Das gilt jedenfalls für alle
pages.ebay.de/help/policies/picture.html
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Pandora schrieb:
Die Frage ist also wirklich nur, ob eine Urheberrechtsverletzung bei einem der Bilder nun einen Abbruch rechtfertigt.
pandarul schrieb:
Allerdings wirst du bei der Komplexität deines Falls nicht um einen Anwalt herumkommen, wenn Timm tatsächlich klagen sollte.
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Muxx schrieb:
Ich hab mich beim Garantiedatum um 2 Monate vertan und den Artikel gelöscht. Ist das ein Abbruchsgrund?
Muxx schrieb:
Ich mein, da steckt ja jede Menge kriminelle Energie hinter diesem Herren.. Das kann doch so nicht legal über die Bühne gehen oder?
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Kain96 schrieb:
was kann ich tun???
Kain96 schrieb:
was kann ich tun???
Kain96 schrieb:
dann folgende Post von tolotos bekommen
Sehr geehrter Herr .....,
ich würde mich freuen,wenn Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben wollen.Leider sieht es in diesem Fall nicht danach aus.
Um ein Angebot zu beenden benötigen Sie einen gesetzlich anerkannten Anfechtungsgrund i.S.d. §119 BGB.
Das Beenden einer Auktion,nachdem bereits Gebote abgegeben wurden,ist nach Rechtsprechung des BGH nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Ihre diesbezüglich abgegebene Erklärung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Hinzukommt, dass Sie in einem solchen Fall unverzüglich die Anfechtung erklären müssten.
Dies ist jedoch nicht erfolgt.
Ich ging daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag festhalten wollen.
Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.
Mein Rechtsanwalt hat mir über Ebay Ihre Adresse besorgt und geraten die 14 tägige Frist einzuräumen.
Zwischen Ihnen und mir besteht ein Kaufvertrag über das Apple iPhone 5s 16GB,weiß.
Daran besteht nach Aussage meines Rechtsanwaltes kein Zweifel.
Eine vergleichbares iPhone wurde bei Ebay zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion mit 515,- Euro gehandelt.Unter Abzug des gestrichenen Maximalgebotes ergibt sich ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 461,- Euro.
Wie gesagt das alles noch ohne gerichtliche Klärung und Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten.
Da Sie nicht mehr über das iPhone verfügen,wäre es zur Vermeidung weiterer Kosten besser sich auf meine gütliche Forderung in Höhe von 461,- Euro einzulassen.
Hilfsweise würde ich ein neues iPhone 5s wie in Ihrem Angebot beschrieben als Ersatz akzeptieren.
Liegt jetzt bei Ihnen.
Sie befinden sich ab dem 7.5.2014 in Verzug
Ich werde mir danach einen Termin geben lassen und unverzüglich Klage einreichen,die entstehenden Kosten sind dann zusätzlich zu meiner Schadensersatzforderung von Ihnen zu begleichen.
Sollten Sie die Angelegenheit jedoch außergerichtlich und ohne Rechtanwalt klären wollen,bin ich bereit,mit Zahlungseingang der Schadenersatzforderung oder Ersatzlieferung die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.
Ansonsten kämen zu meiner Schadenersatzforderung in Höhe von 461,- Euro noch meine Rechtsanwaltskosten + Klageverfahren/Gerichtskosten usw. hinzu...
Ihre Entscheidung...
Ansonsten warten Sie einfach ab bzw. lassen sich anwaltlich beraten!
Mit freundlichem Gruß
tolotosde , J.Timm
Kain96 schrieb:
Um ein Angebot zu beenden benötigen Sie einen gesetzlich anerkannten Anfechtungsgrund i.S.d. §119 BGB.
Kain96 schrieb:
Hinzukommt, dass Sie in einem solchen Fall unverzüglich die Anfechtung erklären müssten.
Kain96 schrieb:
Die Beschreibung war nicht korrekt. Das Handy war nicht neu wie in der Beschreibung, sondern ein überholtes Tauschgerät von Apple.
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