Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Auch ein Käufer kann nachhaltig und in Gewinnerziehlungsabsicht "handeln".

      Handeln bezeichnet jede menschliche, von Motiven geleitete zielgerichtete Aktivität, sei es ein Tun oder ein Unterlassen. Es ist also deutlich vom Agieren zu unterscheiden, das allenfalls unbewusst motiviert ist und/oder ohne Zielvorgabe abläuft.

      de.wikipedia.org/wiki/Handeln
    • Das trifft aber auf jeden Käufer zu, der versucht Waren unter dem Marktpreis zu kaufen und so weit sind wir ja Gott sei dank noch nicht, das diese Differenz zum Marktpreis bei einem Schnäppchen versteuert werden müsste und wer dann viel Einkauft direkt Unternehmer wäre...

      Es geht wohl eher darum das der Käufer es bewusst und nur auf Schadensersatz abgesehen hat, was mMn aber kaum haltbar ist. Einen Versuch wäre es aber sicher mal wert, immerhin würde mit der Einstufung seiner Tätigkeit als gewerblich wohl jede zukünftige Forderung direkt wegen Rechtsmissbrauch abgeschmettert.

      @Kaufvertrag
      Die Tatsache das er geboten hat belegt doch aber zweifelsfrei das er ein angemeldetes Mitglied ist, wobei das eigentlich unerheblich ist. Ebay stellt immer noch nur die Plattform auf der K/VK direkt Verträge schließen. Ob nun einer der beiden dabei kein Ebaymitglied mehr sein darf und so wissentlich oder unwissentlich mit seinem Gebot gegen die Ebay-AGB verstößt, ist dabei doch genau so egal wie ob er sich den Account erschlichen hat oder Ebay es nicht geschafft hat diesen Account mit dem er geboten hat ebenfalls zu sperren. Ich kann den Ebay-AGB zumindest nicht entnehmen das kein Vertrag zustande kommt, wenn einer der beiden Handelspartner vom Handel ausgeschlossen ist, sonder nur das gesperrte Mitglieder keinen weiteren Aktivitäten auf Ebay nachgehen dürfen. Er hat es aber getan, damit gegen die Ebay-AGB verstoßen, aber ja und, es kommen auch Kaufverträge zustande wenn ein Artikel angeboten wird, dessen Handel auf Ebay verboten ist.
      Ob der Artikel auf Ebay nun nicht verkauft werden durfte, oder der Käufer auf Ebay nicht kaufen durfte, macht für mich eigentlich keinen Unterschied, warum sollte es das dann im Ergebnis tun ?
    • @Pandora

      eBay stellt die Plattform, soweit richtig. eBay bestimmt die Regeln!
      Wenn jemand bei eBay nicht bieten, handeln oder sonstige Tätigkeiten ausüben darf, weil er dies ausdrücklich untersagt bekommen hat, kann auf der Plattform keinen gültigen Kaufvertrag abschließen, weil eben der Käufer in dem Fall gar nicht da sein darf, nicht bieten darf und deshalb auch nicht kaufen darf.

      Der Plattformbetreiber hat Hausrecht und sagt einfach eindeutig: "Du darfst nicht"........... auf unserer Plattform irgendwelche Angebote bebieten, kaufen oder Rechtsansprüche daraus ableiten.

      Was ist daran nicht zu verstehen und wie kommst du zu der Meinung, dass dennoch rechtsgültige Verträge entstehen könnten.
      Du willst mir jetzt nicht verkaufen, dass eine entmüdigte Person z. B. einfach Verträge rechtsgültig abschließen könnte, nur weil nicht klar ist, dass die Person entmündigt ist?

      eBay hat ausdrücklich Hausrecht, kann sperren, verbieten, einschränken und nur wer davon nicht betroffen ist, kann rechtsgültige Verträge über die Plattform abschließen.

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    • @Kaio
      Das Problem wird eher sein, dass die meisten gar nicht mitbekommen, dass ihr Vertragspartner eigentlich gar keinen rechtskräftigen Kaufvertrag über eBay abschließen darf. Wohe sollen sie auch wissen, dass eBay denen bereits den Handel über eBay untersagt hat. Oftmals wird es die meisten auch nicht interessieren. Die wird der VK froh sein, sein Teil für einen guten Preis verkauft zu haben.

      Hinzu kommt, dass es auch Fälle gibt, wo eBay das Hausverbot wieder aufgehoben hat.

      Wenn aber einer endgültig bei eBay rausgeflogen ist, sich dann wieder einschleicht um eben auf Abbrecherjagd zu gehen, der brauch sich nicht wundern, wenn er auch mit seinem Hausverbot kurz über lang auffliegt. Und bei dem ist es dann von Belang, dass ihm der Hausherr jeglichen Handeln über die Plattform verboten hat. Und das auch durch Umgehung des Hausverbotes mittels eines anderen Accounts.

      Oder wie war das Beispiel mit dem Führerschein entzogen? Wurde eine der Führeschein entzogen, dann darf er kein Auto mehr fahren. Können kann er es noch, er darf es aber nicht mehr. Wird er beim Fahren erwischt, bekommt er zusätzlich einen auf den Deckel.
    • Ich finde, wir reden hier über ungelegte Eier. Offensichtlich will man sich auf Verkäuferseite an jedem Strohhalm festhalten. Mag ja sein, dass ich nicht mehr alles in dem ellenlangen Thread präsent habe, aber es möge doch bitte derjenige vortreten, der das Gerücht gestreut hat, maubec01 wäre auf Lebenszeit vom ebay-Handel ausgeschlossen. Woher stammt diese Info? Ich bin der Meinung, wenn es in dieser Richtung keine belastbaren Informationen gibt, sollte man sich auch nicht in der Theorie verirren. Der Account maubec01 ist jedenfalls nicht gesperrt!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich weiss es auch nicht @Uhu, wer das behauptet hat. Ich suche es auch genau so wenig wie Du raus.

