Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Er wurde mit dem Account maubec01 geschasst und bekam ein Handelsverbot. Alle danach angelegten Accounts sind demnach illegal, sodass der Beklagte gute Aussichten hat im Revisionsfall als Sieger hervorzugehen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Hallo zusammen,
      die Zusammenfassung vorweg: iPhone 5 Auktion grundlos beendet, eBay Nachricht, E-Mail, Anwaltsschreiben und Klageschrift vom Amtsgericht erhalten.
      Klägerin ist Frau Gudrun Fleßner, "gudrungrisu"


      In meiner Verteidigung habe ich insbesondere auf das systematische Verschaffen von Schadensersatzansprüchen der Frau Fleßner hingewiesen. Dazu habe ich auf das selbe Vorgehen bei diversen anderen Personen hingewiesen und Unterlagen eingereicht, die dies beweisen.
      Gestern kam der Beschluss vom AG Kiel. Unter Punkt 7 des Beschlusses könnt ihr lesen, dass die Richterin meiner Argumentation durchaus Beachtung schenkt. Es scheint, als könne ich den Rechtsstreit gewinnen. Allerdings brauche ich dazu eure Hilfe!

      Die Richterin braucht Hinweise auf noch mehr Geschädigte! Und das seid ihr!
      Also schickt mir bitte so schnell wie möglich an poleshifting@gmail.com die
      - eBay Nachrichten von Frau Fleßner
      - die E-Mails
      - alle Anwaltsschreiben des Herrn Wendler
      - die Klageschrift vom Amtsgericht
      Sollte ich den Rechtsstreit gewinnen, werde ich mich bei allen, die mir ihre Dokumente haben zukommen lassen, in einer angemessenen Form bedanken!
      Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
      Rico


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    • Habe bereits alles durchgelesen und argumentativ komme ich vor Gericht am weitesten, wenn ich den Rechtsmissbrauch begründen kann anhand weiterer Geschädigter.

      Ich habe auf die Sperrung des Accounts bereits hingewiesen, erhalte von eBay aber keine Unterlagen dazu..
    • Na... wenn der Käufer doch vorher gesperrt war mit allen Accounts und auch keine Berechtigung hatte wieder einen zu eröffnen, hast du garkeinen gültigen Kaufvertrag mit dem schliessen können. Ich kenn jetzt deinen Fall so nicht, aber wenn du berechtigt abgebrochen hast, hast du auch nichts zu befürchten. Wenn du unberechtigt abgebrochen hast, ist das wohl dein einzigster Punkt, wo du einhaken kannst.

      Rechtsmissbrauch dürfte wegfallen bei unberechtigtem Abbruch. Wie gesagt: dein einzigster Einhakpunkt. Und die Auskunft bekommst du auch bei Ebay, wer da am Werk ist. Man muss nur immer wieder hartnäckig nachfragen. Oder dein Anwalt lädt Ebay als Zeuge.
    • Einen "Einhakpunkt" braucht es nicht.

      Wenn Du als Beklagter das Zustandekommen des Kaufvertrages bestreitest, so muß der Kläger Beweis antreten, dass dieser Zustandekommen ist. Was ihm regelmäßig nicht gelingen dürfte, wenn er eben vom Handel bei eBay ausgeschlossen worden ist.

      Dem Nachweis einer Rechtsmissbräuchlichkeit bedarf es daher gar nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      wenn er eben vom Handel bei eBay ausgeschlossen worden ist.

      Der Hinweis, dass der Account gudrungrisu gesperrt ist, wurde am 3. Juni 2014 hier eingestellt.
      Demnach müßten die fraglichen Auktionen von Rico- und mmr (hier Acc. tolotosde) vor diesem Zeitpunkt abgebrochen worden sein, da diese Acc. nach deren Sperre ja nicht mehr bieten konnten.
      Ist immer schwierig, wenn wesentliche Angaben von TE nicht vorliegen und auch nicht nachgereicht werden.
    • Danke für eure Antworten.

      Dass Maubec01, also der Timm, und gudrungrisu zusammengehören bzw. sogar zusammenleben, ist uns allen bekannt und ich würde dem Gericht das auch gerne anführen. Aber die Frage ist doch, wie ich das beweisen kann. Dazu habe ich noch keine Möglichkeit gefunden, es wäre vor Gericht alles spekulativ.

