Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Sternchen schrieb:

      Julia85 schrieb:

      nein, habe leider keine rechtsschutzv.
      es ist erschreckend wie manche leute hier scheinbar auf seiten solcher betrüger sind. ich habe nur positive Bewertungen bei ebay und da macht man einmal einen fehler und dann sowas. kein normaler mensch würde dann mitm anwalt kommen!
      Du hast einen klaren Rechtsbruch begangen, und sämtliche Fehler gemacht die möglich sind in diesem Fall

      Ich stehe nicht auf der Seite von diesen Abzockern, kann aber diese unrechtmäßigen Auktionsabbrüche nicht nachvollziehen, ich biete zu 99% nur auf Auktionen und ärgere mich auch wenn unbegründet abgebrochen wird, es soll nämlich Leute geben die bieten weil sie etwas brauchen, und das wird dann durch solche wie dich zunichte gemacht

      Das du dann dafür zur Rechenschaft gezogen wirst ist durchaus gerechtfertigt in meinen Augen
      Was ist eigentlich Rechtsbruch daran, wenn jemand einen normal funktionierenden Artikel einstellt und während der Auktion schmeißt das Baby der Familie das Teil runter und beschädigt es so, dass es unbrauchbar geworden ist?

      OK, die Richter hier im Forum urteilen selbstredend einstimmig. Nur: die richtige Justiz sitzt irgendwo da draußen. Und im richtigen Leben sieht das ggf. so aus, dass man eine normal abgelaufene Auktion (mit einem Hammerpreis) gewonnen hat und der Vk. sich hinstellt und behauptet, der Artikel sei aus dem und dem Unglücksfall nicht mehr verkäuflich. Und der befragte RA dann sagt: "Vergiss es - wenn sich die Gegenseite einen gescheiten RA nimmt, ist unser Anspruch kaum durchsetzbar".

      Im übrigen, Julia, ist es leider so, dass es hier im Thread die sog. Stammschreiber nicht angetreten sind, um irgend jemand zu helfen. Dem Schlauen, dem ich die Mechanik des perfiden Systems erklären wollte, geht's um Nachkommastellen, statt um's Prinzip. Ich könnte jede Woche mehrmals in der o.g. Weise auf Auktionsabbrecher zugehen und Forderungen aufmachen. Und dabei teils wertvolle Geräte nicht zu 25 % sondern zu teils weit weniger ergattern. Nur ist's nicht mein Stil.

      Im übrigen hat bisher kein Einziger meine Frage beantwortet, woher er sein Wissen (siehe Problem EP) hat. Kann auch keiner: weil's alle rein zufällig irgendwann erfahren haben. Evtl. auch selber durch ein Anwaltsschreiben. Nun stellt man sich hin und drischt Ahnungslosen kraftvoll seine "Weisheit" um die Ohren.

      Allein die Frage "Könnte es nicht auch anders sein?" wird als unverschämte Störung wahrgenommen - sauber...
    • Ganz einfach:

      "...
      Anders gefragt: woher kennen die (s.o.) Stammschreiber im Forum diese Regelung?



      a) Weil sie dieses Wissen quasi vererbt bekamen und es bereits vor der Geburt da war?

      b) Weil sie vor dem ersten eBay-Verkauf pflichteifrig noch schnell einige Semester Jura studiert haben?

      c) Weil sie es (wie ich) irgendwann rein zufällig mal erfahren haben?



      Immer schön an das alte Lied denken "Alles, was ich weiß, weiß ich von einem Andern...", es nimmt etwas vom Hochmut"

      Extra nochmals rausgesucht. Im übrigen war die Frage vollkommen ernst gemeint - die ehrlichen Antworten (bis auf meine eigene) ließen jedoch bisher auf sich warten. Vlt. weil mit c) so schlecht auf Nicht-Wisser einschlagen kann?
    • werisdasdenn schrieb:

      ...
      Im übrigen, Julia, ist es leider so, dass es hier im Thread die sog. Stammschreiber nicht angetreten sind, um irgend jemand zu helfen. Dem Schlauen, dem ich die Mechanik des perfiden Systems erklären wollte, geht's um Nachkommastellen, statt um's Prinzip. Ich könnte jede Woche mehrmals in der o.g. Weise auf Auktionsabbrecher zugehen und Forderungen aufmachen. Und dabei teils wertvolle Geräte nicht zu 25 % sondern zu teils weit weniger ergattern. Nur ist's nicht mein Stil.

