kohle einzusacken, ist es in meinen augen eine Straftat. ich weiß, das ich rechtlich nicht korrekt gehandelt habe, das rechtfertigt aber nicht seine taten die er vorsätzlich macht!

      und ich bin nun raus hier, ich unterhalte mich lieber privat mit leuten die wirklich tipps haben und mir nicht noch 5 mal sagen das es mein fehler ist und der arme Käufer um seine ware betrogen wurde bla bla
    • Julia85 schrieb:

      ich unterhalte mich lieber privat mit leuten die wirklich tipps haben


      Dir wurden doch gleich zwei gute Ratschläge gegeben.

      Ohne Anwalt kommst du da auf keinen Fall raus.

      Der sollte bei eBay anfragen, ob die hinter diesem Account stehende Person vielleicht schon Hausverbot bei eBay hat. In diesem Fall wäre er nicht berechtigt gewesen, dort einen Vertrag abzuschließen. Sollte es so sein, wäre das dein "Lottogewinn".
    • Julia85 schrieb:

      @biguhu: ich habe nie gesagt das er das Handy nicht will und dann doch wieder, oder wie auch immer du es gesagt hast. das waren fragen wie es aussähe wenn er es nicht will usw.

      Offensichtlich ist dir gar nicht bewusst, was du so von dir gibst:

      Julia85 schrieb:

      habe ihm ja bereits gemailt, dass er das handy haben kann. aber darauf wird er sich nicht einlassen, da er nur hinter dem geld her ist.

      Julia85 schrieb:

      ja er wollte das handy haben per mail. aber leider habe ich diese natürlich nicht mehr.

      In diesen beiden Sätzen sind gleich zwei Widersprüche. Einerseits fordert er das Handy, andererseits lehnt er es ab. Einerseits bietest du es ihm, andererseits besitzt du es nicht mehr. Mal abgesehen, dass du hier vernünftige Tipps bekommen hast, ist das auf Grundlage solcher Informationen auch noch bemerkenswert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich sehe das so, dass @julia an einen Typen geraten ist, der nach System Röschen diejenigen abzuzocken versucht, die vorzeitig eine Auktion abbrechen.

      Da kann es hilfreich sein, wenn sie die Gebotsliste des Bieters sichert und ausdruckt, sich mit anderen Betroffenen zusammen tut, die Aktenzeichen und Gerichtsorte austauscht und sich nen versierten Anwalt ins Boot holt. Der kann dann bei ibäh nachfragen, ob der Bieter eigentlich bieten darf, oder schon seit x Monaten vom Handel ausgeschlossen ist. Ausserdem kursieren hier Gerichtsurteile bei denen die Rcihter/innen davon ausgingen, dass in so einem Fall Rechtsmissbrauch zu Grunde liegen kan.

      Wie heisst es immer so blöd? Auf dem Meer und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.

      Es wird dringend Zeit, dass diesen Typen das Handwerk gelegt wird.

      Immer mehr Gerichte entscheiden, dass geschützte Gründe für einen Auktionsabbruch gibt, was diese Typen aber nicht interessiert.

      Vlt. wäre es hilfreich eine Datenbank anzulegen in dem diese Urteile gesammelt werden, sodass man nurnoch darauf zu verlinken braucht.

      Sorry, ich schreibe das mal gerade so aus dem Handgelenk ohne jetzt entsprechende Links beizufügen, aber dass kann bestimmt der Eine oder Andere und kann damit @julia wertvolle Hinweise geben.

      Nicht der ahnungslose Abbrecher, der auch n och von den ibäh-Agb verleitet wird ist der Schuldige, sondern die Bieter, die es darauf anlegen unbedarfte Anbieter abzuzocken und daraus ein Geschätsmodell machen.

      Ich möchte daraus einen gebräuchlichen Tatbestand machen, es heisst einfach "Die Roosen"
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Nicht der ahnungslose Abbrecher, der auch n och von den ibäh-Agb verleitet wird ist der Schuldige, sondern die Bieter
      Da halte ich doch glatt nochmal meinen screenshot
      dagegen, der belegt, dass die Abbrecher überhaupt nicht so ahnungslos sind, wie
      sie sich hier selber darstellen bzw. gerne dargestellt werden.

      Über den Link "mehr zum Thema" werden würden sie auch noch auf
      die Konsequenzen eines solchen Abbruchs hingewiesen!!!

      Aber warum sollte man sich so etwas Unbequemes durchlesen, wenn das
      Bequeme (der schnelle Abbruch) doch so nahe liegt???

      Und nun, @Krennz?


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    • ach Röschen, weisst Du, Du kannst mich mal....................

      Du hast ja den Pudel auf den Kern getroffen.

