Hi, habe mich eben angemeldet, nachdem ich den Namen TOLOTOSDE gegoogelt habe. Interessant .....
Habe gestern auch eine Email von TOLOTOSDE erhalten bzw. J. Timm und ich mach es direkt ÖFFENTLICH
Email TOLOTOSDE/TIMM:
Sehr geehrter Herr (mein Name),
mit Bedauern stellte ich fest,daß Sie am 14.2.2014 die Verkaufaktion mit dem Apple iPhone 5s 16GB,silber mit der
Ebayartnr.: 221373707043 ohne Angabe von Gründen vorzeitig beendet
hatten. Die Einstellung des Angebotes durch den Anbieter stellt sowohl ein
rechtlich verbindliches Kaufangebot gemäß § 145 BGB dar und enthält darüber
hinaus die Erklärung, der Anbieter nehme bereits zu diesem Zeitpunkt das höchste
wirksam abgegebene Gebot an."Das Zustandekommen eines Kaufvertrages
zwischen den Parteien des Rechtsstreites wird auch nicht dadurch gehindert, dass
der Beklagte eigenmächtig vorzeitig die Auktion abgebrochen hatte. Zwar ist es
nach §10 Nr.1 der Allgemeinen Ebay-Geschäftsbedingung grundsätzlich von
vornherein nicht ausgeschlossen, eine Auktion durch Abbruch zu
beenden. Entgegen der Bestimmung der eBay-AGB haben Sie jedoch
keinen Grund dargelegt, welcher Sie zur vorzeitigen Beendigung des Angebotes
berechtigen würde. Die rechtliche Konsequenz besteht darin, dass zwischen Ihnen
und mir ein Kaufvertrag über den Gegenstand gegen Kaufpreiszahlung in Höhe von
117 Euro zustande gekommen ist.
Ich fordere Sie daher auf, mir Ihre Bankverbindung zu nennen,damit ich meine Pflicht
aus dem Kaufvertrag erfüllen und Ihnen den ausstehenden Betrag überweisen
kann.
Hierfür setze ich eine Frist bis zum
27.3.2014.
Sie hätten mir vor Streichung des Gebotes eine Anfechtungserklärung schicken müssen,was Sie aber nicht getan haben. Ich ging daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag festhalten wollen.Mein Anspruch auf den
Artikel steht daher zweifelsfrei fest.
Sollte ich wieder Erwarten nichts von Ihnen hören,werde ich meinen Anspruch durch die Inanspruchnahme eines
Rechtsanwaltes durchsetzen lassen.
Mit freundlichem
Gruß
tolotosde , J.Timm
Habe gestern auch eine Email von TOLOTOSDE erhalten bzw. J. Timm und ich mach es direkt ÖFFENTLICH
Email TOLOTOSDE/TIMM:
Sehr geehrter Herr (mein Name),
mit Bedauern stellte ich fest,daß Sie am 14.2.2014 die Verkaufaktion mit dem Apple iPhone 5s 16GB,silber mit der
Ebayartnr.: 221373707043 ohne Angabe von Gründen vorzeitig beendet
hatten. Die Einstellung des Angebotes durch den Anbieter stellt sowohl ein
rechtlich verbindliches Kaufangebot gemäß § 145 BGB dar und enthält darüber
hinaus die Erklärung, der Anbieter nehme bereits zu diesem Zeitpunkt das höchste
wirksam abgegebene Gebot an."Das Zustandekommen eines Kaufvertrages
zwischen den Parteien des Rechtsstreites wird auch nicht dadurch gehindert, dass
der Beklagte eigenmächtig vorzeitig die Auktion abgebrochen hatte. Zwar ist es
nach §10 Nr.1 der Allgemeinen Ebay-Geschäftsbedingung grundsätzlich von
vornherein nicht ausgeschlossen, eine Auktion durch Abbruch zu
beenden. Entgegen der Bestimmung der eBay-AGB haben Sie jedoch
keinen Grund dargelegt, welcher Sie zur vorzeitigen Beendigung des Angebotes
berechtigen würde. Die rechtliche Konsequenz besteht darin, dass zwischen Ihnen
und mir ein Kaufvertrag über den Gegenstand gegen Kaufpreiszahlung in Höhe von
117 Euro zustande gekommen ist.
Ich fordere Sie daher auf, mir Ihre Bankverbindung zu nennen,damit ich meine Pflicht
aus dem Kaufvertrag erfüllen und Ihnen den ausstehenden Betrag überweisen
kann.
Hierfür setze ich eine Frist bis zum
27.3.2014.
Sie hätten mir vor Streichung des Gebotes eine Anfechtungserklärung schicken müssen,was Sie aber nicht getan haben. Ich ging daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag festhalten wollen.Mein Anspruch auf den
Artikel steht daher zweifelsfrei fest.
Sollte ich wieder Erwarten nichts von Ihnen hören,werde ich meinen Anspruch durch die Inanspruchnahme eines
Rechtsanwaltes durchsetzen lassen.
Mit freundlichem
Gruß
tolotosde , J.Timm