      Das für alle gültige Prinzip ist nunmal das Gesetz.

      Du willst nun nicht ernsthaft Ahnungslosigkeit zum Grundprinzip erklären.

      werisdasdenn schrieb:

      ...
      Im übrigen hat bisher kein Einziger meine Frage beantwortet, woher er sein Wissen (siehe Problem EP) hat. Kann auch keiner: weil's alle rein zufällig irgendwann erfahren haben. Evtl. auch selber durch ein Anwaltsschreiben. Nun stellt man sich hin und drischt Ahnungslosen kraftvoll seine "Weisheit" um die Ohren.

      Erwartest Du so etwas? dejure.org

      werisdasdenn schrieb:

      ...
      Allein die Frage "Könnte es nicht auch anders sein?" wird als unverschämte Störung wahrgenommen - sauber...

      Und die Frage, warum ein Ahnungsloser meint, er könne an Dingen teilnehmen/teilhaben, ohne sich vorher informieren zu müssen, wird andererseits mit Schulterzucken abgetan.

      werisdasdenn schrieb:

      ...

      a) Weil sie dieses Wissen quasi vererbt bekamen und es bereits vor der Geburt da war?

      b) Weil sie vor dem ersten eBay-Verkauf pflichteifrig noch schnell einige Semester Jura studiert haben?

      c) Weil sie es (wie ich) irgendwann rein zufällig mal erfahren haben?
      ...

      d) Weil sie wissen, daß die Welt nicht so einfach ist und man sich über Sachen vorher informiert, bevor man nachher Fehler macht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • @widd


      Ja, Du hast recht. Ich z.B. habe mein zufällig erworbenes Wissen aus dieser doch eher fragwürdigen Quelle:

      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…t=en&nr=56908&pos=0&anz=1

      und falls das zu verklausuliert formuliert ist, hier reicht schon der 1. Absatz, um die doch eher mangelhafte Informationsquelle besser verstehen zu können:

      spiegel.de/netzwelt/web/ebay-u…ons-abbruch-a-767455.html

      Ich will nicht abstreiten, dass dieseer Absatz immer noch schwierig zu verstehen ist und dann noch von Leuten kommt, die so gar keine Ahnung von Recht und Gesetz in D haben.

      Du hast mit Sicherheit einen zuverlässigere Quelle. Möchtest Du sie uns bitte zugänglich machen!
      Vielen Dank
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • werisdasdenn schrieb:

      "Alles, was ich weiß, weiß ich von einem Andern..."



      Alles was ich sag´, sag´ich einem andern,
      und alles, was ich geb´,geb´ ich einem andern,


      ...Erfahrung und Wissen an den der fragt ...

      Nur beinhaltet das auch, dass derjenige, der fragt, offen sein sollte für die Antworten und nicht erwartet, einem Jasager gegenüber zu stehen für die eigene vorgefasste Überzeugung, die falsch sein könnte.
    • betrug-maubec01 schrieb:

      Es sind mehrere Anträge auf Prozesskostenhilfe bei mehreren AGs anhängig.




      Jetzt muss ich schon man leicht blöde nachfragen: wie kommt man an die Information, dass der Prozessgegner einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat und vor allem wie kommt man an die Information, dass er auch in anderen, mich nicht betreffenden Fällen Prozesskostenbeihilfeanträge gestellt hat?

