Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Meine letzte Frage per PN solltest du mir aber vielleicht beantworten, denn sie habe ich ja nicht gestellt, weil ich sie als unwesentlich erachte, sondern für ziemlich wesentlich halte.
      Alleine möchte ich das jedenfalls nicht beurteilen und ohne die Beantwortung meiner Frage schon 2mal nicht.
      LG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • @ Mirabella:
      Sorry. Die kurze Antwort auf deine Frage ist:
      Ich habe es nicht wieder in ebay eingestellt, sondern ca. 1 Woche später anderweitig veräußert (belegbar).
      Soweit ich das diesem thread entnehmen konnte, ist das allerdings unerheblich.

      Ich frage mich noch, welche Qualität beim Erklärungsirrtum vorrausgesetzt wird. Ich hatte bspw. in der Überschrift die richtigen Angaben gemacht, aber die Produktbeschreibung, die Ebay bei beliebten Produkten automatisch ausfüllt, enthielt zwei falsche Angaben: falsche Farbe und eine Eigenschaft, die ca. 1/4 Preisunterschied macht.


      LG
      nocheiner
    • nocheiner schrieb:

      falsche Farbe und eine Eigenschaft, die ca. 1/4 Preisunterschied macht.

      Dann ist der Drops doch gelutscht, vorausgesetzt du kannst den Fehler nachweisen. Und eigentlich sollte der Fehler in den Farbangaben ganz einfach nachzuweisen sein, denn das Produktfoto muss dann ja eine andere Farbe zeigen, als in den Artikelmerkmalen beschrieben. Du kannst die Forderung mit Hinweis auf die ebay-AGB und die Rechtsprechung des BGH und des OLG Hamm zurückweisen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • nocheiner schrieb:

      Pandarul, gibt es irgendeine Möglichkeit dich zu kontaktieren?


      Nein.

      Aber @Mirabella ist sich nicht leichtfertig sicher. Und @biguhus Erklärung ist auch schön.

      Ich schließe mich an, das ist geradezu ein Klassiker für einen Fehler, noch dazu beweisbar. Speichere dir alles schön ab.

      Daß du nach deinem berechtigten Abbruch dein Eigentum, an dem mangels Kaufvertrag keine Ansprüche seitens Dritten bestanden, anderweitig veräußerst hast, ist in der Tat unerheblich.

      Faß dich gegenüber Timm kurz und verbindlich.
    • Ich spiele mal wieder den Spaßverderber, richtige Überschrift, richtiges Artikelbild und "nur" ein bzw zwei Fehler in der Artikelbeschreibung, wäre es hier nicht viel sinniger gewesen die Beschreibung entsprechend zu ergänzen, statt zu beenden ?
      Immerhin sagt eBay ja das man nur Abbrechen darf, wenn man das Angebot nicht Bearbeiten/Ergänzen kann.
    • Panda, wie fast immer bei diesen Abbruchgeschichten gibt es auch hier so ein bisschen drumherum, wodurch das Ganze dann doch weniger eindeutig wird.
      Nachdem ich den Ablauf nun besser kenne, gehe ich aber nicht davon aus, dass dieses "Drumherum" schadet. Im Gegenteil, es ist als zusätzlicher Beleg verwendbar, denn es unterstreicht, dass der Artikel bei der Angebotserstellung irrtümlich falsch beschrieben wurde. Davon konnte sich Herr Timm auch überzeugen, so dass ihm die Berechtigung des Abbruchs eigentlich klar sein müsste. Zu überlegen wäre, ob man ihn noch einmal eplizit darauf hinweist, da bin ich mir nicht so ganz schlüssig.
    • Zum beispiel wenn man beim SK statt 100€ 10€ schreibt, das ist ein Fehler und der lässt sich auch nicht durch eine Ergänzung des Angebots korrigieren. Wobei ich ja nicht alle Umstände oder die genauen Fehler kenne und gerade feststelle dass eBay offenbar die Hilfeseiten überarbeitet hat... Geht man nach den neuen, hat der VK ja praktisch einen Freibrief zum Auktionsabbruch, selbst ein Zwischenverkauf ist jetzt ohne weiteres möglich, wenn ich das richtig lese :S
    • Für mich ist dieser Fall absolut vergleichbar mit dem 1 Euro-Sofortkauf-Irrtum.
      Wie gesagt, es gibt da so ein kleines "Drumherum", ich schätze es nicht so unbedingt als wesentlich ein, binde mir aber ganz sicher nicht die ganze Verantwortung an's Bein.
      Da nocheiner zw. Bezahlen und Rechtsstreit abwägen möchte, muss er selbst entscheiden, inwiefern er sich hier von mehreren öffentlich helfen lässt oder sich mit meiner bescheidenen Meinung begnügt. Die Entscheidung zw. Bezahlen und Rechtsstreit abnehmen, werde ich ihm ganz sicher nicht.
    • @pandora

