Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Wenn man denn sein Gebot auch wirklich erhöht hätte...
      Angesichts der Vielzahl an Mahnschreiben, Klageverfahren, gegenseitiger Bewertung der betreffenden Personen, der Vielzahl an benutzten Accounts etc. steht es einem Richter aber durchaus auch frei, diese Behautpung eben nicht zu glauben...
    • Geprellter schrieb:

      Wenn man denn sein Gebot auch wirklich erhöht hätte...
      Wie denn bei abgebrochener Auktion?

      Geprellter schrieb:

      Angesichts der Vielzahl an Mahnschreiben, Klageverfahren, gegenseitiger Bewertung der betreffenden Personen, der Vielzahl an benutzten Accounts etc. steht es einem Richter aber durchaus auch frei, diese Behautpung eben nicht zu glauben...
      ? Wie glauben? Was soll der Richter denn glauben? Fehlenden Rechtsbindungswillen musste schon nachweisen anhand von Fakten... und die düften schwer zu bekommen sein. In diesem und den anderen, ähnlichen Threads steht da schon einiges drin, was geht und was eben NICHT geht
    • Eben eine solche Behauptung wie "Natürlich hätte ich mein Gebot gegebenfalls noch vor Ende der regulär auslaufenden Auktion erhöht".

      Natürlich benötigt man für den Nachweis eines fehlenden Rechtsbindungswillen Fakten.

      -Hunderte Gebote jeden Monat, abgegeben von zwei im selben Haus, wahrscheinlich selben Haushalt lebenden Personen mit untereinander eng verknüpften und künstlich gepushten Accounts.

      - Etliche Mahnschreiben, zahlreiche Klagen immer mit der selben Masche

      - Die Sperrung sämtlicher Accounts, vermutlich aufgrund ständiger Verstöße gegen die Ebay-AGB

      Natürlich steht es einem Richter anhand solcher Fakten frei, eben auf fehlenden Rechtsbindungswillen zu entscheiden. Der Richter am AG Alzey hats ja nun mal auch getan. Mir ist klar, dass nicht jeder so entscheiden wird. Aber allein durch den Vortrag der oben genannten Punkte wird da wohl jeder Richter zumindest mal hellhörig werden...
      Und in Ricos Fall ist die Richterin ja auch nicht abgeneigt, weitere Mahnschreiben und Klagen der Herrschaften vorgelegt zu bekommen...
    • Geprellter schrieb:

      Ebay selbst erläutert ja in seinen AGB, dass es rechtsmissbräuchlich sei, wenn jemand nur Gebote auf Artikel abgibt, um im Falle eines Abbruchs dann Schadenersatz zu fordern.
      Falsch, in den AGB steht da nichts, sondern auf den Hilfeseiten. Und da steht auch nur das: Hat der Bieter jedoch kein Kaufinteresse, kann die Forderung nach
      Schadensersatz auch rechtsmissbräuchlich sein. Dies kann zum Beispiel
      der Fall sein, wenn ein Bieter massenhaft niedrige Gebote auf Auktionen
      abgibt und auf die vorzeitige Beendigung spekuliert, um Schadensersatz
      zu fordern.
      Kann, nicht ist, wobei die aussage ja prinzipiell richtig ist, nur wird man ohne Fehler des Bieters nie beweisen können das dieser nie ein ernsthaftes Interesse daran hatte das 600€ iPhone nicht für sein Gebot von 3,80€ zu erwerben. Und auch wenn diese Torfnase von Richter in Alzey mal so entschieden hat, stehen dagegen dutzende oder gar hunderte gegenteilige Urteile von höheren Instanzen.
      Aber wenn wir schon von Fehlern des Bieters sprechen, bist du dir denn sicher das dieser zu keiner Zeit die Erfüllung des Kaufvertrages und direkt und ausschließlich Schadensersatz forderte ? Das wäre dann nämlich in der Tat ein gewichtiges Argument für den Rechtsmissbrauch.

