Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Pandora schrieb:

      Also wenn mir der Führerschein entzogen wird und ich dann trotzdem mit 120kmh durch die 30er Zone bretter und geblitzt werde, muss ich die Strafe nicht zahlen, weil ich zu dem Zeitpunkt ja nicht fahren durfte ?


      Du weißt ja, nicht alles, was hinkt und so. Davon ab, daß hier noch nicht mal feststeht, daß jemand zu schnell gefahren ist, ist Johannes Timm derjenige ohne Führerschein, der an der Kreuzung im Auto sitzt und im richtigen Moment den Unfall provoziert, um mal im Bild zu bleiben.

      Kaufverträge bei eBay werden nach den Bestimmungen der eBay-AGB geschlossen. Wer keinen Nutzungsvertrag mit eBay hat, wird sich auf einen solchen schwerlich berufen können, um darzulegen, daß ein Kaufvertrag nach den darin enthaltenen Regeln entstanden sein soll. eBay teilt ausdrücklich mit der Sperre mit, daß eine Wiederanmeldung untersagt ist, sprich, sie die Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden nicht länger aufrechterhalten wollen. Da nützt es auch nix, wenn man sich einen Account erschleicht, in dem man ausnutzt, daß eBay variierende Schreibweisen oder eine andere Adresse oder oder oder nicht zuordnen kann.
    • Es gab einen triftigen Grund. Ich konnte das ipad in diesen Zustand nicht verkaufen. Es gab einen Softwarefehler. Nach der Behebung habe ich es erneut eingestellt und den Höchstbietenden bei Abbruch in Kenntnis gesetzt. Leider habe ich ihn den Abbruchsgrund nicht mitgeteilt
    • Zwischen Abbruch und Neueinstellung lagen 5 Tage. J.Timm hat mir auch mitgeteilt,dass er gewusst hat, dass ich das Ipad inzwischen verkauft habe. Also ein Nachweis dafür, dass er meine Nachricht von der Wiedereinstellung bekommen hat und das Angebot verfolgt hat.
    • kyrill schrieb:

      Leider habe ich ihn den Abbruchsgrund nicht mitgeteilt


      Nun, das mußtest du ja auch nicht.

      Vielleicht holst du das nach und schreibst ihm, daß die Ware ohne dein Verschulden beschädigt wurde, was dich zum Abbruch der Auktion nach eBay-Regeln berechtigt hat, mit der Folge, daß kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, aus dem er Schadensersatzforderungen ableiten kann. Und nicht mehr.

      Es sei denn du bist vergnügungssüchtig, dann kannst du ihn ja gleich fragen, ob er weiterhin durch Unterdrückung der Tatsache, daß er bei eBay endgültig geflogen ist, den Irrtum unterhalten wolle, es könne ein Kaufvertrag mit dir zustande gekommen sein, und ob er mithilfe dieses Irrtums tatsächliche versuche, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil unter Beschädigung deines Vermögens zu verschaffen.

      Denn tatsächlich ist bereits der Versuch strafbar.

      Da würde ich mir dann aber wirklich von eBay schriftlich geben lassen, daß eine Sperre zum Gebotszeitpunkt vorlag.

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    • Naja, nicht daß du mich falsch verstehst. Du kannst ihm keinen Vorsatz nachweisen, @forenuser hat mit seiner Bemerkung eingangs schon völlig Recht. Er braucht nur zu behaupten, daß er die eBay-Mail nicht gekriegt oder nicht gelesen hat und sich gar nicht bewußt war, daß er keine Verträge mehr schließen darf. Schon ist der Vorsatz dahin.

      Also, steck nicht zu viel Energie in die falsche Richtung, es geht nur darum, daß man ihn natürlich merken lassen kann, daß er auf einem schmalen Grat wandert. Nachdem er dann ja weiß, wie die Sachlage aussieht, ist er vielleicht etwas vorsichtiger mit seinen Drohungen. Und ich gehe übrigens auch davon aus, daß der Kollege hier mitliest.

      Sei es wie es sei, wenn du berechtigt warst, abzubrechen, hast du nichts zu befürchten. Allerdings obliegt es dir, den Defekt zu belegen und auch, daß er unverschuldet (meint: weder vorsätzlich noch fahrlässig) aufgetreten ist.

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    • kyrill schrieb:

      Ich tendiere zur zweiten Variante wenn ich mir diese Sicherheit verschafft habe.

      Das halte ich für eine weise Entscheidung, denn ein angeblicher Softwarefehler, der einige Tage später behoben ist, klingt nicht nur wenig glaubwürdig, er lässt sich im Ernstfall auch schwer nachweisen. Und genau letztere Punkt geht mir bei der Diskussion über vorzeitig abgebrochene Auktionen in den diversen Threads zu sehr unter. Sich einen ebay-AGB-konformen Grund für den Abbruch aus den Finger zu saugen, das geht schnell, ihn aber auch glaubhaft zu machen, das könnte vielfach das Problem werden. Die Beweislast dürfte hier das Problem werden, denn als Fakt haben wir zunächst nur einmal einen Auktionsabbruch. Der aber führt erst einmal zu einen gültigen Kaufvertrag, es sei denn... (und genau das wäre dann zu belegen).
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wie leitet ihr denn die Nichtigkeit des Kaufvertrages her, so wie ich das verstehe gilt und kommt der Kaufvertrag zwischen Käufer/Verkäufer zustande, beide haben dabei separate Verträge mit Ebay. Wenn nun einer der beiden bei Ebay gesperrt ist, aber, aus welchen Gründen auch immer, trotzdem wieder einen Account hat, würde das doch nur zu einem Problem zwischen ihm und Ebay führen, aber doch nicht zur Nichtigkeit seiner gesamten Ebayaktivitäten mit diesem Account.