      Warum gudrungrisu und Maubec01 gesperrt wurden, habe ich bereits bei eBay angefragt und hoffe, in den nächsten Wochen die Antwort zu erhalten.
    • Es sind ja verschiedene Konstellationen denkbar, auch, dass die Fleßner nur so eine Art Strohfrau ist, von wem auch immer.
      Würde mich überraschen, wenn Du von eBay die angeforderten Informationen bekommst.
      Aber letztlich kann nur eBay Auskunft erteilen im Rahmen der Daten, die von eBay gespeichert werden, z. B. auch das Bietverhalten allgemein und in diesem Zusammenhang auch über die über das eBay-Nachrichtensystem geführten Kontakte. Zumindest der Erstkontakt mit einemk Auktionsabbrecher dürfte wohl über das eBay-Nachrichtensystem hergestellt werden.
      Ob allerdings diese Nachrichten überhaupt noch vorgehalten werden?
      Letztlich bliebe nur, eBay in den Zeugenstand zu rufen.
      Aber irgendwann stellt sich natürlich die Frage nach der Kosten-Nutzen-Relation, denn die Hinweise aus dem Beschluss, was den Auktionsabbruch angeht, waren doch schon deutlich. Und ob letztlich der Nachweis der Rechtsmissbräuchlichkeit gelingen mag?

      edit:
      Wer war denn Höchstbieter? gudrungrisu oder maubec01? Und hast Du damals, als die Sache mit dem Abbruch akut war, Auskunft von eBay verlangt/erhalten, auf wen der Account, der Höchstbieter war, angemeldet ist?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Wie du schon sagst: Kosten-Nutzen-Relation. Es geht möglicherweise um 500-700 € inklusive aller Gebühren und Schadensersatzansprüche.

      Ich bin der Meinung, dass dieser Nachweise gelingen kann, wenn ich genug Geschädigte zusammentragen kann. Daher meine ursprüngliche Nachricht. Es wäre toll, wenn sich Personen, die mit gudrungrisu Kontakt hatten, bei mir melden.

      LG
    • Lass mal Deinene Anwalt bei Ebay anftrgen, seit wann und wieso Gudrubferisu ubnd Maubec01 gesperrt wurden und lass ihn ggf. durchklingen, dss da evtl. Ebay als Zeuge eladen werden kann.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Kann er nicht, aus dem einzigen Grund das der Rechtsmissbrauch rein objektiv nicht haltbar ist. Denn wenn ich nur um bei Abbrüchen Schadensersatz zu kassieren biete, dann müssen dafür erstmal Kaufverträge her und damit besteht nicht kein, sonder gerade ein Rechtsbindungswillen. Wobei dies natürlich keinen Richter davon abhält nicht doch ein solches Urteil zu fällen, ist ja schon vorgekommen.

      Den berechtigten Abbruch kann man wohl sowieso ausschließen, sonst würde man sich nicht an so einen Strohalm klammern. Bleibt aber die Frage ob überhaupt und wenn dann wann, der Herr/Frau der/die hier jetzt Ansprüche anmelden denn vom Handel bei eBay ausgeschlossen wurden. Vllt sollte man hierzu mal irgendwas konkretes ranschaffen, denn was ich bis jetzt hier gelesen habe sind das ja alles bloß Mutmaßungen das es so wäre.
    • Rico- schrieb:



      Ich bin der Meinung, dass dieser Nachweise gelingen kann, wenn ich genug Geschädigte zusammentragen kann. Daher meine ursprüngliche Nachricht. Es wäre toll, wenn sich Personen, die mit gudrungrisu Kontakt hatten, bei mir melden.


      Hmm - ein "All in" mit nicht mal ein Paar?

      Manche hatten dieses Glück, doch für die meisten ist es schiefgegangen. Willst du wirklich
      dein Geld (und deiner Rechtsversicherung, die dich kündigen könnte) darauf wetten?

      Bei Rechtsmißbrauch müsstest du nicht viele Zeugen haben, sondern beweisen können daß
      in diesem Zeitraum von deiner Gegenpartei kein Rechtsverbindungswille zu erwarten war.

      Wie willst du es schaffen ?

      Um bei dem Richter Zweifel zu machen wird der Gegenpartei nämlich reichen einige
      Auktionen aus dem Zeitraum zu zeigen, die bezahlt wurden.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Das habe ich gelesen, leider kann ich aber nicht ersehen, welcher der Accounts zu Herrn Timm gehört(e)



      oldschmatterhand schrieb:

      Folge eines Ausschluss bei eBay ist grundsätzlich, dass man sich nicht mehr bei eBay anmelden darf. Sollte festgestellt werden, dass sich eine von eBay ausgeschlossene Person unter anderem Namen mit einem Fake-Account angemeldet hat, ist auch für diesen Fall von einem Handelsverbot auszugehen.
      Steht das in den eBay AGBs? Oder woher kann man dies schriftlich erlangen?
    • mmr schrieb:

      Steht das in den eBay AGBs? Oder woher kann man dies schriftlich erlangen?

      in den Ebay-AGB steht drin, dass bei Ausschluß vom handel sich der Betreffende auch nicht neu anmelden darf. Also sind neu angemeldete Accounts gesperrter Nutzer nicht in der Lage, AGB-mässige, gültige Kaufverträge abzuschliessen. Die Gerichte ziehen nicht nur die gesetzliche Lage, sondern auch die Ebay-AGB für die Urteilsfindung heran (schliesslich werden Verträge im Rahmen dieser AGB geschlossen)
    • @ monza30: Danke