      Geprellter schrieb:

      Wenn man denn sein Gebot auch wirklich erhöht hätte...
      Ja wie denn wenn die Auktion schon abgebrochen wurde ? Oder kannst du also auch beweisen das der Herr bei anderen Auktionen auf die er geboten hat nie sein Gebot gegen Ende nochmal erhöht und irgendwas regulär gekauft hat bzw dies überhaupt nie vorhatte ?
    • Geprellter schrieb:

      Eben eine solche Behauptung wie "Natürlich hätte ich mein Gebot gegebenfalls noch vor Ende der regulär auslaufenden Auktion erhöht".



      ich zitiere mal einfach den ersten Satz deines Posts....

      Hier geht es um Auktionsabbrüche. Und ich behaupte (ohne es beweisen zu können, aber wie man in solchen Threads vielfach lesen kann, stimmt meine Aussage durchaus): die meisten Abbrüche sind regelwidirg verlaufen. Und da hat nunmal (unbeachtet erstmal weiterer entgegenstehender Tatsachen) der Höchstbieter zum Zeitpunkt des Abbruchs Anspruch auf den Gegenstand gegen Zahlung des zum Zeitpunkt gültigen Gebots.

      NUR.... in den unberechtigt abgebrochenen Fällen will der Verkäufer das Teil ja garnicht aus der Hand geben, sonst hätte er ja nicht abbrechen müssen. Auf DER Seite ist der fehlende Bindungswille zu finden... Und wenn der VK nun das Teil der Freundin geschenkt oder dem Kumpel verhökert hat, steht dem Höchstbieter eben dieser Gegenstand nicht zur Verfügung. Er kann da nichts weiter herzaubern ausser eben Schadensersatz.....



      Man sollte sich fragen, warum soviele Auktionen abgebrochen werden.... Denn da findet man auch den Nährboden für Abbruchjäger
    • "Torfnase von Richter"?

      Es geht schlichtweg darum, was man dem Gericht an Unterlagen und Dokumenten vorlegen kann, um entsprechende Zweifel an der Ernsthaftigkeit der abgegebenen Gebote aufkommen zu lassen.
      Scheinbar kennen Sie die zig oder hunderte Urteile bestens, in denen anderweitig entschieden wurde. Ich hingegen eher weniger.
      Keine Ahnung, was man dort für Dokumente für die eigene Verteidigung vorgelegt hat, oder sich überhaupt um das Thema bemüht hat.
      Aber ein solches Urteil dann abzutun, in dem man den Richter des Verfahrens ne "Torfnase" nennt, lässt da schon tief blicken ...
    • bei den "positiv" ausgefallenen Urteilen gings wohl eher um andere Dinge als um fehlenden Rechtsbindungswillen.... der ist derart einfach aus der Welt zu schaffen wie nix.

      Lese dir einfach mal diesen und einschlädige Threads durch, dann wirst du erkennen, dass das ein SEHR schmaler Pfad ist, von dem man schneller runtergefallen ist als man denkt
    • Eben, es ging um andere Dinge.
      Außerdem sind mir so viele Urteile hier im Forum auch noch nicht untergekommen, die "positiv" ausgegangen wären.
      Schmaler Pfad hin oder her ...
      Bevor man diesen Geiern auch nur einen Cent freiwillig in den Rachen wirft, nimmt man auch den schmalsten Pfad und hofft auf ne...wie war das noch?..."Torfnase" als Vorsitzenden.
    • Geprellter schrieb:

      Bevor man diesen Geiern auch nur einen Cent freiwillig in den Rachen wirft, nimmt man auch den schmalsten Pfad und hofft auf ne...wie war das noch?..."Torfnase" als Vorsitzenden.



      Nein... einem GEIER schmeisst man Garnichts in den Rachen. Das würde nämlich bedeuten, dass man jemandem etwas in den rachen wirft, der UNBERECHTIGT Ansprüche erhebt. Und solchen Leuten kann man wesentlich einfacher und vor allem: rechtssicherer entgegen treten.

      Den Leuten, die BERECHTIGTE Ansprüche stellen, kann man versuchen mit Winkeladvokatentricks zu begegnen, etwas indem man ihnen fehlenden Rechtsbindungswillen entgegenhält. Und diese Argumentation verläuft dann im Sande, ausser eben bei Pappnasenrichtern.