      Im Prinzip spielt das auch kaum eine Rolle, denn es gibt auch noch die Fälle, wo eBay das Hausverbot aufgehoben hat. Ich bin mir sicher, dass eBay über maubec01 ausführlich informiert wurde. Das der Acc. aktuell immer noch offen ist, deutet eher auf eine Aufhebung des Hausverbotes. Also eine ganz andere Situation wie im Sommer beim Roos. Da hatte eBay nachträglich auch bei allen anderen Accounts, die noch offen waren bzw. nach der Sperre neu angelegt wurden, die Notbremse gezogen.
    • Pandora schrieb:

      Das trifft aber auf jeden Käufer zu, der versucht Waren unter dem Marktpreis zu kaufen...


      Nö, trifft es nicht. Es trifft nur auf Käufer zu, die z.B. 200 iPhones für 1,- kaufen und für den entsprechenden Gewinn wieder verkaufen. Was glaubst du was Timm mit den ganzen Waren macht, die er eingeklagt hat, die weit über seinen persönlichen Bedarf hinausgehen? Sammeln?

      Natürlich gilt das selbe, wenn er seinen Gewinn gleich in Form von Schadensersatz erwirtschaftet. Oder das auch nur versucht, es kommt nämlich allein auf die Absicht an. Und daß die nicht im Besitz von 200 Telefonen besteht ist ja klar.

      Pandora schrieb:

      Die Tatsache das er geboten hat belegt doch aber zweifelsfrei das er ein angemeldetes Mitglied ist, wobei das eigentlich unerheblich ist.


      Komm mal klar! Bei eBay kann sich jeder mit beliebigen Fakedaten anmelden. Oder z.B. Minderjährige. Sagt eBay sogar selbst in seinen AGB! Existiert deshalb etwa ein Nutzungsvertrag?

      Wenn eBay explizit erklärt hat, mit einer Person kein Vertragsverhältnis mehr und auch nie wieder unterhalten zu wollen, dann gilt das. Völlig egal, ob derjenige 10, 100 oder 1.000 Accounts rechtswidrig anmeldet, wenn eBay ihm die Anmeldung untersagt hat, kann er keinen rechtsgültigen Nutzungsvertrag schließen, der ihn zum Mitglied macht. Er schuldet eBay nämlich die Unterlassung eben diesen Verhaltens.

      Verträge werden bei eBay aber ausschließlich zwischen Mitgliedern geschlossen. Wieso sollte das denn unerheblich sein?

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    • biguhu schrieb:

      aber es möge doch bitte derjenige vortreten, der das Gerücht gestreut hat, maubec01 wäre auf Lebenszeit vom ebay-Handel ausgeschlossen


      Das hat keiner behauptet. Behauptet wurde, daß Johannes Timm vom Handel ausgeschlossen wurde. Und zwar in #415.

      Wenn das nicht stimmt, ok. Falls doch, läßt sich das aber feststellen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Habe mich sehr falsch ausgedrückt, ich gehe stark davon aus das er vom handel ausgeschlossen wurde, hatte eine email von ebay erhalten, wo die anzeichen daraufhin deuten.
      Mein RA wird bei ebay nachfragen und mir dann die genauen Maßnahmen gegen johannes timm seitens ebay mitteilen.
    • martin46446 schrieb:

      Ne ich veröffentliche hier nichts.
      Das ist ein laufendes verfahren und da bin ich etwas vorsichtig

      Irgendwann ist auch mal gut. Du streust hier Gerüchte, die einfach nicht der Wahrheit entsprechen können, und wenn man dich um Nachweise bittet, kommen nur Ausreden. Was bitte sehr hat eine Nachricht von ebay, die den Betroffenen übrigens sehr weiter helfen könnte, damit zu tun, ob du dich in einem Rechtsstreit mit einer dritten Partei befindest? Mehrere Seiten wird hier über etwas theoretisch diskutiert, ohne die Fakten, die eine andere Sprache sprechen, zu überprüfen.

      Schauen wir uns doch mal die Accounts an, die laut Aussagen der Verkäufer Herrn Timm gehören:

      maubec01
      tolotosde
      juffure
      gudrungrisu
      boux0

      Ihr dürft gern ergänzen, wenn ich einen Account vergessen habe (keine Vermutungen, sondern nachprüfbare Fakten!). Einige der Accounts stammen aus diesem Thread: Hilfe bei den Bietern Boux0 und Juffure
      Für die Richtigkeit der genannten Accounts kann ich keine Garantie übernehmen. Es sind die Angaben der Verkäufer, dass diese Accounts zu Herrn Timm gehören.

      Fakt ist aber, nicht einer davon ist zur Zeit gesperrt!

      Unterlasst es also bitte im Interesse der anderen Betroffenen, Behauptungen aufzustellen, die den nachprüfbaren Fakten widersprechen und die ihr dann nicht nachweisen wollt oder könnt!

      @martin

      Welcher dieser Accounts war denn bei dir Käufer?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich sehe es einfach nicht ein meine emails zu posten.
      Beschwert euch doch bitte bei ebay oder lasst von eurem Ra eine Auskunft bei ebay anfragen.
      Wollte kein Gerücht un die Welt setzen, aber ebay deutet in seinen Mitteilungen sehr stark darauf hin.

      Maubec01 war bei mir der Käufer.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von martin46446 ()