      Was würde eine einseitige Änderung des bestehenden schwebend wirksamen Kaufvertrag ändern?
      Ich biete auf ein schwarzes Händy, der Verkäufer ändert einseitig sein Angebot, weil das Handy blau ist und ich bin automatisch nicht mehr an mein Gebot gebunden.

      Natürlich könnte ich auch ein blaues Handy nehmen, nach der einseitigen Veränderung des Angebotes, aber darauf habe ich nicht geboten, ich habe auf ein schwarzes geboten.
      So, blau ist aber nicht die Farbe, die so recht begehrt ist, blau sind wir selbst, aber niemals unsere Handys. Ich bin immer noch Höchstbietender, kann zwar mein Geobt streichen, aber das sieht schlecht aus in meiner Akte. Keiner bietet......... so ein scheiß und dann bekomme ich noch die EOA von eBay, dass ich die Auktion gewonnen habe.

      Dann fange ich an zu erklären, wollte dieses blaue Mistteil nicht, Ergänzung hin oder her, mir egal, weil eine einseitige Änderung eines bestehenden schwebend wirksamen Kaufvertrag...... das nehme ich nicht hin.
      Der VK ist natürlich sauer, er hat ja ergänzt, dass keiner mehr geboten hat, ist nicht sein Problem.............

      Egal wie und von welcher Seite ich das betrachte, nur Probleme. Die Verkäuferprov. wird belastet, ich soll bezahlen, obwohl kein Kaufvertrag besteht, VK meldet nicht bezahlten Artikel, ich widerspreche, er fordert mich auf, einem Transaktionsabbruch zuzustimmen, damit er seine Provision wieder erstattet bekommt...........

      Alles ist zu vermeiden, wenn ein berechtigter Auktionsabbruchsgrund vorliegt. Auktion berechtigt abgebrochen und gut is.
    • Frage dazu: was, wenn mir die Farbe sch... egal wäre, weil ich das Ding nachts im Wald zum telefonieren brauchen würde um Hilfe zu holen? Dann ist der Auktionsabbrecher wieder feinerererer raus....

      Kannste drehen wie du willst... sowohl auf der einen als auch auf der anderen Seite gibt's Verlierer... und natürlich die "Sauhunde" die jeden (berechtigten) Fehler auch ausnutzen wollen und die jeden Grund, und sei er noch so an den Haaren herbeigezogen, zum Abbruch nutzen, weil man das Ding einfach woanders verscherbelt hat und sich einen Schaixxendreck darum schert, was man eigentlich "verbindlich" an Vrerkaufsofferte angepriesen hat...

      Beiden Arten von K/VK gilt mein Beileid NICHT
    • Pandora schrieb:

      Ich spiele mal wieder den Spaßverderber, richtige Überschrift, richtiges Artikelbild und "nur" ein bzw zwei Fehler in der Artikelbeschreibung, wäre es hier nicht viel sinniger gewesen die Beschreibung entsprechend zu ergänzen, statt zu beenden ?


      Und ich erkläre dir erneut, daß ein derartiges Vorgehen gegen die AGB von eBay ist, die es untersagen, in einer Artikelbeschreibung widersprüchliche Angaben zu machen. Davon, daß eine nachträgliche Ergänzung rein gar nichts an der Situation mit dem aktuellen Bieter ändert, dessen Höchstgebot der Verkäufer nicht kennen kann und deshalb damit rechnen muß, daß es bis zum Auktionsende bestand hat, womit eine derartige Ergänzung bestenfalls wirkungslos wäre, fange ich gar nicht erst an. Lies es da nach, wo ich es dir das letzte Mal en detail erläutert habe.

      Pandora schrieb:

      Immerhin sagt eBay ja das man nur Abbrechen darf, wenn man das Angebot nicht Bearbeiten/Ergänzen kann.


