Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • pewebe schrieb:

      ...
      Es gibt praktisch kaum einen Abbrecher, der nicht im Brustton der Überzeugung von seinem Recht auf Abbruch erzählt.
      ebay könnte das ändern, da dem Management aber die Kunden am Arsch vorbei gehen, wird sich nichts tun.

      Auf Seiten der Hilfswilligen wäre manchmal eine Spur mehr Empathie angebracht: Ja, der Angreifer ist böse, Du hast aber
      auch Scheiße gebaut.


      Das anfängliche Verhalten der Hilfesuchenden ist auch konsequent, sonst hätten sie vll. den Fehler nicht begangen. Doch sollten diese auch bereit sein ihr Wissen zu erweitern, wenn sie schon nachfragen.

      Empathie ist wohl in so einer Situation ein ungünstiger Ratgeber, denn nicht immer ist der, der die Ansprüche stellt auch ein Böser.

      Damas schrieb:

      ...
      Aha, und bei einem finanziell potenten Gegner steht da dann statt "der Gegner hat Prozesskostenhilfe beantragt" dann "der Gegner hat ein Privatvermögen in Höhe von X EUR.
      Ist das richtig so? Oder wird vor Gericht mit zweierlei Mass gemessen?

      Nein, der Prozeßgegner erhält den Schriftsatz, in dem der Gegner die PKH beantragt. Wenn es dann zur Verhandlung kommt, kann man sich denken, daß dieses gewährt worden ist.
      Es werden keine der persönlichen Daten, die für die PKH benötigt werden an die Gegenseite gegeben.

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    • Leitsatz:

      Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion bewirkt auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte.

      Verstehe ich das richtig? Dann kann ich doch jede Auktion beendet werden ohne das der Käufer einen Vertragsabschluss hat?!
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion bewirkt auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte.

      Ich habe mal die entscheidenden Passagen fett markiert, weil du die offenbar ignoriert hast. Wenn du bei jeder Auktionserstellung einen Fehler machst, dann ist deine Frage zumindest für deine Auktionen zu bejahen. ;) Ansonsten findest du die Bedingungen hier: pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nein ich habe das fett Markierte nicht ignoriert.
      Ich hab das nur so verstanden, dass, wenn ich etwas ersteigert habe, sich der Verkäufer dann ja immer rausreden kann er hat einen falschen Mindestpreis eingeben.
      Und nein ich lese meine eingegebenen Preiseingaben immer nochmal nach. ;)
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Naja, der Verkäufer muß das insoweit plausibel darlegen können, wo der Fehler liegt. Es ist also hilfreich wenn er eine möglichst zeitnah zum Start abgebrochene Auktion hat, die ggf. mit Korrektur wieder eingestellt wurde. Ansonsten sollte die Geschichte dazu echt gut sein.

      Wenn die Auktion durchgelaufen ist ("du etwas ersteigert hast"), kann sie allerdings logischerweise nicht mehr abgebrochen werden. Dann ist der Kaufvertrag da, so oder so.
    • Da die rechtliche Situation von den Herren im Forum als so eindeutig betrachtet wird: ich hab' mal zum Thema gegoogelt.

      recht-dd.de/abbruch-von-ebay-a…en-eine-bestandsaufnahme/

      Es scheint, als müsste sich die Justiz zur Erweiterung des Horizontes erst mal im AH-Forum etwas belesen - die Richter haben einfach keine Ahnung von der Materie.

      Anders gesagt: sollte sich herausstellen, dass es ein "Schnäppchenjäger" darauf anlegt, seinen Lebensunterhalt siehe EP zu verdienen oder wenigstens aufzubessern und einer der Gegner bringt es fertig, ihm systematisches Arbeiten nachzuweisen, steht nur noch die Aufgabe einen wirklich geeigneten RA zufinden. Nach meiner Ansicht kann es dann leicht passieren, dass der Kläger dermaßen den Arsch versohlt kriegt, dass er sich was anderes einfallen lässt. Ich würde es ihm von Herzen wünschen.

      Der Nachweis ist nicht ganz einfach zu führen, allerdings ist die Welt dank Internet und vieler Foren manchmal recht klein...
    • tolotosde neuer Ebayname

      Erstmal möchte ich mich bedanken, dass es dieses Forum gibt. Ich hatte vor 6 Wochen eine Auktion vorzeitig beendet und jetzt bekam ich post von den besagten Ebay Mitglied tolotosde , wo er mir mitteilte, dass er Schadensersatzansprüche stellt wegen der abgebrochenen Auktion. Ist es nicht möglich diesen kriminellen Machenschaften einEnde zu setzen. Bin über jede Information und Hilfe zu den besagten J.Timm dankbar.
    • kyrill schrieb:

      Ist es nicht möglich diesen kriminellen Machenschaften einEnde zu setzen. Bin über jede Information und Hilfe zu den besagten J.Timm dankbar.