      Wird man darüber als Kläger/Beklagter automatisch informiert oder bekommt man bei Gericht auf Anfrage Auskunft?
      Wie läuft das ab?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Das grundsätzliche Problem zwischen den Hilfesuchenden, die eine Auktion beendeten und in die Falle tappten und den
      Hilfswilligen hier ist, dass sich beide Seiten nicht verstehen. Die Hilfesucher möchten ein glasklares „Betrug“ lesen und dass sie
      sich keine Gedanken machen müssen, den eventuellen Prozess selbstverständlich gewinnen. Wenn nun von Seiten der
      Hilfswilligen die Rechtslage nüchtern dargestellt wird, liest sich das für die Hilfesucher mit ihrem verengten Blickfeld so, als ob
      sich die Hilfswilligen auf die Seite des Angreifers schlagen würden. Das Nachfragen, wie genau es zum Verlust des zu versteigernden
      Gegenstands kam, wird als insistierendes Fragen empfunden, obwohl es den Schlüssel für Gewinn oder Verlust des Prozesses
      beinhaltet.

      Es gibt praktisch kaum einen Abbrecher, der nicht im Brustton der Überzeugung von seinem Recht auf Abbruch erzählt.
      ebay könnte das ändern, da dem Management aber die Kunden am Arsch vorbei gehen, wird sich nichts tun.

      Auf Seiten der Hilfswilligen wäre manchmal eine Spur mehr Empathie angebracht: Ja, der Angreifer ist böse, Du hast aber
      auch Scheiße gebaut.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Damas schrieb:

      ...
      Jetzt muss ich schon man leicht blöde nachfragen: wie kommt man an die Information, dass der Prozessgegner einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat...

      Das Gericht übersendet der Gegenseite die Schriftsätze des Prozeßgegners.



      Aha, und bei einem finanziell potenten Gegner steht da dann statt "der Gegner hat Prozesskostenhilfe beantragt" dann "der Gegner hat ein Privatvermögen in Höhe von X EUR.
      Ist das richtig so? Oder wird vor Gericht mit zweierlei Mass gemessen?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • werisdasdenn schrieb:

      Was ist eigentlich Rechtsbruch daran, wenn jemand einen normal funktionierenden Artikel einstellt und während der Auktion schmeißt das Baby der Familie das Teil runter und beschädigt es so, dass es unbrauchbar geworden ist?


      Gar nix, darüber herrscht ja auch gar kein Streit.

      Ansonsten möchte ich nochmal darauf hinweisen, daß es hier um "maubec01" geht und ihr allgemeines zum Thema bitte in einem eigenen Thread diskutieren könnt. Diese Abbruch-Threads sind lang genug und zukünftige Opfer (ja, das sage ich bewußt) müssen den ganzen Krempel lesen. Nehmt Rücksicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Wieso die Fälle sich aus Sicht der Verkäufer hier GRUNDSÄTZLICH von denen der Urheberrechtsverletzung unterscheiden ist mir nichts ganz klar, jedenfalls der Rechtsauffassung nach würden die meisten hier zustimmen, dass es "nicht ok" ist, Inhalte eines Dritten ungefragt zu verwenden (z.B. Bilder), den meisten ist auch bewusst, dass es berechtigte monitäte Forderung welcher Art auch immer nach sich ziehen würde, wen man es dennoch tut, und das obwohl jedem klar sein dürfte, dass eben KEIN echter Schaden entstanden ist.

      Entscheidend, dass die Abbrecher nicht als Trödler auf dem Markt, sondern als Teilnehmer ein Plattform handeln, und sich vorher über die Regeln informieren müssen. Wenn ich ein Casino betrete, sollte mir bewusst sein, dass die Glücksspiele zum Totalverlust des Einsatzes führen können.
    • @ petergabriel

      Wie schön, dass du immer alles richtig machst.

      Solltest du Diskussionsbedarf bzgl. Rechtschreibung, Deutsch, Tippfehler usw. haben, mach doch bitte einen eigenen Thread auf.
      Hier trägt das jedenfalls nicht zum Thema bei und ist abgesehen von einem unangebrachten Seitenhieb auch noch OT. :!:

      Und nein, darüber werde ich nicht diskutieren und wünsch auch keine Erwiderung / Verteidigung oder was immer an dieser Stelle :!:
    • Deine Wünsche

      interessieren mich nicht.

      Außerdem bist Du derjenige,der mehrfach schon stolz hervorgehoben hat,daß er gar nicht mehr zählen könne,wie oft er die falsche Schreibweise von "Wiederspruch" statt richtig "Widerspruch" korrigiert habe.

      Kehr vor Deiner Haustür!

      petergabriel