      Diese Aussage wirst du sicherlich belegen können? Ok, rhetorische Frage, ich gebs zu *g*. Das kannst du nicht belegen, weil es nicht stimmt.

      Es kommt @monza überhaupt nicht darauf an, was einem Bieter egal ist, was dieser in Kauf zu nehmen bereit ist oder nicht und wie er die ganze Sache interpretiert. Es kommt einzig darauf an, ob objektiv eine Berechtigung im Sinne der eBay-Regeln vorliegt, ein Angebot vorzeitig zu beenden. Das ist bei einem Irrtum bzw. Fehler der Fall. Es gibt auch keine irgendwie geartete Erheblichkeitsschwelle, die bei eBay festgelegt ist. Das macht auch Sinn, denn es gibt auch keine Erheblichkeitsschwelle für den Käufer, wenn der exakt einfordert, was (fälschlicherweise) angeboten war. Genau um den Verkäufer davor zu schützen, sind die Abbruchregeln von eBay vorgesehen.
    • Na ja, ich mache hier jetzt nicht weiter das Sprachrohr. Die AGB sind verlinkt, die Urteile erwähnt und das, was ein bisschen unstimmig sein könnte, belegt aber den Abbruchsgrund.
      Ich selbst würde es drauf ankommen lassen und wäre sehr zuversichtlich, das ist aber Mentalitätssache.
      Ich würde ja auch nicht so ein Juchhei machen, wenn ich Hilfe bräuchte. So ist das eben alles.
    • Pandora schrieb:

      und gerade feststelle dass eBay offenbar die Hilfeseiten überarbeitet hat... Geht man nach den neuen, hat der VK ja praktisch einen Freibrief zum Auktionsabbruch, selbst ein Zwischenverkauf ist jetzt ohne weiteres möglich, wenn ich das richtig lese :S


      Grundsätzlich hat jeder Verkäufer jederzeit einen Freibrief, wenn er nicht auf den Kopf gefallen ist. Das war schon länger so und wird sich auch nicht ändern.

      Sofern du darauf anspielst, daß der Passus "ohne Ihr Verschulden" verschwunden ist, hat das m.E. keine Auswirkungen. Dieser Passus wurde von eBay überhaupt erst nach einem Gerichtsurteil eingefügt, in dem der Abbruch wegen vorsätzlicher Nicht-Verfügbarkeit (zu Recht) als unberechtigt angesehen wurde. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln, daß das auch so bleiben wird.

      Nichtsdestotrotz sind diese Änderungen ja grausam, weil sie natürlich den unbedarften Verkäufer in die Irre führen.

      Und natürlich sind sie grausam, weil die bisherigen Formulierungen größtenteils ausgeurteilt waren. Was eBay da tut ist absolut unverantwortlich.
    • @Panda....



      wie du MIT SICHERHEIT bemerkt hast, bestreite ich garnicht, dass man Auktionen abbrechen darf... und mit deinen Erklärbaren (auch) in Form von Gerichtsurteilen etc wird ich mich durchaus abfinden und bestreite dir das garnicht.

      Was mich anfuchst ist, dass es mittlerweile quasi "gängige Rechtspraxis" ist wie es aussieht, dass jeder Pups als Wirbelwind gewertet wird und somit zum Abbruch berechtigt.

      Ok... RECHTLICH mag das ja durchaus durchgehen.... aber wie schlagen die Abbrecher hier auf? "Betrüger, Abzocker" sind ja noch harmlose Bezeichnungen. Da wird die MORALISCHE Seite angesprochen.... und DA bin ich dann derjenige der sagt: umgekehrt ists aber nicht besser....

      RECHTLICH mag der (u.U. extra für eventuelle Fälle) eingebaute Fehler (algengrün anstatt blautannengrün) ok sein.... MORALISCH ist das dann auch den Bietern gegenüber unter Hempel's Bett.....
    • Monza, mich regt auch viel mehr auf, dass sich viele Abbrecher nicht auf ihren Abbruchgrund und eine saubere Argumentation fokussieren, sondern sich wer weiß wie verzetteln.
      Wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann ist das so und wenn AGB nebst Rechtsprechung mir diesen erlauben, dann bin ich froh, dass ich diese Grundlage habe.
      Agiert wird aber oft ganz anders, nämlich kaum nachvollziehbar......