      Ist denn hier noch jmd. im Forum aktiv, der genau so auf Herrn Timm reingefallen ist bzw. solche Mails bekommen hat? Dann würde ich mich sehr über einen Kontakt per PM freuen, sodass ich ggf. als Zeugen benennen kann und zeigen kann, dass es kein Einzelfall ist.
    • och nu... sind doch nur 50 Seiten dieses Threads... da findest du zumindest Nicks der Betroffenen. Nötigenfalls könnte man Herrn Ebay als Zeuge heranziehen.... der kennt ja die Inhaber der Nicks und auch den Gesperrten bzw. dessen Namen, auf denen seine Nicks angemeldet, gesperrt und neu angemeldet wurden....
    • Pandora schrieb:

      Kann er nicht, aus dem einzigen Grund das der Rechtsmissbrauch rein objektiv nicht haltbar ist. Denn wenn ich nur um bei Abbrüchen Schadensersatz zu kassieren biete, dann müssen dafür erstmal Kaufverträge her und damit besteht nicht kein, sonder gerade ein Rechtsbindungswillen. Wobei dies natürlich keinen Richter davon abhält nicht doch ein solches Urteil zu fällen, ist ja schon vorgekommen.

      Den berechtigten Abbruch kann man wohl sowieso ausschließen, sonst würde man sich nicht an so einen Strohalm klammern. Bleibt aber die Frage ob überhaupt und wenn dann wann, der Herr/Frau der/die hier jetzt Ansprüche anmelden denn vom Handel bei eBay ausgeschlossen wurden. Vllt sollte man hierzu mal irgendwas konkretes ranschaffen, denn was ich bis jetzt hier gelesen habe sind das ja alles bloß Mutmaßungen das es so wäre.
      Und genau das ist so ja nicht richtig. Ebay selbst erläutert ja in seinen AGB, dass es rechtsmissbräuchlich sei, wenn jemand nur Gebote auf Artikel abgibt, um im Falle eines Abbruchs dann Schadenersatz zu fordern.
      Wenn jemand also auf hunderte neue oder neuwertige Iphones immer exakt 87,00 Euro oder auch mal 113 Euro bietet, dann hat das nichts mit der Jagd nach Schnäppchen zu tun, da es absolut ausgeschlossen ist, dass man für diesen Betrag das Iphone bei ordnungsgemäßen Auktionsverlauf jemals ersteigern würde.
      Und wenn dann noch allein von einer Rechtsanwaltskanzlei am selben Tage mehrere Schreiben mit nahezu identischen Texten verschickt werden, immer gleich unter Forderung von Schadenersatz, dann ist das sehr wohl ein Rechtsmissbrauch. Ziel der Gebotsabgabe ist es nämlich nicht, auf normalem Wege, wie es bei ebay vorgesehen ist, einen Artikel zu erwerben.
      Und der Account "gudrungrisu" ist ohnehin mit etlichen Fake-Bewertungen von Timm künstlich in die Höhe geschossen worden. Oder wer glaubt ernsthaft, dass man im selben Haushalt lebend, gegenseitig Herdplatten und Jeans vom anderen ersteigert.
    • Geprellter schrieb:

      Und wenn dann noch allein von einer Rechtsanwaltskanzlei am selben Tage mehrere Schreiben mit nahezu identischen Texten verschickt werden, immer gleich unter Forderung von Schadenersatz, dann ist das sehr wohl ein Rechtsmissbrauch. Ziel der Gebotsabgabe ist es nämlich nicht, auf normalem Wege, wie es bei ebay vorgesehen ist, einen Artikel zu erwerben.



      Das ist so Blödsinn.... denn der Anwalt kann ja erst ein Schreiben loslassen, wenn die Auktion abgebrochen wurde.....

      Weisste wie ich deine Argumentation dir vor Gericht ganz einfach um die Ohren fliegen lassen würde? Ganz einfach mit der Behauptung, dass ich ich nötigenfalls mein Gebot vor Ende der regulär ablaufenden Auktion selbstverständlich erhöht hätte... Dann sagts PENG und deine Argumentation ist den Bach runter.....



      Und man kann auf soviel Auktionen bieten wie man will - dem Stand des Portemonnaies entsprechend - zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe. Habe ich also soviel Knete, um bei regulär auslaufender Auktion die Dinger löhnen zu können, bei denen ich Höchstbieter bin = alles im Lack.

      Erst wenn ZUM REGULÄREN Auslaufen der Bieter nicht bezahlen kann, kann man von fehlendem Bindungswillen sprechen bzw. das ins Auge fassen. Vorher geht das nicht....