      Habe ich hier irgendwo eine Zeile der Ebay-AGB überlesen oder gibt es Urteile zu dieser Konstellation ?

      Aber um mal was produktives zu sagen, könnte man sich auch mal die Accountdaten des Käufers von Ebay geben lassen, wenn er sich den Account tatsächlich mit einem falschen Namen erschlichen hat, dürfte er es mit der Durchsetzung seiner Ansprüche schon deutlich schwerer haben.
    • kyrill schrieb:

      Wie kann es sein, dass trotz Sperrung des Hr. Timm der Account Maubec01 noch existiert und aktiv ist?


      Diese Frage kann dir nur eBay beantworten. Bislang ist es ja nur Hörensagen, daß er überhaupt gesperrt ist.

      Wenn sie einen anderen seiner Accounts geschmissen haben, reicht das aber. Wie gesagt, unabhängig davon, ob noch Accounts offen sind oder nicht existiert kein Nutzungsvertrag mehr, denn den hat eBay in dem Fall gekündigt. Timm wäre also kein eBay-Mitglied, was - nochmals - die Frage oben beantwortet. Niemand behauptet die Nichtigkeit irgendwelcher Verträge. Wir sagen lediglich, daß Nicht-Mitglieder solche über eBay gar nicht erst abschließen können.

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    • unimogfranz schrieb:

      Hallo heißt der Käufer etwa Carsten H.

      Der Name des Käufers ist hier mehrfach genannt, zuletzt in dem Post unmittelbar vor dir. Wie wäre es, wenn du zunächst das Thema liest, bevor du überflüssige Fragen stellst, die den Thread in die falsche Richtung schieben?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie haben erfahren, dass das Mitglied "tolotosde" dafür bekannt ist, dass er Verkäufern, die seine Angebote vorzeitig beenden, mit rechtlichen Schritten droht. Aus diesem Grund möchten Sie wissen, ob er durch uns gesperrt wurde.

      Bei meiner Recherche habe ich festgestellt, dass "tolotosde" ein angemeldetes eBay-Mitglied ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitteilen dürfen, ob er jemals von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausgeschlossen wurde.

      Aufgrund Ihrer Meldung werden wir prüfen, ob es Auffälligkeiten in seinem Mitgliedskonto oder Bewertungsprofil gibt. Wir können Mitglieder nach wiederholten Verstößen gegen die eBay-Grundsätze verwarnen oder sogar komplett vom Handel auf eBay ausschließen.


      Mehr kam leider nicht und deswegen wäre es interessant zu wissen, woher die Info kommt das Timm vom Handel ausgeschlossen wurde
    • @kyrill
      Was genau hast den wen und wie gefragt?

      Es gibt Fragen, die kann eBay Dir tatsächlich aus datenschutzrechtlichen Gründen beantworten. Das heißt aber nicht gleichzeitig, dass keiner einer passende Antwort bekommen würde.

      Die richtige Person muss nur die richtigen Fragen an die richtige Stelle schicken.

      Du kannst nur nach den Daten des ehemals Höchstbietenden fragen, mit dem Du u.U einen KV hast. Aber auch die Frage muss richtig formuliert werden.
    • Ja, das übliche blabla des Level-1-Supports.

      Stell die Frage, ob er unter anderem Mitgliedsnamen bereits vom Handel von eBay ausgeschlossen wurde, nochmal, und weise darauf hin, daß es sich um Beweissicherungszwecke in einem anstehenden Zivilverfahren handelt. Und falls eBay dir nicht antworten möchte, dürfen sie damit rechnen, daß alternativ ein Mitarbeiter als Zeuge geladen wird.

      Zur Glaubhaftmachung deines berechtigten Interesses verweist du auf die abgebrochene Auktion mit dem Höchstbieter. Und ja, @forenuser hat ganz Recht, dabei fragst du auch gleich nach dessen Anmeldedaten, denn bislang hast du ja nicht mal einen Beleg dafür, daß derjenige, der dir den Brief geschrieben hat, tatsächlich Inhaber des Accounts ist.

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    • Ja, nach diesen Daten habe ich ja gefragt, aber vermutlich gibt es je nach Mitarbeiter auch hilfreichere Antworten. Hier meine Anfrage.


      Vielen Dank für Ihre schnelle und für mich sehr hilfreiche Auskunft. Da mir nun der Name des MG tolotosde zur Verfügung stand, habe ich diese Information genutzt um mich über diese Person zu erkundigen. Im Internetforum "Auktionshilfe.info" habe ich dann erfahren, dass es sich bei Herrn Johannes Timm um jemanden handelt, der die Ebay Plattform dazu benutzt darauf zu spekulieren das Gebote von den Verkäufern vorzeitig beendet werden, um dann finanziellen Vorteil , unter Androhung von Klageverfahren, daraus zu ziehen. Es ist schon bezeichnend, dass es wegen des Herrn Timm bereits im Forum Auktionshilfe.info einen eigenen Themenbereich mit derzeit über 13.000 ! Zugriffen gibt. Frühere Mitgliedsnamen des Herrn Timm bei Ebay waren maubec01 und vermutlich auch juffure sowie boux0. Im Internetforum haben wir außerdem erfahren ,dass durch Ebay eine Sperrung für Herrn Johannes Timm ausgesprochen wurde. Es wäre für mich sehr wichtig zu erfahren ob und wann diese Sperrung erfolgt ist und weiterhin Gültigkeit besitzt. Ich bitte Sie daher nochmals um Ihre Hilfe.