      Es ist erlaubt die Auktionen wegen Fehler im Angebot, wegen Verlust des Gegenstandes, wegen Beschädigung nach Angebotsabgabe u.a.M. vorzeitig zu beenden, AAAABER, es ist nicht erlaubt diese Abbrecher abzumahnen oder Schadenerstatz zu fordern !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Kompries?????????????
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Julia85 schrieb:

      red ich chinesisch oder wieso versteht hier niemand von euch das er gar keine ware will sondern es darauf anlegt um nur geld zu kassieren??wäre es ein einzelfall, ok. aber es gibt ja mehrere bei denen es genauso war
      Ich verstehe dich sehr sehr gut und ich weiss auch wie du dich fühlst. Ich habe das Gleiche vor einem Jahr durch (MacBook Pro 620 Euro) und wollte es auch nicht glauben. Ich hab ne Rechtsschutzversicherung und hab mir gleich nen Anwalt(in) genommen. War zwar ne Blut-junge-Anfängerin ist aber auch egal. Dann kam es wie es kommen musste. Bin in der Verhandlung mit Pauken und Trompeten zum Schadensersatz verdonnert worden. Gerichtskosten 80(ich)/20 er. Das beste ist, du bezahlst gleich und siehst die ganze Sache als Lehrgeld. Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen und DU hast alle Weichen dafür gestellt. Hört sich hart an, ist aber so.
    • Krennz schrieb:

      ach Röschen, weisst Du, Du kannst mich mal....................

      es ist nicht erlaubt diese Abbrecher abzumahnen oder Schadenerstatz zu fordern !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Kompries?????????????
      Benenne doch mal bitte die Rechtsgrundlage bzw. ebay-AGB, die es dem Höchstbieter verbietet, Vertragserfüllung einzufordern und NACH Verweigerung der Erfüllung Schadensersatz zu fordern.

      Und wäre ich Röschen, könnte ich mir wesentlich Geschmackvolleres vorstellen, als Dich zu ........!
    • wanderthaler schrieb:

      Benenne doch mal bitte die Rechtsgrundlage


      Gibt es nicht, @Krennz hat keine Ahnung und außerdem vermutet er dauernd Roos hinter jedem Account.

      Könnt ihr jetzt bitte aufhören den Thread mit seinen konkreten Problemen allgemein zuzulabern?

      Um nämlich mal auf die Sache zu kommen; im ersten der beiden kürzlich geschilderten Fälle gab es keine Reaktion auf die Mail, das ist kein ernsthaftes und endgültiges Verweigern. Der Beleg der Zustellung der Mail ist nicht zu erbringen, womit gar kein Verzug aufgetreten sein bewiesen hätte werden können. Die Schadensersatzforderung war damit illegitim und wäre es geblieben, hätte nicht @stiff dummerweise öffentlich den Zugang der Mail bekundet. Aber das konnte ja dieser maubec nicht im Vorfeld wissen und damit ist schon mal klar, daß es ihm um die Kohle geht und nicht ums Handy, denn sonst hätte seine Anwältin Ware fordern müssen, und zwar auf maubecs Kosten.

      Im zweiten Fall käme es darauf an, ob die Anwältin vor oder nach Fristablauf in die Spur geschickt wurde bzw. wie die genaue Kommunikation überhaupt (auch zeitlich) aussah.

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    • pandarul schrieb:


      Leute, stellt euch nicht so an.

      @Julia hat begriffen, daß sie Mist gebaut hat.

      Es bedarf insbesondere nicht solcher süffisanten Kommentare wie der von @Sternchen. Natürlich gab es keinen "vorsätzlichen Rechtsbruch". Dein Sticheln kotzt mich an!


      Sternchen hat recht, nur argumentiert sie aus meiner Sicht etwas abwegig, der Sofortkäufer braucht die Sache auch wirklich, darum geht es nicht, sondern, dass bei gewissenhaften Käufern eine Recherche vor dem bieten einhergeht, die Zeit und somit Geld kostet, durch einen Sofortverkauf haben wir Geschädigte entsprechend der Anzahl der Beobachter, weil wir davon ausgehen müssen, dass sich jeder die gleiche Mühe gemacht hat und somit UNfairer Weise jetzt durch V. die Chance auf einen Kauf entzogen wird. Der Unterschied zu einer Kleinanzeige beispielsweise ist ja der, dass es nicht gleich heißt "ja/nein" --> kaufen/weitersuchen, sondern V. einem das Versprechen gibt "solange Du genug bietest gehört es Dir", jedenfalls grundsätzlich. Viele kennen Schnapper, B-O-M usw. nicht oder haben berechtigte Bedenken diese zu verwenden und setzen sich zu einer bestimmten Zeit erwartungsvoll vor den PC, nur um dann festzustellen, dass die Auktion nicht mehr da ist. Man stelle sich vor, ich kündige eine Versteigerung/Garage-sale usw. an und dann stehen die Interessenten vor verschlossenen Türen, so in etwa ist das hier, nur eben virtuell.

      Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT, nichts anderes ist das hier letztendlich. Jedenfalls rechtlich betrachtet,

      Ist es redlich aus bestehenden Gesetzen ein Geschäftsmodell zu machen? Nur als Beispiel, Anwaltszwang & RVG.