      Du schreibst seltsamerweise nichts zu den Leuten, die unberechtigt ihre Auktionen abbrechen... und nur die sind ja betroffen. Berechtigt Abbrechende haben nichts zu befürchten....
    • Geprellter schrieb:

      Es geht schlichtweg darum, was man dem Gericht an Unterlagen und Dokumenten vorlegen kann, um entsprechende Zweifel an der Ernsthaftigkeit der abgegebenen Gebote aufkommen zu lassen.
      Im Zweifel für die entsprechende Person, nicht gegen sie...also wirst du ziemlich eindeutige Beweise für deine
      Behauptung brauchen und nicht nur Zweifel.

      Andere Personen, die abgebrochen haben und er nur wenig geboten hatte...zweifelhaft, nicht eindeutig. Er hätte erhöhen können - das wurde dir schon gesagt.

      Mehrere hundert Auktionen - im Sinne der Wahrscheinlichkeit kriege ich dann wenigstens 1-2 Schnäppchen, warum nicht bieten... und wenn
      mehr wird, dann verkaufe ich weiter.

      Bei den Auktionen mehrere Abbrecher - es geht ja um Leute, die bei nicht rechtmäßigen Abbruch einen Vertrag nicht einhalten.


      Du müsstest also beweisen, dass er bei keiner (bis wenigen) der Auktionen, die nicht abgebrochen wurden, keine entsprechende
      Gebotsteigerung stattfand. Also dass er bei diesen Auktionen durch zu niedrigen Gebot,
      der in keinen Fall zu dem Gewinn der Auktion geführt hat, keinen Kaufwillen hatte.

      Es waren mehrere hundert Auktionen, die nicht abgebrochen wurden, hier sind leider keine Leute, die sich an sein Angebot erinnern werden,
      da er entweder überboten wurde, oder vielleicht sogar gewonnen hatte...es bleibt die also nur noch ebay,
      der darstellen soll, wie sein Gebotverhalten war. Ob es denen jetzt noch möglich ist? (oder besser gesagt, möglich sein darf?)

      Du hast aber den Vorteil, dass die Person schon sehr bekannt ist.

      Gleichzeitig auch von Richter abhängig,
      ob es als genug bewiesen gilt.

      Denn erstmal geht es dir an den Kragen. Und wenn es den Richter mehr interessiert, ob du versuchst rechtswidrig dich
      einseitig nicht an ein Vertrag zu halten, dann....

      monza30 schrieb:


      dass das ein SEHR schmaler Pfad ist, von dem man schneller runtergefallen ist als man denkt
      "Dieser Weg wird kein leichter sein...dieser Weg wird steinig und schwer"


      Ich wünsche dir aber Glück, wenn es der einzige Weg ist, den du noch gehen kannst, denn wenn man
      berechtigt abgebrochen hat, geht es viel leichter.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • BERECHTIGTE Ansprüche? LoL.

      Selbst, wenn es sich z.T. um unberechtigte Abbrüche handelt, wobei ja darüber philosphiert werden kann, was berechtigt ist und was nicht.
      Hier versuchen sich Leute auf Kosten anderer zu bereichern, in dem sie deren Unwissenheit im Bereich der teils völlig undurchsichtigen EBAY-AGB ausnutzen.
      Und wenn du hier noch tausendmal schreibst, dass man einen fehlenden Rechtsbindungwillen so ohne weiteres aus dem Weg räumen kann, und der böse Verkäufer für die fehlende Sozialisierung dieser Leute verantwortlich ist.
      Je mehr man an Material zusammen hat, umso mehr Richter wird man auch davon überzeugen können, dass es sich einfach um ne ganz billige, dreckige Masche handelt...
    • werv schrieb:

      Du müsstest also beweisen, dass er bei keiner (bis wenigen) der Auktionen, die nicht abgebrochen wurden, keine entsprechende
      Gebotsteigerung stattfand. Also dass er bei diesen Auktionen durch zu niedrigen Gebot,
      der in keinen Fall zu dem Gewinn der Auktion geführt hat, keinen Kaufwillen hatte.