      Ganz einfach, Auktion nicht vorzeitig abbrechen und damit selbst Rechtsbruch begehen wenn kein triftiger Grund vorliegt

      Diese Vorgehen sind nicht kriminell, der Rechtsbrecher ist in erster Linie immer erstmal der Auktionsabbrecher, also du!

      Was war denn der Grund für den Auktionsabbruch?

      Was wurde dem Höchstbietenden als Grund genannt?
    • @Sternchen
      Erkläre uns doch bitte mal, wieso die "Abbrecher" in erster Linie erstmal die Rechtsbrecher sind!

      @kyrill
      Mir ist bis heute auch noch kein Fall bekannt geworden, wo ein Richter einen "Abbruchjäger" z.B. wegen Betruges verurteilt hat. Argo kann man auch nicht von "kriminellen Machenschaften" reden.

      Ich gehe mal davon aus, dass "tolotosde" nach Abbruch der Auktion nach dem Grund des Abbruches gefragt hat. Grundlos schickt er ja nicht seine Schadensersatzforderung.

      Was hast Du ihm geantwortet?
    • Ich wüsste auch nicht wie ein Richter diese Verurteilung wegen Betrug rechtfertigen sollte, man darf von jedem wegen allem Geld verlangen und um zu klären ob eine Forderung nun berechtigt ist oder nicht gibt es ja Gerichte.

      Und die Beweislast über die Rechtmäßigkeit des Abbruch obliegt immer noch dem Verkäufer, also warum hast du die Auktion abgebrochen und was hast du dem Käufer mitgeteilt ?
    • martin46446 schrieb:

      Hieß die person zufällig johannes timm? Die Person darf mittlerweile nicht mehr von ebay dort den Handel nutzen.


      Ach, hier jetzt auch? Das sind ja mal gute Neuigkeiten.

      Nur würde ich mir von eBay schriftlich geben lassen, wann, warum und für wie lange (dürfte unbegrenzt sein, aber nur vom Hörensagen nutzt das nix) der Bieter vom Handel ausgeschlossen ist oder war.

      Wer zum Zeitpunkt des Gebotes nicht bei eBay handeln durfte, hat natürlich ein kleineres Problem damit, zu erklären, wie da genau ein Kaufvertrag entstanden sein soll, wo es ihm doch untersagt war, die Plattform zu benutzen...
    • Tolotosde ist Johannes Timm. Ich habe mein Angebot abgebrochen und ihn nach Neueinstellung des Angebotes in Kenntnis gesetzt. Darauf erfolgte keine Reaktion. Wenn Hr. Timm bei ebay bekannt ist, warum macht er weiterhin "Geschäfte" über diese Plattform?
    • Und wie lange lief das Angebot schon bzw wie viel Zeit ist bis zur Neueinstellung vergangen ?

      pandarul schrieb:

      Wer zum Zeitpunkt des Gebotes nicht bei eBay handeln durfte, hat natürlich ein kleineres Problem damit, zu erklären, wie da genau ein Kaufvertrag entstanden sein soll, wo es ihm doch untersagt war, die Plattform zu benutzen...
      Also wenn mir der Führerschein entzogen wird und ich dann trotzdem mit 120kmh durch die 30er Zone bretter und geblitzt werde, muss ich die Strafe nicht zahlen, weil ich zu dem Zeitpunkt ja nicht fahren durfte ?
    • Pandora schrieb:

      Also wenn mir der Führerschein entzogen wird und ich dann trotzdem mit 120kmh durch die 30er Zone bretter und geblitzt werde, muss ich die Strafe nicht zahlen, weil ich zu dem Zeitpunkt ja nicht fahren durfte ?

      Bitte verschone uns mit solchen albernen Vergleichen. Du weißt ganz genau, dass deine Bemerkung so rein gar nicht mit dem Thema zu tun hat. Versuche bitte nicht noch mehr Nebelkerzen zu zünden. Das wäre dann doch zu auffällig.

      @kyrill

      Ratschläge kannst du nur bekommen, wenn du die wichtigsten Fragen nicht einfach ignorierst. Was ist der genaue Grund für den Abbruch gewesen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.