Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Trendyandy schrieb:

      Oh mann, ich glaube hier sind besagte Personen angemeldet. Es ist ein Unterschied ob Hansi auf 100 Artikel mit je 100 € bietet. Dem kann man nix vorwerfen, wenn hier aber bestimmte Personen mit krimineller Energie auf tausende Artikel bieten, sogar mit verschiedenen Accounts, die sich untereinander kennen, dann ist das kriminell.

      Kriminell bedeutet dann auch, daß ein Straftatbestand vorliegen muß, den hätte ich gerne einmal benannt und erklärt. Danke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Mag sein, dass es Geier sind, die sich derart verhalten. Was ist dagegen ein zu wenden?

      Wenn sich die Lemminge die Klippen runter stürzen und die Aasfresser sich unten aufreihen, um Beute zu machen, ist nichts dagegen ein zu wenden. Der Lemming wird so oder so...

      Der Auktionsabbrecher muss doch, sofern der Abbruch unberechtigt ist und es mindestens einen Bieter gibt, so oder so liefern oder zahlen. Und jeder, der darauf spekuliert, mitbietet und in Konkurrenz zu den anderen Geiern steht, sorgt dafür, dass der Verlust des Anbieters geringer ausfällt, als wenn er kein Gebot abgegeben hätte.

      Ich bleibe dabei: jeder Anbieter kann sich umso mehr freuen, je mehr Geier sich um seinen Artikel streiten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von halunke ()

    • Das nennt man eine Meinung. Meine, um genau zu sein: Diese Typen sind schlechte Menschen, und würde es eine geben, würden sie nach ihrem Ableben schnurstracks in die Hölle kommen. Die und ihre Geschwister im Geiste sind mit ihrer Einstellung und der egoistischen Denkweise, aus anderer Leute Fehler Kapital zu schlagen, daran schuld, daß vieles in unserer Gesellschaft in eine völlig falsche Richtung läuft.

      Nur hat meine Meinung nix mit der Diskussion zu tun. Deswegen ist es auch müßig, darüber weiter zu fabulieren.

      Formal sind die Abbruchgeier im Recht. Es liegt natürlich für jeden neutralen Beobachter auch glasklar der Mißbrauch dieses bestehenden Rechts auf der Hand. Das reicht aber nicht, der muß eben knallhart bewiesen werden. Und das geht nicht mit Befindlichkeiten, sondern nur mit Fakten.

      Deshalb lauter die Antwort: Fakten. Fakten sind dagegen einzuwenden, und die besorgt man sich von eBay. Wenn nämlich z.B. herauskommen sollte, daß der Account der werten Frau Fleßner vom selben Computer aus bedient wird wie die des Herrn Timm, dann ist das schonmal ein ernsthafter Anhaltspunkt.
    • Und auch wie alle geschätzten 3 Monate:

      Sollte mich einer, als jemanden der die Erfüllung seines Kaufvertrages anstrebt, als "kriminell" oder "Betrüger" bezeichnen, er hätte gleich noch ne Strafanzeige am Hals!

      In erster Linie muß der Auktionsabbrecher sich an die eigene Nase fassen. So der Auktionsabbruch nicht gemäß der EBay-AGB erfolgt ist.
      Was die Fälle "Oma hat sich auf den Eierfön gesetzt" und "Hamster hatte Lust auf Ei und Fön" angeht kann man geteilter Meinung sein!
      Ich würde aber auch diese Fälle nicht unbedingt ausgeurteilt haben wollen als VK.

      Ansonsten darf man hier den Ausführungen von @pandarul ruhig folgen, besser 2x lesen damit es auch "hängenbleibt"!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Sollte mich einer, als jemanden der die Erfüllung seines Kaufvertrages anstrebt, als "kriminell" oder "Betrüger" bezeichnen, er hätte gleich noch ne Strafanzeige am Hals!


      Naja, gut, das wiederum ist dann doch überzogen. Wenn ein juristischer Laie in einer doch nicht unhitzigen Diskussion ein entsprechendes Werturteil fällt, ist das von der Meinungsfreiheit gedeckt:

      Bei den Formulierungen „Achtung Betrüger unterwegs!, L.... GmbH“ sowie die „Betrüger vom L......“ handelt es sich nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um subjektive Meinungsäußerungen, die Werturteile darstellen. Der Verfasser will erkennbar nicht zum Ausdruck bringen, dass die Verantwortlichen der L.... GmbH bereits strafrechtlich verurteilt worden sind, sondern der Verfasser will Warnungen und Ratschläge für den Fall einer Kontaktaufnahme durch Werber der L.... GmbH erteilen.

      Eine (...) zu unterlassende rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung stellen Meinungsäußerungen nur dann, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324). Bei der Abwägung ist dabei unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im öffentlichen Meinungskampf aufgestellt worden, in dem eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede besteht (...).

      (etc.pp.)


      (Hervorhebungen)

      Ich würde das so zusammenfassen:

      Nein, es ist kein Betrug. Ja, das Opfer eines Abbruchspekulanten darf das so empfinden und auch so nennen. Nein, es bringt überhaupt nix, "Betrug1!11!" in ein Forum zu schreiben.
    • Panda, klar es wäre im Wiederholensfall übertrieben, wenn man "Einzeltäter" ist und das öffentlich geäußert wird, naja.
      War auch nur ein überspitztes Beispiel dafür, daß das persönliche Rechtsempfinden nicht unbedingt allgemeingültig sein muß.
      Auch mit Äußerungen sollte man sich zurückhalten.