      Nönö... soooo einfach strickt Oma auch wieder keinen Pullover....

      Ich biete auch z.B. bei Uhren unter Umständen bei mehreren Auktionen. Aus dem von dir angesprochenen Grund: es könnte ein Schnäppchen rauskommen.... ich MUSS ja mein Gebot nicht erhöhen. Könnte ja auch sein, dass ich eine besonders interessante Auktion höherbiete (oder mir gerade auf einem Antikmarkt eine teure Uhr geleistet habe) und so mein Gebot nicht erhöhen KANN, weil ich nicht mehr Knete ausgeben will/kann als ich da geboten habe.

      Bricht jemand bei dem von mir gebotenem Preis ab unberechtigt, hab ich da eben auch ein Schnapp....




      Geprellter schrieb:

      Selbst, wenn es sich z.T. um unberechtigte Abbrüche handelt, wobei ja darüber philosphiert werden kann, was berechtigt ist und was nicht.
      Hier versuchen sich Leute auf Kosten anderer zu bereichern, in dem sie deren Unwissenheit im Bereich der teils völlig undurchsichtigen EBAY-AGB ausnutzen.

      Da brauchts keine Philosophie, da gibt's "knallharte" Fakten, wann man abbrechen darf und wann nicht. Und in dieser Hinsicht sind die Ebay-AGB auch nicht undurchsichtig, steht hier überall verlinkt drin.

      Ausserdem wird man bei Auktionsabbruch extra (!) darauf hingewiesen....




      Geprellter schrieb:

      Je mehr man an Material zusammen hat, umso mehr Richter wird man auch davon überzeugen können, dass es sich einfach um ne ganz billige, dreckige Masche handelt...
      Nö.. auch ein Dorfrichter kann nicht das BGB und die dazugehörigen Ebay-AGB überBord werfen... da gibt's bereits höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen....
    • monza30 schrieb:

      werv schrieb:

      Du müsstest also beweisen, dass er bei keiner (bis wenigen) der Auktionen, die nicht abgebrochen wurden, keine entsprechende
      Gebotsteigerung stattfand. Also dass er bei diesen Auktionen durch zu niedrigen Gebot,
      der in keinen Fall zu dem Gewinn der Auktion geführt hat, keinen Kaufwillen hatte.

      Nönö... soooo einfach strickt Oma auch wieder keinen Pullover....

      Ich biete auch z.B. bei Uhren unter Umständen bei mehreren Auktionen. Aus dem von dir angesprochenen Grund: es könnte ein Schnäppchen rauskommen.... ich MUSS ja mein Gebot nicht erhöhen. Könnte ja auch sein, dass ich eine besonders interessante Auktion höherbiete (oder mir gerade auf einem Antikmarkt eine teure Uhr geleistet habe) und so mein Gebot nicht erhöhen KANN, weil ich nicht mehr Knete ausgeben will/kann als ich da geboten habe.

      Bricht jemand bei dem von mir gebotenem Preis ab unberechtigt, hab ich da eben auch ein Schnapp....

      Ich hatte in #1011:
      Du müsstest also beweisen, dass er bei keiner (bis wenigen) der Auktionen.

      Dann könnte eventuell sein, dass der Richter dem Gedanken auch folgt. Ich habe auch es in #1011 unter noch geschrieben,
      dass dann evtl genug bewiesen ist.


      Hat man 30 Auktionen gut beboten (und vielleicht 10 gewonnen) und 30 Abbrecher abgefertigt sieht anders aus
      als hat man 0 Aktionen gut beboten (und nichts gewonnen) und 50 Abbrecher abgefertigt
      ___________________________________________________________________________________
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    • Geprellter schrieb:

      Selbst, wenn es sich z.T. um unberechtigte Abbrüche handelt, wobei ja darüber philosphiert werden kann, was berechtigt ist und was nicht.

      Nein, mittlerweile hat es der BGH mehrfach recht deutlich anhand der ebay-AGB herausgestellt. Die Diskussionen und Entscheidungen sind in den letzten Monaten und Jahren geführt und gefällt worden. Es ist nicht gerade zielführend, wenn du die außer Acht lässt und wieder von vorne beginnst.

      Geprellter schrieb:

      Je mehr man an Material zusammen hat, umso mehr Richter wird man auch davon überzeugen können, dass es sich einfach um ne ganz billige, dreckige Masche handelt...

      Ja und gerade diese Masche spricht sehr wohl für einen Rechtsbindungswillen, wie das OLG Hamm herausstellte: rechtsindex.de/internetrecht/4…abgebrochene-ebay-auktion

      Selbst wenn man dem Kläger unterstellen wolle, dass er sich als so genannter "Abbuchjäger" systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu realisieren, setze auch ein solches Vorhaben gerade voraus, dass das jeweilige Höchstgebot bindend abgegeben werden solle.

      Ich verstehe nicht, warum die meisten Käufer nicht einfach damit argumentieren, was am ehesten zum Ziel führt: Sie haben ihre Auktion den ebay-AGB konform abgebrochen und somit ist kein Kaufvertrag entstanden. Stattdessen verfranzt man sich in irrwitzigen Argumentationen über irgendwelche Maschen...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • werv schrieb:

      Hat man 30 Auktionen gut beboten (und vielleicht 10 gewonnen) und 30 Abbrecher abgefertigt sieht anders aus
      als hat man 0 Aktionen gut beboten (und nixhts gewonnen) und 50 Abbrecher abgefertigt



      ich tu mich da etwas schwer mit Werv (ich versteh ja deine Argumente, sind nur eben etwas "schwach" für meinen Geschmack).

      Wie willst du denn "Schnäppchen" rechtssicher definieren als Argument? Für den einen sind es noch 20€ unter "Normalmarktpreis", für den anderen fängt das Schnäppchen eben bei einem unrealistischen Preis erst an... ich glaube nicht, dass man damit einen Hering vom Dessertteller ziehen könnte. Da gibt's ja keine Normen....

      Um bei meinem Beispiel zu bleiben: ich bebiete 100 Auktionen mit zwei Euro bei den von mir gesuchten Kaminuhren.... 99 davon werden (natürlich) überboten. Eine wird abgebrochen, weil der Hund die Uhr gefressen hat...

      Nun mach mal ne Voraussage, wer bei Gericht da bessere karten hätte ;)
    • monza30 schrieb:



      ich tu mich da etwas schwer mit Werv (ich versteh ja deine Argumente, sind nur eben etwas "schwach" für meinen Geschmack).


      Ich tue mich auch schwer mit der Argumentation, aber diese schwacher Argumentation ist das einzige, die
      @Geprellter noch was bringt, denn von dem Weg scheint man ihn nicht abbringen zu können. Dann eben
      helfen, auch wenn es nur sehr schwach möglich ist.

      Ich halte nämlich ebensowenig von nicht berechtigten Abbrechern, die gewußt hatten, was sie tun,
      als von Jägern.
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    • monza30 schrieb:

      Naja... aber wenn schon, dann eben mit richtiger Munition, die ich nicht erkennen kann (sagt ja nicht wie und warum er abgebrochen hat). Und mit falscher Munition schiesst die Flinte nunmal nicht. Eben wegen der ergangenen höchstrichterlichen Urteile....

      Es wurde ihm auch mit meinem Posting aufgezeigt, dass es eigentlich wie ein Treffer in Lotto ist. Dieses ist schwieriger bis unmöglich, aber
      vielleicht es gibt doch alle Jahrhunderte wieder einen Jackpotgewinner.

      Überleg mal: Richtigen Richter treffen, dann von Ebay bezeugen lassen, dass der Jäger nie hoch geboten hatte (viel Spaß dabei)
      und noch mehrere andere Abbrecher finden, die sich bereit erklären auszusagen.

      Wenn man dann noch eigene Kosten und die verlorene Zeit bedenkt.


      Vielleicht wäre ja "richtige Munition" ihm zu raten Lotto zu spielen?! :lach:
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