      Daß nicht nur wir, sondern alle im Forum das gewerbsmäßige Ausnutzen der Unwissendheit vieler Auktionsabbrecher zumindest für grenzwertig halten, steht ja außer Debatte!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Warum gründen wir nicht einen neuen Sportverein? Den Verein nennen wir: Maxgebote. Ziel ist es, bei so vielen Auktionen wie möglich immer Höchstbietender zu sein.

      Aber Achtung: Nicht zu nahe an den tatsächlichen Marktwert gehen.

      Oh man bin ich blöd und ich geh 10 std. arbeiten.

      Wer macht mit? hahaha :lach:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Trendyandy ()

    • Genau, neben einem nicht vorhandenen Gewissen gehört nämlich tatsächlich ein einigermaßen solides Grundwissen sowie die Fähigkeit zu logischem Denken, zum Behalten des Überblicks und die Abgebrühtheit zum Durchziehen von Rechtsmitteln dazu. Und man ruiniert sich den eigenen Namen natürlich, insbesondere bei google.

      Aber ja, es steht dir frei, auf den Zug aufzuspringen, das ist völlig legal, solange du mit offenen Karten spielst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Trendyandy schrieb:

      forenuser schrieb:

      @Trendyandy
      Du wärst nicht der Erste, der diesen Gedanken in die Tat umgesetzt hat und kläglich damit untergegangen ist.
      Keine Sorge, ich geh weiterhin arbeiten und brauch bei meinem verdienten Geld kein schlechtes Gewissen zu haben.

      Na, dann hast Du die Wertschöpfungskette, die zu Deinem Gehalt führt, bestimmt schon genauestens durchleuchtet.

      Wie ist denn das neue Fairphone so im Handling, der Fairtrade-Kaffee....

      Das eigene Gewissen ist nicht unbedingt allgemeingültiger Gradmesser, mit dem man sich über das Verhalten anderer entrüsten kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • pandarul schrieb:

      Genau, neben einem nicht vorhandenen Gewissen gehört nämlich tatsächlich ein einigermaßen solides Grundwissen sowie die Fähigkeit zu logischem Denken, zum Behalten des Überblicks und die Abgebrühtheit zum Durchziehen von Rechtsmitteln dazu. Und man ruiniert sich den eigenen Namen natürlich, insbesondere bei google.

      Aber ja, es steht dir frei, auf den Zug aufzuspringen, das ist völlig legal, solange du mit offenen Karten spielst.

      *unterschreibe
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Geprellter schrieb:

      Aber wenn man hier so einige Beiträge liest, dann würde ich mich auch in ein geschlossenes Forum verziehen. Habe eher das Gefühl, als höre der Feind mit...oder diskutiert sogar mit?

      Geschlossenes Forum ?

      Und wie willst du sicherstellen dass ein der "Opfer" in deinem geschlossenen Forum
      nicht ein(der) Täter ist? In geschlossenen Forum wäre so etwas Fatal - denn dann könnte
      so eine Person in Ruhe Misinformationen posten und sie hätte erstmal das Vertrauen
      der anderen - also "freie Fahrt" !

      Offenes Forum hat da schon mehrere Vorteile:

      - Erstmal die User die das fachliche Wissen haben, aber selbst nicht betroffen sind
      Diese Personen können es sachlich beurteilen, ohne von Emotionen beinträchtigt zu sein
      Und manche Wahrheit ist schon unbequem.
      - Vielfalt der anderen User - da besteht gut die Möglichkeit so einen "Feind" zu erkennen
      wenn er etwas verdächtiges postet
      - Es gibt auch andere Betroffene, die sich nicht trauen, etwas zu unternehmen
      So ein offenes Forum macht diesen Leuten manchmal den Mut, ihr Verhalten
      eventuell zu ändern und doch eine Anzeige zu erstatten.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Da gebe ich dir wohl Recht. Allerdings von Tätern und Anzeigen wüde ich in dem Fall noch nicht sprechen.
      Eine strafbarkeit wird sich da nur schwer nachweisen lassen. Hierzu müsste nachgewiesen werden, dass bei den ganzen geboten und folgenden Mahnungen gar kein kaufinteresse dahinter steht, oder die G.F. gar nicht hinter dem account gudrungrisu steht.
      Das wird schwer, wenn man sie nicht mal persönlich dazu befragt....
    • Danke wofür?

      Es handelt sich nicht um eine Versteigerung, sondern um einen Verkauf zum Höchstpreis.

      Alles läuft darauf hinaus, daß die Verkäufer sich nicht ausreichend über die gesetzlichen und die bei eBay geltenden Regeln informiert haben.

      Die erste Pflicht ist es, sich in Kenntnis zu setzen, über das was man macht, andernfalls sollte man sich nicht in so einem Metier bewegen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Das Video ist schon einige Jahre alt. Eshandelt von Markus Kahn aus Wuppertal, der Vater der Ebayabzocker.

      Wobei, der erste gezeigte Abbrecher hat m.E. die Auktion zu recht abgebrochen, da er einen schweren Fehler beim Einstellen des Gerätes gemacht hat. Er hat den falschen Prozessor in der Beschreibung genannt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Korrekt, nur war das damals aus irgendeinem Grund noch niemandem klar, daß das ein berechtigter Abbruch war. Irgendwie schienen ja alle Beteiligten ein Problem damit zu haben, vom Diebstahl der BGH-Entscheidung auf andere Fälle zu abstrahieren.

      So oder so sollte man von steinalten Presseberichten nicht auf die aktuelle Rechtsprechung zum Thema schließen.